Rechtsprechung
AG Kehl, 04.02.2013 - 5 C 441/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
§§ 307, 326 Abs. 1 Satz 1, 611 BGB; §§ 46 Abs. 8 Satz 2, 46 Abs. 8 Satz 1 TKG
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Telefonanbieter muss bei Umzug des Verbrauchers die bisherige Leistung - sofern technisch möglich - am neuen Wohnort weiterführen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Umzug - Fortsetzung DSL-Vertrag zu gleichen Bedingungen
- rabüro.de
Telefonanbieter muss - sofern technisch machbar - nach Umzug des Kunden dieselbe Leistung zu denselben Konditionen erbringen
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 326 BGB, § 611 BGB, § 46 Abs 8 TKG
Telekommunikationsvertrag: Anspruch des Kunden gegen den Anbieter eines Telefonanschlusses mit Internetzugang auf Vertragsfortsetzung nach Umzug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Telefonvertrag: Anbieter muss nach Umzug des Kunden gleiche Bedingungen bieten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Internetzugang nach dem Wohnungsumzug
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Internetkunde zieht um - Telekom weigert sich, den Vertrag zu den gleichen Konditionen fortzusetzen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Anspruch auf DSL-Anschluss des Kunden bei Umzug
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Telekom: Darf ein DSL-Kunde seinen Vertrag mitnehmen, wenn er umzieht?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Fortführung von DSL-Anschluss nach Umzug
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Entfall der Entgeltzahlungspflicht bei Umzug des Telekommunikationsanschlusses
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fortführung von DSL-Anschluss nach Umzug des Kunden
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 1007
- MMR 2013, 271
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.11.2010 - III ZR 57/10
Vorzeitige Kündigung eines DSL-Vertrags
Auszug aus AG Kehl, 04.02.2013 - 5 C 441/12
Bei dem streitgegenständlichen Telekommunikationsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag, für den die Regelungen der §§ 611 ff. BGB gelten (vgl. BGH NJW 2005, 2076, NJW-RR 2011, 916).Ein Fortsetzungsanspruch besteht demnach nicht, wenn die Leistung am neuen Wohnsitz des Kunden grundsätzlich nicht angeboten wird (vgl. BGH NJW-RR 2011, 916).
- AG Lahr, 10.12.2010 - 5 C 121/10
Mitnahme eines Telefonanschlusses bei Umzug
Auszug aus AG Kehl, 04.02.2013 - 5 C 441/12
Auf der anderen Seite muss die Fortsetzung des Vertrages am neuen Standort für den Anbieter technisch möglich sein, wobei er für seine zusätzlichen Aufwendungen angemessen entschädigt werden muss (vgl. AG Lahr Urteil vom 10.12.2010, Az. 5 C 121/10, veröffentlich bei juris.de). - BGH, 23.03.2005 - III ZR 338/04
Rechtliche Einordnung eines Access-Provider-Vertrag
Auszug aus AG Kehl, 04.02.2013 - 5 C 441/12
Bei dem streitgegenständlichen Telekommunikationsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag, für den die Regelungen der §§ 611 ff. BGB gelten (vgl. BGH NJW 2005, 2076, NJW-RR 2011, 916).