Rechtsprechung
BVerwG, 05.12.1996 - 5 C 49.95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe - Anspruch auf höhere laufende Leistungen zum Lebensunterhalt - Anforderungen an die Festsetzung eines höheren Regelsatzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialgilferecht - Festsetzung der Regelsätze auf statistischer Grundlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66
Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt - …
Auszug aus BVerwG, 05.12.1996 - 5 C 49.95
Regelsatzfestsetzungen sind gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar, weil den Ländern bei der konkreten Festsetzung der Regelsätze nach allgemeiner Auffassung eine Einschätzungsprärogative - teilweise wird auch von Gestaltungsspielraum, Vertretbarkeit der Wertungen oder administrativer Letztentscheidungsbefugnis gesprochen - zusteht (vgl. BVerfGE 87, 153, 170; BVerwGE 25, 307; 94, 326) [BVerwG 25.11.1993 - 3 C 48/91].Hierzu hat der Senat in BVerwGE 94, 326 im Anschluß an BVerwGE 25, 307 entschieden, daß sich die gerichtliche Überprüfung in tatsächlicher Hinsicht darauf bezieht, ob sich die Regelsatzfestsetzung auf ausreichende Erfahrungswerte stützen kann, und in bezug auf die der Festsetzung zugrundeliegenden Wertungen darauf, ob diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vertretbar sind.
Als Ergebnis intensiver Vorüberlegungen und Arbeiten unter Mitwirkung u.a. auch des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge als eines sachverständigen Vereins (vgl. BVerwGE 25, 307 [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66]; 35, 178 [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69]) beruht das Statistikmodell auf Expertenwissen.
- BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum …
Auszug aus BVerwG, 05.12.1996 - 5 C 49.95
Die Festsetzung der Regelsätze kann auch außerhalb eines Normenkontrollverfahrens in einem auf Gewährung von höheren Sozialhilfeleistungen gerichteten Verwaltungsrechtsstreit gerichtlich überprüft werden (BVerwGE 94, 326 [BVerwG 25.11.1993 - 5 C 8/90]).Regelsatzfestsetzungen sind gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar, weil den Ländern bei der konkreten Festsetzung der Regelsätze nach allgemeiner Auffassung eine Einschätzungsprärogative - teilweise wird auch von Gestaltungsspielraum, Vertretbarkeit der Wertungen oder administrativer Letztentscheidungsbefugnis gesprochen - zusteht (vgl. BVerfGE 87, 153, 170; BVerwGE 25, 307; 94, 326) [BVerwG 25.11.1993 - 3 C 48/91].
Hierzu hat der Senat in BVerwGE 94, 326 im Anschluß an BVerwGE 25, 307 entschieden, daß sich die gerichtliche Überprüfung in tatsächlicher Hinsicht darauf bezieht, ob sich die Regelsatzfestsetzung auf ausreichende Erfahrungswerte stützen kann, und in bezug auf die der Festsetzung zugrundeliegenden Wertungen darauf, ob diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vertretbar sind.
- BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69
Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem …
Auszug aus BVerwG, 05.12.1996 - 5 C 49.95
Als Ergebnis intensiver Vorüberlegungen und Arbeiten unter Mitwirkung u.a. auch des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge als eines sachverständigen Vereins (vgl. BVerwGE 25, 307 [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66]; 35, 178 [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69]) beruht das Statistikmodell auf Expertenwissen.
- BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88
Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug
Auszug aus BVerwG, 05.12.1996 - 5 C 49.95
Es geht von dem nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe statistisch ermittelten durchschnittlichen Ausgaben- und Verbrauchsverhalten von Haushalten in unteren Einkommensgruppen aus und berücksichtigt davon als regelsatzrelevanten Verbrauch nur den Ausgaben- und Verbrauchsanteil, der auf den Regelbedarf entfällt, also den ohne Besonderheiten des Einzelfalles (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG) bei vielen Hilfeempfängern (zu deren Gruppeneinteilung vgl. § 2 Regelsatzverordnung) gleichermaßen bestehenden, nicht nur einmaligen Bedarf aus den in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppen und -posten (vgl. BVerwGE 87, 212 [BVerwG 13.12.1990 - 5 C 17/88]; 91, 156 [BVerwG 03.11.1992 - 9 C 21/92]). - BVerwG, 05.11.1992 - 5 C 15.92
Hilfe zum Lebensunterhalt, laufende Leistungen nach Regelsätzen für den …
Auszug aus BVerwG, 05.12.1996 - 5 C 49.95
Es geht von dem nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe statistisch ermittelten durchschnittlichen Ausgaben- und Verbrauchsverhalten von Haushalten in unteren Einkommensgruppen aus und berücksichtigt davon als regelsatzrelevanten Verbrauch nur den Ausgaben- und Verbrauchsanteil, der auf den Regelbedarf entfällt, also den ohne Besonderheiten des Einzelfalles (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG) bei vielen Hilfeempfängern (zu deren Gruppeneinteilung vgl. § 2 Regelsatzverordnung) gleichermaßen bestehenden, nicht nur einmaligen Bedarf aus den in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppen und -posten (vgl. BVerwGE 87, 212 [BVerwG 13.12.1990 - 5 C 17/88]; 91, 156 [BVerwG 03.11.1992 - 9 C 21/92]). - BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
Auszug aus BVerwG, 05.12.1996 - 5 C 49.95
Regelsatzfestsetzungen sind gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar, weil den Ländern bei der konkreten Festsetzung der Regelsätze nach allgemeiner Auffassung eine Einschätzungsprärogative - teilweise wird auch von Gestaltungsspielraum, Vertretbarkeit der Wertungen oder administrativer Letztentscheidungsbefugnis gesprochen - zusteht (vgl. BVerfGE 87, 153, 170; BVerwGE 25, 307; 94, 326) [BVerwG 25.11.1993 - 3 C 48/91]. - BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92
Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im …
Auszug aus BVerwG, 05.12.1996 - 5 C 49.95
Es geht von dem nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe statistisch ermittelten durchschnittlichen Ausgaben- und Verbrauchsverhalten von Haushalten in unteren Einkommensgruppen aus und berücksichtigt davon als regelsatzrelevanten Verbrauch nur den Ausgaben- und Verbrauchsanteil, der auf den Regelbedarf entfällt, also den ohne Besonderheiten des Einzelfalles (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG) bei vielen Hilfeempfängern (zu deren Gruppeneinteilung vgl. § 2 Regelsatzverordnung) gleichermaßen bestehenden, nicht nur einmaligen Bedarf aus den in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppen und -posten (vgl. BVerwGE 87, 212 [BVerwG 13.12.1990 - 5 C 17/88]; 91, 156 [BVerwG 03.11.1992 - 9 C 21/92]). - BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 48.91
Nichtvermarktung - Unverzügliche Schlachtung - Einstandspflicht - Prämie
Auszug aus BVerwG, 05.12.1996 - 5 C 49.95
Regelsatzfestsetzungen sind gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar, weil den Ländern bei der konkreten Festsetzung der Regelsätze nach allgemeiner Auffassung eine Einschätzungsprärogative - teilweise wird auch von Gestaltungsspielraum, Vertretbarkeit der Wertungen oder administrativer Letztentscheidungsbefugnis gesprochen - zusteht (vgl. BVerfGE 87, 153, 170; BVerwGE 25, 307; 94, 326) [BVerwG 25.11.1993 - 3 C 48/91].
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2000 - 22 A 351/99
Sozialhilferecht: Keine Tragung rückständiger Energiekosten
Um die Energie- und insbesondere Stromnachfrage von Haushalten zu ermitteln, wurden ca. 70.000 Haushalte befragt (vgl. zu allem OVG NRW, Urteile vom 22. September 1995 - 24 A 3493/92 -, - 24 A 1824/93 -, - 24 A 440/93 - und - 24 A 1416/93 - sowie Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 5. Dezember 1996 - 5 C 51.95 -, BVerwGE 102, 274 und - 5 C 49.95 - ZfS 1997, 338). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.1998 - 24 A 2057/96
Bekleidungspauschale für Sozialhilfeempfänger zulässig
Entschließt sich der Sozialhilfeträger dazu, den Hilfesuchenden hinsichtlich des Bekleidungsbedarfs ohne Wahlmöglichkeit auf eine feste Pauschale anstelle der Bewilligung von Bekleidungsgegenständen auf einzelnen Antrag zu verweisen, so müßte diese Pauschale - ähnlich wie die Bemessung des Regelsatzes zur Abdeckung des laufenden Lebensunterhalts durch den Verordnungsgeber -, (vgl. dazu Urteile des Senats vom 22. September 1995 - 24 A 3493/92 u.a., BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 5 C 49.95 -, ZfS 1997, 338,) nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf spezifischen Untersuchungen" und ausreichenden Erfahrungswerten" beruhen.
Rechtsprechung
BVerwG, 06.06.1996 - 5 C 49.95 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
Rechtsprechung
BVerwG, 12.09.1997 - 5 C 49.95 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ermittlung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit