Rechtsprechung
BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Leistungen nach Regelsätzen - Schulbedarf - Laufende oder einmalige Leistungen der Sozialhilfe für Schulbedarf - Keine persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens - Kein Regelbedarf
- Judicialis
BSHG § 12; ; BSHG § 21 Abs. 1 und Abs. 1 a Nr. 3; ; Regelsatzverordnung § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Sozialhilfe - Einmalige oder laufende Leistungen für Schulbedarf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 105, 281
- NJW 1997, 2399
- NJW 1999, 738
- NVwZ 1999, 423 (Ls.)
- DVBl 1998, 491 (Ls.)
- DÖV 1998, 386
Wird zitiert von ... (34) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88
Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug
Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95
Denn ein Regelbedarf wäre, wie im Berufungsurteil ausgeführt, aus den laufenden Leistungen nach Regelsätzen zu decken (BVerwGE 87, 212; 91, 156).Für die Frage, ob der Bedarf an Schulmaterialien zum Regelbedarf gehört, ist entscheidend, ob dieser Bedarf einer der in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppe oder einem dort genannten Bedarfsposten zugeordnet werden kann (BVerwGE 87, 212; 91, 156; 92, 6; 95, 145; 97, 376).
Zum einen hat die Beschränkung in § 12 Abs. 1 BSHG und § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung auf persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens jedenfalls nicht die Bedeutung, daß darunter nur solche Bedürfnisse fallen, die (mehr oder weniger) täglich zu Ausgaben führen (BVerwGE 87, 212 ).
Auch hat der Senat Spielzeug für Kinder den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens zugeordnet und dabei das Spielen als freie, nicht notwendige Betätigung bezeichnet (BVerwGE 87, 212 ).
- BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 34.92
Sozialhilfe - Einmaliger Bedarf - Lebensunterhalt - Einschulung - Schultüte
Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95
Soweit das Berufungsgericht dabei davon ausgeht, daß der in § 12 Abs. 2 BSHG erwähnte besondere Bedarf von Kindern und Jugendlichen deshalb nicht der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens unterfalle, weil diese Bedarfsgruppe bereits in § 12 Abs. 1 BSHG genannt sei, ist der Senat dem schon entgegengetreten (BVerwGE 101, 34 unter Hinweis auf BVerwGE 92, 6 ).Für die Frage, ob der Bedarf an Schulmaterialien zum Regelbedarf gehört, ist entscheidend, ob dieser Bedarf einer der in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppe oder einem dort genannten Bedarfsposten zugeordnet werden kann (BVerwGE 87, 212; 91, 156; 92, 6; 95, 145; 97, 376).
- BVerwG, 05.11.1992 - 5 C 15.92
Hilfe zum Lebensunterhalt, laufende Leistungen nach Regelsätzen für den …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95
Denn ein Regelbedarf wäre, wie im Berufungsurteil ausgeführt, aus den laufenden Leistungen nach Regelsätzen zu decken (BVerwGE 87, 212; 91, 156).Für die Frage, ob der Bedarf an Schulmaterialien zum Regelbedarf gehört, ist entscheidend, ob dieser Bedarf einer der in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppe oder einem dort genannten Bedarfsposten zugeordnet werden kann (BVerwGE 87, 212; 91, 156; 92, 6; 95, 145; 97, 376).
- BVerwG, 28.03.1996 - 5 C 33.95
Sozialhilferecht: Mindestausstattung mit Schulheften u.ä. als …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95
Das Berufungsgericht hat bindend festgestellt, daß die Kläger unstreitig hilfebedürftig sind, es hat zutreffend den Bedarf an Schulmaterialien dem notwendigen Lebensunterhalt zugeordnet (BVerwGE 101, 34) und es ist zu Recht davon ausgegangen, daß ein Anspruch auf eine einmalige Leistung für Schulbedarf nur dann besteht, wenn dieser Bedarf nicht Regelbedarf ist.Soweit das Berufungsgericht dabei davon ausgeht, daß der in § 12 Abs. 2 BSHG erwähnte besondere Bedarf von Kindern und Jugendlichen deshalb nicht der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens unterfalle, weil diese Bedarfsgruppe bereits in § 12 Abs. 1 BSHG genannt sei, ist der Senat dem schon entgegengetreten (BVerwGE 101, 34 unter Hinweis auf BVerwGE 92, 6 ).
- BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93
Sozialhilfe - Klassenfahrt - Regelsatzleistungen - Notwendiger Lebensunterhalt
Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95
Für die Frage, ob der Bedarf an Schulmaterialien zum Regelbedarf gehört, ist entscheidend, ob dieser Bedarf einer der in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppe oder einem dort genannten Bedarfsposten zugeordnet werden kann (BVerwGE 87, 212; 91, 156; 92, 6; 95, 145; 97, 376). - BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Gebrauchtes Schwarz-Weiß-Fernsehgerät - …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95
Für die Frage, ob der Bedarf an Schulmaterialien zum Regelbedarf gehört, ist entscheidend, ob dieser Bedarf einer der in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppe oder einem dort genannten Bedarfsposten zugeordnet werden kann (BVerwGE 87, 212; 91, 156; 92, 6; 95, 145; 97, 376). - Drs-Bund, 20.04.1960 - BT-Drs III/1799
Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95
Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens heißt es in der Entwurfsbegründung zu § 12 BSHG, die Aufgabe der Sozialhilfe, dem Hilfeempfänger die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen (§ 1 Abs. 2 BSHG), fordere, daß ihm in vertretbarem Umfange auch Mittel zur Verfügung stehen, mit denen er seine private Lebenssphäre gestalten und auch soziale Kontakte aufnehmen und erhalten kann (BTDrucks 3/1799 S. 40).
- BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R
Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen - …
Der geltend gemachte Bedarf ist bereits nicht von der Regelleistung umfasst (vgl zu Fahrkosten als Schulbedarf nach § 21 Abs. 1a Nr. 3 BSHG BVerwGE 105, 281). - BVerwG, 28.11.2001 - 5 C 9.01
Sozialhilfe, Übernahme von Kabelanschlussgebühren; Kabelanschlussgebühren im …
Ausnahmen resultieren aber daraus, dass die "persönlichen" Bedürfnisse des täglichen Lebens ihrem Wesen nach solche aus freier, selbstbestimmter und -gestalteter, eben "persönlicher" Lebensführung sind und deshalb die Zuordnung zur Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens ihre Grenze dort findet, wo Bedürfnisse in Rede stehen, die einem Hilfeempfänger von seinem Willen unabhängig entstehen (vgl. BVerwGE 105, 281 = Buchholz 436.0 § 21 BSHG Nr. 12 = NJW 1999, 738). - BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 42.03
A: Anschaffungspreis, Sozialhilfe für Wäsche von geringem -; B: Barbetrag zur …
Dieser Betrachtungsweise steht nicht das Urteil des Senats in BVerwGE 105, 281 (betreffend allgemeine Schulmaterialien) entgegen.
- LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - L 3 AS 76/07
Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher durch …
Die atypische Bedarfslage des Klägers besteht hier gerade darin, dass es sich bei dem Bedarf an Schulbüchern einerseits um einen Bedarf handelt, der Erwachsenen in der Regel nicht entsteht und daher auch in die Berechnung der Regelsätze bzw. der Regelleistungen nicht einfließen konnte, andererseits aber die Kosten für Lernmittel zwingend anfallen (vgl. hierzu bereits BVerwG, Urteil vom 29.10.1997 Az 5 C 34/95, BVerwGE 105, 281;… vgl. auch Krauß, in Hauck/Noftz, SGB II, § 20 Rz. 49) und in Rheinland-Pfalz nur eingeschränkt übernommen werden. - BVerwG, 18.12.1997 - 5 C 7.95
Einmalige Leistung der Sozialhilfe für ein -.
Bei der Beantwortung der Frage, ob das Fernsehgerät zur Erfüllung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich ist, muß dem Umstand Rechnung getragen werden, daß die "persönlichen" Bedürfnisse des täglichen Lebens ihrem Wesen nach solche aus freier, selbstbestimmter und -gestalteter, eben "persönlicher" Lebensführung sind (Senatsurteil vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 5 C 34.95 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt). - VGH Baden-Württemberg, 03.01.2006 - 7 S 1369/03
Zur Frage der Gewährung von Sozialhilfe bei Aufwendungen für Passbilder
Dies wäre nur dann der Fall, wenn es sich um Kosten handeln würde, die dem Kläger nicht notwendig entstanden sind, sondern von seiner freien, selbstbestimmten Lebensführung abhingen (BVerwG, Urteil vom 29.10.1997 - 5 C 34.95 -, BVerwGE 105, 281 ); letzteres ist bei Passbildern, die wegen der Notwendigkeit der Beantragung eines neuen Personalausweises beschafft werden, nicht der Fall.Bedarf aus der genannten Gruppe muss zwar nicht mehr oder weniger täglich zu Ausgaben führen (BVerwG, Urteile vom 13.12.1990 - 5 C 17.88 -, BVerwGE 87, 212 , und vom 29.10.1997 aaO., 285).
Schließlich handelt es sich bei der in Rede stehenden Bedarfsgruppe auch nicht um eine Auffangbedarfsgruppe (BVerwG, Urteil vom 29.10.1997 aaO., 284), sodass ihr die fraglichen Kosten auch nicht im Hinblick auf ihre geringe Höhe oder ihre von der Beklagten angenommene Zumutbarkeit für den Kläger zuzuordnen sind.
- BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 46.03
A: Anschaffungspreis, Sozialhilfe für Wäsche von geringem -; B: Barbetrag zur …
Dieser Betrachtungsweise steht nicht das Urteil des Senats in BVerwGE 105, 281 (betreffend allgemeine Schulmaterialien) entgegen. - BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
Sozialhilfe für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens; Haltung eines …
Da die "persönlichen" Bedürfnisse des täglichen Lebens ihrem Wesen nach solche aus freier, selbstbestimmter und -gestalteter, eben "persönlicher" Lebensführung sind (BVerwGE 105, 281 ; 106, 99 ), ist der Hilfeempfänger in seiner Disposition darüber frei, ob er die ihm zustehenden Mittel auf viele oder wenige und welche von ihm ausgewählte Bedürfnisse aufteilt. - BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 45.03
A: Anschaffungspreis, Sozialhilfe für Wäsche von geringem -; B: Barbetrag zur …
Dieser Betrachtungsweise steht nicht das Urteil des Senats in BVerwGE 105, 281 (betreffend allgemeine Schulmaterialien) entgegen. - OVG Niedersachsen, 25.02.1998 - 4 L 4259/96
Notwendiger Lebensunterhalt; Sozialhilfe; Kabelanschlußgebühren; Bedarfsgruppe
In diesem Fall sind die laufenden Kosten für den Kabelanschluß ein Bedarf, der dem Hilfeempfänger von seinem Willen unabhängig zusteht, der der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zwar nahesteht, ihr aber nicht zuzurechnen ist, und für den deshalb gesonderte Leistungen der Sozialhilfe zu gewähren sind (im Anschluß an BVerwG, Urt. v. 20.10.1997 - BVerwG 5 C 34.95 -).Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29. Okt. 1997 - BVerwG 5 C 34.95 -, V.n.b.) ist die Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens dadurch geprägt, daß es sich nicht um Bedürfnisse handelt, die einem Hilfeempfänger von seinem Willen unabhängig entstehen.
- BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 43.03
A: Anschaffungspreis, Sozialhilfe für Wäsche von geringem -; B: Barbetrag zur …
- BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 44.03
A: Anschaffungspreis, Sozialhilfe für Wäsche von geringem -; B. Barbetrag zur …
- OVG Niedersachsen, 19.03.2003 - 4 LB 547/02
Verpflichtung zur Gewährung einmaliger Leistung zum Lebensunterhalt für …
- VGH Baden-Württemberg, 16.04.2010 - 9 S 1500/09
Entscheidungserfordernis des Satzungsgebers bei grundsätzlich und generell …
- BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 134.07
Bemessung von zusätzlichen Leistungen für die bereits in der Regelsatzleistung …
- LSG Sachsen, 06.02.2008 - L 2 B 601/07 AS-ER
Auslegung von Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz eines Bedarfsgemeinschaft, …
- SG Düsseldorf, 14.04.2008 - S 43 (35) AS 331/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und …
- VG Bremen, 10.03.2006 - S3 K 379/05
SGB II-Leistungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Umgangsrechten zu bei dem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2004 - 12 A 3652/02
Anspruch auf Bewilligung einer einmaligen Beihilfe zur Anschaffung von zwei …
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2009 - L 23 B 247/08
Kabelanschlussgebühren sind grundsätzlich aus dem Regelsatz aufzubringen
- VG Gelsenkirchen, 09.11.2001 - 19 K 299/00
Kostenerstattung, Pflegegeld, Nachhilfekosten
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2006 - L 8 SO 27/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2005 - L 8 AS 238/05
- VG Göttingen, 24.02.2003 - 2 A 2318/01
Klage auf einmalige Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt zur Beschaffung von …
- SG Halle, 30.01.2008 - S 13 AY 76/06
D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfe für Erwerbsunfähige, Hilfe in sonstigen …
- VG Kassel, 11.11.2004 - 7 E 1655/02
Antrag auf Sozialhilfeleistungen für Markenkleidung zu einem besonderen Anlass.
- SG Osnabrück, 19.02.2007 - S 22 AS 167/05
- VG Hannover, 24.09.2002 - 7 A 1512/02
Barbetrag; Heimbewohner; Taschengeld; Wäsche
- VG Kassel, 19.09.2002 - 7 G 2129/02
- SG Oldenburg, 23.08.2005 - S 47 AS 686/05
- VG Münster, 08.01.2001 - 5 K 2886/98
Bewilligung einer Beihilfe für den Erwerb eines Kinderfahrrades ; Hilfe zum …
- SG Hildesheim, 13.01.2009 - S 43 AS 2440/08
- SG Osnabrück, 25.08.2005 - S 22 AS 344/05
- OVG Niedersachsen, 14.04.1998 - 4 M 1113/98
Verpflichtung des Sozialhilfeträgers im Wege der; Breitbandkabelanschluß; …
Rechtsprechung
BVerwG, 25.04.1997 - 5 C 34.95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vertretungsbefugnis von Fachhochschullehrern vor dem Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de
VwGO § 67 Abs. 1 S. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1997, 2399
- NVwZ 1997, 991 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.11.1974 - V C 9.74
Zurückweisung eines Fachhochschullehrers als Prozeßvertreter
Auszug aus BVerwG, 25.04.1997 - 5 C 34.95
Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (BVerwG, Beschluß vom 26. November 1974 - BVerwG V C 9.74 -; BVerwGE 56, 336 = NJW 1979, 1174; s.a. BVerfG, Beschluß vom 9. Juli 1975 - 1 BvR 54/75 - <NJW 1975, 2340>). - BVerfG, 09.07.1975 - 1 BvR 54/75
Zurückweisung eines Fachhochschullehrers als Prozeßvertreter
Auszug aus BVerwG, 25.04.1997 - 5 C 34.95
Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (BVerwG, Beschluß vom 26. November 1974 - BVerwG V C 9.74 -; BVerwGE 56, 336 = NJW 1979, 1174; s.a. BVerfG, Beschluß vom 9. Juli 1975 - 1 BvR 54/75 - <NJW 1975, 2340>). - BVerwG, 18.10.1978 - 7 B 138.78
Rechtslehrer an deutscher Hochschule - Fachhochschullehrer
Auszug aus BVerwG, 25.04.1997 - 5 C 34.95
Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (BVerwG, Beschluß vom 26. November 1974 - BVerwG V C 9.74 -; BVerwGE 56, 336 = NJW 1979, 1174; s.a. BVerfG, Beschluß vom 9. Juli 1975 - 1 BvR 54/75 - <NJW 1975, 2340>). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1979 - VI B 1017/79
Auszug aus BVerwG, 25.04.1997 - 5 C 34.95
Der weitere Begriff der Hochschule, der jetzt im Hochschulrecht maßgeblich ist, erweitert die Vertretungsregelung in § 67 VwGO, die ihre Grundlage im Prozeßrecht, nicht im Hochschulrecht hat, nicht automatisch über ihre ursprüngliche Bedeutung hinaus auf den weiteren Kreis der Recht lehrenden Fachhochschullehrer (s.a. OVG Münster, Beschluß vom 14. Dezember 1979 - VI B 1017/79 - <NJW 1980, 1590>).
- BGH, 28.08.2003 - 5 StR 232/03
Fachhochschullehrer als Wahlverteidiger (Befähigung zum Richteramt; keine …
148 § 392 Rdn. 27; Klein, AO 8. Aufl. § 392 Rdn. 1; zu § 67 Abs. 1 VwGO aF vgl. BVerwG NJW 1979, 1174, 1175; 1997, 2399).Im Gegensatz zu § 67 Abs. 1 VwGO aF, der Rechtslehrern an deutschen Hochschulen lediglich ein Auftreten vor dem Bundesverwaltungsgericht gestattete, was eine besondere wissenschaftliche, aus den Erfordernissen des Revisionsverfahrens abgeleitete Qualifikation erforderte (vgl. BVerwG NJW 1979, 1174, 1175; 1997, 2399) verlangt § 138 Abs. 1 StPO solches nicht (…vgl. auch Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 138 S. 20 Fn. 3).
- OLG Brandenburg, 03.06.2003 - 1 Ss 20/03
Durchbrechung des Anwaltmonopols; Fachhochschullehrer als Verteidiger in einem …
"Rechtslehrer an deutschen Hochschulen" sind selbständig und hauptberuflich ein Rechtsgebiet in Lehre und Forschung vertretende Personen, die einer deutschen Universität oder gleichgestellten wissenschaftlichen Hochschule angehören, mithin Universitätsprofessoren (…vgl. BVerfG NJW 1975, S. 2340, 2341;… BVerwG NJW 1975, S. 1899; BVerwG NJW 1997, S. 2399;… BGHSt 34, S. 85, 87;… LR-Lüderssen, 25. Aufl. 2002, § 138 Rdnr. 9;… Kühne, Strafprozessrecht, 5. Aufl. 1999, Rdnr. 167), auch Honorarprofessoren (…AK-Stern, StPO 1992, § 138 Rdnr. 13;… HK-Julius, StPO 3. Aufl. 2001, § 138 Rdnr. 5;… Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. 2003 , § 138 Rdnr. 4 jeweils m.w.N.), entpflichtete und emeritierte Professoren (…AK-Stern a.a.O.) und habilitierte Dozenten (…LR-Lüderssen a.a.O.).Dagegen sind Fachhochschullehrer keine "Rechtslehrer" bzw. Verteidiger im Sinne von §§ 138 Abs. 1, 345 Abs. 2 StPO (…vgl. BVerfG NJW 1975, S. 2340, 2341; BVerwG NJW 1975, S .1899;… BVerwG 1979, S. 1174, 1175; BVerwG NJW 1997, S. 2399;… OVG Hamburg JZ 1978, S. 188, 190;… OVG Münster NJW 1980, S. 1590 [jeweils zu § 67 VwGO a.F.];… BGHSt 34, S. 85, 87 [obiter dictum];… BerlVerfGH NJW 1995, S. 1212;… KK-Pickart, 3. Aufl. 1993, § 138 Rdnr. 5, KK-Laufhütte, 4. Aufl. 1999, § 138 Rdnr. 5;… LR-Lüderssen, 25. Aufl. 2002, § 138 Rdnr. 9;… Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl. 2003, § 138 Rdnr. 4;… Kühne, Strafprozessrecht, 5. Aufl. 1999, Rdnr. 167;… a. A. für Fachhochschullehrer OLG Dresden NStZ-RR 2001, S. 205, 206;… E. Müller NStZ-RR 2001, S. 102;… Pfeiffer, StPO 4. Aufl. 2002, § 138 Rdnr. 2;… a. A. für Lehrbeauftragte OLG Jena StraFo 1999, S. 349 m. Anm. Deumeland).
- OLG Dresden, 03.05.2000 - 1 Ws 94/00
Begriff des Rechtslehrers an einer deutschen Hochschule
a) Soweit das Bundesverwaltungsgericht - welches nur wissenschaftliche Hochschulen als Hochschulen im Sinne der dem § 138 Abs. 1 StPO nachempfundenen Vorschrift des § 67 Abs. 1 VwGO ansieht (BVerwG NJW 1975, 1899; NJW 1979, 1174 f.; zuletzt NJW 1997, 2399) - argumentiert, einem Verständnis der Vorschrift als dynamische Verweisung auf das Hochschulrecht stehe die Unzulässigkeit bundesrechtlicher Blankettverweisungen auf das Landesrecht entgegen (BVerwG NJW 1979, 1174),vermag der Senat dem zwar deshalb nicht zu folgen, weil die als Bezusgnorm in Betracht kommende Vorschrift des § 1 HRG ebenfalls dem Bundesrecht zugehörig ist.
- BVerwG, 26.01.1998 - 5 B 40.97
Gesetzliche Anforderungen an die Darstellung des Tatbestands - Darstellung des …
Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde bereits mit Schriftsatz vom 20. März 1997 von Prof. Dr. B... eingelegt und begründet worden ist, ist hierauf nicht weiter einzugehen, da Prof. Dr. B... weder als Fachhochschullehrer noch als Rechtsbeistand vor dem Bundesverwaltungsgericht vertretungsbefugt ist (vgl. Beschluß des Senats vom 25. April 1997 - BVerwG 5 C 34.95 -- BVerwG, 26.01.1998 - 5 PKH 21.97
Rechtsmittel
Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde bereits mit Schriftsatz vom 20. März 1997 von Prof. Dr. B... eingelegt und begründet worden ist, ist hierauf nicht weiter einzugehen, da Prof. Dr. B... weder als Fachhochschullehrer noch als Rechtsbeistand vor dem Bundesverwaltungsgericht vertretungsbefugt ist (vgl. Beschluß des Senats vom 25. April 1997 - BVerwG 5 C 34.95 -- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1997 - 6 A 1191/97
Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 1997 - 5 C 34.95 -, NJW 1997, 2399, Bezug, mit dem es auch für die hier maßgebende Änderung der VwGO durch das 6. VwGOÄndG vom 1. November 1996, BGBl. I 1626) an seiner ständigen Rechtsprechung zur mangelnden Vertretungsbefugnis eines Fachhochschullehrers festhält. - BVerwG, 26.01.1998 - 5 PKH 21.97
Rechtsprechung
BVerwG, 21.02.1996 - 5 C 34.95 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
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