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   BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99, 5 PKH 25.00   

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https://dejure.org/2000,587
BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99, 5 PKH 25.00 (https://dejure.org/2000,587)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.2000 - 5 C 43.99, 5 PKH 25.00 (https://dejure.org/2000,587)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 5 C 43.99, 5 PKH 25.00 (https://dejure.org/2000,587)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 2; EinglH-VO § 8
    Eingliederungshilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges; Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges; Kraftfahrzeug, Hilfe zur Beschaffung eines-

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges

  • Wolters Kluwer

    Eingliederungshilfe - Beschaffung eines Kraftfahrzeuges

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhifle und Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • Judicialis

    BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 2; ; EinglH-VO § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 2; EinglH-VO § 8
    Sozialhilferecht - Eingliederungshilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges; Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges; Kraftfahrzeug, Hilfe zur Beschaffung eines -.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 328
  • NJW 2001, 1367 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 326
  • DVBl 2001, 562
  • DÖV 2001, 385
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 15.77

    Anspruch eines Behinderten auf Eingliederungshilfe - Voraussetzungen des

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99
    Dazu gehört - wie der Senat aus der Bezeichnung des Hauptzwecks geschlossen hat - auch, dass die Notwendigkeit der Benutzung ständig, nicht nur vereinzelt und gelegentlich besteht (Urteil vom 27. Oktober 1977 - BVerwG 5 C 15.77 - BVerwGE 55, 31, = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 8 S. 15).

    Denn zu § 10 Abs. 6 EinglH-VO in seiner Fassung durch die Zweite Änderungsverordnung 1971, die dort das Tatbestandsmerkmal "regelmäßige" eingeführt hat, heißt es in der Begründung der Bundesregierung (BRDrucks 127/71 Begründung zu Nr. 11 S. 11): "... wird die Anpassung der Bestimmung insoweit an die für die Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges geltende Regelung in § 8 Abs. 1 vorgeschlagen." Was der Senat in BVerwGE 55, 31, 33 dahin formuliert hat, dass die Notwendigkeit der Benutzung ständig, nicht nur vereinzelt und gelegentlich, bestehen muss, hat der Verordnungsgeber in § 10 Abs. 6 EinglH-VO dahin ausgedrückt, dass der Behinderte wegen seiner Behinderung auf die regelmäßige Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist.

  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 32.70

    Zur Versorgung von Behinderten mit Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99
    Der Bedürftige soll die Hilfen finden, die es ihm ermöglichen, in der Umgebung von Nicht-Hilfeempfängern ähnlich wie diese zu leben (Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 5 C 32.70 - BVerwGE 36, 256, = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 3 S. 3).

    Für lediglich gelegentliche Fahrten kann die Notwendigkeit der Beschaffung eines (eigenen) Kraftfahrzeuges nicht bejaht werden (vgl. Urteile vom 11. November 1970 a.a.O. S. 257 f. bzw. S. 2 f. und vom 9. Juni 1971 - BVerwG 5 C 84.70 - Buchholz 436.01 § 8 Eingliederungshilfe-VO Nr. 2 S. 2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1999 - 22 A 5573/97

    Versorgung eines Behinderten mit einem KFZ zwecks Eingliederung in das

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99
    BVerwG 5 C 43.99 OVG 22 A 5573/97.
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Senat der Auffassung folgt, dass die Anwendung dieser Vorschrift eine regelmäßige Nutzung des Fahrzeugs (zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs: BVerwGE 55, 31 und 111, 328) im Sinne einer annähernd täglichen Nutzung voraussetzt; denn § 8 Abs. 1 Satz 2 Eingliederungshilfe-VO ist nicht bei der Auslegung von § 9 Abs. 2 Nr. 11 Eingliederungshilfe-VO heranzuziehen.
  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - behindertes Kind - Hilfe zur Beschaffung

    Der Senat setzt sich damit auch nicht in Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der das Angewiesensein auf ein Kfz eine ständige, nicht nur vereinzelte oder nur gelegentliche Nutzung voraussetzen soll (BVerwGE 55, 31, 33; 111, 328, 330 f) .
  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme eines GPS-Systems für blinde und

    Offenbleiben kann deshalb, ob auch in Bezug auf ein solches Hilfsmittel und nach dem Regime der §§ 53 Abs. 1, 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII iVm § 55 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 SGB IX ein anzuerkennender Bedarf nur vorliegt, wenn dafür eine ständige Benutzungsnotwendigkeit besteht, wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) auf der Grundlage von § 47 Bundessozialhilfegesetz und der bis dahin geltenden Fassung der Eingliederungshilfe-VO für die Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs als Maßnahme der Eingliederungshilfe entschieden hat (vgl zuletzt BVerwGE 111, 328, 330 mwN).
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