Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.05.2006

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   BVerwG, 18.12.2002 - 5 C 40.01   

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BVerwG, 18.12.2002 - 5 C 40.01 (https://dejure.org/2002,5516)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.2002 - 5 C 40.01 (https://dejure.org/2002,5516)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 5 C 40.01 (https://dejure.org/2002,5516)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BVFG (F. 1991) § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 1 Abs. 3, § 7
    Erteilung des Vertriebenenausweises an den nichtdeutschen Ehegatten; zur Erstreckung der Bindung an bestandskräftige Ablehnung bzw. Rechtskraft eines klageabweisenden verwaltungsgerichtlichen Urteils gegen den anderen Ehegatten; Vertriebenenausweis, Erteilung des -es an ...

  • Wolters Kluwer

    Erwerb des Vertriebenenstatus bei Ehegatten litauischer Volkszugehörigkeit - Vertreibung des anderen Ehegatten als Voraussetzung für den Erwerb des Status¿ "Vertriebener" - Erfordernis der deutschen Volkszugehörigkeit des Ehegatten bei Vertriebenen - Anspruch auf ...

  • Judicialis

    BVFG (F. 1991) § 1 Abs. 2 Nr. 3; ; BVFG (F. 1991) § 1 Abs. 3; ; BVFG (F. 1991) § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG (F. 1991) § 1 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 § 7
    Recht der Vertriebenen - Erteilung des Vertriebenenausweises an den nichtdeutschen Ehegatten; zur Erstreckung der Bindung an bestandskräftige Ablehnung bzw. Rechtskraft eines klageabweisenden verwaltungsgerichtlichen Urteils gegen den anderen Ehegatten; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 26.89

    Anerkennung des Vertriebenen-Statusses - Nichtdeutscher Ehegatte - Volksdeutscher

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2002 - 5 C 40.01
    Der Statuserwerb eines nichtdeutschen Ehegatten nach § 1 Abs. 3 BVFG ist von einem nach § 1 Abs. 1, 2 BVFG entstandenen Vertriebenenstatus des anderen Ehegatten abhängig und setzt die deutsche Volkszugehörigkeit und Vertreibung des anderen Ehegatten voraus (im Anschluss an BVerwGE 84, 23).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt ein Statuserwerb nach dieser Vorschrift ein Vertreibungsschicksal des Ehegatten des nicht deutschen Volkszugehörigen voraus (vgl. Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298 ) und ist damit in dessen Person vom Vorliegen eines nach § 1 Abs. 1 und 2 BVFG entstandenen Vertriebenenstatus abhängig (Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23 ).

  • BVerwG, 12.12.1995 - 9 C 113.95

    Staatsangehörigkeitsrecht: Verlust der Reichsangehörigkeit im Zusammenhang mit

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2002 - 5 C 40.01
    Während § 1 Abs. 3 BVFG a.F. die Feststellungswirkung einer Statusanerkennung im Wege der Erteilung eines Vertriebenenausweises kraft Gesetzes auf den nichtdeutschen Ehegatten erstreckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 255.86 - ), besteht eine negative Feststellungswirkung einer ablehnenden Entscheidung betreffend den (angeblich deutschen) Ehegatten auf das Verfahren des nichtdeutschen Ehegatten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht, da dies zu einer Beeinträchtigung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG im Verfahren des den Vertriebenenausweis nach § 1 Abs. 3 BVFG begehrenden Ehegatten führen würde; die Vertriebeneneigenschaft des (angeblich deutschen) Ehegatten erweist sich damit im Verfahren des nichtdeutschen Ehegatten lediglich als eine präjudizielle Vorfrage, deren rechtskräftige Entscheidung nur in einem - weiteren - Verfahren zwischen denselben Beteiligten bindend sein kann (vgl. Urteile vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 44.92 - und vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 9 C 113.95 -
  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90

    Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2002 - 5 C 40.01
    Der nichtdeutsche Ehegatte muss als Ehegatte eines vertriebenen Volksdeutschen Aufnahme gefunden haben, der im Zustand der Vertreibung in die Bundesrepublik Deutschland gelangt ist (Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 37.90 - BVerwGE 90, 181 ), und die Vertreibung muss eine wesentliche Ursache für die Aufnahme gewesen sein (ebd. S. 184); bei dem nichtdeutschen Ehegatten erfordert der kausale Zusammenhang zwischen seiner Eigenschaft als Ehegatte eines "vertriebenen Volksdeutschen" und seiner Aufnahme in Deutschland, dass er im "Konflikt zwischen Heimat und Ehe" letzterer den Vorrang eingeräumt hat (ebd. S. 185).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 255.86
    Auszug aus BVerwG, 18.12.2002 - 5 C 40.01
    Während § 1 Abs. 3 BVFG a.F. die Feststellungswirkung einer Statusanerkennung im Wege der Erteilung eines Vertriebenenausweises kraft Gesetzes auf den nichtdeutschen Ehegatten erstreckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 255.86 - ), besteht eine negative Feststellungswirkung einer ablehnenden Entscheidung betreffend den (angeblich deutschen) Ehegatten auf das Verfahren des nichtdeutschen Ehegatten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht, da dies zu einer Beeinträchtigung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG im Verfahren des den Vertriebenenausweis nach § 1 Abs. 3 BVFG begehrenden Ehegatten führen würde; die Vertriebeneneigenschaft des (angeblich deutschen) Ehegatten erweist sich damit im Verfahren des nichtdeutschen Ehegatten lediglich als eine präjudizielle Vorfrage, deren rechtskräftige Entscheidung nur in einem - weiteren - Verfahren zwischen denselben Beteiligten bindend sein kann (vgl. Urteile vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 44.92 - und vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 9 C 113.95 -
  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2002 - 5 C 40.01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt ein Statuserwerb nach dieser Vorschrift ein Vertreibungsschicksal des Ehegatten des nicht deutschen Volkszugehörigen voraus (vgl. Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298 ) und ist damit in dessen Person vom Vorliegen eines nach § 1 Abs. 1 und 2 BVFG entstandenen Vertriebenenstatus abhängig (Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23 ).
  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 44.92

    Nichtdeutscher Ehegatte - Vertriebenenausweis - Rechtsschutzgarantie - Fehlende

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2002 - 5 C 40.01
    Während § 1 Abs. 3 BVFG a.F. die Feststellungswirkung einer Statusanerkennung im Wege der Erteilung eines Vertriebenenausweises kraft Gesetzes auf den nichtdeutschen Ehegatten erstreckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 255.86 - ), besteht eine negative Feststellungswirkung einer ablehnenden Entscheidung betreffend den (angeblich deutschen) Ehegatten auf das Verfahren des nichtdeutschen Ehegatten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht, da dies zu einer Beeinträchtigung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG im Verfahren des den Vertriebenenausweis nach § 1 Abs. 3 BVFG begehrenden Ehegatten führen würde; die Vertriebeneneigenschaft des (angeblich deutschen) Ehegatten erweist sich damit im Verfahren des nichtdeutschen Ehegatten lediglich als eine präjudizielle Vorfrage, deren rechtskräftige Entscheidung nur in einem - weiteren - Verfahren zwischen denselben Beteiligten bindend sein kann (vgl. Urteile vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 44.92 - und vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 9 C 113.95 -
  • BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 17.11

    Spätaussiedler; Ehegatte eines Spätaussiedlers; Status als Ehegatte eines

    Die Rechtskraft des gegenüber der Ehefrau des Klägers ergangenen Urteils erzeugt im vorliegenden Verfahren zwar keine Bindungswirkung (vgl. Urteil vom 18. Dezember 2002 - BVerwG 5 C 40.01 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 57 S. 7).
  • BVerwG, 24.02.2005 - 5 C 10.04

    Abkömmling, keine Bindung der Feststellung der Spätaussiedlereigenschaft der

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht das Risiko divergierender behördlicher Beurteilungen der Spätaussiedler- (bzw. Vertriebeneneigenschaft) ein und derselben (Bezugs-)Person auch in den Fällen hingenommen, in denen die Feststellung dieses Status gegenüber der Bezugsperson abgelehnt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 44.92 - ; BVerwGE 100, 139 ; Urteil vom 18. Dezember 2002 - BVerwG 5 C 40.01 - ).
  • BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 44.01

    Ehegatten, nichtdeutsche -, Erwerb des Vertriebenenstatus durch -; Kinder, nach

    An dieser Rechtsprechung, die der Senat zuletzt in seinem den Beteiligten mitgeteilten Urteil vom 18. Dezember 2002 (BVerwG 5 C 40.01) bestätigt hat, ist festzuhalten.
  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 B 38.11

    Pflicht zur Nachprüfung der deutschen Volkszugehörigkeit des Ehegatten bei

    Zu ihrer Rüge (Beschwerdebegründung S. 7 f.), das Berufungsgericht sei von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 44.92 - und "infolge dessen" von dem Urteil vom 18. Dezember 2002 - BVerwG 5 C 40.01 - abgewichen, legt die Beschwerde bereits nicht dar, dass die genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und das angegriffene Urteil des Berufungsgerichts zu derselben Rechtsnorm ergangen sind.
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   BVerwG, 22.05.2006 - 5 C 40.01   

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https://dejure.org/2006,35605
BVerwG, 22.05.2006 - 5 C 40.01 (https://dejure.org/2006,35605)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2006 - 5 C 40.01 (https://dejure.org/2006,35605)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2006 - 5 C 40.01 (https://dejure.org/2006,35605)
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