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   BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 42.84   

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BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 42.84 (https://dejure.org/1987,1631)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1987 - 5 C 42.84 (https://dejure.org/1987,1631)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1987 - 5 C 42.84 (https://dejure.org/1987,1631)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schwerbehinderte - Arbeitnehmer - Pflichtplatz - Anzahlberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Pflichtplatzquote - Beschäftigungspflicht - Anrechnung von Arbeitnehmern auf die Zahl der besetzten Arbeitsplätze in Fällen förmlich festgestellten Behindertenstatus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 431
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 4/83

    Zulässigkeit der Berufung im Schwerbehindertenrecht - Befugnis zur

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 42.84
    Verzichtet er deswegen nicht auf jedes Feststellungsverfahren, dann kann der Behinderte seinen Antrag nach § 3 Abs. 1 SchwbG einschränken und damit selbst bestimmen, welche bei ihm vorliegenden Behinderungen festgestellt und bewertet werden (vgl. BSG, Urteil vom 26. Februar 1986 - 9 a RVs 4/83 - ).
  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 4.79

    Anhörungsgebot regelmäßig erst bei festgestellter Behinderung

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 42.84
    Rechte aus dem Schwerbehindertengesetz werden nicht von Amts wegen gewährt, sondern müssen vom Schwerbehinderten in Anspruch genommen werden (BVerwG, Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 2 C 4.79 - ; vgl. auch Art. 1 § 20 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches - Allgemeiner Teil - vom 11. Dezember 1975 <BGBl. I S. 3015>).
  • BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 3/84

    Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft - Persönlichkeitsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 42.84
    Über dieses Recht kann der Schwerbehinderte nach seinem Belieben verfügen; ihm ist freigestellt, ob er aus dem Schwerbehindertengesetz Rechte für sich herleiten will (vgl. BSG, Urteil vom 22. Oktober 1986 - 9 a RVs 3/84 - <NJW 1987, 2462>).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer

    Auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1987 (- 5 C 42/84 - NZA 1988, 431), wonach die Berücksichtigung eines Arbeitnehmers bei der Berechnung der Zahl der besetzten Pflichtplätze die förmliche Feststellung seiner Schwerbehinderung voraussetzt, betraf keinen Fall offensichtlicher Schwerbehinderung.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 6 SB 4715/17

    Schwerbehindertenrecht - rückwirkende GdB-Feststellung - vor dem Zeitpunkt der

    Es erlischt mit seinem Tode und kann nicht - im eigenen Namen - von Dritten ausgeübt werden (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 21. Oktober 1987 - 5 C 42/84 -, juris Rz. 14, für einen Antrag eines Arbeitgebers).
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur

    Die Schwerbehinderteneigenschaft hängt demnach nicht von einer Anerkennung durch das Versorgungsamt (§ 3 Abs. 1 SchwbG ) oder durch andere Steilen (§ 3 Abs. 2 SchwbG ) ab; sie entsteht vielmehr kraft Gesetzes, wenn die in § 1 SchwbG genannten tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. BVerwGE 13.195 [200] sowie Urteile vom 17. September 1981 - BVerwG 2 C 4.79 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 29 S. 5 = DVBl. 1982, 582/583] und vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 5 C 42.84 - [Buchholz 436.61 § 6 SchwbG Nr. 1 = NZA 1988, 431/432]).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.1998 - 2 M 168/97

    Rücknahme einer Ernennung, arglistige Täuschung, gesundheitliche Eignung

    Denn Beamter darf nur werden, wer den Anforderungen genügt, die in körperlicher, geistiger und seelischer Hinsicht an den Inhaber des angestrebten Amts zu stellen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.1987 - 5 C 42.84 -, Buchholz 436.61 § 6 SchwbG Nr. 1; BVerwG, Urteil v. 15.06.1989 - 2 A 3.86 -, Buchholz 232.1 § 7 BLV Nr. 4).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 20.12

    Arbeitsplatzbegriff, schwerbehindertenrechtlicher -; Arbeitsverhältnis;

    Vielmehr ist die "Stelle" im übertragenen betriebsorganisatorisch-arbeitsrechtlichen Sinne als die Gesamtheit des dem Arbeitnehmer im Betrieb zugewiesenen Tätigkeitsbereichs mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten zu verstehen (Urteile vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 5 C 42.84 - Buchholz 436.61 § 6 SchwbG Nr. 1 S. 2 und vom 8. März 1999 a.a.O. S. 2).
  • VGH Bayern, 02.05.2012 - 12 BV 10.2058

    Ausgleichsabgabe; Transfergesellschaft; Begriff des Arbeitsplatzes;

    Arbeitsplatz ist so gesehen der einem Arbeitnehmer in einem Betrieb zugewiesene Tätigkeitsbereich mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten (vgl. nur BVerwG vom 21.10.1987 NZA 1988, 431 und vom 8.3.1999 NZA 1999, 826; BayVGH vom 26.11.2008 a.a.O.).

    Mit Hilfe des Gesetzes soll der schwerbehinderte Mensch als Arbeitnehmer nach Möglichkeit dauerhaft in das Erwerbsleben eingegliedert werden (vgl. BVerwG vom 21.10.1987 NZA 1988, 431/432).

  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92

    Keine Anrechnung des schwerbehinderten Geschäftsführers einer GmbH auf

    Es ist darunter die Gesamtheit der dem Arbeitnehmer im Betrieb zugewiesenen Tätigkeitsbereiche mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten zu verstehen (vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 5 C 42.84 - mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat in seinem bereits genannten Urteil vom 21. Oktober 1987 (a.a.O. S. 3 f.) dargelegt, daß der allgemeine Gleichheitssatz dem Gesetzgeber bei der Abgrenzung des Kreises der von den Anrechnungsregelungen des Schwerbehindertengesetzes begünstigten Personen eine weitgehende, nur durch das Willkürverbot begrenzte Gestaltungsfreiheit einräumt.

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 74.86

    Keine Altersbegrenzung für Schwerbehinderte bei Anrechnung auf Pflichtplätze

    Von daher erscheint es als vornehmliche Aufgabe des Schwerbehindertengesetzes, den schutzbedürftigen Personen einen Arbeitsplatz zu verschaffen und zu erhalten und den Schwerbehinderten mit Hilfe der gesetzlich vorgesehenen Mittel als Arbeitnehmer in das Erwerbsleben einzugliedern (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 5 C 42.84 - ).

    Im übrigen ist die Anrechenbarkeit eines Beschäftigten auf einen Schwerbehindertenpflichtplatz vom Lebensalter des Beschäftigten unabhängig; sie beginnt vielmehr mit der förmlichen Feststellung der Schwerbehinderung (§§ 1, 3 SchwbG) oder der Gleichstellung nach § 2 SchwbG (vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 1987 a.a.O.) und endet mit dem Erlöschen des gesetzlichen Schutzes (§ 35 Abs. 3 SchwbG).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1997 - 24 A 7234/95

    Schwerbehindertenausgleichsabgabe: Zur Anrechnung eines Vorstandsmitgliedes eines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1987 - 5 C 42.84 -, Buchholz 436.61 § 6 SchwbG Nr. 1 , und Urteil vom 24. Februar 1994 - 5 C 44.92 -, DVBl 1994, 1300.

    Vgl. zum Gleichbehandlungsgrundsatz im Schwerbehindertenrecht: BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1987 - 5 C 42.84 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 436.61 § 6 SchwbG Nr. 1, und Urteil vom 24. Februar 1994 - 5 C 44.92 -, DVBl. 1994, 1300.

  • BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98

    Z: Zuschuß aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für die Einrichtung

    Es ist darunter die Gesamtheit der dem Arbeitnehmer im Betrieb zugewiesenen Tätigkeitsbereiche mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten zu verstehen (vgl. Senatsurteile vom 21. Oktober 1987 BVerwG 5 C 42.84 und vom 24. Februar 1994 BVerwG 5 C 44.92 ).
  • VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 08.00335

    Schwerbehindertenrecht

  • VGH Bayern, 26.11.2008 - 12 BV 07.2529

    Schwerbehindertenrecht; Behandlung von Teilzeitarbeitsplätzen als volle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1997 - 24 A 4419/95

    Schwerbehindertenausgleichsabgabe: Anrechnung des schwerbehinderten

  • OVG Saarland, 17.09.1997 - 8 R 4/95

    Schwerbehindertenrecht: Anrechnung des GmbH-Geschäftsführers auf die Anzahl der

  • BVerwG, 22.11.1994 - 5 B 16.94

    Mitwirkung des Schwerbehinderten im Kündigungs- Zustimmungsverfahren

  • OVG Saarland, 28.10.2010 - 3 B 180/10

    Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte bei Beschäftigung ausländischer

  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 63.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur

  • VGH Bayern, 27.07.2011 - 12 BV 11.465

    Verpflichtung zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe nach dem (früheren)

  • VG Köln, 13.09.2019 - 7 K 2587/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2013 - L 10 SB 57/12
  • VG Karlsruhe, 27.08.1991 - 2 K 2873/90

    Zum Schwerbehinderten iSv SchwbAV § 27 - Schwerbehinderteneigenschaft

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