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   BVerwG, 27.03.1980 - 5 C 40.78   

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BVerwG, 27.03.1980 - 5 C 40.78 (https://dejure.org/1980,1801)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1980 - 5 C 40.78 (https://dejure.org/1980,1801)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1980 - 5 C 40.78 (https://dejure.org/1980,1801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsförderung - Antragserfordernis - Bewilligungszeiträume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1980, 840
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.10.1963 - V C 89.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1980 - 5 C 40.78
    Eine Anwendung dieser Grundsätze wäre nach der Rechtsprechung, die der erkennende Senat für den insoweit vergleichbaren Fall der Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Urteil vom 30. Oktober 1963 - BVerwG 5 C 89.62 - [DVBl. 1964, 324]) entwickelt hat, allenfalls zu erwägen, wenn die Förderungsleistungen durch wiederholte Entscheidungen der Behörde über einen längeren Zeitraum von mehreren Jahren gewährt worden wären.
  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 19.78
    Auszug aus BVerwG, 27.03.1980 - 5 C 40.78
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 5 C 19.78 - (dort allerdings nicht entscheidungstragend) ausgesprochen hat, bezieht sich der in § 46 Abs. 1 BAföG vorgesehene Antrag nur auf den einen Bewilligungszeitraum, den die Behörde in der Entscheidung über diesen (damit verbrauchten) Antrag unter Beachtung der für sie allerdings nicht zwingend verbindlichen Regeldauer des § 50 Abs. 3 BAföG konkretisierend festlegt, für die Gewährung von Ausbildungsförderung in einem späteren Bewilligungszeitraum ist ein (Wiederholungs-)Antrag unerläßliche Voraussetzung; durch die hierbei wiederum erforderliche formblattgerechte Darlegung der anspruchsbegründenden Tatsachen soll die zuständige Behörde in die Lage versetzt werden, entscheidungserheblichen Änderungen Rechnung zu tragen.
  • BVerwG, 04.08.1993 - 11 C 15.92

    Nichtschülerprüfung - § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG; § 68 ff VwGO,

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unterliegt die Wirkung eines Förderungsantrags hinsichtlich des Zeitraums, für den - bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen - Ausbildungsförderung zu leisten ist, nicht dem uneingeschränkten Bestimmungsrecht des Antragstellers, sondern folgt zwingend aus dem Regelungszusammenhang der §§ 15, 15 a, 46 Abs. 1 und 5, § 50 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 4 BAföG (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 57.78 - , vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 5 C 19.78 - , vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 40.78 - , vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 65.78 - <FamRZ 1981, S. 208/209>, vom 15. Januar 1981 - BVerwG 5 C 44.78 - und vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 97.80 - ).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 5 C 4.97

    Bewilligungszeitraum bei Ablehnung von Ausbildungsförderung dem Grunde nach.

    Vielmehr bezieht sich ein Antrag nach § 46 Abs. 1 BAföG nur auf den einen Bewilligungszeitraum, den die Behörde in der Entscheidung über diesen (damit verbrauchten) Antrag unter Beachtung der für sie allerdings nicht zwingend verbindlichen Regeldauer des § 50 Abs. 3 BAföG konkretisierend festlegt (BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 5 C 19.78 - und vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 40.78 - ).
  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 97.80

    Festsetzung des Wertes der anwaltlichen Tätigkeit

    Hat der Beklagte auch den Formblatt-Antrag nach § 46 Abs. 1 BAföG beschieden, dann beschränkt sich der zeitliche Umfang des Ablehnungsbescheides vom 8. Februar 1978 insoweit nach § 50 Abs. 3 BAföG auf einen Bewilligungszeitraum von in der Regel einem Jahr (vgl. auch Urteile vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 5 C 19.78 - [Buchholz, 436.36 § 46 BAföG Nr. 1] und vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 40.78 - [Buchholz, 436.36 § 46 BAföG Nr. 3]).

    Für die Gewährung von Ausbildungsförderung für einen der nach dem 31. März 1978 beginnenden Bewilligungszeiträume ist ein (Wiederholungs-)Antrag unerläßliche Förderungsvoraussetzung (vgl. Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 40.78 - [Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 3]).

  • BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 74.88

    Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialleistung - Unterbrechung der Verjährung

    Denn aus § 15 Abs. 1 BAföG ergibt sich, daß der Antrag eine materiellrechtliche Voraussetzung für das Entstehen des Anspruchs auf Ausbildungsförderung darstellt (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 40.78 - und vom 29. November 1991 - BVerwG 8 C 104.89 - ) und vom Zeitpunkt der Antragstellung insbesondere der zeitliche Umfang des Anspruchs sowie der dafür maßgebliche Beurteilungszeitraum abhängen (vgl. BVerwGE 59, 130 ff.).
  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 104.89

    Wohngeld - BAföG - Ausbildungsförderung - Wohngeldberechtigung

    Fehlt es an einem Antrag, so fehlt (nicht nur Verfahrens-, sondern materiellrechtlich) ein Element für das Entstehen eines Anspruchs auf Ausbildungsförderung und mithin für die Gewährung von Ausbildungsförderung (vgl. insoweit u.a. Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 40.78 - Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 3 S. 6 ).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2011 - 4 PA 68/11

    Für die Gewährung von Ausbildungsförderung nach Ablauf eines vorangegangenen

    Da sich der Antrag vom 16. Januar 2009 nur auf den Bewilligungszeitraum von April 2009 bis September 2010 bezogen und die Beklagte über diesen Antrag mit Bescheid vom 15. Juni 2009 entschieden hat, bedarf es für die Gewährung von Ausbildungsförderung für einen späteren Bewilligungszeitraum nach § 46 Abs. 1 BAföG eines erneuten Antrags (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.1980 - 5 C 40.78 -, Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 3).
  • BVerwG, 05.01.1988 - 5 B 148.87

    Voraussetzungen für die Gewährung von Ausbildungsförderung für neue

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats setzt die Gewährung von Ausbildungsförderung für neue Bewilligungszeiträume, wie auch der Kläger selbst nicht in Abrede stellt, jeweils neue (Wiederholungs-)Anträge des Auszubildenden voraus, und zwar auch dann, wenn wegen Ablehnung des Förderungsantrages für einen früheren Bewilligungszeitraum noch ein Rechtsmittelverfahren anhängig ist (Urteile vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 5 C 19.78 - , vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 40.78 - , vom 15. Januar 1981 - BVerwG 5 C 44.78 - und vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 97.80 - ).
  • VG Arnsberg, 20.08.2008 - 10 K 1523/07

    Gegenseitige Entsprechung zweier Gymnasien i.S.d. § 2 Abs. 1a S. 1 Nr. 1

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1980 - 5 C 40.78 -, FamRZ 1980, 840 (841).
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   BVerwG, 18.07.1980 - 5 C 40.78   

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BVerwG, 18.07.1980 - 5 C 40.78 (https://dejure.org/1980,9234)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.1980 - 5 C 40.78 (https://dejure.org/1980,9234)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 1980 - 5 C 40.78 (https://dejure.org/1980,9234)
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