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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 37.95   

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BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 37.95 (https://dejure.org/1996,675)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1996 - 5 C 37.95 (https://dejure.org/1996,675)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1996 - 5 C 37.95 (https://dejure.org/1996,675)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Übernahme der Kosten für die Tagespflege eines Kindes - Durchführung der Tagespflege durch eine Verwandte (Großmutter) - Tagespflege durch die Großmutter als Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII (Fassung 1993) § 23
    Kinder- und Jugendhilferecht - Förderung von Kindern in Tagespflege, Anspruchsvoraussetzungen bei Betreuung des Kindes durch Großmutter als Tagespflegeperson

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 56
  • NJW 1997, 2768
  • NVwZ 1997, 1219 (Ls.)
  • NJ 1997, 391
  • FamRZ 1997, 934
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 22.76

    Öffentliche Jugendhilfe - Erziehungsanspruch - Wirtschaftliche Hilfe -

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 37.95
    Einschränkungen ergäben sich weder aus dem nicht mehr geltenden § 1 Abs. 3 JWG und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dazu (BVerwGE 52, 214) noch aus der Formulierung in der Regierungsbegründung zu § 23 SGB VIII (BTDrucks 11/5948 S. 64), die Förderung von Kindern in "familialen Betreuungsformen" solle auch die Betreuung durch eine "fremde Person in der eigenen Familie" umfassen.

    Das Jugendwohlfahrtsgesetz, das diese Voraussetzung in § 1 Abs. 3 JWG geregelt hatte, wozu der Senat entschieden hatte, daß auch Großeltern zur Familie im Sinne dieser Bestimmung gehörten (BVerwGE 52, 214), ist durch das Achte Buch Sozialgesetzbuch abgelöst worden.

  • OLG Hamm, 27.06.1990 - 5 UF 431/89

    Befreiung der Barunterhaltspflicht; Personensorgeberechtigter Elternteil;

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 37.95
    Wird ein Kind außerhalb des Elternhauses gegen Entgelt betreut und erzogen, wandelt sich der von der Mutter nicht durch Naturalunterhalt (vgl. § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB) befriedigte Betreuungsbedarf des Kindes durch die entgeltliche Betreuungsleistung des Dritten um in einen zusätzlichen Barbedarf des Kindes (vgl. KG, Urteil vom 8. Juni 1988 - 18 UF 5843/87 - [FamRZ 1989, 778] und OLG Hamm, Urteil vom 27. Juni 1990 - 5 UF 431/89 - [FamRZ 1991, 104]).
  • KG, 08.06.1988 - 18 UF 5843/87

    Zahlung von Unterhalt ; Bemessung der Höhe einer Unterhaltsleistung

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 37.95
    Wird ein Kind außerhalb des Elternhauses gegen Entgelt betreut und erzogen, wandelt sich der von der Mutter nicht durch Naturalunterhalt (vgl. § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB) befriedigte Betreuungsbedarf des Kindes durch die entgeltliche Betreuungsleistung des Dritten um in einen zusätzlichen Barbedarf des Kindes (vgl. KG, Urteil vom 8. Juni 1988 - 18 UF 5843/87 - [FamRZ 1989, 778] und OLG Hamm, Urteil vom 27. Juni 1990 - 5 UF 431/89 - [FamRZ 1991, 104]).
  • BVerwG, 15.12.1995 - 5 C 2.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 37.95
    Denn die erforderliche Betreuung des Kindes kann - worauf der Senat bereits in BVerwGE 100, 178 (181) zur Hilfe zur Erziehung hingewiesen hat - auch ohne öffentliche Jugendhilfe z. B. durch einen Verwandten geleistet werden.
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 587/80

    Gleichwertigkeit von Natural- und Barunterhalt; Bestimmung des

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 37.95
    Eine durch sie geleistete Betreuung kann sich folglich insoweit auch nicht als naturale Erfüllung einer sie treffenden Unterhaltspflicht darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 587/80 - [NJW 1981, 1559]).
  • BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 11.96

    Großeltern als Vormund und Pflegepersonen ihrer Enkelkinder.

    Hierzu hat der Senat in seinen Urteilen vom 12. September 1996 (vgl. a.a.O. S. 11 unter Hinweis auf das in Buchholz 436.511 § 23 KJHG/SGB VIII Nr. 1 abgedruckte Urteil vom gleichen Tage - BVerwG 5 C 37.95 -, dort unter S. 7 f.) ausgeführt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2001 - 12 A 31/01

    Anspruch auf Aufwendungsersatz und Kostenersatz für eine Tagespflegeperson;

    Zur Verwaltungsaktqualität einer derartigen Feststellung: BVerwG, Urteile vom 12. September 1996 - 5 C 37.95 -, NDV-RD 1997, 100 ff., und vom 5. Dezember 1996 - 5 C 51.95 -, FEVS 47, 489 ff.

    Aus dem Umstand, dass hinsichtlich dieser Entscheidung der Personsorgeberechtigte anspruchsberechtigt ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1996 - 5 C 37.95 -, a.a.O. und Urteil vom 5. Dezember 1996 - 5 C 51.95 -, a.a.O., S. 491, folgt nicht eine Anspruchsberechtigung des Personensorgeberechtigten auch hinsichtlich des Aufwendungs- und Kostenersatzes.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1996 - 5 C 37.95 -, a.a.O., und Urteil vom 5. Dezember 1996 - 5 C 51.95 -, a.a.O., S. 493.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2001 - 12 A 924/99

    Anspruch des Personensorgeberechtigten auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung in

    vgl. BVerwG, Urteile vom 12. September 1996 - 5 C 31.95 -, FEVS 47, 433 und vom 4. September 1997 - 5 C 11.96 -, FEVS 48, 289, 290 sowie Beschluss vom 26. März 1999 - 5 B 129.98 -, FEVS 51, 10, 11; siehe auch Urteile vom 12. September 1996 - 5 C 37.95 -, BVerwGE 102, 57 und vom 15. Dezember 1995 - 5 C 2.94 -, FEVS 47, 13; OVG NRW, Urteil vom 29. April 1999 - 16 A 1224/97 -, FamRZ 2000, 293, 295 und Beschluss vom 25. April 1997 - 16 A 523/97 - Niedersächs.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2013 - 7 A 10040/13

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege - zur Verpflichtung des Trägers der

    Das allein reicht aber als Nachweis dafür, dass sie ihre Enkelkinder nur gegen Entgelt zu betreuen bereit sind, nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1996 - 5 C 37.95 - BVerwGE 102, 56 [63]).
  • VG Karlsruhe, 09.12.2002 - 8 K 2358/00

    Einstellung einer im Voraus bewilligten Leistung; Großeltern als geeignete

    Großeltern sind zur Pflege und Erziehung ihrer Enkelkinder weder verpflichtet noch ohne Einwilligung der Eltern auch nur berechtigt (vgl BVerwG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 C 37.95 - BVerwGE 102, 56-63).

    Die hier maßgebliche Frage, ob eine zur Betreuung ihres Enkelkindes nicht bereite Großmutter eine geeignete Pflegeperson für die Tagespflege nach § 23 SGB VIII ist, ist von der Frage zu unterscheiden, ob einem Großelternteil, der zur Pflege dieses Kindes bereit ist, ein Aufwendungsersatzanspruch zusteht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 C 37.95 -, BVerwGE 102, 56-63).

    Großeltern sind zur Pflege und Erziehung ihrer Enkelkinder weder verpflichtet noch ohne Einwilligung der Eltern auch nur berechtigt (vgl. dazu insgesamt BVerwG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 C 37.95 - BVerwGE 102, 56-63 m.w.Nachw.).

  • OVG Niedersachsen, 09.10.1997 - 4 L 5579/96

    Förderung eines Kindes in Tagespflege durch die; Anspruch; Ermessen; Förderung;

    Zur Betreuung eines Kindes in Tagespflege geeignete Pflegeperson kann auch die Großmutter des Kindes sein (im Anschluß an BVerwG, Urt. vom 12.09.1996 - 5 C 37.95 -, NJW 1997, 2768 = FamRZ 1997, 934 = NDV-RD 1997, 100).

    Auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 12.9.1996 - BVerwG 5 C 37.95 - NJW 1997, 2768 = FamRZ 1997, 934 = NDV-RD 1997, 100 = FEVS 47, 433) können Großeltern Tagespflegepersonen i.S.d. § 23 SGB VIII sein.

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2006 - 2 LB 46/05

    Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagespflege, Kostenübernahme, Tagesbetreuung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung des Senats, dem Personensorgeberechtigten stehe der Anspruch auf Feststellung zu, bereits in einem früheren Fall bestätigt und als Begründung angeführt, nur in der Entscheidungsbefugnis des Personensorgeberechtigten nicht in der eines Dritten liege es, ob er bei der Erziehung und Betreuung die Unterstützung der Jugendhilfe in Anspruch nehmen wolle (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.09.1996 - 5 C 37/95 -, NJW 1997, 2768 ff.; OVG Schleswig, Urt. v. 28.02.2001 - 2 L 61/01 -, ZfJ 2001, 425 ff; OVG NRW, Urt. v. 20.06.2001 - 12 A 31/01 -, ZfJ 2001, 472 ff.; VG Mainz, Urt. v. 23.07.2004 - 2 K 226/04 -, zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2003 - 7 S 79/02

    Kostenersatz für Tagespflege - Eignung der Tagespflegeperson und Geeignetheit der

    Der Anspruch auf Aufwendungs- und Kostenersatz nach § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII, der der Pflegeperson zusteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.9.1996 - 5 C 37.95 -, NDV-RD 1997, 100) ist hiernach an drei Voraussetzungen geknüpft: Erstens muss die Pflegeperson geeignet sein, zweitens muss sie vom Jugendamt vermittelt worden sein und drittens muss die Tagespflege für das Wohl des Kindes geeignet und erforderlich sein.
  • BVerwG, 26.03.1999 - 5 B 129.98

    Zulassung einer Revision nur bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache der

    Daraus ergibt sich unmittelbar, daß der dem Personensorgeberechtigten zustehende Anspruch auf Sicherstellung des notwendigen Unterhalts des Kindes einschließlich der Kosten der Erziehung (zur Anspruchsberechtigung des Personensorgeberechtigten für Leistungen nach dem SGB VIII s. BVerwGE 100, 178; 102, 56 ; Urteile vom 12. September 1996 - BVerwG 5 C 31.95 - und vom 4. September 1997 - BVerwG 5 C 11.96 - ; a.A. z.B. Fieseler, in: GK-SGB VIII, § 39 Rn. 13) hinsichtlich der laufenden Leistungen zum Unterhalt der Höhe nach auf die nach § 39 Abs. 5 Satz 1 SGB VIII festgesetzten Pauschalbeträge, hinsichtlich laufender Kosten der Erziehung also auf einen darin enthaltenen Betrag begrenzt ist, ähnlich demjenigen, der nach dem früherem Recht der Jugendhilfe im Rahmen eines Pflegegeldes als sogenannter "Erziehungsbeitrag" geleistet wurde (vgl. dazu BTDrucks 11/5948 vom 1. Dezember 1989, S. 77).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2003 - 1 M 37/03

    Pflegeerlaubnis, Pflegeverhältnis, Tagespflege für Kinder, Widerruf

    In dieser Feststellung liegt ein Verwaltungsakt, der gegenüber den Personensorgeberechtigten, nicht gegenüber der Pflegeperson ergeht (BVerwG, Urteil vom 12. September 1996 - 5 C 37/95 - BVerwGE 102, S. 56 = NJW 1997, S. 2768).
  • VG Mainz, 23.07.2004 - 2 K 226/04

    Nur die Pflegeperson selbst kann einen Aufwendungsersatzanspruch bei dem Träger

  • VG Göttingen, 28.01.2004 - 2 A 2047/02

    Dauerverwaltungsakt; Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; Leistungseinstellung;

  • VG Frankfurt/Main, 14.02.2002 - 10 G 4009/01

    Ersatz der entstehenden Aufwendungen für eine Tagespflegeperson

  • VG Düsseldorf, 16.08.2004 - 19 K 2286/03

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Sozialträgers auf Erstattung für die an eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2005 - 12 A 3949/04

    Sicherstellung der Kindesbetreuung durch eine aus den Kinderbetreuungszuschüssen

  • VG Düsseldorf, 04.02.2005 - 19 K 591/04

    Verwaltungsprozessrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen einer

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2004 - 12 PA 89/04

    Großeltern; Hilfe zur Erziehung; Kosten der Erziehung; Pflegegeld; unentgeltliche

  • VG Düsseldorf, 15.06.2005 - 19 K 3405/03

    Sozialrechtliche Ausgestaltung der örtlichen Zuständigkeit für die

  • VG Aachen, 17.02.2004 - 2 L 2405/03

    Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege und wirtschaftlicher

  • VG Düsseldorf, 04.02.2005 - 19 K 597/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung von jugendhilferechtlichem

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   BVerwG, 21.12.1995 - 5 C 37.95   

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   BVerwG, 20.05.1996 - 5 C 37.95   

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BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1996 - 5 C 37.95 (https://dejure.org/1996,16291)
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   BVerwG, 13.05.1997 - 5 C 37.95   

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BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1997 - 5 C 37.95 (https://dejure.org/1997,17323)
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