Weitere Entscheidung unten: AG Duisburg-Ruhrort, 23.08.1999

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   BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 4.99   

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BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 4.99 (https://dejure.org/1999,969)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.1999 - 5 C 4.99 (https://dejure.org/1999,969)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 1999 - 5 C 4.99 (https://dejure.org/1999,969)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BVFG § 27 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1
    Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; besondere Härte; bei der Übersiedlung bestehende Ehe mit einem Deutschen

  • Wolters Kluwer

    Übersiedlung nach Deutschland - Aufnahmebescheid - Besondere Härte - Aussiedlungsgebiet - Schutz der Ehe

  • Judicialis

    BVFG § 27 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG § 27 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1
    Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; besondere Härte; bei der Übersiedlung bestehende Ehe mit einem Deutschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 106
  • NVwZ-RR 2000, 467
  • FamRZ 2000, 1013
  • DÖV 2000, 741
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93

    Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 4.99
    Der Aufnahmebescheid ist ihr nunmehr nachträglich, bezogen auf den Zeitpunkt der Entstehung des Härtegrunds, zu erteilen und steht einem beim Verlassen des Aussiedlungsgebiets bereits vorliegenden Aufnahmebescheid gleich (Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 20.93 - ; Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 343.93 - ).

    Fälle einer - gerichtlich voll überprüfbaren - besonderen Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG liegen nicht nur - wie im Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 5 C 8.99 - unter Bezugnahme auf das Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 343.93 - (a.a.O.) ausgeführt - dann vor, wenn durch ein Verlassen des Aussiedlungsgebiets ohne Aufnahmebescheid der in § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG zum Ausdruck kommende Zweck nicht beeinträchtigt wird, durch eine vorgängige Prüfung der Aussiedlereigenschaft (bzw. nunmehr der Spätaussiedlereigenschaft) eine Übersiedlung von Personen zu verhindern, die die gesetzlichen Voraussetzungen nach Verlassen des Aussiedlungsgebiets nicht erfüllen.

  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99

    Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; besondere Härte; Erteilung

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 4.99
    Fälle einer - gerichtlich voll überprüfbaren - besonderen Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG liegen nicht nur - wie im Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 5 C 8.99 - unter Bezugnahme auf das Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 343.93 - (a.a.O.) ausgeführt - dann vor, wenn durch ein Verlassen des Aussiedlungsgebiets ohne Aufnahmebescheid der in § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG zum Ausdruck kommende Zweck nicht beeinträchtigt wird, durch eine vorgängige Prüfung der Aussiedlereigenschaft (bzw. nunmehr der Spätaussiedlereigenschaft) eine Übersiedlung von Personen zu verhindern, die die gesetzlichen Voraussetzungen nach Verlassen des Aussiedlungsgebiets nicht erfüllen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1998 - 2 A 6944/95

    Aufnahmebescheid; Besondere Härte; Heirat mit Deutschem; Lebensmittelpunkt im

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 4.99
    BVerwG 5 C 4.99 OVG 2 A 6944/95.
  • BVerfG, 07.06.1967 - 1 BvR 76/62

    Unterhalt I

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 4.99
    Die Anwendung einer Härteklausel darf nicht zu einem Ergebnis führen, das mit der in Art. 6 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommenden Wertentscheidung nicht in Einklang steht (BVerfGE 22, 93, 98).
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93

    Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 4.99
    Der Aufnahmebescheid ist ihr nunmehr nachträglich, bezogen auf den Zeitpunkt der Entstehung des Härtegrunds, zu erteilen und steht einem beim Verlassen des Aussiedlungsgebiets bereits vorliegenden Aufnahmebescheid gleich (Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 20.93 - ; Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 343.93 - ).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 4.99
    Die freie Entscheidung beider Eheleute, gemeinsam im Bundesgebiet zu leben, genießt besonderen staatlichen Schutz, wenn - wie hier - einer der Ehepartner Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist (BVerfGE 51, 386, 397), wie auch in der Vorschrift des § 23 Abs. 1 AuslG zum Ausdruck kommt.
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 4.99
    Wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, kommt in Art. 6 Abs. 1 GG, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt, eine verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts zum Ausdruck (BVerfGE 6, 55, 72).
  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 16.91

    Übermäßige Folgen eines Anspruchsausschlusses als Voraussetzung für das Vorliegen

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 4.99
    Sie erfaßt vielmehr gerade auch solche vom Regelfall abweichende und damit atypische Fälle, in denen es gerade mit Rücksicht auf den genannten Gesetzeszweck übermäßig hart, nämlich unzumutbar oder in hohem Maße unbillig wäre, den Betroffenen darauf zu verweisen, er müsse die Erteilung eines Aufnahmebescheids im Aussiedlungsgebiet abwarten (vgl. Urteil vom 14. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 16.91 - ; siehe auch BTDrucks 11/6937 S. 6).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 4.99
    Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfaßt - wie das Berufungsgericht weiter zutreffend ausgeführt hat - auch das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben (BVerfGE 76, 1, 42).
  • BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11

    Antragserfordernis; Aufnahmeverfahren; vertriebenenrechtliches -; Aufnahmeantrag;

    Das Oberverwaltungsgericht führt zutreffend aus, dass die Klägerin sich auf Grund der Eheschließung mit einem Deutschen auf einen Härtefallgrund im Sinne des § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG berufen kann, weil das Ansinnen, zum Zwecke der Durchführung des regulären Aufnahmeverfahrens in das Aussiedlungsgebiet zurückzukehren, mit der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar wäre (Urteile vom 18. November 1999 - BVerwG 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 und BVerwG 5 C 4.99 - BVerwGE 110, 106 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2011 - 12 A 2561/09

    Abstellen auf die Sachlage und Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt bei

    - 5 C 4.99 -, BVerwGE 110, 106.

    Soweit die Beklagte im Bescheid vom 20. Juni 2007 annimmt, ein Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheides im Rahmen eines Härtefallverfahrens müsse nach - nicht näher bezeichneter - ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im zeitlichen Zusammenhang mit der geltend gemachten Härte gestellt werden, ergibt sich dies nicht allein daraus, dass in den vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen, Urteile vom 18. November 1999 - 5 C 4.99 -, BVerwGE 110, 106, juris, und - 5 C 3.99 -, BVerwGE 110, 99, juris, ein solcher zeitlicher Zusammenhang bestand, denn das Bundesverwaltungsgericht hat nicht darauf abgestellt.

  • VG Köln, 20.02.2018 - 7 K 6045/16

    Erteilung eines Aufnahmebescheides für einen Abkömmling im Härtefallverfahren;

    Zur Begründung wurde vorgetragen, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 18.11.1999 - 5 C 3.99 und 5 C 4.99 -) sowie des OVG NRW (Beschluss vom 20.03.2001 - 2 A 2257/99 - ) sei ein Aufnahmebewerber berechtigt, vorzeitig das Aussiedlungsgebiet zu verlassen, um einen in der Bundesrepublik Deutschland lebenden deutschen Staatsangehörigen zu heiraten.

    Zwar kann sich die Klägerin auf eine besondere Härte berufen, weil sie nach ihrer Einreise einen deutschen Staatsangehörigen geheiratet hat und es ihr deshalb nicht zugemutet werden kann, in das Aussiedlungsgebiet zurückzukehren, um dort die Entscheidung über denAufnahmeantrag abzuwarten, vgl. BVerwG, Urteil vom 18.11.1999 - 5 C 4.99 - .

    Selbst wenn aber im Fall einer erst nach dem Verlassen des Aussiedlungsgebietes entstandenen Härte nicht auf den Zeitpunkt der Übersiedlung, sondern auf den Zeitpunkt des Eintritts des Härtegrundes abzustellen wäre, vgl. BVerwG, Urteil vom 18.11.1999 - 5 C 4.99 - , juris, Rn. 17 ; OVG NRW, Beschluss vom 25.11.2015 - 11 E 1113/15 - , würde dies im vorliegenden Verfahren nicht zu einem anderen Ergebnis führen.

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