Rechtsprechung
BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Parkstudium - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund - Interessenabwägung - Ausbildungsförderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BAföG § 7 Abs. 3
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 26.02.1988 - 15 K 1320/87
- BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88
Papierfundstellen
- BVerwGE 82, 163
- NJW 1990, 465 (Ls.)
- NVwZ 1990, 61
- FamRZ 1990, 325
Wird zitiert von ... (78) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 8.80
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund - …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88
Soweit im Bereich der Interessen des Auszubildenden Umstände berücksichtigungsfähig sind, die an seine Neigung anknüpfen, kommt die Anerkennung eines wichtigen Grundes, der es unzumutbar werden läßt, die bisherige Ausbildung fortzusetzen, auch dann in Betracht, wenn der Auszubildende durch hochschulrechtliche Zulassungsbeschränkungen gehindert worden war, seine Ausbildung von Anfang an in der Fachrichtung zu betreiben, die seiner Neigung am meisten entspricht, und der Wegfall dieses Hindernisses der Anlaß für den Fachrichtungswechsel aus dem Parkstudium in das Wunschstudium ist (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 5 C 8.80 - <BVerwGE 67, 235/237, 243 f.>).Wie im Beschluß vom 27. Mai 1988 - BVerwG 5 B 151.87 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 74) nochmals zusammenfassend dargelegt ist, hat der Senat in seiner Rechtsprechung das Parkstudium als ein Studium umschrieben, das der Neigung des Auszubildenden weniger entspricht und das er abbrechen will, wenn er für sein Wunschstudium einen Studienplatz erhält (BVerwGE 67, 235 ).
Vorausgesetzt war dabei immer der Wille des Auszubildenden, dieses Studium seiner zweiten Wahl berufsqualifizierend abzuschließen; als Willenseinschränkung, als Vorbehalt hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich die gleichsam auflösende Bedingung akzeptiert, das als Alternative zum Wunschstudium aufgenommene Parkstudium für den Fall der Zulassung in das Wunschstudium abbrechen zu wollen (vgl. neben BVerwGE 67, 235 Urteile vom 28. November 1985 - BVerwG 5 C 64.82 -
NVwZ 1986, 563 = FamRZ 1986, 397/398>; vom 12. März 1987 - BVerwG 5 C 22.85 - FamRZ 1988, 109 f.> sowie vom 2. Juli 1987 - BVerwG 5 C 17.85 - NVwZ 1989, 373/374 = FamRZ 1988, 110/112>). In dieser Lage ist es dem Auszubildenden, sofern keine anderen Gründe zu seinen Gunsten sprechen, die mit den Zulassungsbeschränkungen nicht zusammenhängen, nicht mehr unzumutbar, die bisherige Ausbildung fortzusetzen und berufsqualifizierend abzuschließen (BVerwGE 67, 235 unter Hinweis auf BVerwGE 50, 161 ).
Der wichtige Grund für den Fachrichtungswechsel ist an der bisherigen Ausbildung zu orientieren (BVerwGE 50, 161 ; 67, 235 ).
In dem bereits mehrfach genannten Urteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 5 C 8.80 - (…a.a.O. S. 240 f.) hat der Senat die Frage nicht weiter untersucht, ob eine solche Regelung aus besonderen Umständen zu rechtfertigen wäre, die sich aus dem seit dem Wintersemester 1980/81 gültigen Auswahlverfahren für die Studienplätze medizinischer Fächer ergeben könnten.
Unerheblich ist dabei, ob sie durch öffentliche Leistungen gefördert worden ist oder nicht gefördert worden ist (BVerwGE 55, 194 ; Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 41.79 -
FamRZ 1981, 1014/1015>; BVerwGE 67, 235 ). Denn es ist nicht Zweck des Gesetzes, jedem wirtschaftlich bedürftigen Auszubildenden mindestens eine Ausbildung zu finanzieren (BVerwGE 67, 235 ).
- BVerwG, 12.02.1976 - V C 86.74
Leistung einer Ausbildungsförderung für eine "andere" Ausbildung bei Wechsel der …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel nur gegeben, wenn unter Berücksichtigung aller im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel und Zweck der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zumutbar ist (BVerwGE 50, 161 ).In dieser Lage ist es dem Auszubildenden, sofern keine anderen Gründe zu seinen Gunsten sprechen, die mit den Zulassungsbeschränkungen nicht zusammenhängen, nicht mehr unzumutbar, die bisherige Ausbildung fortzusetzen und berufsqualifizierend abzuschließen (BVerwGE 67, 235 unter Hinweis auf BVerwGE 50, 161 ).
Der wichtige Grund für den Fachrichtungswechsel ist an der bisherigen Ausbildung zu orientieren (BVerwGE 50, 161 ; 67, 235 ).
- BVerwG, 02.07.1987 - 5 C 17.85
Bafög - Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel
Auszug aus BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88
Vorausgesetzt war dabei immer der Wille des Auszubildenden, dieses Studium seiner zweiten Wahl berufsqualifizierend abzuschließen; als Willenseinschränkung, als Vorbehalt hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich die gleichsam auflösende Bedingung akzeptiert, das als Alternative zum Wunschstudium aufgenommene Parkstudium für den Fall der Zulassung in das Wunschstudium abbrechen zu wollen (vgl. neben BVerwGE 67, 235 Urteile vom 28. November 1985 - BVerwG 5 C 64.82 -NVwZ 1986, 563 = FamRZ 1986, 397/398>; vom 12. März 1987 - BVerwG 5 C 22.85 - FamRZ 1988, 109 f.> sowie vom 2. Juli 1987 - BVerwG 5 C 17.85 - NVwZ 1989, 373/374 = FamRZ 1988, 110/112>). Beabsichtigt der Auszubildende mit dem Studium dagegen lediglich, die Wartezeit bis zur Zulassung zum Wunschstudium zu überbrücken, dann ist bereits deshalb ein wichtiger Grund für den späteren Fachrichtungswechsel nicht anzuerkennen (BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1983 - BVerwG 5 C 122.81 - <BVerwGE 67, 250/253 f.> sowie vom 2. Juli 1987 - BVerwG 5 C 17.85 -
).
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88
Derartige Bestimmungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz und dem Vertrauensschutzgrundsatz zu Lasten oder zugunsten des Bürgers zu einer rechtlichen Bindung der Verwaltungsbehörde (BVerwGE 34, 278 und Urteil vom 9. Februar 1984 - BVerwG 5 C 28.81 -FamRZ 1984, 827/828>). - BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 30.75
Erste Ausbildung - Auszubildender - Überschreiten der Förderungshöchstdauer - …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88
Unerheblich ist dabei, ob sie durch öffentliche Leistungen gefördert worden ist oder nicht gefördert worden ist (BVerwGE 55, 194 ; Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 41.79 -FamRZ 1981, 1014/1015>; BVerwGE 67, 235 ). - BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 41.79
Kein Förderungsanspruch nach BAföG § 7 bei abgeschlossener förderungsfähiger …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88
Unerheblich ist dabei, ob sie durch öffentliche Leistungen gefördert worden ist oder nicht gefördert worden ist (BVerwGE 55, 194 ; Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 41.79 -FamRZ 1981, 1014/1015>; BVerwGE 67, 235 ). - BVerwG, 09.02.1984 - 5 C 28.81
Auszug aus BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88
Derartige Bestimmungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz und dem Vertrauensschutzgrundsatz zu Lasten oder zugunsten des Bürgers zu einer rechtlichen Bindung der Verwaltungsbehörde (BVerwGE 34, 278 und Urteil vom 9. Februar 1984 - BVerwG 5 C 28.81 -FamRZ 1984, 827/828>). - BVerwG, 28.11.1985 - 5 C 64.82
Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit eines Fachrichtungswechsels aus einem …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88
Vorausgesetzt war dabei immer der Wille des Auszubildenden, dieses Studium seiner zweiten Wahl berufsqualifizierend abzuschließen; als Willenseinschränkung, als Vorbehalt hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich die gleichsam auflösende Bedingung akzeptiert, das als Alternative zum Wunschstudium aufgenommene Parkstudium für den Fall der Zulassung in das Wunschstudium abbrechen zu wollen (vgl. neben BVerwGE 67, 235 Urteile vom 28. November 1985 - BVerwG 5 C 64.82 -NVwZ 1986, 563 = FamRZ 1986, 397/398>; vom 12. März 1987 - BVerwG 5 C 22.85 - FamRZ 1988, 109 f.> sowie vom 2. Juli 1987 - BVerwG 5 C 17.85 - NVwZ 1989, 373/374 = FamRZ 1988, 110/112>). - BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 122.81
Antrag auf Ausbildungsförderung - Mehrfacher Fachrichtungswechsel - …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88
Beabsichtigt der Auszubildende mit dem Studium dagegen lediglich, die Wartezeit bis zur Zulassung zum Wunschstudium zu überbrücken, dann ist bereits deshalb ein wichtiger Grund für den späteren Fachrichtungswechsel nicht anzuerkennen (BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1983 - BVerwG 5 C 122.81 - <BVerwGE 67, 250/253 f.> …sowie vom 2. Juli 1987 - BVerwG 5 C 17.85 -). - BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 22.85
Geringe Dauer des Alternativstudiums - Öffentliches Interesse an der Fortsetzung …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88
Vorausgesetzt war dabei immer der Wille des Auszubildenden, dieses Studium seiner zweiten Wahl berufsqualifizierend abzuschließen; als Willenseinschränkung, als Vorbehalt hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich die gleichsam auflösende Bedingung akzeptiert, das als Alternative zum Wunschstudium aufgenommene Parkstudium für den Fall der Zulassung in das Wunschstudium abbrechen zu wollen (vgl. neben BVerwGE 67, 235 Urteile vom 28. November 1985 - BVerwG 5 C 64.82 -NVwZ 1986, 563 = FamRZ 1986, 397/398>; vom 12. März 1987 - BVerwG 5 C 22.85 - FamRZ 1988, 109 f.> sowie vom 2. Juli 1987 - BVerwG 5 C 17.85 - NVwZ 1989, 373/374 = FamRZ 1988, 110/112>). - BVerwG, 27.05.1988 - 5 B 151.87
Unterscheidung zwischen "Parkstudium" und "Überbrückungsstudium bzw. …
- BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Ernsthafter Neigungswechsel - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können hochschulrechtliche Zulassungsbeschränkungen, die den Auszubildenden an der Aufnahme eines seiner Neigung am meisten entsprechenden Studiums hindern, die Aufnahme eines anderen, weniger neigungsgerechten Studiums förderungsrechtlich grundsätzlich nur dann rechtfertigen, wenn der Auszubildende dieses Studium zielstrebig als Alternative zum Wunschstudium mit dem Willen betreibt, es für den Fall eines Scheiterns seiner Bemühungen, zum Wunschstudium zugelassen zu werden, berufsqualifizierend abzuschließen (BVerwGE 82, 163 [BVerwG 22.06.1989 - 5 C 42/88] mit weiteren Nachweisen).Fehlt es an diesem Willen zum berufsqualifizierenden Abschluß in dem anstelle des Wunschstudiums aufgenommenen Studium, beabsichtigt der Auszubildende vielmehr lediglich, die Wartezeit bis zur Zulassung zum Wunschstudium zu überbrücken, dann ist bereits deshalb ein wichtiger Grund für den späteren Fachrichtungswechsel nicht anzuerkennen (BVerwGE 82, 163 [BVerwG 22.06.1989 - 5 C 42/88]).
Entgegen der Ansicht der Klägerin liegt in der Nichtanerkennung eines wichtigen Grundes in Fällen der vorliegenden Art schließlich keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zu den Fällen des sog. Parkstudiums, in denen dem Auszubildenden, der wegen hochschulrechtlicher Zulassungsbeschränkungen zu dem von ihm erstrebten Studium zunächst nicht zugelassen worden ist, zugebilligt wird, ein weniger neigungsgerechtes Studium zu beginnen und bis zum Ablauf des vierten Parkstudiensemesters - förderungsunschädlich - die Fachrichtung durch Übergang in das Wunschstudium zu wechseln (vgl. BVerwGE 82, 163 [BVerwG 22.06.1989 - 5 C 42/88]).
Zwar wird auch hier im Ergebnis die nutzlose Inanspruchnahme von Ausbildungskapazitäten in Kauf genommen; gerechtfertigt ist dies jedoch dadurch, daß der Auszubildende das Parkstudium als ernsthaftes Alternativstudium mit dem Willen zum berufsqualifizierenden Abschluß betreibt für den Fall, daß er zum Wunschstudium nicht oder zu spät zugelassen werde (vgl. BVerwGE 82, 163 [BVerwG 22.06.1989 - 5 C 42/88]).
- BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09
Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung; …
Dem steht nicht entgegen, dass die Behörden in ihrer bisherigen Praxis ggf. auf der Grundlage dieser Verwaltungsvorschrift allein oder in Verbindung mit dem Gleichheitssatz und dem Vertrauensschutzgrundsatz (vgl. Urteile vom 22. Juni 1989 - BVerwG 5 C 42.88 - BVerwGE 82, 163 und vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 5 C 33.88 - Buchholz 436.36 § 45a BAföG Nr. 1) nur die Verwertung solcher Kraftfahrzeuge verlangt haben, bei denen nicht die Funktion als Fortbewegungsmittel im Vordergrund stand oder die einen für Auszubildende überdurchschnittlichen Wert verkörperten, ansonsten aber Kraftfahrzeuge als Haushaltsgegenstände und damit nicht als Vermögensgegenstand gewertet oder sonst (z.B. nach § 29 Abs. 3 BAföG) anrechnungsfrei gelassen haben. - OVG Sachsen, 29.11.2006 - 5 B 798/04
Ausbildungsförderung, Fachrichtungswechsel, Rückstufung, Zurückstufung, wichtiger …
Abgesehen davon, dass eine solche Argumentation bereits Zweifel am Vorliegen eines Neigungswandels oder Eignungsmangels aufkommen lassen kann, weil der Kläger das Studium der Allgemeinen Informatik fortgesetzt hat, nachdem er nicht in seinen Wunschstudiengang wechseln konnte, können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hochschulrechtliche Zulassungsbeschränkungen, die den Auszubildenden an der Aufnahme eines seiner Neigung am meisten entsprechenden Studiums hindern, die Aufnahme eines anderen, weniger neigungsgerechten Studiums förderungsrechtlich grundsätzlich nur dann rechtfertigen, wenn der Auszubildende dieses Studium zielstrebig als Alternative zum Wunschstudium mit dem Willen betreibt, es für den Fall eines Scheiterns seiner Bemühungen, zum Wunschstudium zugelassen zu werden, berufsqualifizierend abzuschließen (BVerwG, Urt. v. 22.6.1989 - 5 C 42/88 -, BVerwGE 82, 163 [164 f.] m.w.N.).Fehlt es an einem solchen Willen zum berufsqualifizierenden Abschluss in dem anstelle des Wunschstudiums aufgenommenen Studium, beabsichtigt der Auszubildende vielmehr lediglich, die Wartezeit bis zur Zulassung zum Wunschstudium zu überbrücken, dann ist bereits deshalb ein wichtiger Grund für den späteren Fachrichtungswechsel nicht anzuerkennen (BVerwG, Urt. v. 22.6.1989 - 5 C 42/88 -, BVerwGE 82, 163 [165]).
In diesem Fall helfen dem Kläger auch die zum so genannten Parkstudium entwickelten Grundsätze nicht weiter, nach denen einem Auszubildenden, der wegen hochschulrechtlicher Zulassungsbeschränkungen zu dem von ihm erstrebten Studium zunächst nicht zugelassen worden ist, zugebilligt wird, ein weniger neigungsgerechtes Studium zu beginnen und bis zum Ablauf des vierten Parkstudiensemesters - förderungsunschädlich - die Fachrichtung durch Übergang in das Wunschstudium zu wechseln (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.1989 - 5 C 42/88 -, BVerwGE 82, 163 [166 f.]).
Zwar wird auch hier im Ergebnis die nutzlose Inanspruchnahme von Ausbildungskapazitäten in Kauf genommen; gerechtfertigt ist dies jedoch dadurch, dass der Auszubildende das Parkstudium als ernsthaftes Alternativstudium mit dem Willen zum berufsqualifizierenden Abschluss betreibt für den Fall, dass er zum Wunschstudium nicht oder zu spät zugelassen werde (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.6.1990 - 5 C 45/87 -, BVerwGE 85, 194 [199]; Urt. v. 22.6.1989 - 5 C 42/88 -, BVerwGE 82, 163 [165]).
- BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung von BAföG nach …
Hier war bei der Abwägung der Interessen relevant, wie lange das Parkstudium dauerte (vgl. BVerwGE 82, 163 [166];… OVG NRW, FamRZ 1979, S. 751 f.; speziell für den Wechsel zur Medizin vgl. BVerwG, Buchholz 436.36 § 7 Nr. 93). - VG Bayreuth, 24.08.2009 - B 3 K 08.803 Bei den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföGVwV) handelt es sich um eine rechtsauslegende Verwaltungsvorschrift (siehe BVerwG Urteil vom 22.06.1989, Az. 5 C 42/88, BVerwGE 82, 163 ff, RdNr. 18).
Soweit im Bereich der Interessen der Auszubildenden Umstände berücksichtigungsfähig sind, die an seine Neigung anknüpfen, kommt die Anerkennung eines wichtigen Grundes, der es unzumutbar werden lässt, die bisherige Ausbildung fortzusetzen, auch dann in Betracht, wenn der Auszubildende durch hochschulrechtliche Zulassungsbeschränkungen gehindert worden war, seine Ausbildung von Anfang an in der Fachrichtung zu betreiben, die seiner Neigung am meisten entspricht, und der Wegfall dieses Hindernisses der Anlass für den Fachrichtungswechsel aus dem Parkstudium in das Wunschstudium ist (BVerwG, Urteil vom 22.06.1989, Az. 5 C 42/88 a. a. O. RdNr. 11).
Das Parkstudium wird vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (siehe Beschluss vom 27.05.1988, Az. 5 B 151.87, Buchholz 436, § 7 BAföG Nr. 74 und Urteil vom 22.06.1989, Az. 5 C 42/88 a. a. O., RdNr. 12) als ein Studium umschrieben, das der Neigung des Auszubildenden weniger entspricht und das er abbrechen will, wenn er für sein Wunschstudium einen Studienplatz erhält.
In diesem Zusammenhang ist auf die prägnante Formulierung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 28.11.1985 (Az. 5 C 70/82, BVerwGE 72, 265 ff, RdNr. 12) abzuheben: "Der Auszubildende, der ein Parkstudium unternimmt, beabsichtigt von vornherein, diese Ausbildung nicht abzuschließen, wenn er seine Zulassung zum Wunschstudium erreicht." Folglich ist es einem Parkstudenten aber auch unbenommen, Zeiten des Parkstudiums so zu gestalten, dass sich seine Chancen für das Wunschstudium verbessern und er dieses Studium dann gegebenenfalls noch durch anrechenbare Leistungen konzentrieren bzw. sogar im Ergebnis verkürzen kann, - solange das Parkstudium "umsichtig und zielstrebig" betrieben wird (BVerwG vom 22.06.1989, Az. 5 C 42/88 a. a. O. RdNr. 21).
- BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 15.01
Anrechnung von Studienleistungen bei Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund; …
Nach dieser Rechtsprechung war ein Förderungsanspruch nach einem Fachrichtungswechsel erst dann ausgeschlossen, wenn ein vorangegangenes (Park-)Studium länger als vier Semester gedauert hatte (vgl. Urteil vom 22. Juni 1989 - BVerwG 5 C 42.88 - ); im Rahmen der Interessenabwägung bei der Prüfung der Voraussetzungen eines "wichtigen Grundes" war die Anrechenbarkeit von Studienleistungen aus einem Parkstudium auf das Wunschstudium zu berücksichtigen, wenn sich dadurch die Semesterzahl dieses Studiums verminderte (vgl. etwa Urteil vom 28. November 1985 - BVerwG 5 C 64.82 - ; Urteil vom 16. Mai 1990 - BVerwG 5 C 9.87 - ). - BVerwG, 06.11.2012 - 5 A 2.12
Abordnung; Kommandierung; Gleichheitssatz; Höchstbetrag; absoluter -; …
Folglich kann der Grundsatz der Gleichbehandlung vor dem Gesetz, wenn das Trennungsübernachtungsgeld - wie hier - rechtmäßig bestimmt ist, keine weitere Erhöhung gebieten (vgl. auch Urteile vom 22. Juni 1989 - BVerwG 5 C 42.88 - BVerwGE 82, 163 und vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 20.92 - BVerwGE 92, 153 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 21.05.1990 - 7 S 571/90
Bindungswirkung einer abgelehnten Grundentscheidung im Ausbildungsförderungsrecht
Er wendet sich gegen die Zulässigkeit wiederholter Antragstellung nach unanfechtbar ablehnender Grundentscheidung und beruft sich auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur zulässigen Dauer eines Parkstudiums im Urteil vom 22.6.1989 -- 5 C 42/88 --.Nach dem die Frage der förderungsunschädlichen Dauer eines Parkstudiums abschließend klärenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.6.1989 -- 5 C 42.88 -- FamRZ 1990 S. 325, NVwZ 1990 S. 61 -- hat in der Interessenabwägung im Rahmen von § 7 Abs. 3 BAföG das Interesse an einem berufsqualifizierenden Abschluß der bisherigen Ausbildung Vorrang, wenn das Parkstudium vier Semester gedauert hat und damit schon bis zu dem durch § 48 Abs. 1 BAföG bestimmten Ausbildungsstand fortgeschritten ist.
Für die Feststellung eines wichtigen Grundes im Sinn von § 7 Abs. 3 BAföG und die dabei gebotene Interessenabwägung ist es endliche unerheblich, ob der Auszubildende im Parkstudium Ausbildungsförderung erhalten hat oder nicht (BVerwG, Urt. v. 22.6.1989 -- 5 C 42.88 -- aaO).
- VG Göttingen, 27.08.2020 - 2 B 141/20
Ausbildungsförderung; Auslandsstudium; Eignungsmangel; Fachrichtungswechsel; …
Nach ständiger, von der Kammer geteilter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Grund dann gegeben, wenn eine Güter- und Interessenabwägung ergibt, dass dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nach verständigem Urteil unter Berücksichtigung aller im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erheblichen Umstände und der beiderseitigen die Förderung berührenden Interessen nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. nur Urteile vom 22.06.1989 - 5 C 27/87 und 5 C 42.88 -, juris Rn. 13 bzw. 11 …sowie vom 23.09.1999 - 5 C 19/98 -, juris Rn. 11; ebenso Nds. OVG…, Beschluss vom 14.01.2019 - 4 ME 8/19 -, juris Rn. 4;… Urteil der beschließenden Kammer vom 24.05.2012 - 2 A 122/11 -, juris Rn. 20;… Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Aufl. 2020, § 7 Rn. 133;… Buter in Rothe/Blanke, a.a.O. Rn. 42).Voraussetzung für die Annahme eines Parkstudiums ist ferner der Wille des Auszubildenden, dieses Studium seiner zweiten Wahl berufsqualifizierend abzuschließen und nicht lediglich die Wartezeit bis zur Zulassung zum Wunschstudium zu überbrücken (BVerwG, Urteil vom 22.06.1989 - 5 C 42/88 -, juris Rn. 11, 12).
Zudem setzt die förderungsrechtliche Rechtfertigung eines Wechsels von einem Park- in ein Wunschstudium voraus, dass die Aufgabe des bisherigen Studiums durch den Wegfall hochschulrechtlicher Zulassungsschranken für das Wunschstudium veranlasst war (BVerwG, Urteil vom 22.06.1989 - 5 C 42/88 -, juris Rn. 11;… Ramsauer/Stallbaum, a.a.O. Rn. 147).
- BVerwG, 24.08.1990 - 5 B 68.90
Antrag auf Ausbildungsförderung - Anerkennung eines wichtigen Grundes für einen …
Die allein geltend gemachte Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 1989 - BVerwG 5 C 27.87 - (BVerwGE 82, 156) liegt nicht vor; auch eine Abweichung von dem in der Beschwerde weiter angeführten Senatsurteil vom 22. Juni 1989 - BVerwG 5 C 42.88 - (BVerwGE 82, 163 = NVwZ 1990, 61) ist nicht gegeben.Ein solches Studium hat der Senat in seiner Rechtsprechung als ein Studium umschrieben, das der Neigung des Auszubildenden weniger als sein Wunschstudium entspricht und das er abbrechen will, wenn er für dieses Wunschstudium einen Studienplatz erhält (BVerwGE 82, 163 [BVerwG 22.06.1989 - 5 C 42/88] mit weiteren Nachweisen).
Denn nach diesen Feststellungen war das vorbezeichnete Studium zu keinem Zeitpunkt eine Alternative (vgl. BVerwGE 82, 163 [BVerwG 22.06.1989 - 5 C 42/88]) zu dem vom Kläger im Wintersemester 1986/87 aufgenommenen Studium der Zahnmedizin, wie insbesondere daraus erhellt, daß der Kläger sein Fachhochschulstudium nach Zulassung zum Zahnmedizinstudium nicht abgebrochen, sondern fortgesetzt und bis zum berufsqualifizierenden Abschluß auch zu Ende geführt hat.
- VG Göttingen, 17.09.2002 - 4 A 4197/01
Fachrichtungswechsel
- BVerwG, 16.05.1990 - 5 C 9.87
Begriff des wichtigen Grundes in § 7 Abs. 3 BAföG - Parkstudium
- BVerwG, 08.03.1990 - 5 C 30.87
Wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel - Parkstudium
- BVerwG, 09.06.1992 - 5 B 29.92
Anspruch auf Ausbildungsförderung nach einem Wechsel des Studiengangs - …
- VGH Baden-Württemberg, 16.02.1990 - 3 S 155/90
Drittschutz des Nachbar aus dem Gebot der Rücksichtnahme bei Befreiungen von …
- VGH Bayern, 05.11.2019 - 3 CE 19.1896
Stellenbesetzung
- VGH Hessen, 24.10.1995 - 9 UE 1050/94
Keine Wiedereinsetzung bei Klagefristversäumung in einem gerichtskostenfreien …
- BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 24.92
BAföG - Ausbildungsförderung - Unverzügliches Beginnen eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1999 - 16 A 3413/98
Anspruch auf Ausbildungsförderung für ein musikpädagogisches Studium i.R.e. …
- BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 67.86
Ausbildungsförderung: Förderungsrechtliche Rechtfertigung eines Wechsels vom …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2000 - 16 A 2971/00
"BAföG" trotz späten Fachrichtungswechsels
- BVerwG, 21.09.2010 - 5 B 44.10
Fortwirkung eines vor der Behörde gestellten Antrags auf Erteilung einer …
- VG München, 01.10.2015 - M 15 K 13.2170
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.1993 - 7 S 340/93
Ausbildungsförderung: wichtiger Grund für Neigungswandel - Abbruch eines …
- VG München, 13.08.2013 - M 15 E 13.3132
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz; Ausbildungsförderung; …
- VG München, 30.06.2016 - M 15 K 15.4800
Wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel
- VG Bayreuth, 14.03.2016 - B 3 K 15.790
Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung für einen zweiten Auslandsaufenthalt
- BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93
Anforderungen an einen Fachrichtungswechsel - Rechtmäßigkeit des Wechsels vom …
- OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 188/00
Ausbildungsförderung für einen anderen Ausbildungsgang; Zuständigkeit des …
- VG Augsburg, 22.09.2015 - Au 3 K 15.1008
Fachrichtungswechsel; unabweisbarer Grund (verneint)
- VG München, 20.11.2014 - M 15 K 13.3227
Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; wichtiger Grund; Unverzüglichkeit
- OVG Sachsen, 07.07.2009 - 1 A 381/08
Fachrichtungswechsel; Parkstudium; Wunschstudium
- BVerwG, 21.02.1992 - 5 B 28.92
Nichtbestehen der Abschlussprüfung - Auf die Auslegung von Rechtsbegriffen …
- BVerwG, 25.07.1991 - 5 B 115.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- OVG Niedersachsen, 17.08.2023 - 14 LB 326/22
Förderungsfähige Ausbildung; Auslandsausbildung; Berufsqualifikation; …
- VGH Hessen, 25.11.2022 - 10 A 1021/22
- VG München, 27.10.2016 - M 17 K 15.4816
Anspruch auf Beihilfe zur Rechnung für private Krankenhausbehandlung
- OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 4 MC 266/12
Glaubhafte Darlegung der Gründe für einen Fachrichtungswechsel als Voraussetzung …
- OVG Sachsen, 15.12.1992 - 2 S 521/92
Ausbildungsförderung; Wichtiger Grund; Neigungswandel; Wiedervereinigung; …
- VG Ansbach, 03.11.2020 - AN 2 K 20.00933
Keine Ausbildungsförderung für drittes Studium
- VG Köln, 05.03.2015 - 13 K 2386/14
Voraussetzungen für die Gewährung von Ausbildungsförderung für eine andere …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - 12 A 1260/14
Verwirkung des Anspruchs auf eine spätere erstmalige Förderung nach dem BAföG …
- OVG Brandenburg, 01.11.1999 - 4 B 42/99
Antrag auf Zulassung der Beschwerde wegen Divergenz; Klärung materieller …
- VG Augsburg, 17.05.2016 - Au 3 K 15.1895
Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung nach Fachrichtungswechsel
- VG München, 26.02.2015 - M 15 K 14.3059
Ausbildungsförderung; Zweimaliger Fachrichtungswechsel; Wichtiger Grund; …
- VG München, 18.02.2016 - M 17 K 15.2928
Kein Anspruch auf höheres Trennungsübernachtungsgeld
- VG München, 11.06.2015 - M 15 E 15.1817
Ausbildungsförderung; zweimaliger Fachrichtungswechsel; wichtiger Grund …
- VG Frankfurt/Main, 18.02.2010 - 3 L 3907/09
Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund und Gewährung von Ausbildungsförderung
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.1993 - 2 S 580/92
- OVG Sachsen, 09.02.1993 - 2 S 580/92
Ausbildungsförderung; Mehrfachwechsel; Wichtiger Grund; Rückkehr zum …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1990 - 16 A 2675/89
Studiumswechsel; Parkstudium; Wunschstudium; Wichtiger Grund für Studiumswechsel; …
- VG München, 20.05.2014 - M 15 E 14.1854
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz; Ausbildungsförderung; …
- VG Augsburg, 28.04.2009 - Au 3 K 08.1143
Aufstiegsfortbildungsförderung; Aufgabe eines früheren Fortbildungsziels; …
- VG Frankfurt/Main, 26.05.2004 - 10 G 198/04
Ausbildungsförderung für die Vergangenheit; einstweilige Anordnung
- VG Frankfurt/Main, 16.10.2002 - 10 E 1716/01
Einschreibung Fachrichtungswechsel Studium Wehrdienst wichtiger Grund
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1990 - 16 A 148/90
Parkstudium; Wechsel in Wunschausbildung; Berufsqualifizierender Abschluß
- OVG Hamburg, 04.07.1990 - Bf V 29/89
Wunschstudium; Fachrichtungswechsel; Ausbildungsförderung; Parkstudium; Bafög; …
- VG Ansbach, 12.04.2022 - AN 2 K 21.01436
Zugunstenverfahren, Ausbildungsförderung nach Überschreiten der Altersgrenze …
- VG Gera, 14.12.2021 - 6 K 220/21
BAföG nach abgebrochenem Studium an einen kanadischem College
- VG Ansbach, 15.06.2021 - AN 2 K 20.02279
Ausbildungsförderung nach Fachrichtungswechsel
- VG München, 10.11.2016 - M 17 K 15.4663
Rückforderung von Fördrmitteln für eine Kindertageseinrichtung bei Nichterfüllung …
- OVG Sachsen, 27.06.2016 - 1 A 662/15
Ausbildungsförderung, Studium; Neigungswandel; Eignungsmangel, Parkstudium
- VG München, 18.02.2016 - M 17 K 15.3097
Keine Auslagenerstattung für Wohnungsbesichtigungsreise zur eigenen …
- VG München, 09.06.2011 - M 15 K 10.4241
Ausbildungsförderung; andere Ausbildung nach Fachrichtungswechsel; …
- VG Frankfurt/Main, 19.10.2020 - 3 L 2438/20
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
- VG München, 10.11.2016 - M 17 K 15.4533
Rückforderung von Fördermitteln für Kindertageseinrichtung
- VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 2 K 15.02601
Wiederholter Neigungswandel im Studium verwehrt Ausbildungsförderung
- VG München, 27.05.2014 - M 15 E 14.2185
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz; Ausbildungsförderung; …
- VG Würzburg, 09.05.2014 - W 1 K 13.109
Auslandspraktikum; Fachrichtungswechsel; Bachelorstudium nach abgebrochenem …
- VG Würzburg, 19.03.2013 - W 1 K 13.21
Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus; Nichtbestehen der …
- VG Göttingen, 19.08.2009 - 2 A 86/08
Fachrichtungswechsel; Grund, wichtiger; Humanmedizin; Theologie, katholische
- VG Frankfurt/Main, 22.02.2005 - 10 E 2525/04
"Bescheidungsurteil"; Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; …
- KreisG Leipzig-Stadt, 25.06.1992 - I K 4/92
- VG Frankfurt/Main, 25.02.2022 - 3 K 3225/20
- VG Bayreuth, 28.09.2020 - B 8 K 19.725
Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Fachrichtungswechsel aufgrund …
- VG Augsburg, 15.01.2013 - Au 3 K 12.1240
Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; wichtiger Grund; Parkstudium
- VG Frankfurt/Oder, 07.03.2012 - 6 K 1128/09
- VG München, 29.04.2010 - M 15 K 08.6097
Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für Hochschulstudium mit Zwischenprüfung …