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   BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 40.02   

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BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 40.02 (https://dejure.org/2003,10255)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.2003 - 5 C 40.02 (https://dejure.org/2003,10255)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 2003 - 5 C 40.02 (https://dejure.org/2003,10255)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit; deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für deutsche Volkszugehörigkeit; Gesetzesänderung, rückwirkende - in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BVFG § 6 Abs. 2, §§ 15, 100 a

  • Wolters Kluwer

    Ausstellen einer Bescheinigung als Ehegattin eines Spätaussiedlers; Antrag auf eine Spätaussiedlerbescheinigung; Spätaussiedlereigenschaft der Bezugsperson

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 35.02

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 40.02
    1993 reiste sie mit ihrem damaligen Ehemann A.S., dem Kläger des Revisionsverfahrens BVerwG 5 C 35.02, im Wege des Aufnahmeverfahrens in die Bundesrepublik Deutschland ein.

    In seinem Urteil vom selben Tag im Revisionsverfahren BVerwG 5 C 35.02 des ehemaligen Ehemannes der Klägerin hat der Senat seine Rechtsprechung bestätigt, dass nach § 100 a BVFG, der die Anwendung des nach dem 7. September 2001 geltenden Rechts auch auf Anträge nach § 15 Abs. 1 BVFG bestimmt und sich dabei erkennbar auf die Änderung des § 6 Abs. 2 BVFG durch das Spätaussiedlerstatusgesetz bezieht, - jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Anforderungen an die deutsche Sprache - für die Prüfung der Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausstellung der Bescheinigung vorliegen, von § 6 Abs. 2 BVFG n.F. auszugehen ist (BVerwGE 116, 114).

  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 40.02
    In seinem Urteil vom selben Tag im Revisionsverfahren BVerwG 5 C 35.02 des ehemaligen Ehemannes der Klägerin hat der Senat seine Rechtsprechung bestätigt, dass nach § 100 a BVFG, der die Anwendung des nach dem 7. September 2001 geltenden Rechts auch auf Anträge nach § 15 Abs. 1 BVFG bestimmt und sich dabei erkennbar auf die Änderung des § 6 Abs. 2 BVFG durch das Spätaussiedlerstatusgesetz bezieht, - jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Anforderungen an die deutsche Sprache - für die Prüfung der Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausstellung der Bescheinigung vorliegen, von § 6 Abs. 2 BVFG n.F. auszugehen ist (BVerwGE 116, 114).
  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 28.01
    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 40.02
    Dabei hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, dass die durch § 100 a BVFG angeordnete Geltung der Neufassung des § 6 Abs. 2 BVFG wegen der Abhängigkeit der Rechte des Ehegatten wie der der Abkömmlinge vom Spätaussiedlerstatus der Bezugsperson auch die Bescheidung von Anträgen nach § 15 Abs. 2 BVFG erfasst (Senatsurteil vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 28.01 - ).
  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 35.02

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit;

    1993 reiste er mit seiner damaligen Ehefrau M.S., der Klägerin des Revisionsverfahrens BVerwG 5 C 40.02, im Wege des Aufnahmeverfahrens in die Bundesrepublik Deutschland ein.
  • BVerwG, 08.07.2004 - 5 B 8.04

    Qualität einer öffentlichen Urkunde im Sinne von § 418 der Zivilprozessordnung

    18 2.3 Das Berufungsgericht ist auch nicht dadurch von den Urteilen des Senats vom 4. September 2003 BVerwG 5 C 11.03, 5 C 33.02, 5 C 40.02 und 5 C 35.02 abgewichen, dass es bei den Anforderungen an das Sprachniveau für ein einfaches Gespräch Dialekte und unterschiedliche Entwicklungen der deutschen Sprache vernachlässigt hätte.
  • BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 100.03

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund der Revision -

    ist schon nicht entscheidungserheblich, da das angefochtene Urteil das Bestätigungsmerkmal Sprache sowohl bei Anwendung von altem als auch nach neuem Recht verneint hat; davon abgesehen ist in der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 116, 114; s.a. Senatsurteile vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 35.02 und BVerwG 5 C 40.02 -) geklärt, dass § 6 Abs. 2 BVFG in der Fassung des Gesetzes zur Klarstellung des Spätaussiedlerstatus (Spätaussiedlerstatusgesetz - SpStatG) vom 30. August 2001 (BGBl I S. 2266) (BVFG n.F.) jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Anforderungen an die deutsche Sprache auch auf Personen anzuwenden ist, welche sich im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Spätaussiedlerstatusgesetzes bereits im Bundesgebiet aufgehalten haben, ohne über einen Aufnahmebescheid zu verfügen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2009 - 12 A 3301/06

    Entfallen der Rechtskraft eines Verwaltungsaktes bzgl. eines Aufnahmeantrages

    Aus den von dem Klägervertreter zitierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 4. September 2003 - 5 C 35/02 - und - 5 C 40/02 -) ergibt sich nichts anderes.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2008 - 12 A 2008/07
    Etwas anderes ergibt sich weder aus den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts jeweils vom 4. September 2003 - 5 C 35.02 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 101 und - 5 C 40.02 -, Juris, noch aus den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 2005 - 1 B 11.05 -, NVwZ 2005, 709, und vom 15. Oktober 1968 - III B 73.68 -, BVerwGE 30, 266.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.09.2003 - 5 PKH 77.03, 5 C 40.02   

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https://dejure.org/2003,36038
BVerwG, 02.09.2003 - 5 PKH 77.03, 5 C 40.02 (https://dejure.org/2003,36038)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.2003 - 5 PKH 77.03, 5 C 40.02 (https://dejure.org/2003,36038)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 2003 - 5 PKH 77.03, 5 C 40.02 (https://dejure.org/2003,36038)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes

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