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   BVerwG, 22.05.1975 - V C 43.74   

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https://dejure.org/1975,495
BVerwG, 22.05.1975 - V C 43.74 (https://dejure.org/1975,495)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1975 - V C 43.74 (https://dejure.org/1975,495)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1975 - V C 43.74 (https://dejure.org/1975,495)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Fernseher - Tuberkulosehilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG § 12 Abs. 1, § 51, § 53 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 48, 237
  • DÖV 1975, 614
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerwG, 18.12.1997 - 5 C 7.95

    Einmalige Leistung der Sozialhilfe für ein -.

    Ein Fernsehgerät ist ein Gebrauchsgut zur Erfüllung von persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens und gehört zum Bedarf für den notwendigen Lebensunterhalt (§ 12 Abs. 1 BSHG), wenn es in vertretbarem Umfange den Beziehungen zur Umwelt und der Teilnahme am kulturellen Leben dient (in Abkehr von BVerwGE 48, 237; 80, 349).

    Während der Senat in BVerwGE 48, 237 und BVerwGE 80, 349 die sozialhilferechtliche Notwendigkeit eines Fernsehgerätes abgelehnt hatte, hat er in BVerwGE 95, 145 ausgeführt, daß ein Fernsehgerät hinsichtlich der mit seiner Anschaffung verfolgten Zwecke der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zuzuordnen sei, hat aber offengelassen, ob das Fernsehgerät zur Erfüllung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sei, also zum notwendigen Lebensunterhalt gehöre (BVerwGE 95, 145/149).

    Bei der gegenständlichen Prüfung - eine Pauschalierung einmaliger Leistungen für Gebrauchsgüter im Sinne des § 21 Abs. 1 a Nr. 6 BSHG ist bisher weder durch Verordnung nach § 21 Abs. 1 b BSHG (vgl. dazu Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit, Stand 31. Januar 1997 ) geregelt, noch wurde sie von der Beklagten praktiziert - ist die sozialhilferechtliche Notwendigkeit eines gebrauchten Fernsehgerätes für einen Hilfeempfänger, der Information, Bildung und Unterhaltung über das Medium Fernsehen erlangen will, in Abkehr von BVerwGE 48, 237; 80, 349 grundsätzlich zu bejahen.

  • VGH Hessen, 09.09.1992 - 9 TG 1488/92

    Sozialhilfe: Schwarz-Weiß-Fernsehgerät - notwendiger Lebensunterhalt iSd BSHG §

    Der entgegenstehenden Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 22. Mai 1975 - BVerwGE 48, 237 - und vom 03. November 1988 - NJW 1989, 924 = FEVS 38, 89 -) vermag der Senat hingegen nicht zu folgen.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 03. November 1988 (a.a.O.) zum Beleg seiner Ansicht, eine Änderung der allgemeinen Verhältnisse, die für die Beurteilung des notwendigen Lebensbedarfs maßgeblich seien, sei nicht eingetreten, auf die einschlägige Kommentarliteratur zu § 12 BSHG verweist, kann diese Begründung deshalb nicht überzeugen, weil die dort wiedergegebenen Kommentarstellen ihrerseits kommentarlos auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1975 (a.a.O.) Bezug nehmen (kritisch zu dieser Argumentation auch BSHG, Lehr- und Praxiskommentar, 3. Auflage 1991, § 12 Anmerkung 52 und VG Oldenburg, Urteil vom 14. Februar 1991, NJW 1991, 2921).

    Im übrigen haben sich nach Auffassung des Senats die "allgemeinen Verhältnisse", die zur Zeit des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1975 (a.a.O.) gegeben waren, entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 03. November 1988 (a.a.O.) durchaus geändert; denn zum einen hat die flächendeckende Ausstattung nahezu aller privater Haushalte mit Fernsehgeräten zu einem Funktionswandel des Hörfunks geführt, wie sich daran zeigt, daß die Programme weitgehend in Sparten gegliedert sind, die jeweils nur bestimmte Bevölkerungskreise ansprechen können (politische Informationen; Kultur, Bildung, klassische Musik; Popmusik; regionale Information, volkstümliche Musik) und daß zum Beispiel spannende Unterhaltung wie das früher gepflegte und sich großer Beliebtheit erfreuende Kriminalhörspiel in Hörfunkprogrammen kaum noch zu finden ist.

    Zum anderen sind die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 22. Mai 1975 (a.a.O.) Seite 239) aufgezeigten Alternativen der Kommunikation, Information und Unterhaltung jedenfalls teilweise für weite Bevölkerungskreise nicht (mehr) realisierbar, denn "gelegentliche Besuche eines Filmtheaters" sind auf dem Land kaum noch möglich, weil es dort anders als früher keine Lichtspielhäuser mehr gibt.

  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 69.85

    Sozialhilfe - Notwendiger Lebensunterhalt - Schwarzweis-Fernsehgerät -

    Zum notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des § 12 Abs. 1 BSHG gehören auch heute nicht die Mittel für die Anschaffung eines - gebrauchten - Schwarzweiß-Fernsehgerätes (Bestätigung von BVerwGE 48, 237).

    Infolgedessen treffe die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 22. Mai 1975 (BVerwGE 48, 237) vertretene Auffassung nicht mehr zu.

    Das erkennende Gericht hält an seiner im Urteil vom 22. Mai 1975 (BVerwGE 48, 237 = FEVS 24, 1 = NDV 1975, 350 = ZfS 1976, 26 = ZfSH 1977, 76) vertretenen Auffassung fest, daß zum "notwendigen Lebensunterhalt" (§ 12 Abs. 1 BSHG) das Fernsehen nicht gehört, auch nicht aus dem Grunde, daß es Aufgabe der Sozialhilfe ist, die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG; siehe ferner § 1 Abs. 1 Satz 2 und § 9 des Sozialgesetzbuches Erstes Buch - Allgemeiner Teil vom 11. Dezember 1975 <BGBl. I S. 3015>).

  • BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97

    Sozialhilfe, einmalige Leistungen für eine Waschmaschine; Waschmaschine,

    Die Waschmaschine kann deshalb vom Sozialhilfeträger auch leihweise oder in wirtschaftlich vergleichbaren Formen (z.B. zinsloses Darlehen mit Sicherungsübereignungsabrede) zur Verfügung gestellt werden, was insbesondere dann in Betracht zu ziehen ist, wenn das Ende der Hilfebedürftigkeit absehbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1975 - BVerwG 5 C 43.74 - sowie Beschluß vom 9. März 1992 - BVerwG 5 B 12.92 - ).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Gebrauchtes Schwarz-Weiß-Fernsehgerät -

    Diese vom Bundesverwaltungsgericht in früheren Entscheidungen (BVerwGE 48, 237; 80, 349) verneinte, vom Berufungsgericht hingegen bejahte Frage stellt sich im vorliegenden Verfahren angesichts der dargelegten Geschlossenheit des Regelsatzsystems nicht.

    Im übrigen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht auszuschließen, daß die Vermittlung des Fernsehens im Einzelfall zu den Maßnahmen gehören kann, auf die im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen ein Anspruch besteht (BVerwGE 48, 237 ; 80, 349 ).

  • BVerwG, 21.07.1994 - 5 C 52.92

    Gewährung einer Beihilfe zur Reparatur eines Fernsehgerätes

    Diese vom Bundesverwaltungsgericht in früheren Entscheidungen (BVerwGE 48, 237; 80, 349) verneinte, vom Berufungsgericht hingegen bejahte Frage stellt sich im vorliegenden Verfahren angesichts der dargelegten Geschlossenheit des Regelsatzsystems nicht.

    Im übrigen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht auszuschließen, daß die Vermittlung des Fernsehens im Einzelfall zu den Maßnahmen gehören kann, auf die im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen ein Anspruch besteht (BVerwGE 48, 237 ; 80, 349 ).

  • BVerwG, 13.09.1985 - 5 C 113.83

    Kosten einer Reise - Teilnahme an auswärtiger Demonstration - Notwendiger

    Hiervon ist das Bundesverwaltungsgericht schon in seiner bisherigen Rechtsprechung ausgegangen (s. BVerwGE 23, 149 [156] zum Einsatz von Einkommen und Vermögen nach § 28 BSHG, BVerwGE 27, 58 [63] zum Anspruch auf Ausbildungshilfe, BVerwGE 48, 237 und BVerwGE 62, 261 [266] dazu, daß das Fernsehen und das Halten eines Kraftfahrzeugs vom notwendigen Lebensunterhalt nicht umfaßt werden).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1991 - 8 A 1297/89

    Sozialhilferecht: Umfang des notwendigen Lebensunterhalts, Teppichboden

    BVerwG, Urteil vom 22.5.1975 -- V C 43.74 --, BVerwGE 48, 237, 238 = FEVS 24, 1, 3 = ZfSH 1977, 76; Urteil vom 3.11.1988 -- 5 C 69.85 --, BVerwGE 80, 349, 351 = FEVS 38, 89, 90 = ZfSH/SGB 1989, 140 = NJW 1989, 924; Urteil vom 14.3.1991 -- 5 C 70.86 --.
  • OVG Niedersachsen, 10.06.1992 - 4 L 2234/91

    Notwendiger Lebensunterhalt; Einmalige Leistung; Sozialhilfe; Fernsehgerät;

    Das Verwaltungsgericht hat die Klage durch Gerichtsbescheid vom 23. September 1991 abgewiesen und sich auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22. Mai 1975, BVerwGE 48, 237, und Urt. v. 3. Nov. 1988, BVerwGE 80, 349) gestützt.
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2003 - 4 ME 259/03

    Bügelbrett; einmalige Leistung; Gebrauchsgut; Haushaltsleiter; Hilfe zum

    Bloße Annehmlichkeiten bleiben aber außer Betracht (BVerwG, Urt. v. 22.05.1977 - BVerwG V C 43.74 -, BVerwGE 48, 237).
  • VG Augsburg, 27.10.2023 - Au 7 K 23.1571

    Verwaltungsgerichte, Rechtsschutzbedürfnis, Untätigkeitsklage, Erlass eines

  • BVerwG, 07.11.1984 - 5 ER 249.84

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.10.1986 - 4 B 182/86

    Begriff des notwendigen Lebensunterhalts im Sozialhilferecht; Beihilfe zum Erwerb

  • BVerwG, 14.03.1978 - 5 ER 201.78

    Rechtsmittel

  • VG Göttingen, 11.10.1995 - 2 A 2283/94

    Gewährung einer einmaligen Beihilfe für die Beschaffung eines Fernsehgerätes;

  • VG Oldenburg, 14.02.1991 - 4 A 101/89
  • VG Düsseldorf, 27.05.2002 - 13 K 3851/01

    Sozialhilferechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Gewährung einer einmaligen

  • VG Wiesbaden, 23.10.1992 - II/1 G 853/92

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Erstattung der Kosten für die Fahrt zum

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