Rechtsprechung
BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 40.02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit; deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für deutsche Volkszugehörigkeit; Gesetzesänderung, rückwirkende - in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit.
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Ausstellen einer Bescheinigung als Ehegattin eines Spätaussiedlers; Antrag auf eine Spätaussiedlerbescheinigung; Spätaussiedlereigenschaft der Bezugsperson
- Judicialis
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 26.06.1996 - 5 A 842/96
- OVG Niedersachsen, 05.08.2002 - 13 LB 1918/01
- BVerwG, 02.09.2003 - 5 PKH 77.03
- BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 40.02
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 35.02
Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 40.02
1993 reiste sie mit ihrem damaligen Ehemann A.S., dem Kläger des Revisionsverfahrens BVerwG 5 C 35.02, im Wege des Aufnahmeverfahrens in die Bundesrepublik Deutschland ein.In seinem Urteil vom selben Tag im Revisionsverfahren BVerwG 5 C 35.02 des ehemaligen Ehemannes der Klägerin hat der Senat seine Rechtsprechung bestätigt, dass nach § 100 a BVFG, der die Anwendung des nach dem 7. September 2001 geltenden Rechts auch auf Anträge nach § 15 Abs. 1 BVFG bestimmt und sich dabei erkennbar auf die Änderung des § 6 Abs. 2 BVFG durch das Spätaussiedlerstatusgesetz bezieht, - jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Anforderungen an die deutsche Sprache - für die Prüfung der Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausstellung der Bescheinigung vorliegen, von § 6 Abs. 2 BVFG n.F. auszugehen ist (BVerwGE 116, 114).
- BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 40.02
In seinem Urteil vom selben Tag im Revisionsverfahren BVerwG 5 C 35.02 des ehemaligen Ehemannes der Klägerin hat der Senat seine Rechtsprechung bestätigt, dass nach § 100 a BVFG, der die Anwendung des nach dem 7. September 2001 geltenden Rechts auch auf Anträge nach § 15 Abs. 1 BVFG bestimmt und sich dabei erkennbar auf die Änderung des § 6 Abs. 2 BVFG durch das Spätaussiedlerstatusgesetz bezieht, - jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Anforderungen an die deutsche Sprache - für die Prüfung der Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausstellung der Bescheinigung vorliegen, von § 6 Abs. 2 BVFG n.F. auszugehen ist (BVerwGE 116, 114). - BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 28.01
Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 40.02
Dabei hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, dass die durch § 100 a BVFG angeordnete Geltung der Neufassung des § 6 Abs. 2 BVFG wegen der Abhängigkeit der Rechte des Ehegatten wie der der Abkömmlinge vom Spätaussiedlerstatus der Bezugsperson auch die Bescheidung von Anträgen nach § 15 Abs. 2 BVFG erfasst (Senatsurteil vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 28.01 - ).
- BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 35.02
Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit; …
1993 reiste er mit seiner damaligen Ehefrau M.S., der Klägerin des Revisionsverfahrens BVerwG 5 C 40.02, im Wege des Aufnahmeverfahrens in die Bundesrepublik Deutschland ein. - BVerwG, 08.07.2004 - 5 B 8.04
Qualität einer öffentlichen Urkunde im Sinne von § 418 der Zivilprozessordnung …
18 2.3 Das Berufungsgericht ist auch nicht dadurch von den Urteilen des Senats vom 4. September 2003 BVerwG 5 C 11.03, 5 C 33.02, 5 C 40.02 und 5 C 35.02 abgewichen, dass es bei den Anforderungen an das Sprachniveau für ein einfaches Gespräch Dialekte und unterschiedliche Entwicklungen der deutschen Sprache vernachlässigt hätte. - BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 100.03
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund der Revision - …
ist schon nicht entscheidungserheblich, da das angefochtene Urteil das Bestätigungsmerkmal Sprache sowohl bei Anwendung von altem als auch nach neuem Recht verneint hat; davon abgesehen ist in der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 116, 114; s.a. Senatsurteile vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 35.02 und BVerwG 5 C 40.02 -) geklärt, dass § 6 Abs. 2 BVFG in der Fassung des Gesetzes zur Klarstellung des Spätaussiedlerstatus (Spätaussiedlerstatusgesetz - SpStatG) vom 30. August 2001 (BGBl I S. 2266) (BVFG n.F.) jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Anforderungen an die deutsche Sprache auch auf Personen anzuwenden ist, welche sich im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Spätaussiedlerstatusgesetzes bereits im Bundesgebiet aufgehalten haben, ohne über einen Aufnahmebescheid zu verfügen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2009 - 12 A 3301/06
Entfallen der Rechtskraft eines Verwaltungsaktes bzgl. eines Aufnahmeantrages …
Aus den von dem Klägervertreter zitierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 4. September 2003 - 5 C 35/02 - und - 5 C 40/02 -) ergibt sich nichts anderes. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2008 - 12 A 2008/07 Etwas anderes ergibt sich weder aus den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts jeweils vom 4. September 2003 - 5 C 35.02 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 101 und - 5 C 40.02 -, Juris, noch aus den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 2005 - 1 B 11.05 -, NVwZ 2005, 709, und vom 15. Oktober 1968 - III B 73.68 -, BVerwGE 30, 266.
Rechtsprechung
BVerwG, 02.09.2003 - 5 PKH 77.03, 5 C 40.02 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes
Verfahrensgang
- VG Hannover, 26.06.1996 - 5 A 842/96
- OVG Niedersachsen, 05.08.2002 - 13 LB 1918/01
- BVerwG, 02.09.2003 - 5 PKH 77.03, 5 C 40.02
- BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 40.02