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   BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 43.79   

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BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 43.79 (https://dejure.org/1981,2311)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1981 - 5 C 43.79 (https://dejure.org/1981,2311)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1981 - 5 C 43.79 (https://dejure.org/1981,2311)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausbildungsförderung - Entsprechende Ausbildungsstätte - Bedarfsbemessung - Schüler - Reformierte Oberstufe - Gymnasium

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1982, 256
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2017 - 12 S 2630/15

    Ausbildungsförderung für den Besuch des 10. Schuljahres eines auswärtigen

    Zur Beurteilung der Frage, welche Angebote einer Schule ausbildungsförderungsrechtlich relevanter Teil des jeweiligen Ausbildungsganges sein können, sind die maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.02.1981 - 5 C 43.79 - juris Rn. 23 f.).

    25 aa) Eine entsprechende Ausbildungsstätte ist vorhanden, wenn die von der Wohnung der Eltern aus erreichbare Ausbildungsstätte nach Lehrstoff (Inhalt), Schulstruktur und Bildungsgang zu dem angestrebten Ausbildungs- und Erziehungsziel (Abschluss) führt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.09.1996 - 5 B 177.95 - juris, und vom 11.07.1986 - 5 B 28.86 - Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 3, Urteile vom 21.06.1990 - 5 C 3.88 - NVwZ-RR 1990, 611, vom 12.02.1981 - 5 C 43.79 - DVBl. 1982, 256, vom 31.03.1980 - 5 C 41.78 - Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 10, und vom 16.12.1976 - V C 43.75 - BVerwGE 51, 354; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2013 - 12 S 1527/12 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.05.2016 - 12 A 1739/14 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.05.2015 - 12 ZB 14.2860 - juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 18.06.2014 - 1 A 63/11 - NVwZ-RR 2015, 108; Pesch, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl., 2016, § 2 Rn. 61; …

    Das Merkmal der entsprechenden Ausbildungsstätte erfordert zwar keine völlige Inhaltsgleichheit des Lehrstoffs (VG Göttingen, Urteil vom 24.03.2015 - 2 A 780/13 - juris), dem Schüler darf jedoch eine Vertiefung vorhandener Kenntnisse in Unterrichtsfächern, die für seine bisherige Ausbildung prägend waren, nicht verschlossen werden (BVerwG, Urteil vom 12.02.1981 - 5 C 43.79 - DVBl 1982, 256).

    Zur Beurteilung der Frage, welche Angebote einer Schule ausbildungsförderungsrechtlich relevanter Teil des jeweiligen Ausbildungsganges sein können, sind die maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften heranzuziehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 12.02.1981 - 5 C 43.79 - FamRZ 1981, 610).

  • BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 3.88

    Begriff der zumutbaren von der Wohnung der Eltern aus erreichbaren

    Wie der erkennende Senat zu der insoweit wortgleichen Vorschrift des § 12 Abs. 2 Satz 2 BAföG unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien (BT-Drucks. VI/1975 S. 27 zu § 12 Abs. 2) bereits entschieden hat, ist eine der tatsächlich besuchten Ausbildungsstätte entsprechende Ausbildungsstätte vorhanden, wenn auch die von der Wohnung der Eltern aus erreichbare Ausbildungsstätte nach Lehrstoff und Bildungsgang zu dem angestrebten Ausbildungs- und Erziehungsziel führt (BVerwGE 51, 354 [BVerwG 16.12.1976 - V C 43/75]; Urteile vom 31. März 1980 - BVerwG 5 C 41.78 - und vom 12. Februar 1981 - BVerwG 5 C 43.79 - ).
  • OVG Sachsen, 21.09.2022 - 5 A 980/19

    Überprüfungsverfahren; entsprechende Ausbildungsstätte; Zusatzausbildung

    Danach sind Gymnasien nach Lehrstoff und Lehrinhalten verschieden, wenn sie nicht dem gleichen Gymnasialtyp (z.B. altsprachliches, neusprachliches oder mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium) zuzuordnen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Dezember - 5 C 1.78 - BVerwGE 57, 204 und vom 12. Februar 1981 - 5 C 43.79 - Buchholz 436.36 § 13 BAföG Nr. 11 S. 2).

    Das ist anzunehmen, wenn der Schüler an einem in der Nähe der Elternwohnung befindlichen Gymnasium keine Möglichkeit hat, durch die Wahl eines Leistungskurses in einem bereits in der Mittelstufe dem Kernbereich seines Unterrichts zugeordneten Unterrichtsfach seine Studierfähigkeit zu üben und zu beweisen (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1981 - 5 C 43.79 - Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 11S.

  • VG Düsseldorf, 04.05.2011 - 19 K 3002/10

    Gewährung von Ausbildungsförderung für den Besuch einer Hauptschule mit

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, ist eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte vorhanden, wenn sie nach Lehrstoff und Bildungsgang zu dem angestrebten Ausbildungs- und Erziehungsziel führt, wobei auch der Begriff der Zumutbarkeit allein an objektive Gegebenheiten, an die Art der Ausbildungsstätte, anknüpft, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 1980 - 5 C 41.78 - FamRZ 1980, 837, Urteil vom 12. Februar 1981 - 5 C 43.79 - FamRZ 1981, 610 - , Urteil vom 21. Juni 1990 - 5 C 3/88 - NVwZ-RR 1990, 611 und Urteil vom 27. März 1999 -% C 23/98-; Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Auflage, § 2 Rdnr. 16.2 m.w.N.

    Nach der bereits erwähnten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sogar in Schulen in den Klassen 11 bis 13 bei Einführung der gymnasialen Oberstufe nicht jeder Unterschied im Unterrichtsangebot im Rahmen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 a BAföG berücksichtigt werden, so dass es nicht darauf ankommt, ob die Lernangebote in Leistungs- und/oder Grundkursen deckungsgleich sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1981 - 5 C 43.79 - a.a.O. und Urteil vom 27. Mai 1999, a.a.O. , Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, Kommentar, 4. Auflage, § 2 Rdnr. 59 m.w.N.

  • VG München, 14.04.2011 - M 15 K 10.5073

    Ausbildungsförderung für den Besuch einer privaten Wirtschaftsschule, die auf

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht zur reformierten Oberstufe in den Gymnasien entschieden; dabei hat das Bundesverwaltungsgericht aber darauf hingewiesen, dass der Gesetzeszweck, die durch die Unterversorgung ländlicher Gebiete mit Gymnasien bedingte Benachteiligung auszugleichen, verfehlt würde, wenn Ausbildungsförderung für ein auswärtiges Gymnasium ohne Rücksicht darauf, ob am Wohnort der Eltern ein Gymnasium vorhanden ist, schon deshalb zu leisten wäre, weil nur am auswärtigen Gymnasium ein der Neigung des Auszubildenden entsprechender Leistungskurs angeboten wird; wegen der vielfältigen Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten würden dann kaum mehr Schulen einander entsprechen (BVerwG v. 12.2.1981 DVBl 1982, 256 ff.).

    Auch sind Unterschiede bei verschiedenen Gymnasialtypen, die unterschiedliche Lehrinhalte in den Kernfächern aufweisen, beachtlich (BVerwG v. 20.9.1996 5 B 177/95, verfügbar in Juris; BVerwG v. 12.2.1981 DVBl 1982, 256 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 12 S 1098/17

    Ausbildungsförderung für Besuch des 11. Schuljahres; zumutbare Ausbildungsstätte

    Das Merkmal der entsprechenden Ausbildungsstätte erfordert zwar keine völlige Inhaltsgleichheit des Lehrstoffs (VG Göttingen, Urteil vom 24.03.2015 - 2 A 780/13 - juris), dem Schüler darf jedoch eine Vertiefung vorhandener Kenntnisse in Unterrichtsfächern, die für seine bisherige Ausbildung prägend waren, nicht verschlossen werden (BVerwG, Urteil vom 12.02.1981 - 5 C 43.79 - juris).
  • VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 780/13

    Aufnahmevoraussetzungen; unterschiedliche Aufnahmevoraussetzungen;

    33 Eine entsprechende Ausbildungsstätte liegt grundsätzlich vor, wenn die von der Wohnung der Eltern aus erreichbare Ausbildungsstätte nach Lehrstoff (Inhalt), Schulstruktur und Bildungsgang zu dem angestrebten Ausbildungs- und Erziehungsziel (Abschluss) führt (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 1990 - 5 C 3.88 -, NVwZ-RR 1990, 611, und vom 12. Dezember 1981 - 5 C 43.79 -, DVBl. 1982, 256 [257]).

    Nur geringfügige Unterschiede, wie etwa die abweichende Sprachenfolge oder Abweichungen in der Fächerwahl als Leistungs- und Grundkurs in der gymnasialen Oberstufe, genügen nicht für eine schulische Ausbildungsförderung, es sei denn, eine Vertiefung vorhandener Kenntnisse in den Unterrichtsfächern, die bisher die Ausbildung geprägt haben, bliebe an der wohnortnahen Schule verschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1981, a.a.O).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2017 - 12 S 1085/17

    Zur Frage des zumutbaren Zeitaufwandes zum Erreichen einer Ausbildungsstätte.

    Eine entsprechende Ausbildungsstätte ist vorhanden, wenn die von der Wohnung der Eltern aus erreichbare Ausbildungsstätte nach Lehrstoff (Inhalt), Schulstruktur und Bildungsgang zu dem angestrebten Ausbildungs- und Erziehungsziel (Abschluss) führt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.09.1996 - 5 B 177.95 - juris, und vom 11.07.1986 - 5 B 28.86 - Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 3, Urteile vom 21.06.1990 - 5 C 3.88 - NVwZ-RR 1990, 611, vom 12.02.1981 - 5 C 43.79 - DVBl. 1982, 256, vom 31.03.1980 - 5 C 41.78 - Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 10, und vom 16.12.1976 - V C 43.75 - BVerwGE 51, 354; Senatsurteile vom 04.04.2017 - 12 S 2630/15 - juris Rn. 25, und vom 28.02.2013 - 12 S 1527/12 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.05.2016 - 12 A 1739/14 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.05.2015 - 12 ZB 14.2860 - juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 18.06.2014 - 1 A 63/11 - NVwZ-RR 2015, 108; Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 2 Rn. 16.2, Stand März 2010; Pesch, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl., 2016, § 2 Rn. 61; …
  • VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 11.1377

    Ausbildungsförderungsrecht Voraussetzungen des Schüler-BAföG bei auswärtiger

    Abzustellen ist vielmehr darauf, ob bei der wohnortnahen Bildungsstätte nach Lehrstoff, Schulstruktur und Bildungsgang relevante Unterschiede gegenüber der gewählten auswärtigen Schule bestehen, die einem Verweis des Auszubildenden auf den Besuch der wohnortnahen Bildungsstätte entgegenstehen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen vom 28.2.2012 Az. 12 A 1456/11 ; vom 28.10.2011 Az. 12 A 1955/11 ; BVerwG vom 16.12.1976 BVerwGE 51, 354, 356, vom 12.2.1981 DVBl 1982, 256.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2012 - 12 A 1628/12

    Vorliegen einer der tatsächlich besuchten Ausbildungsstätte entsprechenden

    Eine die Berufung eröffnende Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1981 - 5 C 43.79 - (FamRZ 1981, 610; DVBl. 1982, 256; juris) ist nämlich nur dann hinreichend bezeichnet, wenn der Zulassungsantrag einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechts- oder verallgemeinerungsfähigen Tatsachensatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu derselben Frage aufgestellten entscheidungstragenden Rechts- oder Tatsachensatz widersprochen hat.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.02.1987 - 14 A 160/86

    Ausbildungsförderung; BAföG; Fachgymnasium; Bedarfssatz; Ausbildungsstätte;

  • BVerwG, 11.07.1986 - 5 B 28.86

    Bafög - Ausbildungsförderung - Erreichbare Ausbildungstätte - Schulgeld

  • VG Würzburg, 15.03.2018 - W 3 K 16.1320

    Anforderungen an eine von der Wohnung der Eltern aus erreichbare, der bislang

  • VG Arnsberg, 20.08.2008 - 10 K 1523/07

    Gegenseitige Entsprechung zweier Gymnasien i.S.d. § 2 Abs. 1a S. 1 Nr. 1

  • VG Gelsenkirchen, 13.07.2021 - 15 K 126/20

    Ausbildungsförderung

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   BVerwG, 19.11.1979 - 5 C 43.79   

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