Rechtsprechung
BVerwG, 24.01.1994 - 5 C 47.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sozialhilfe - Örtliche Zuständigkeit - Aufenthaltsort
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 95, 60
- NJW 1995, 1042 (Ls.)
- NVwZ 1995, 78
- DVBl 1994, 1296
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 89.85
Anspruch auf Sozialhilfe - Heizkosten-Nachzahlung - Ablauf der Heizperiode - …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1994 - 5 C 47.91
Die Frage, auf welchen Zeitpunkt es bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit ankommt, beantwortet sich aus dem das Sozialhilferecht prägenden und vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung hervorgehobenen Grundsatz, daß die Sozialhilfe dazu dient, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (vgl. BVerwGE 79, 46 m.w.N.).Die dort angeordnete Zuständigkeit für die Sozialhilfe ist dem ortsnahen Träger der Sozialhilfe überantwortet worden, um im Interesse des Hilfesuchenden eine schnelle und effektive Beseitigung der gegenwärtigen Notlage zu ermöglichen (vgl. BVerwGE 79, 46 ).
- BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88
Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen - …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1994 - 5 C 47.91
Bejaht man dagegen eine Zuständigkeit des Beklagten nach § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG, wird erheblich, ob die Kläger tatsächlich die Sommerbekleidungsstücke auf Kredit angeschafft haben und dies auch - ohne ihres Sozialhilfeanspruchs verlustig zu gehen - durften, weil der vorliegende Bedarf ein Abwarten bis zur Hilfeentscheidung des Sozialhilfeträgers nicht (mehr) zuließ (vgl. BVerwGE 26, 217 ; 90, 154 ; 90, 160 ). - BVerwG, 22.02.1967 - V C 131.66
Bekleidungskosten - Erziehungsbeihilfe - Kein Anspruch für vergangenen Bedarf
Auszug aus BVerwG, 24.01.1994 - 5 C 47.91
Bejaht man dagegen eine Zuständigkeit des Beklagten nach § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG, wird erheblich, ob die Kläger tatsächlich die Sommerbekleidungsstücke auf Kredit angeschafft haben und dies auch - ohne ihres Sozialhilfeanspruchs verlustig zu gehen - durften, weil der vorliegende Bedarf ein Abwarten bis zur Hilfeentscheidung des Sozialhilfeträgers nicht (mehr) zuließ (vgl. BVerwGE 26, 217 ; 90, 154 ; 90, 160 ). - BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87
Sozialhilfe - Bedarfsdeckung
Auszug aus BVerwG, 24.01.1994 - 5 C 47.91
Bejaht man dagegen eine Zuständigkeit des Beklagten nach § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG, wird erheblich, ob die Kläger tatsächlich die Sommerbekleidungsstücke auf Kredit angeschafft haben und dies auch - ohne ihres Sozialhilfeanspruchs verlustig zu gehen - durften, weil der vorliegende Bedarf ein Abwarten bis zur Hilfeentscheidung des Sozialhilfeträgers nicht (mehr) zuließ (vgl. BVerwGE 26, 217 ; 90, 154 ; 90, 160 ).
- LSG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - L 7 SO 4415/05
Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Unterkunftskosten - …
Ab wann eine "gegenwärtige" Notlage angenommen werden kann, richtet sich dabei nach der jeweiligen Eigenart des geltend gemachten Bedarfs (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1994 - 5 C 47.91 -, NVwZ 1995, 78 = FEVS 45, 89 ).Hiervon ausgehend wurde für eine Auszugsrenovierung regelmäßig die örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers angenommen, in dessen Bezirk die zu renovierende Wohnung liegt und zwar auch dann, wenn der Hilfesuchende aus diesem Bezirk fortzieht, bevor der Hilfefall tatsächlich geregelt ist (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1994, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. August 1996 - 6 S 763/96 -).
- BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97
Auslandsreise, Zuständigkeit der Sozialhilfe während ; Sozialhilfeträger, …
Nach der bereits von der Vorinstanz angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Auslegung des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG maßgeblich darauf abzustellen, wo der geltend gemachte Bedarf entstanden ist; denn die Sozialhilfe dient dazu, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (vgl. Urteil vom 4. Februar 1988 BVerwG 5 C 89.85 - ; Urteil vom 24. Januar 1994 BVerwG 5 C 47.91 - ; Urteil vom 23. Juni 1994 BVerwG 5 C 26.92 - ; Urteil vom 17. November 1994 BVerwG 5 C 13.92 - ).Eine einmal begründete örtliche Zuständigkeit eines Sozialhilfeträgers besteht danach trotz Ortswechsels des Hilfesuchenden fort, wenn die Bedarfslage in seinem Verantwortungsbereich nicht nur entstanden und ihm zur Kenntnis gelangt ist, sondern von ihm auch durch Erledigung des Hilfefalles hätte beseitigt werden können (vgl. Urteil vom 24. Januar 1994, a.a.O. S. 60, 63 bzw. S. 4, für den Fall eines durch einmalige Leistung zu deckenden Bedarfs - Sommerbekleidung).
- BVerwG, 14.06.2001 - 5 C 21.00
Verwaltungsprozessrecht, gesetzlicher Parteiwechsel bei gesetzlich angeordneter …
Die örtliche Zuständigkeit des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG ist an der Effektivität der Anspruchsgewährleistung ausgerichtet und so auszulegen, dass Verzögerungen der Hilfegewährung ausgeschlossen sind; wo sie z.B. durch Hinhalten des Hilfebedürftigen in Erwartung eines angekündigten Umzugs drohen, ist ihnen durch Festhalten des Sozialhilfeträgers an seiner Zuständigkeit entgegenzuwirken (BVerwGE 95, 60 = Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 7 S. 3 f.).Die dort vorgeschriebene Zuständigkeitsperpetuierung knüpft zwar an § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG an, setzt aber, indem sie sich auf die Zeit "bis zur Beendigung der Hilfe" bezieht, weiter voraus, dass die nach § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG zuständige Sozialhilfe eingesetzt hat; lediglich für die Regelung des zukünftigen Bedarfs wird eine Ausnahme von § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG vorgesehen, um eine auswärtige Hilfe in der Verantwortung des ersten Sozialhilfeträgers zu ermöglichen (vgl. BVerwGE 95, 60 = Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 7 S. 3 f. zu § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG a.F.).
- BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92
Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes …
Dies ergibt sich - wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - aus Sinn und Zweck des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG, der die Zuständigkeit des ortsnahen Sozialhilfeträgers anordnet, um im Interesse des Hilfesuchenden eine schnelle und effektive Beseitigung der gegenwärtigen Notlage zu ermöglichen (vgl. BVerwGE 79, 46 [BVerwG 04.02.1988 - 5 C 89/85];Senatsurteil vom 24. Januar 1994 - BVerwG 5 C 47.91 -). - LSG Sachsen, 23.09.2020 - L 1 KR 384/17 Die Beigeladene zu 1 hält für einen etwaigen Anspruch des Klägers auf das Hilfsmittel als Leistung der sozialen Teilhabe den Beigeladenen zu 2 für örtlich zuständig, da der Kläger im Zeitpunkt der Entstehung der Bedarfslage in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich gewohnt habe (Verweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.01.1994 - 5 C 47/91 - juris).
- BVerwG, 05.03.1998 - 5 C 12.97
Bedarfswegfall, sozialhilferechtlicher - wegen zwischenzeitlicher Selbsthilfe;; …
Dem widerspräche es nach der Rechtsprechung des Senats, wenn sich der Träger der Sozialhilfe der Verantwortung für die effektive Behebung der ihm zur Kenntnis gelangten Notlage entziehen und den Hilfesuchenden in Erwartung eines angekündigten Umzugs hinhalten und nach erfolgtem Ortswechsel an den Sozialhilfeträger seines neuen Aufenthaltsortes verweisen könnte mit der Folge, daß dieser nunmehr erneut in die Prüfung des Sozialhilfefalles einzutreten hätte und der Hilfesuchende weitere Verzögerungen hinnehmen müßte (Urteil vom 24. Januar 1994 - BVerwG 5 C 47.91 - BVerwGE 95, 60 - Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 7 S. 3). - LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06
Sozialhilfe - Nothilfe - Eilfallzuständigkeit - keine Aufwendungserstattung des …
Zwar fixiert § 98 Abs. 1 SGB XII die örtliche Zuständigkeit des einmal zuständig gewordenen Sozialhilfeträgers "für die Regelung zumindest derjenigen Bedarfslagen, die im Verantwortungsbereich dieses Sozialhilfeträgers nicht nur entstanden und ihm zur Kenntnis gelangt sind, sondern von ihm auch durch Erledigung des Hilfefalles hätten beseitigt werden können" (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1994 - 5 C 47.91 - BVerwGE 95, 60, 63 und vom 5. März 1998 - 5 B 12.97 - Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 9). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - 12 A 3177/00
Für die Ermittlung der örtlichen Zuständigkeit maßgeblicher Zeitpunkt "vor Beginn …
BVerwG, Urteile vom 24.1.1994 - 5 C 47.91 -, FEVS 45, 89, und vom 22.12.1998 - 5 C 21.97 -, FEVS 51, 145, 147. - BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 13.92
Übernahme der Kosten für eine Urlaubspflegekraft
Die Frage, auf welchen Zeitpunkt es bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit ankommt, beantwortet sich aus dem das Sozialhilferecht prägenden und vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung hervorgehobenen Grundsatz, daß die Sozialhilfe dazu dient, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (vgl. BVerwGE 79, 46 m.w.N.; 95, 60 ). - LSG Sachsen, 26.10.2009 - L 3 B 768/08 SO-ER
Notwendigkeit des Umzugs eines Sozialhilfeempfängers aufgrund besserer Anbindung …
Ab wann eine "gegenwärtige" Notlage angenommen werden kann, richtet sich dabei nach der jeweiligen Eigenart des geltend gemachten Bedarfs (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1994 - 5 C 47.91 - NVwZ 1995, 78 = FEVS 45, 89). - BVerwG, 15.06.1998 - 5 C 30.97
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche …
- BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 67.03
Erstattung von Nothilfeaufwendungen in einem Eilfall durch den Sozialhilfeträger …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 12 B 308/04
D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Behinderte, Sonstige Leistungen, …
- VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 6 S 763/96
Örtlich zuständiger Sozialhilfeträger bei einer Auszugsrenovierung ist der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1998 - 8 A 940/96
Sozialhilferecht: Rücknahmezuständigkeit für rechtswidrigen Bewilligungsbescheid …
- BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 13.00
Örtliche Zuständigkeit in der Sozialhilfe; Sozialhilfe, Wechsel der Zuständigkeit …
- LSG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - L 7 SO 827/07
Sozialgerichtliches Verfahren - Anfechtungs- und Leistungsklage - maßgeblicher …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1997 - 8 A 5182/95
Aufhebung eines Bewilligungsbescheides; Zuständigkeit der Behörde; Erklärung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2000 - 22 A 5487/99
Gewährung weitergehender Hilfe zur Pflege ; Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ; …
- BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 14.92
Häusliche Wartung - Häusliche Pflege - Betreuung des Pflegebedürftigen - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2000 - 22 A 5487/99
Gewährung weitergehender Hilfe zur Pflege ; Anspruch auf eine rückwirkende …
- OVG Niedersachsen, 29.10.1997 - 4 L 5857/95
Sozialhilfe; Kosten der Unterkunft;; Möbellagerungskosten; Tiefkühltruhe; Umzug, …
- OVG Niedersachsen, 17.07.1998 - 4 L 3230/98
örtliche Zuständigkeit d. Sozialhilfeträgers bei
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2020 - L 8 SO 3/19
- OVG Niedersachsen, 07.07.1998 - 4 L 1278/98
Zuständigkeit für die Übernahme der ersten Rate der Mietsicherheit; hier: …
- LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1312/12
- VGH Baden-Württemberg, 22.05.2006 - 12 S 748/06
Monatliche Kostenübernahme für Kondome bei Vorliegen eines sozialhilferechtlichen …
- VG Minden, 14.01.2002 - 6 K 4214/99
Übernahme von Krankenhausbehandlungskosten im Eilfall im Rahmen der Hilfe zum …
- VG Minden, 14.01.2002 - 6 K 4215/99
Übernahme der Kosten einer stationären Behandlung aus Sozialhilfemitteln; …
- OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 4 M 135/95
Beihilfe für Wohnungsausstattung;; Bedarf, ausbildungsgeprägter; Leistung, …
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BVerwG, 02.04.1993 - 5 C 47.91 |
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