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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.01.1994 - 5 C 47.91   

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https://dejure.org/1994,1374
BVerwG, 24.01.1994 - 5 C 47.91 (https://dejure.org/1994,1374)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1994 - 5 C 47.91 (https://dejure.org/1994,1374)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1994 - 5 C 47.91 (https://dejure.org/1994,1374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Örtliche Zuständigkeit - Aufenthaltsort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 95, 60
  • NJW 1995, 1042 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 78
  • DVBl 1994, 1296
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 89.85

    Anspruch auf Sozialhilfe - Heizkosten-Nachzahlung - Ablauf der Heizperiode -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1994 - 5 C 47.91
    Die Frage, auf welchen Zeitpunkt es bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit ankommt, beantwortet sich aus dem das Sozialhilferecht prägenden und vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung hervorgehobenen Grundsatz, daß die Sozialhilfe dazu dient, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (vgl. BVerwGE 79, 46 m.w.N.).

    Die dort angeordnete Zuständigkeit für die Sozialhilfe ist dem ortsnahen Träger der Sozialhilfe überantwortet worden, um im Interesse des Hilfesuchenden eine schnelle und effektive Beseitigung der gegenwärtigen Notlage zu ermöglichen (vgl. BVerwGE 79, 46 ).

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1994 - 5 C 47.91
    Bejaht man dagegen eine Zuständigkeit des Beklagten nach § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG, wird erheblich, ob die Kläger tatsächlich die Sommerbekleidungsstücke auf Kredit angeschafft haben und dies auch - ohne ihres Sozialhilfeanspruchs verlustig zu gehen - durften, weil der vorliegende Bedarf ein Abwarten bis zur Hilfeentscheidung des Sozialhilfeträgers nicht (mehr) zuließ (vgl. BVerwGE 26, 217 ; 90, 154 ; 90, 160 ).
  • BVerwG, 22.02.1967 - V C 131.66

    Bekleidungskosten - Erziehungsbeihilfe - Kein Anspruch für vergangenen Bedarf

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1994 - 5 C 47.91
    Bejaht man dagegen eine Zuständigkeit des Beklagten nach § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG, wird erheblich, ob die Kläger tatsächlich die Sommerbekleidungsstücke auf Kredit angeschafft haben und dies auch - ohne ihres Sozialhilfeanspruchs verlustig zu gehen - durften, weil der vorliegende Bedarf ein Abwarten bis zur Hilfeentscheidung des Sozialhilfeträgers nicht (mehr) zuließ (vgl. BVerwGE 26, 217 ; 90, 154 ; 90, 160 ).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87

    Sozialhilfe - Bedarfsdeckung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1994 - 5 C 47.91
    Bejaht man dagegen eine Zuständigkeit des Beklagten nach § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG, wird erheblich, ob die Kläger tatsächlich die Sommerbekleidungsstücke auf Kredit angeschafft haben und dies auch - ohne ihres Sozialhilfeanspruchs verlustig zu gehen - durften, weil der vorliegende Bedarf ein Abwarten bis zur Hilfeentscheidung des Sozialhilfeträgers nicht (mehr) zuließ (vgl. BVerwGE 26, 217 ; 90, 154 ; 90, 160 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - L 7 SO 4415/05

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Unterkunftskosten -

    Ab wann eine "gegenwärtige" Notlage angenommen werden kann, richtet sich dabei nach der jeweiligen Eigenart des geltend gemachten Bedarfs (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1994 - 5 C 47.91 -, NVwZ 1995, 78 = FEVS 45, 89 ).

    Hiervon ausgehend wurde für eine Auszugsrenovierung regelmäßig die örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers angenommen, in dessen Bezirk die zu renovierende Wohnung liegt und zwar auch dann, wenn der Hilfesuchende aus diesem Bezirk fortzieht, bevor der Hilfefall tatsächlich geregelt ist (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1994, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. August 1996 - 6 S 763/96 -).

  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97

    Auslandsreise, Zuständigkeit der Sozialhilfe während ; Sozialhilfeträger,

    Nach der bereits von der Vorinstanz angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Auslegung des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG maßgeblich darauf abzustellen, wo der geltend gemachte Bedarf entstanden ist; denn die Sozialhilfe dient dazu, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (vgl. Urteil vom 4. Februar 1988 BVerwG 5 C 89.85 - ; Urteil vom 24. Januar 1994 BVerwG 5 C 47.91 - ; Urteil vom 23. Juni 1994 BVerwG 5 C 26.92 - ; Urteil vom 17. November 1994 BVerwG 5 C 13.92 - ).

    Eine einmal begründete örtliche Zuständigkeit eines Sozialhilfeträgers besteht danach trotz Ortswechsels des Hilfesuchenden fort, wenn die Bedarfslage in seinem Verantwortungsbereich nicht nur entstanden und ihm zur Kenntnis gelangt ist, sondern von ihm auch durch Erledigung des Hilfefalles hätte beseitigt werden können (vgl. Urteil vom 24. Januar 1994, a.a.O. S. 60, 63 bzw. S. 4, für den Fall eines durch einmalige Leistung zu deckenden Bedarfs - Sommerbekleidung).

  • BVerwG, 14.06.2001 - 5 C 21.00

    Verwaltungsprozessrecht, gesetzlicher Parteiwechsel bei gesetzlich angeordneter

    Die örtliche Zuständigkeit des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG ist an der Effektivität der Anspruchsgewährleistung ausgerichtet und so auszulegen, dass Verzögerungen der Hilfegewährung ausgeschlossen sind; wo sie z.B. durch Hinhalten des Hilfebedürftigen in Erwartung eines angekündigten Umzugs drohen, ist ihnen durch Festhalten des Sozialhilfeträgers an seiner Zuständigkeit entgegenzuwirken (BVerwGE 95, 60 = Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 7 S. 3 f.).

    Die dort vorgeschriebene Zuständigkeitsperpetuierung knüpft zwar an § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG an, setzt aber, indem sie sich auf die Zeit "bis zur Beendigung der Hilfe" bezieht, weiter voraus, dass die nach § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG zuständige Sozialhilfe eingesetzt hat; lediglich für die Regelung des zukünftigen Bedarfs wird eine Ausnahme von § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG vorgesehen, um eine auswärtige Hilfe in der Verantwortung des ersten Sozialhilfeträgers zu ermöglichen (vgl. BVerwGE 95, 60 = Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 7 S. 3 f. zu § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG a.F.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.04.1993 - 5 C 47.91   

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https://dejure.org/1993,15470
BVerwG, 02.04.1993 - 5 C 47.91 (https://dejure.org/1993,15470)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1993 - 5 C 47.91 (https://dejure.org/1993,15470)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1993 - 5 C 47.91 (https://dejure.org/1993,15470)
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