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   BVerwG, 18.10.1974 - V C 37.73   

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BVerwG, 18.10.1974 - V C 37.73 (https://dejure.org/1974,443)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1974 - V C 37.73 (https://dejure.org/1974,443)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1974 - V C 37.73 (https://dejure.org/1974,443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Gestaltungs- und Erschließungsauftrag; Überbau

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der mangelnden Zuordnungsfähigkeit einer überbauten Fläche zu dem Grundstück eines Eigentümers auf den Schutz des § 45 Abs. 1 Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - Vereinbarkeit der Bestimmung der tatsächlichen Besitzverhältnisse zwischen zwei Grundstücken ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FlurbG § 1, § 37 Abs. 1 S. 1, § 45 Abs. 1 Nr. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 47, 133
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.07.1957 - I C 74.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1974 - V C 37.73
    Die Regelung des § 45 FlurbG steht somit in einem engen Zusammenhang mit dem in § 44 Abs. 1 FlurbG normierten Grundsatz der wertgleichen Abfindung (Urteil vom 11. Juli 1957 - BVerwG I C 74.55 - [Buchholz 424.00 § 48 Nr. 8]) und ist nur in diesem Zusammenhang zu verstehen.
  • BVerwG, 13.11.1958 - I C 132.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1974 - V C 37.73
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Flurbereinigungsbehörde aus Anlaß eines anhängigen Verfahrens nicht jedwede Maßnahme treffen kann, die sie im Rahmen ihres weit gespannten Tätigkeitsbereichs für notwendig und zweckvoll erachtet (vgl. u.a. Urteil vom 13. November 1958 - BVerwG I C 132.57 - [NJW 1959, 643]; Urteil vom 14. Juni 1972 [BVerwGE 40, 143 [BVerwG 14.06.1972 - BVerwG V C 1.72]]; Urteil vom 16. November 1972 [BVerwGE 41, 170]).
  • BVerwG, 25.10.1962 - I C 212.58

    Umfang der Eingriffsbefugnis und Gestaltungsbefugnis der Flurbereinigungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1974 - V C 37.73
    Sie muß sich vielmehr jeweils auf eine konkrete Vorschrift des Flurbereinigungsgesetzes stützen können, die die einzelne Maßnahme zuläßt (BVerwGE 15, 72 [BVerwG 25.10.1962 - I C 212.58]).
  • BVerwG, 12.02.1963 - I B 141.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1974 - V C 37.73
    Das hindert allerdings den Teilnehmer nicht, bei der Anfechtung der Abfindung einen Sachverhalt vorzutragen, der es rechtfertigt, Beanstandungen der Schätzung nach § 134 Abs. 2 FlurbG nachträglich zuzulassen (BVerwGE 15, 271 [BVerwG 12.02.1963 - BVerwG I B 141.61]; Urteil vom 7. Februar 1974 - BVerwG V C 32.72 -).
  • BVerwG, 19.04.1963 - I B 151.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1974 - V C 37.73
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits zur Auslegung des Begriffs "Hof- und Gebäudeflächen" im Sinne des § 45 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG klargestellt, daß es hierbei auf die betriebswirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse, nicht dagegen auf die grundbuch- und katastermäßige Zugehörigkeit ankommt (Beschluß vom 19. April 1963 - BVerwG I B 151.61 - [RdL 1963, 166]).
  • BVerwG, 14.06.1972 - V C 1.72
    Auszug aus BVerwG, 18.10.1974 - V C 37.73
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Flurbereinigungsbehörde aus Anlaß eines anhängigen Verfahrens nicht jedwede Maßnahme treffen kann, die sie im Rahmen ihres weit gespannten Tätigkeitsbereichs für notwendig und zweckvoll erachtet (vgl. u.a. Urteil vom 13. November 1958 - BVerwG I C 132.57 - [NJW 1959, 643]; Urteil vom 14. Juni 1972 [BVerwGE 40, 143 [BVerwG 14.06.1972 - BVerwG V C 1.72]]; Urteil vom 16. November 1972 [BVerwGE 41, 170]).
  • BVerwG, 16.11.1972 - V C 3.72
    Auszug aus BVerwG, 18.10.1974 - V C 37.73
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Flurbereinigungsbehörde aus Anlaß eines anhängigen Verfahrens nicht jedwede Maßnahme treffen kann, die sie im Rahmen ihres weit gespannten Tätigkeitsbereichs für notwendig und zweckvoll erachtet (vgl. u.a. Urteil vom 13. November 1958 - BVerwG I C 132.57 - [NJW 1959, 643]; Urteil vom 14. Juni 1972 [BVerwGE 40, 143 [BVerwG 14.06.1972 - BVerwG V C 1.72]]; Urteil vom 16. November 1972 [BVerwGE 41, 170]).
  • BVerwG, 07.02.1974 - V C 32.72

    Bestimmmung über Zugrundelegung des erhöhten Wertes der Abfindung bei der

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1974 - V C 37.73
    Das hindert allerdings den Teilnehmer nicht, bei der Anfechtung der Abfindung einen Sachverhalt vorzutragen, der es rechtfertigt, Beanstandungen der Schätzung nach § 134 Abs. 2 FlurbG nachträglich zuzulassen (BVerwGE 15, 271 [BVerwG 12.02.1963 - BVerwG I B 141.61]; Urteil vom 7. Februar 1974 - BVerwG V C 32.72 -).
  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04

    Flurbereinigungsverfahren; Bodenordnungsverfahren; Zusammenführung von Gebäude-

    Von daher besteht auch kein Widerspruch zu dem Grundsatz, dass die Flurbereinigungsbehörde aus Anlass eines anhängigen Verfahrens nicht jedwede Maßnahme treffen kann, die sie im Rahmen ihres weit gespannten Tätigkeitsbereichs für notwendig und zweckvoll erachtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 37.73 - BVerwGE 47, 133 ).
  • BVerwG, 05.03.1992 - 5 B 33.92

    Abweichung eines Verwaltungsgerichts von einem vom Flurbereinigungsgericht

    Eine Zulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen entscheidungserheblicher Abweichung des flurbereinigungsgerichtlichen Urteils von der in der Beschwerde bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Senatsurteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 37.73 - ) kommt nicht in Betracht.

    Danach ist die Erhaltung bestehender betriebswirtschaftlicher Einheiten durch die Beseitigung eines Überbaus in der Weise, daß die rechtlichen Grenzen zwischen den beteiligten Grundstücken mit den tatsächlichen Besitzverhältnissen in Einklang gebracht werden, ein Ziel, das im Rahmen der Neuordnung des Verfahrensgebietes von der Flurbereinigung verfolgt werden "darf" (BVerwGE 47, 133 [BVerwG 18.10.1974 - V C 37/73] ).

    Dies kann jedoch nur nach Maßgabe des § 37 Abs. 1 FlurbG, also unter anderem nach Satz 1 dieser Vorschrift unter Berücksichtigung der gegeneinander abzuwägenden Interessen der (d.h. aller) Beteiligten (vgl. auch BVerwGE 47, 133 [BVerwG 18.10.1974 - V C 37/73] ) und nach Satz 2 unter Wahrung der dort weiter angeführten Neuordnungsziele, geschehen.

  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 7.04

    Anforderungen an die Berechtigung einer Flurneuordnungsbehörde, in einem en;

    35 Von daher besteht auch kein Widerspruch zu dem Grundsatz, dass die Flurbereinigungsbehörde aus Anlass eines anhängigen Verfahrens nicht jedwede Maßnahme treffen kann, die sie im Rahmen ihres weit gespannten Tätigkeitsbereichs für notwendig und zweckvoll erachtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1974 BVerwG 5 C 37.73 BVerwGE 47, 133 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 1/15

    Flurbereinigungsrechtliches Bodenordnungsverfahren; wertgleiche Abfindung und

    Der angefochtene Bodenordnungsplan bringt folglich insbesondere bezogen auf die Grenzziehung zur Düngerhalle die rechtlichen Grenzen mit den tatsächlichen Besitzverhältnissen in Einklang, ein Ziel, das im Rahmen der Neuordnung des Verfahrensgebiets durchaus verfolgt werden darf (BVerwG, Urt. v. 18.10.1974 - BVerwG V C 37.73 -, juris RdNr. 11).

    Dass durch die Grenzziehung möglicherweise die privatrechtlichen Streitigkeiten zwischen den Klägern und dem Beigeladenen bestehen bleiben oder sich sogar verstärken, macht die Regelung nicht rechtswidrig; denn die Schlichtung privatrechtlicher Streitigkeiten zwischen Grundstücksnachbarn gehört nicht zu dem Aufgabenbereich der Flurneuordnung (BVerwG, Urt. v. 18.10.1974, a. a. O. RdNr. 10).

  • BVerwG, 14.04.1983 - 5 C 60.80

    Flurbereinigungsbehörde - Abhilfebefugnis - Flurbereinigungsplan -

    (Fortführung der Rechtspr. in BVerwGE 47, 133; 49, 176 und 55, 48).

    Sie muß sich vielmehr jeweils auf eine konkrete Vorschrift des Flurbereinigungsgesetzes stützen können, die die einzelne Maßnahme zuläßt (BVerwGE 47, 133 [136] und die dort angeführten Entscheidungen).

  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 33.78
    Zur Veränderung von Hof- und Gebäudeflächen (Bestätigung der Rechtsprechung in BVerwGE 47, 133 (136) und 55, 48 (51)).

    Soweit nur die Verhinderung oder Schlichtung privater Grenzstreitigkeiten mit einer Grenzkorrektur bewirkt werden soll, bietet der Zweck der Flurbereinigung hierfür jedenfalls keine Handhabe (BVerwGE 47, 133 (136)).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2014 - 7 S 820/12

    Flurbereinigung: Wegefläche als privilegierte Hoffläche

    Auch ist es vom Zweck der Flurbereinigung gedeckt, wenn im Rahmen der Neuordnung des Verfahrensgebiets die rechtlichen Grenzen zwischen benachbarten Grundstücken mit den tatsächlichen Besitzverhältnissen in Übereinstimmung gebracht werden, was typischerweise bei Überbauungen - wie hier - in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.06.2010, a.a.O.; Urt. v. 18.10.1974 - 5 C 37.73 -, BVerwGE 47, 133).
  • BVerwG, 21.06.2010 - 9 B 88.09

    Flurbereinigung; Veränderung der Hof- und Gebäudeflächen

    Zu den Zwecken, die im Rahmen der Neuordnung des Verfahrensgebiets verfolgt werden dürfen, gehört auch das Ziel, die rechtlichen Grenzen zwischen benachbarten Grundstücken mit den tatsächlichen Besitzverhältnissen in Einklang zu bringen (Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 37.73 - BVerwGE 47, 133 ); dieses kann deshalb für die Anwendung des § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FlurbG Bedeutung gewinnen.
  • BVerwG, 25.04.1989 - 5 C 41.84

    Flurbereinigung - Plannachtrag - Privatrechtsverhältnis - Auslegungsfrage -

    Eine solche zivilrechtliche Auseinandersetzung zweier Teilnehmer mit hoheitlichen Mitteln "zu bereinigen" (vgl. den letzten Satz der Erläuterungen zum Nachtrag III), steht der Flurbereinigungsbehörde nicht zu; denn es ist - wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach entschieden hat (vgl. BVerwGE 47, 133 [BVerwG 18.10.1974 - V C 37/73]; 55, 48 [BVerwG 23.11.1977 - 8 C 86/76]sowie Urteile vom 13. November 1958 - BVerwG 1 C 132.57 - und vom 23. Juni 1988 - BVerwG 5 C 69.84 - ) - nicht Aufgabe der Flurbereinigung, private Streitigkeiten zu schlichten.
  • BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 34.84

    Gärtnerei - Veränderungen - Flurbereinigungsrecht

    Zur Prüfung des auf § 44 FlurbG gestützten Sachbegehrens des Klägers, ihm für seine in das Verfahren eingelegte Gärtnerei eine unter Einhaltung der hierfür bestehenden Schutzvorschriften gestaltete wertgleiche Abfindung auszuweisen (zum Verhältnis des § 45 FlurbG zu § 44 Abs. 1 FlurbG s. BVerwGE 47, 133 ), bedarf es einer näheren Bestimmung dessen, was unter Gärtnerei im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 FlurbG zu verstehen ist.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 9 K 28/07

    Zulässige Abfindung mit geringfügig verkleinerter Gebäudefläche im Rahmen eines

  • BVerwG, 14.05.1985 - 5 C 38.82

    Flurbereinigungsrecht - Fischereirechte - Öffentlich-rechtliche

  • BVerwG, 23.06.1988 - 5 C 69.84

    Abfindungsgestaltung - Bewirtschaftbarkeit der Abfindung - Flurbereinigung

  • BVerwG, 18.08.1992 - 11 B 1.92

    Ertragsentschädigung und Nutzungsausfallentschädigung wegen einer Flurbereinigung

  • VGH Hessen, 13.08.2020 - 23 C 2754/15

    Grenzverschiebungen und Neuvermessungsdifferenz im Flurbereinigungsverfahren

  • BVerwG, 23.08.1999 - 11 B 8.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels -

  • BVerwG, 11.12.1987 - 5 B 95.86

    Ein durch Grunddienstbarkeit zu sicherndes Kellerrecht - Revisionsgerichtliche

  • BVerwG, 28.08.1987 - 5 B 119.86

    Abfindung in Wirtschaftseinheit nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) -

  • BVerwG, 12.03.1980 - 8 C 9.79

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Studiums der Wirtschaftswissenschaften -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2023 - 70 A 1.18

    Änderung eines Flurbereinigungsplans

  • BVerwG, 10.04.1991 - 5 B 61.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer

  • BVerwG, 24.08.1987 - 5 B 116.86

    Wiederzuweisung eines im Rahmen eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens

  • VGH Bayern, 02.06.1981 - 13. A - 1594/79
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