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   AG Wesel, 27.03.2008 - 5 C 417/07   

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https://dejure.org/2008,7908
AG Wesel, 27.03.2008 - 5 C 417/07 (https://dejure.org/2008,7908)
AG Wesel, Entscheidung vom 27.03.2008 - 5 C 417/07 (https://dejure.org/2008,7908)
AG Wesel, Entscheidung vom 27. März 2008 - 5 C 417/07 (https://dejure.org/2008,7908)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Mietwagenkosten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Mietwagenkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Mietwagenkosten i.R.e. Schadensersatzes für die Beschädigung eines Pkws; Berechnung der schadensersatzfähigen Kosten für einen Mietwagen bei Beschädigung eines Pkws

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Geschädigte darf sich nach einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich ersatzweise denselben oder einen gleichwertigen Wagentyp anmieten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gleichwertiger Mietwagen nach Unfall!

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall-Mietwagen muss gleichwertig sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf gleichwertigen Mietwagen

  • captain-huk.de (Auszüge)

    Mietwagen nach unverschuldetem Verkehrsunfall

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1966
  • NZV 2008, 463
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 129/06

    Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Wesel, 27.03.2008 - 5 C 417/07
    Auf die vom Autohaus U als Normaltarif abgerechneten Mietkosten für eine Woche und einen Tag in Höhe von 531, 51 EUR und 75, 93 EUR muss sich der Kläger im Wege der Vorteilsausgleichung ersparte Eigenaufwendungen für die Dauer der Mietzeit anrechnen lassen, die mit 10% der Mietkosten angesetzt werden können (LG E, Urteil vom 14.06.2007, 4 S 129/06, = NZV 2008, 93, 95).

    Die abgerechneten Versicherungskosten von 131, 09 EUR und 18, 73 EUR sind gesondert erstattungsfähig und zwar unabhängig davon, ob und inwieweit das bei dem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug des Klägers versichert war (LG E, Urteil vom 14.06.2007, 4 S 129/06, = NZV 2008, 93ff.).

  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 35/80

    Ersatz von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Luxus-Pkw

    Auszug aus AG Wesel, 27.03.2008 - 5 C 417/07
    Zwar ist nur eine solche Verbindlichkeit erstattungspflichtig, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der M des Geschädigten zum Ausgleich des Gebrauchsentzuges seines Fahrzeuges für erforderlich halten durfte; dies ändert jedoch nichts daran, dass sich der Geschädigte grundsätzlich ersatzweise denselben oder einen gleichwertigen Wagentyp mieten darf (BGH, Urteil vom 02.03.1982, VI ZR 35/80, = NJW 1982, 1519ff.; Heinrichs, in: Palandt, BGB, 64. Auflage, § 249 Rn. 30).
  • LG Heidelberg, 12.02.2009 - 3 O 315/08

    Beschädigtes Fahrzeug nicht wieder beschaffbar - "Einzelstückproblematik" bei 130

    Auch die Entscheidung des Amtsgerichts Wesel, NJW 2008, 1966, ergibt nichts anderes, denn diese Entscheidung beschäftigte sich mit der Frage der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten, wobei es insbesondere von Bedeutung war, ob der dort Geschädigte ein gleichwertiges Fahrzeug angemietet hatte.
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