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   BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 41.90   

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BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 41.90 (https://dejure.org/1993,2710)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1993 - 5 C 41.90 (https://dejure.org/1993,2710)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 5 C 41.90 (https://dejure.org/1993,2710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Jugendwohlfahrt - Zuständigkeit - Freiwillige Erziehungshilfe - Jugendamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 163
  • DVBl 1993, 1268
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 32.90

    Kostenerstattungsanspruch des Jugendamtes gegen den überörtlichen Träger der

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 41.90
    Das schließt aber die Zuständigkeit des Beklagten für eine vorläufige Maßnahme nach § 11 Satz 2 JWG nicht aus (vgl. Senatsurteil vom 19. November 1992 - BVerwG 5 C 32.90 - ).
  • BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

    In Fällen dieser Art hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung, wenn der Minderjährige die für erforderlich gehaltene erzieherische Hilfe tatsächlich von einem zur Tragung der hierbei anfallenden Kosten nicht bereiten Dritten erhalten hat, den zuständigen Jugendhilfeträger für verpflichtet gehalten, Jugendhilfe durch Übernahme der Kosten der Erziehungsmaßnahme und demzufolge auch "wirtschaftliche Jugendhilfe" zu leisten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung öffentlicher Jugendhilfe für die tatsächlich erhaltene Erziehung vorgelegen haben und diese Kosten nicht vom Minderjährigen oder seinen Eltern zu tragen sind (BVerwG, Beschluß vom 25. August 1987 - BVerwG 5 B 50.87 - (Buchholz 436.51 § 5 JWG Nr. 2) sowie Urteile vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 C 27.88 - (Buchholz 436.51 § 6 JWG Nr. 13 S. 13), vom 27. Mai 1993 - BVerwG 5 C 41.90 - (Buchholz 436.51 § 5 JWG Nr. 4 S. 8) und vom 8. Juni 1995 - BVerwG 5 C 30.93 - (Buchholz 436.51 § 6 JWG Nr. 15 S. 4)).
  • OVG Saarland, 29.01.2013 - 3 A 206/12

    Zahlungsanspruch eines Trägers der Freien Jugendhilfe gegen einen öffentlichen

    BVerwG, Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 41.90 -, juris.

    BVerwG, Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 41.90 -, juris.

    so auch bereits BVerwG, Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 41.90 -, juris.

  • BVerwG, 08.06.1995 - 5 C 30.93

    Klage - Zulässigkeit - Jugendhilfeleistungen

    Vielmehr hat ihm der zuständige Träger Jugendhilfe durch Übernahme der Kosten der Erziehungsmaßnahme zu leisten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung öffentlicher Jugendhilfe für die tatsächlich erhaltene Erziehung vorgelegen haben und diese Kosten nicht vom Jugendlichen oder seinen Eltern zu tragen sind (BVerwG, Beschluß vom 25. August 1987 - BVerwG 5 B 50.87 - [Buchholz 436.51 § 5 JWG Nr. 2] und Urteil vom 27. Mai 1993 - BVerwG 5 C 41.90 - [Buchholz 436.51 § 5 JWG Nr. 4]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2003 - 12 A 1193/01

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs auf Erstattung von Kosten einer

    BVerwG, Beschluss vom 25.8.1987 - 5 B 50.87 -, FEVS 37, 133 (134), und Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 41.90 -, FEVS 44, 309 (311); OVG NRW, Beschluss vom 21.8.2001 - 12 B 582/01 -, FEVS 53, 285 (286); Wiesner in Wiesner/Mörsberger/Oberloskamp/Struck, SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe, 2. Auflage 2000, Vor § 11 Rdnrn. 12 ff.; Stähr, ZfJ 2002, 449 (454).

    BVerwG, Beschluss vom 25.8.1987, a.a.O. (134 f); Urteile vom 27.5.1993, a.a.O., vom 12.9.1996 - 5 C 31.95 -, FEVS 47, 433 (435 f), und vom 27.1.2000 - 5 C 19.99 -, BVerwGE 110, 320 (324); Stähr, a.a.O., und in Hauck/Noftz, SGB VIII, 28. Lfg., Stand: Januar 2003, K § 35 a Rdnr. 72; Grube, ZfJ 2001, 288 (289) ); Hinrichs, Selbstbeschaffung im Jugendhilferecht, S. 278 ff.

  • VG Potsdam, 25.08.2020 - 7 K 2354/18
    BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1993 - 5 C 41/90 -, juris, Rn. 15; Wiesner, in: Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl. 2015, § 78b Rn. 6.

    BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1993 - 5 C 41/90 -, juris, Rn. 9 f.; im Anschluss daran: OVG Saarlouis, Urteil vom 29. Januar 2013 - 3 A 206/12 -, juris, Rn. 73.

  • OVG Saarland, 10.09.2018 - 2 A 161/18

    Jugendhilferechtlicher Anspruch einer privaten Einrichtung aus abgetretenem Recht

    Denn die Abtretung soll dazu dienen, dass die Klägerin ihre Aufwendungen ersetzt erhält, die im Vorgriff auf Jugendhilfeleistungen gemacht worden sind (vgl. § 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I).(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.1.2013 - 3 A 206/12 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 41/90 -, juris) Der Jugendhilfeanspruch des Personensorgeberechtigten gemäß § 27 Abs. 1 SGB VIII besteht darin, dass er von den durch die Unterbringung des Hilfebedürftigen in der Einrichtung der Klägerin entstandenen Kosten freigestellt wird.

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht(Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 41/90 -, juris) in einem Fall, in dem der Jugendliche erzieherische Hilfe von einem Dritten erhalten hatte, die Kosten hierfür aber noch offen waren, entschieden, dass dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung öffentlicher Jugendhilfe für die tatsächlich erhaltene Erziehung vorgelegen haben, Jugendhilfe durch Übernahme der Kosten dieser Erziehungsmaßnahme zu leisten ist.

  • VG Düsseldorf, 22.01.2001 - 19 K 11140/98

    Gewährung von Eingliederungshilfe durchÜbernahme der Kosten einer

    Das Jugendamt muss auch für bei ihm beantragte Maßnahmen eintreten, die es tatsächlich nicht verantwortet hat, wobei die materiell-rechtlichen Leistungsvoraussetzungen unberührt bleiben, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1987 - 5 B 50.87 - , FEVS 37, 133; Beschluss vom 19. April 1991 - 5 CB 2.91 - ; Urteil vom 27. Mai 1993 - 5 C 41.90 - , FEVS 44, 309; auch Urteil vom 8. Juni 1995 - 5 C 30.93 - , FEVS 46, 94; Urteil vom 27. Januar 2000 - 5 C 19.99 - , FEVS 51, 347.
  • VG Würzburg, 21.01.2016 - W 3 K 15.7

    Kostenübernahme für die Unterbringung im Internat bei seelischer Behinderung

    Denn die Abtretung soll dazu dienen, dass die Klägerin ihre Aufwendungen ersetzt erhält, die sie im Vorgriff auf Jugendhilfeleistungen, die dem Leistungsberechtigten T. K. zustehen, getätigt hat (BVerwG, U. v. 27.5.1993 - 5 C 41/90 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2001 - 12 A 31/01

    Anspruch auf Aufwendungsersatz und Kostenersatz für eine Tagespflegeperson;

    Ob sich der Personensorgeberechtigte, der aufgrund des Pflege- und Betreuungsvertrages die geschuldete Vergütung gegenüber der Tagespflegeperson erbracht hat, im Gegenzug den Anspruch der Tagespflegeperson gegenüber dem Jugendhilfeträger gemäß § 53 Abs. 2 SGB I abtreten lassen kann, vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 25. Februar 1999 - 16 E 102/99 - s. zur Abtretung auch BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1993 - 5 C 41.90 -, FEVS 44, 309, 313, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2006 - 2 LB 46/05

    Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagespflege, Kostenübernahme, Tagesbetreuung

    Der Übertragung des auf die Pflegekosten, also auf eine Geldleistung gerichteten Anspruchs, steht § 53 Abs. 1 SGB I nicht entgegen, wenn die Abtretung dazu dienen soll, dass die Personensorgeberechtigte ihre Aufwendungen ersetzt erhält, die im Vorgriff auf Jugendhilfeleistungen gemacht worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.05.1993 - 5 C 41/90 -, NVwZ-RR 1994, 163).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2021 - 1 LB 326/18

    Anspruchsberechtigter bei Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

  • LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 U 3728/08
  • VG Frankfurt/Oder, 14.01.2015 - 6 K 933/11

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

  • LSG Bayern, 16.02.2006 - L 4 KR 215/05

    Folgen der Abtretung eines Anspruchs für eine verfahrensnotwendige Beschwer bzw.

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LB 291/03

    Abtretung eines Anspruchs gegen einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf

  • BVerwG, 13.12.1993 - 5 B 8.93

    Begründung eines direkten Zahlungsanspruchs des Einrichtungsträgers gegenüber dem

  • VG Würzburg, 13.02.2014 - W 3 K 13.219

    Internatskosten; Hilfe zur angemessenen Schulbildung; Abtretung; Inhalt des

  • VG München, 19.06.2013 - M 18 K 12.4143

    Anspruch auf Übernahme der vollen Kosten einer bewilligten Therapie

  • VG München, 19.06.2013 - M 18 K 13.38

    Anspruch auf Übernahme der vollen Kosten einer bewilligten Therapie

  • VG Köln, 09.06.2011 - 26 K 5155/10

    Keine Geltendmachung eines Anspruchs auf Hilfe zur Erziehung durch eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1996 - 16 B 3097/95

    Anspruch auf Gewährung von Jugendhilfe in Form der Übernahme der Kosten einer

  • VG Düsseldorf, 12.08.2002 - 19 K 8511/98

    Anspruch auf Übernahme von Kosten einer Lese-Rechtschreib-Therapie im Wege der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1997 - 16 A 4523/96
  • VG Aachen, 25.02.2003 - 2 K 392/01

    Zur Übernahme der Kosten der Inanspruchnahme eines Lerntherapeutischen Instituts

  • VG Lüneburg, 19.04.2001 - 4 A 78/98

    Großeltern; Vollzeitpflege

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