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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92   

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BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92 (https://dejure.org/1993,1280)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1993 - 5 C 38.92 (https://dejure.org/1993,1280)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1993 - 5 C 38.92 (https://dejure.org/1993,1280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Nachranggrundsatz - Untersuchungsgefangene - Nachrang - Anspruch gegen Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 847
  • DVBl 1994, 425
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 2.71

    Zuschuss zu den Kosten einer Heilkur als vorbeugende Gesundheitshilfe oder

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
    Bei der Beurteilung, ob der Hilfesuchende sich in einem seinen Sozialhilfeanspruch gemäß § 2 Abs. 1 BSHG ausschließenden Sinne selbst helfen kann, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob er einen Rechtsanspruch gegen einen Dritten hat, sondern darauf, ob er die benötigte Hilfe auch tatsächlich erhält (s. BVerwGE 38, 174 ) oder erhalten kann (s. BVerwGE 38, 307 ).

    Dem Hilfesuchenden ist zwar im Rahmen seiner Selbsthilfeverpflichtung zuzumuten, vor Inanspruchnahme des Trägers der Sozialhilfe die Möglichkeit einer Hilfe durch Dritte zu erkunden (s. BVerwGE 38, 307 ).

  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter -

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
    Dies setzt voraus, daß der Anspruch gegen den Dritten rechtzeitig realisiert werden kann; denn nur Forderungen, die rechtzeitig durchzusetzen sind, stellen zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage "bereite Mittel" dar (s. BVerwGE 67, 163 ).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 72.84

    Hilfe zum Lebensunterhalt in Geld oder als Sachleistung für einen

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
    Die Bemessung des Barbetrages nach einem Bruchteil des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes sodann kann sich auf § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG stützen (vgl. BVerwGE 72, 354 ).
  • BVerwG, 04.09.1980 - 5 C 42.79

    Untersuchungsgefangener - Anspruch auf Sozialhilfe - Krankenhilfe - Zahnärztliche

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
    Aber auch die Ausführungen des Berufungsurteils zum sozialhilferechtlichen Nachranggrundsatz (§ 2 Abs. 1 BSHG), nach dem ein Hilfesuchender sich auch dann auf die Möglichkeiten der Selbsthilfe verweisen lassen muß, wenn er sich nicht auf freiem Fuß, sondern in Untersuchungshaft befindet (siehe BVerwGE 60, 367 ), entsprechen dem Bundesrecht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1988 - 8 B 742/88
    Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
    Mit der der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts entgegengesetzten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Urteil vom 16. November 1987 - 8 A 2708/86 - ; s. auch Beschluß vom 14. März 1988 - 8 B 742/88 - ) hat das Berufungsgericht nicht die Erwartung verbunden, daß die Vollzugsbehörde oder das für diese zuständige Oberlandesgericht Koblenz ihre bisherige Rechtsmeinung aufgeben würden.
  • BVerwG, 09.06.1971 - V C 56.70

    Abweichung der Leistungen der Eingliederungshilfe von denjenigen der gesetzlichen

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
    Bei der Beurteilung, ob der Hilfesuchende sich in einem seinen Sozialhilfeanspruch gemäß § 2 Abs. 1 BSHG ausschließenden Sinne selbst helfen kann, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob er einen Rechtsanspruch gegen einen Dritten hat, sondern darauf, ob er die benötigte Hilfe auch tatsächlich erhält (s. BVerwGE 38, 174 ) oder erhalten kann (s. BVerwGE 38, 307 ).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 49.87

    Sozialhilfe - Asylsuchende Ausländer - Hilfe zum Lebensunterhalt - Sachleistungen

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
    Das Oberverwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß ein Taschengeld in dem zugesprochenen Umfang zur Befriedigung der sozialhilferechtlich anzuerkennenden Bedürfnisse des täglichen Lebens im Sinne von § 12 Abs. 1 BSHG gehört, die nicht durch Sachleistungen der Justizverwaltung gedeckt sind (zur Leistung eines Barbetrags neben Sachleistungen siehe auch Urteil des Senats vom 26. September 1991 - BVerwG 5 C 49.87 - FEVS 42, 138/139>).
  • BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 7.76

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
    Dies gilt zum einen für die Beurteilung des Oberverwaltungsgerichts, daß der Beigeladene für seinen Bedarf nicht durch Einsatz seiner Arbeitskraft aufkommen konnte, und für den Standpunkt, daß der Aufenthalt in Untersuchungshaft als Hinderungsgrund, den notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu bestreiten, der Leistung von Sozialhilfe nicht entgegenstehe (vgl. BVerwGE 51, 281 für die Verbüßung einer Freiheitsstrafe).
  • BVerwG, 15.10.1976 - 5 B 77.76

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Ernährungszulage und Taschengeld

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
    Hierzu gehört eine Justizvollzugsanstalt nicht (siehe auch Beschlüsse des Senats vom 21. Dezember 1964 - BVerwG 5 B 70.64 - und vom 15. Oktober 1976 - BVerwG 5 B 77.76 - ZfSH 1977, 284>).
  • OLG Schleswig, 27.05.1991 - 2 VAs 4/91
    Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
    Sie konnte sich hierbei auf die vom Berufungsgericht zitierte Rechtsprechung des für ihren Bereich zuständigen Oberlandesgerichts (OLG Koblenz, Beschlüsse vom 30. Juli 1984 - 2 VAs 17/84 - und vom 6. November 1984 - 2 VAs 30/84 - ebenso OLG Schleswig, Beschluß vom 27. Mai 1991 - 2 VAs 4/91 - ) sowie Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluß vom 31. Januar 1985 - 2 BvR 1588/84 -) stützen.
  • BVerwG, 21.12.1964 - V B 70.64

    Annahme einer Sozialunwürdigkeit während einer Strafhaft - Annahme einer Anstalt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.1987 - 8 A 2708/86
  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

    Die Frage nach Selbsthilfemöglichkeiten ist nämlich immer auch eine Frage der Zumutbarkeit (vgl. z.B. BVerwGE 60, 367 ; 100, 50 ; Urteil des Senats vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - ).
  • BVerwG, 12.12.1995 - 5 C 28.93

    Unterkunftskosten - Ordnungsbehörde - Abwendung drohender Obdachlosigkeit -

    Nur unter dieser Voraussetzung hätte hier aber die Einlegung eines Rechtsmittels als "bereites Mittel" der Selbsthilfe (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - [Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16, S. 15 f.]) in Betracht gezogen werden müssen.
  • BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 13.94

    Vorrang von Rehabilitationsleistungen nach AFG - berufsfördernde Maßnahmen - vor

    Auch sonst hat der Senat einen Rechtsanspruch auf Hilfe durch einen Dritten nur dann als den Nachrang der Sozialhilfe auslösend angesehen, wenn es sich um ein bereites Mittel der Selbsthilfe handelt und seine Inanspruchnahme für den Hilfesuchenden auch sonst nicht unzumutbar ist (BVerwGE 60, 367 [368 f.]; 89, 192 [194] sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - [Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16 S. 15]).

    Denn nur Forderungen, die rechtzeitig durchsetzbar sind, stellen zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage "bereite Mittel" dar (BVerwGE 67, 163 [166] sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 a.a.O.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.12.1992 - 5 C 38.92   

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BVerwG, Entscheidung vom 02.12.1992 - 5 C 38.92 (https://dejure.org/1992,18177)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - 5 C 38.92 (https://dejure.org/1992,18177)
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