Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.02.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.06.2003 - 5 C 5.02   

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https://dejure.org/2003,3493
BVerwG, 05.06.2003 - 5 C 5.02 (https://dejure.org/2003,3493)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.2003 - 5 C 5.02 (https://dejure.org/2003,3493)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 5 C 5.02 (https://dejure.org/2003,3493)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    WoBindG § 16 Abs. 1 und 5
    Eigenheim, Eigenschaft "öffentlich gefördert"; Wohnungsbindung, Nachwirkung; Nachwirkungsfrist der Wohnungsbindung; Wohnungsbaudarlehen, freiwillige vorzeitige Rückzahlung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    WoBindG § 16 Abs. 1 und 5
    Eigenheim, Eigenschaft "öffentlich gefördert"; Nachwirkungsfrist der Wohnungsbindung; Wohnungsbaudarlehen, freiwillige vorzeitige Rückzahlung; Wohnungsbindung, Nachwirkung

  • Wolters Kluwer

    Ende der öffentlichen Förderung und Wohnungsbindung; Freiwillige vorzeitige Rückzahlung öffentlicher Baudarlehen; Erfordernis des fortbestehenden Eigenheimcharakters; Zeitpunkt der Bewilligung oder Rückzahlung; Geborene und gekorene eigengenutzte Eigentumswohnungen; ...

  • Judicialis

    WoBindG § 16 Abs. 1; ; WoBindG § 16 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WoBindG § 16 Abs. 1, Abs. 5
    Zur Frage, wann die Eigenschaft "öffentlich gefördert" und damit die Wohnungsbindung bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung öffentlicher Baudarlehen für ein Eigenheim endet - Eigenheim, Eigenschaft "öffentlich gefördert"; Wohnungsbindung, Nachwirkung; Nachwirkungsfrist ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 172
  • NJW 2004, 173
  • NVwZ 2004, 498 (Ls.)
  • NZM 2004, 267
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 07.02.2002 - 5 B 78.01

    Voraussetzungen für eine Förderung nach dem Gesetz zur Sicherung der

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 5.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.2002 - 5 B 78.01, 5 C 5.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,36245
BVerwG, 07.02.2002 - 5 B 78.01, 5 C 5.02 (https://dejure.org/2002,36245)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.2002 - 5 B 78.01, 5 C 5.02 (https://dejure.org/2002,36245)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 5 B 78.01, 5 C 5.02 (https://dejure.org/2002,36245)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Förderung nach dem Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.06.2003 - 5 C 5.02

    Eigenheim, Eigenschaft "öffentlich gefördert"; Wohnungsbindung, Nachwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2002 - 5 B 78.01
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 5.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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