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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 44.01   

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https://dejure.org/2003,2347
BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 44.01 (https://dejure.org/2003,2347)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.2003 - 5 C 44.01 (https://dejure.org/2003,2347)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 5 C 44.01 (https://dejure.org/2003,2347)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BVFG a. F. § 1 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 § 1 Abs. 3, §§ 6, 7; BVFG (F. 1993) § 100 Abs. 1 und 2
    Ehegatten, nichtdeutsche -, Erwerb des Vertriebenenstatus durch -; Kinder, nach der Vertreibung geborene, Erwerb des Vertriebenenstatus durch -; Vertriebenenstatus, Erwerb des - durch nichtdeutsche Ehegatten; durch nach der Vertreibung geborene Kinder.

  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit des Statuserwerbes eines nichtdeutschen Ehegatten von dem Vertriebenenstatus des anderen Ehegatten - Untergang des einmal entstandenen Umsiedlerstatus - Deutsche Volkszugehörigkeit und Vertreibung des anderen Ehegatten als Voraussetzung für einen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BVFG § 1 Abs. 2 Nr. 2 a.F.; BVFG § 1 Abs. 2 Nr. 3 a.F.; BVFG § 1 Abs. 3 a.F.; BVFG § 6 a.F.; BVFG § 7 a.F.; BVFG § 100 a.F.
    D (A), Vertriebenenstatus, Ehegatte, Nach Vertreibung geborene Kinder, Familienangehörige

  • Judicialis

    BVFG a.F. § 1 Abs. 2 Nr. 2; ; BVFG a.F. § 1 Abs. 2 Nr. 3; ; BVFG a.F. § 1 Abs. 3; ; BVFG a.F. § 6; ; BVFG a.F. § 7; ; BVFG (F. 1993) § 100 Abs. 1; ; BVFG (F. 1993) § 100 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb des Vertriebenenstatus durch nichtdeutsche Ehegatten; Erwerb des Vertriebenenstatus durch nach der Vertreibung geborene Kinder

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 601
  • DVBl 2003, 1283 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 44.01
    Bei der Auslegung dieser Bestimmung ist der Verwaltungsgerichtshof in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass der Statuserwerb durch den nichtdeutschen Ehegatten auf der Grundlage dieser Bestimmung von einem nach § 1 Abs. 1 und 2 BVFG entstandenen Vertriebenenstatus des anderen Ehegatten abhängt und die deutsche Volkszugehörigkeit und Vertreibung des anderen Ehegatten voraussetzt (vgl. Urteile vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298 , vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23 und vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 37.90 - BVerwGE 90, 181 ).

    Zum anderen ist auch bei einer Auslegung des § 7 BVFG dahin, er regele nur den Erwerb der Vertriebeneneigenschaft (bzw. Sowjetzonenflüchtlingseigenschaft) von einem Elternteil, der originär nach §§ 1, 2 BVFG a.F. Vertriebener (bzw. nach §§ 3, 4 BVFG Sowjetzonenflüchtling) ist, "die Erhaltung der Vertriebenen- und Flüchtlingseigenschaft durch Generationen" schon dadurch gewährleistet geblieben, dass auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 6 BVFG a.F. (vgl. nur Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - ) auch "Spätgeborene" den Status eines deutschen Volkszugehörigen und Vertriebenen originär erwerben konnten, so dass es für diese Personengruppe einer Statusüberleitung nach § 7 BVFG nicht bedurfte.

  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 26.89

    Anerkennung des Vertriebenen-Statusses - Nichtdeutscher Ehegatte - Volksdeutscher

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 44.01
    Der Statuserwerb eines nichtdeutschen Ehegatten nach § 1 Abs. 3 BVFG ist von einem nach § 1 Abs. 1, 2 BVFG entstandenen Vertriebenenstatus des anderen Ehegatten abhängig und setzt die deutsche Volkszugehörigkeit und Vertreibung des anderen Ehegatten voraus (im Anschluss an BVerwGE 84, 23).

    Bei der Auslegung dieser Bestimmung ist der Verwaltungsgerichtshof in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass der Statuserwerb durch den nichtdeutschen Ehegatten auf der Grundlage dieser Bestimmung von einem nach § 1 Abs. 1 und 2 BVFG entstandenen Vertriebenenstatus des anderen Ehegatten abhängt und die deutsche Volkszugehörigkeit und Vertreibung des anderen Ehegatten voraussetzt (vgl. Urteile vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298 , vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23 und vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 37.90 - BVerwGE 90, 181 ).

  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90

    Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 44.01
    Bei der Auslegung dieser Bestimmung ist der Verwaltungsgerichtshof in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass der Statuserwerb durch den nichtdeutschen Ehegatten auf der Grundlage dieser Bestimmung von einem nach § 1 Abs. 1 und 2 BVFG entstandenen Vertriebenenstatus des anderen Ehegatten abhängt und die deutsche Volkszugehörigkeit und Vertreibung des anderen Ehegatten voraussetzt (vgl. Urteile vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298 , vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23 und vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 37.90 - BVerwGE 90, 181 ).
  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 16.86

    Vertreibung - Vertriebenenstatus - Ausstellung eines Vertriebenenausweises -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 44.01
    § 7 BVFG a.F. schafft - wie § 1 Abs. 3 BVFG - keinen neben den §§ 1 bis 4 BVFG stehenden zusätzlichen Vertriebenenstatus, sondern leitet auf die nach der Vertreibung geborenen Kinder lediglich einen nach diesen Vorschriften entstandenen Vertriebenenstatus über (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 16.86 - ).
  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94

    Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 44.01
    Zur Frage einer möglichen Zwangslage in der früheren Sowjetunion im maßgeblichen Zeitpunkt hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 78) festgestellt, es könne nicht generell angenommen werden, die volksdeutsche Bevölkerung sei (noch) 1987 generell aus Gründen der Selbsterhaltung gezwungen gewesen, sich mit einer anderen Nationalität als der deutschen eintragen zu lassen, vielmehr komme es auf den Einzelfall an (Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - a.a.O. S. 48 f.).
  • BVerwG, 18.12.2002 - 5 C 40.01

    Erteilung des Vertriebenenausweises an den nichtdeutschen Ehegatten; zur

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 44.01
    An dieser Rechtsprechung, die der Senat zuletzt in seinem den Beteiligten mitgeteilten Urteil vom 18. Dezember 2002 (BVerwG 5 C 40.01) bestätigt hat, ist festzuhalten.
  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis;

    Der Verwaltungsgerichtshof musste sich nach seiner Rechtsansicht schon nicht damit auseinandersetzen, ob den Klägerinnen überhaupt - wie von ihnen behauptet - die aus § 7 BVFG a.F. hergeleitete Vertriebeneneigenschaft zukam; denn nach seiner Rechtsansicht kann daraus - selbst wenn die Vertriebeneneigenschaft anzunehmen wäre (vgl. dazu Urteile vom 4. April 1995 - BVerwG 9 C 400.94 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 51 und vom 6. Februar 2003 - BVerwG 5 C 44.01 - Buchholz 412.3 § 7 BVFG Nr. 5) - der allein im Streit stehende Anspruch auf Erteilung einer "Aufnahmebescheinigung" nicht entnommen werden.

    Dabei durfte er auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung die "umstrittene Frage, ob die Klägerinnen nach Maßgabe des § 7 BVFG a.F. Vertriebene sind", offen lassen (UA S. 10, vgl. dazu auch Urteile vom 4. April 1995 a.a.O. und 6. Februar 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.05.2004 - 1 B 176.03

    Revisionsrechtliche Behandlung von Fragen hinsichtlich der Auslegung auslaufenden

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass ein Erwerb der Vertriebeneneigenschaft durch "Kinder", die nach der Vertreibung geboren sind, gemäß § 7 BVFG a.F. auf die Generation beschränkt ist, deren Eltern bzw. Elternteile persönlich ein Vertreibungsschicksal erlitten haben; § 7 BVFG a.F. war und ist gerade nicht dahin auszulegen, dass der Begriff der "Kinder" generationsübergreifend im Sinne von auch entfernteren Abkömmlingen der volksdeutschen Bezugsperson zu verstehen ist (Urteil des 5. Senats vom 6. Februar 2003 BVerwG 5 C 44.01 Buchholz 412.3 § 7 BVFG Nr. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07

    Aufnahme eines nichtdeutschen Ehegatten eines vor 1993 eingereisten Vertriebenen

    Die in § 7 BVFG a.F. geregelte Überleitung des Vertriebenenstatus bedeutet aber nicht, dass das Lebens- und Vertreibungsschicksal und die persönlichen Volkszugehörigkeitsmerkmale des Elternteils auf das Kind übergeleitet oder als in dessen Person bestehend fingiert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.02.2003 - 5 C 44.01 -, NVwZ-RR 2003, 601).
  • VG Köln, 26.04.2012 - 7 K 672/10

    Unterschiedlichkeit der Rechtspositionen der deutschen Staatsangehörigkeit und

    Die im Schreiben vom 21.04.2012 zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.06.2003 - 5 B 19.03 - , vom 20.04.2004 - 1 C 3.03 - und vom 06.02.2003 - 5 C 44.01 - betreffen sämtlich anders gelagerte Sachverhalte und sind für den vorliegenden Rechtsstreit nicht einschlägig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2008 - 12 A 338/08

    Überleitung eines Lebensschicksals und Vertreibungsschicksals sowie persönliche

    - 5 C 44.01 -, NVwZ-RR 2003, 601; OVG NRW, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 12 E 687/08 -, Beschluss vom 6. März 2008 - 2 A 824/06 -, Beschluss vom 29. März 2007 - 12 A 1777/05 -, Beschluss vom 8. März 2007 - 12 A 48/05 -.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2014 - 2 M 27.12

    Ukraine; Visum; sonstiger Zweck; begründeter Fall; Aufnahme als Vertriebene;

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass sie die Rechtstellung ihrer Großmutter als Umsiedlerin (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG) nicht gemäß § 7 BVFG a.F. über ihre Mutter erworben haben können, da der Statuserwerb nach dieser Vorschrift voraussetzt, dass die statusvermittelnde Bezugsperson die Vertriebeneneigenschaft ihrerseits originär erworben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 2003 - 5 C 44.01 -, juris Rn. 19 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2006 - 12 E 1098/05
    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 2003 - 5 C 44.01 - NVwZ-RR 2003, 601.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2009 - 12 E 217/09
    - nach Maßgabe von § 7 BVFG a.F. - vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit, nicht übergangen, sondern ist ihr - unter Auslegung des § 7 BVFG a.F. unter Berücksichtigung auch des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 6. Februar 2003 - 5 C 44.01 - (NVwZ-RR 2003, 601) - in dem entscheidenden Punkt der Vermittlung der deutschen Volkszugehörigkeit an nach der Vertreibung geborene Kinder nur noch gefolgt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2010 - 12 A 779/10

    Vorliegen der Voraussetzungen der Anerkennung als Spätaussiedler

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 2003 - 5 C 44.01 , NVwZ-RR 2003, 601 juris; OVG NRW, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 12 A 333/08 , juris; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 12 E 450/10 , jeweils m.w.N.
  • VG Köln, 18.05.2011 - 10 K 5135/09

    Der derivative Erwerb der Vertriebeneigenschaft ist der unmittelbaren

    Die deutsche Volkszugehörigkeit war im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens nach § 9 Abs. 1 1. StAngRegG selbstständig zu prüfen und wurde nicht etwa von einem Vertriebenenstatus nach § 7 BVFG a.F. mit umfasst bzw. kraft Gesetzes erworben, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 06.02.2003 - 5 C 44/01 - NVwZ-RR 2003, 601; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 05.11.2008 - 12 E 1616/08 -, vom 08.03.2007 - 12 A 48/05 - und vom 29.03.2007 - 12 A 1777/05 - VG Köln, Urteile vom 14.05.2003 - 10 K 2687/01 -, vom 08.11.2004 - 10 K 8035/03 -, vom 09.03.2005 - 10 K 2860/04 - und vom 12.12.2007 - 10 K 3466/06 -.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.2005 - 5 C 44.01   

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https://dejure.org/2005,25437
BVerwG, 19.01.2005 - 5 C 44.01 (https://dejure.org/2005,25437)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2005 - 5 C 44.01 (https://dejure.org/2005,25437)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 5 C 44.01 (https://dejure.org/2005,25437)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.02.2003 - 5 PKH 2.03

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2005 - 5 C 44.01
    Die Prozesskostenhilfebewilligung in dem Beschluss vom 19. Februar 2003 - 5 PKH 2.03 - wird geändert.
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   BVerwG, 19.02.2003 - 5 C 44.01   

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BVerwG, 19.02.2003 - 5 C 44.01 (https://dejure.org/2003,20809)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.2003 - 5 C 44.01 (https://dejure.org/2003,20809)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 5 C 44.01 (https://dejure.org/2003,20809)
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   BVerwG, 19.02.2003 - 5 PKH 2.03, 5 C 44.01   

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https://dejure.org/2003,37100
BVerwG, 19.02.2003 - 5 PKH 2.03, 5 C 44.01 (https://dejure.org/2003,37100)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.2003 - 5 PKH 2.03, 5 C 44.01 (https://dejure.org/2003,37100)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 5 PKH 2.03, 5 C 44.01 (https://dejure.org/2003,37100)
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 19.01.2005 - 5 C 44.01

    Anordnung der vorläufigen Einstellung der Verpflichtung der Klägerin zur

    Die Prozesskostenhilfebewilligung in dem Beschluss vom 19. Februar 2003 - 5 PKH 2.03 - wird geändert.
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