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   BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 39.97   

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BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 39.97 (https://dejure.org/1998,1366)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1998 - 5 C 39.97 (https://dejure.org/1998,1366)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1998 - 5 C 39.97 (https://dejure.org/1998,1366)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit für ein Beschwerdeverfahren und ein Revisionsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsförderung - Eignungsnachweis - Vorlage einer Eignungsbescheinigung - Fachsemester - Bisherige Ausbildung - Fachrichtungswechsel

  • Judicialis

    BAföG § 15 Abs. 4; ; BAföG § 48 Abs. 1 Satz 1; ; BAföG § 50 Abs. 2 Satz 4; ; FörderungshöchstdauerV § 10; ; FörderungshöchstdauerV § 11; ; FörderungshöchstdauerV § 11 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderungsrecht - Ausbildungsförderung bei Eignungsnachweis nach § 48 BAföG; Eignungsbescheinigung, Ausbildungsförderung nach Vorlage einer -; Fachsemester, Zeiten einer bisherigen Ausbildung als - der anderen nach Fachrichtungswechsel; Fachrichtungswechsel, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 40
  • NVwZ 1999, 993 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1999, 510
  • DVBl 1999, 1111
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.04.1993 - 11 C 26.92

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Fernuniversität - Gleichzeitige

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 39.97
    Die - von der gesetzlichen Ermächtigung des § 15 Abs. 4 BAföG in der hier maßgeblichen Fassung des Gesetzes vom 22. Mai 1990 (BGBl I S. 936) gedeckten (BVerwGE 92, 246 ) - §§ 11, 11 a FörderungshöchstdauerV in der insoweit maßgeblichen Fassung der 5. Änderungsverordnung vom 25. Februar 1983 (BGBl I S. 220) sehen deshalb nach einem Fachrichtungswechsel eine Neufestsetzung der Förderungshöchstdauer für die andere Ausbildung unter Berücksichtigung vorhergehender Ausbildungszeiten vor.

    Vielmehr wird im Rahmen der Förderungshöchstdauerfestsetzung nach einem Fachrichtungswechsel vom Amt für Ausbildungsförderung zunächst über die Anrechnung früherer Ausbildungszeiten entschieden und davon abhängig die Förderungshöchstdauer festgesetzt (vgl. BVerwGE 92, 246 und jetzt § 15 a Abs. 5 BAföG F. 1996), wobei von der nach der Förderungshöchstdauerverordnung für die neue Ausbildung an sich abstrakt-generell bestimmten Förderungshöchstdauer die angerechneten Ausbildungszeiten abgezogen werden.

  • BVerwG, 04.12.1997 - 5 C 3.96

    Gleichwertigkeit der Ausbildungsstätte bei Auslandsausbildung.

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 39.97
    Fachsemester i.S. des § 48 BAföG sind Semester in derselben Fachrichtung (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1997 - BVerwG 5 C 3.96 - ).
  • BVerwG, 27.04.1993 - 11 C 13.92

    Ausbildungsförderung - Höchstdauer - Verwaltungsakt - Bindungswirkung -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 39.97
    1996" benannt, doch haben derartige Angaben im Bewilligungsbescheid im allgemeinen, wie sich aus § 50 Abs. 2 Satz 4 BAföG ("anzugeben") ergibt, nur informatorischen Charakter und enthalten keine konstitutive, auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtete Entscheidung i.S. des § 31 Satz 1 SGB X (BVerwG, Urteil vom 27. April 1993 - BVerwG 11 C 13.92 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.1985 - 16 A 1071/84
    Auszug aus BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 39.97
    Das gilt auch im Rahmen des § 48 Abs. 1 BAföG (so bereits BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1997 ; weiterhin Nr. 48.1.5. Abs. 2 Satz 2 BAföGVwV; OVG Münster, Urteile vom 11. November 1975 - OVG VIII A 899/75 - und vom 4. Februar 1985 - OVG 16 A 1071/84 - ; Rothe/Greß, BAföG, 5. Aufl. , § 48 Rn. 5.5; a.A. OVG Hamburg, Urteil vom 12. Februar 1982 - OVG Bf I 33/80 - ; Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 3. Aufl. 1991, § 48 Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1975 - VIII A 899/75
    Auszug aus BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 39.97
    Das gilt auch im Rahmen des § 48 Abs. 1 BAföG (so bereits BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1997 ; weiterhin Nr. 48.1.5. Abs. 2 Satz 2 BAföGVwV; OVG Münster, Urteile vom 11. November 1975 - OVG VIII A 899/75 - und vom 4. Februar 1985 - OVG 16 A 1071/84 - ; Rothe/Greß, BAföG, 5. Aufl. , § 48 Rn. 5.5; a.A. OVG Hamburg, Urteil vom 12. Februar 1982 - OVG Bf I 33/80 - ; Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 3. Aufl. 1991, § 48 Rn. 4).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 28.79

    Fachrichtungswechsel - Maßgeblicher Zeitpunkt - Beginn der anderen Ausbildung

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 39.97
    Für die Zuordnung einer Ausbildung zu einer bestimmten Fachrichtung ist allein maßgebend, in welcher Fachrichtung der Auszubildende an der Hochschule eingeschrieben ist (BVerwG, Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 5 C 28.79 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2016 - 12 A 2318/14

    Ausbildungsförderungsleistungen für einen Studiengang nach dem

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1982- 5 C 102.80 -, juris Rn. 11, und vom 26. November 1998 - 5 C 39.97 -, juris Rn. 10; Fischer, in: Rothe/Blanke, a. a. O., § 15a Rn. 6; Lackner, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Auflage 2016, § 15a Rn. 4.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1998- 5 C 39.97 -, juris Rn. 10.

    vgl. auch dazu BVerwG, Urteil vom 26. November 1998 - 5 C 39.97 -, juris Rn. 10.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1998- 5 C 39.97 -, juris Rn. 14.

  • VG Freiburg, 26.04.2001 - 7 K 1032/00

    Wiederaufnahme des gleichen Studiums nach Studienabbruch; Förderungshöchstdauer

    Mit der Neuaufnahme eines anderen Studiums oder dem Wechsel der Fachrichtung (§ 7 Abs. 3 Satz 2 und 3 BAföG) beginnt grundsätzlich die Zählung der Fachsemester neu, denn die Semester der bisherigen Ausbildung sind, weil der bisherigen Ausbildung zugehörig, keine Fachsemester der neuen, anderen Ausbildung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 1998 - 5 C 39.97 -, DVBl. 1999, 1111 = BVerwGE 108, 40).

    Blieben sie allerdings förderungsrechtlich völlig unberücksichtigt, würden Auszubildende, die - nach Abbruch und erneuter Aufnahme desselben Studiums - eine "andere" Ausbildung im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG aufnehmen, gegenüber denjenigen Studenten, die ihre Ausbildung förderungsrechtlich irrelevant lediglich unterbrechen, begünstigt, wenn sie für das erneute Betreiben desselben Studiums die dafür bestimmte Förderungshöchstdauer in vollem Umfang ausschöpfen dürften, obwohl sie aus ihrer "ersten" Ausbildung Vorkenntnisse mitbringen, die es ihnen ermöglichen, die Abschlussprüfung in der anderen Ausbildung früher abzulegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 1998, a.a.O.).

    Zwar wird in allen während der Ausbildung ergangenen Bewilligungsbescheiden im Datenfeld 18 das Ende der Förderungshöchstdauer mit "MRZ 1999" benannt, doch haben derartige Angaben im Bewilligungsbescheid im Allgemeinen, wie sich aus § 50 Abs. 2 Satz 4 BAföG ("anzugeben") ergibt, nur informatorischen Charakter und enthalten keine konstitutive, auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtete Entscheidung im Sinne des § 31 Satz 1 SGB X (BVerwG, Urt. v. 26. November 1998, a.a.O.).

    Selbst wenn es sich bei dieser Einstufung um eine hochschulrechtliche Anerkennungsentscheidung - und nicht nur um eine bloße Weiterzählung der Semester - handeln würde, könnte diese nicht ohne Weiteres als förderungsrechtliche Anerkennungsentscheidung übernommen werden (BVerwG, Urt. v. 26. November 1998, a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 23.07.2003 - 1 K 2064/02

    Leistungsnachweis - Fachsemester - Fachrichtungswechsel

    Bei dem Leistungsstand, der bei einem Lehramtsstudium mit zwei Fächern nach dem Auswechseln eines Fachs und dem damit durchgeführten Fachrichtungswechsel durch eine Bescheinigung nach § 48 Abs. 1 BAföG im beibehaltenen Fach nachzuweisen ist, sind auch ohne besondere Anrechnungsentscheidung alle im beibehaltenen Fach absolvierten Semester zu berücksichtigen (Abgrenzung zu BVerwG, Urteil vom 26.11.1998 - 5 C 39/97 - , BVerwGE 108, 40 = NVwZ-RR 1999, 510).

    Zeiten einer bisherigen Ausbildung werden förderungsrechtlich nur durch eine Anrechnungsentscheidung des Amtes für Ausbildungsförderung zu Fachsemestern der nach einem Fachrichtungswechsel betriebenen anderen Ausbildung und zählen als solche für § 48 Abs. 1 Satz 1 BAföG (BVerwG, Urteil vom 26.11.1998 - 5 C 39/97 -, BVerwGE 108, 40 = NVwZ-RR 1999, 510).

    Eine Anrechnungsentscheidung, insbesondere eine solche, die den Anforderungen des Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26.11.1998 (a.a.O.) gerecht würde, hat das Studentenwerk T. nicht getroffen.

  • OVG Sachsen, 29.11.2006 - 5 B 798/04

    Ausbildungsförderung, Fachrichtungswechsel, Rückstufung, Zurückstufung, wichtiger

    Ob tatsächlich studiert wurde, ist dagegen unerheblich (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.11.1998 - 5 C 39/97 -, BVerwGE 108, 40 [44]; vgl. auch Tz 48.1.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG - VwV -).
  • BVerwG, 08.05.2008 - 5 B 102.07

    Anforderungen an das Vorliegen eines Fachsemesters i.S.d.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, wie auch in dem angefochtenen Urteil (Urteilsabdruck S. 8) für den Fall einer Rückstufung unter Hinweis auf einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteil vom 26. November 1998 BVerwG 5 C 39.97 BVerwGE 108, 40, ) dargelegt ist, dass für den Begriff des Fachsemesters unerheblich ist, ob tatsächlich und mit Gewinn studiert wurde.
  • VG Hannover, 14.09.2011 - 9 A 1640/11

    Ausweisersatz; Duldungsbescheinigung; Fahrerlaubnisantrag; Fahrerlaubnisprüfung;

    Denn genauso wie Verpflichtungsklagen auf Bewilligung von Geldleistungen "in gesetzlicher Höhe" zulässig sind, obwohl damit ein Spielraum verbleibt, welcher Betrag damit gemeint ist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26.11.1998 - 5 C 39/97 -, BVerwGE 108, 40; OVG Bautzen, Urteil vom 22.06.2010 - 4 A 111/08 -, NVwZ-RR 2010, 774), ist den Beteiligten mit der tenorierten Einschränkung "soweit die hierfür erforderlichen weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen" bekannt, dass damit u. a. das Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung nach § 15 FeV angesprochen ist.
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 4 PA 144/07

    Anforderung an die Geltendmachung eines Anspruchs auf Ausbildungsförderung bei

    Für die Zuordnung einer Ausbildung zu einer bestimmten Fachrichtung ist allein maßgebend, in welcher Fachrichtung der Auszubildende an der Hochschule eingeschrieben ist (BVerwG, Urteile vom 26.11.1998 - 5 C 39/97 -, BVerwGE 108, 40, und vom 30.4.1981 - 5 C 28/79 -, FamRZ 1981, 919).
  • VG Gera, 25.01.2023 - 6 K 1293/22

    Ausbildungsförderung; Förderanspruch nach Wechsel des Studiengangs; Verlängerung

    Ob der Auszubildende während der Zeit der Immatrikulation mit Gewinn studiert hat, ist nicht entscheidend, sondern nur, dass er es tun konnte (zu § 48 BAföG: BVerwG, Urt. v. 26.11.1998 - 5 C 39.97 -, BVerwGE 108, 40).
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2002 - 10 L 422/00

    Voraussetzungen des Führens eines von einer ausländischen Hochschule verliehenen

    Bei der vom Kläger ursprünglich erhobenen Verpflichtungsklage ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats maßgeblich (vgl. Urteil des erk. Senats vom 17. November 1998 - 10 L 4422/96 -, WissR 2000, 180).
  • BVerwG, 29.12.1997 - 5 B 142.96

    Berechnung von Fachsemestern nach einem Fachrichtungswechsel für die

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG - 5 C 39.97 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 29.12.1997 - 5 PKH 64.96

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 21.10.2002 - 10 L 3912/00

    Akademischer Grad; Ausland; Doctor philosophiae honoris causa; Ehrendoktorgrad;

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2019 - 4 ME 206/19

    Fachrichtungswechsel; Fachsemester; Grund, unabweisbarer; Grund, wichtiger;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2022 - 15 A 30/20

    Weiterbewilligung von Ausbildungsförderung bei Vornahme eines

  • OVG Niedersachsen, 06.01.2021 - 4 LB 112/20

    ECTS-Leistungsnachweis; ECTS-Punkte; Medizinische Hochschule Hannover;

  • VG Potsdam, 20.02.2020 - 7 L 985/19
  • VG Augsburg, 16.07.2015 - Au 3 K 15.385

    Prozesskostenhilfe

  • VG Köln, 26.02.2004 - 26 K 80/02

    Festsetzung der Förderungshöchstdauer für Leistungen nach dem

  • VG Köln, 16.12.2003 - 5 K 8464/01

    Ausgestaltung der Festsetzung der Förderungshöchstdauer i.S.d.

  • VG Frankfurt/Main, 04.05.2022 - 3 K 1333/20

    Ein Hochschulwechsel, der das Curriculum der Fachrichtung Rechtswissenschaften

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