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   BVerwG, 17.04.1997 - 5 C 5.96   

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BVerwG, 17.04.1997 - 5 C 5.96 (https://dejure.org/1997,1604)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.1997 - 5 C 5.96 (https://dejure.org/1997,1604)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 1997 - 5 C 5.96 (https://dejure.org/1997,1604)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsförderung für Vertriebene - Abbruch einer im Herkunftsland begonnenen Ausbildung - Förderung einer weiteren Ausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 7 Abs. 1 S. 2, Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 183 (Ls.)
  • FamRZ 1997, 1439
  • DVBl 1997, 1436
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 36.79

    Ausbildung in der DDR - Fachrichtungswechsel - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1997 - 5 C 5.96
    Nach dieser Rechtsprechung setzte die Einstufung eines abgebrochenen Auslandsstudiums als Erstausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG im Sinne des Gleichwertigkeitserfordernisses voraus, daß die im Ausland erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Geltungsbereich des BAföG in einem vergleichbaren Studiengang genutzt werden können und dabei mehr als die Hälfte der im Ausland verbrachten Studienzeiten auf den vergleichbaren Studiengang angerechnet werden kann (BVerwG, Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 5 C 36.79 -, BVerwGE 62, 174, 177 f. = Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 21, S. 16; BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 -, Buchholz a.a.O. Nr. 75, 38 f.).

    "Mit der Einfügung des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG wollte der Gesetzgeber der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (seit BVerwGE 62, 174 ) begegnen, wonach im Ausland erworbene Abschlüsse bei einer Entscheidung nach § 7 BAföG nur dann berücksichtigt werden durften, wenn der erworbene Abschluß einem entsprechenden inländischen Abschluß gleichwertig war und die Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit im Bundesgebiet ermöglichte (BTDrucks 12/2108 S. 18).

  • BVerwG, 31.10.1996 - 5 C 21.95

    Ausbildungsförderungsrecht - Anspruch von Vertriebenen trotz

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1997 - 5 C 5.96
    »Vertriebenen kann eine vor der Aussiedlung im Herkunftsland begonnene und mit der Aussiedlung abgebrochene Ausbildung, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht in einem vergleichbaren Ausbildungsgang fortgesetzt werden kann, förderungsrechtlich nicht nach § 7 Abs. 3 BAföG entgegengehalten werden (Fortführung des Urteils vom 31. Oktober 1996 - BVerwG 5 C 21.95 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).«.

    In seinem Urteil vom 31. Oktober 1996 - BVerwG 5 C 21.95 - (zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt) hat der Senat unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte dieser Bestimmung folgendes ausgeführt (UA S. 6 - 7):.

  • BVerwG, 02.06.1988 - 5 B 18.88
    Auszug aus BVerwG, 17.04.1997 - 5 C 5.96
    Nach dieser Rechtsprechung setzte die Einstufung eines abgebrochenen Auslandsstudiums als Erstausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG im Sinne des Gleichwertigkeitserfordernisses voraus, daß die im Ausland erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Geltungsbereich des BAföG in einem vergleichbaren Studiengang genutzt werden können und dabei mehr als die Hälfte der im Ausland verbrachten Studienzeiten auf den vergleichbaren Studiengang angerechnet werden kann (BVerwG, Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 5 C 36.79 -, BVerwGE 62, 174, 177 f. = Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 21, S. 16; BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 -, Buchholz a.a.O. Nr. 75, 38 f.).
  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 12.07

    Andere Ausbildung; Ausbildungsabbruch, Verzicht auf die Nutzung eines im Ausland

    Im Hinblick auf diese beschränkte Zielsetzung hat das Bundesverwaltungsgericht § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG im Falle eines Vertriebenen einschränkend dahingehend ausgelegt, dass sie nur diejenigen Auszubildenden betreffe, die sich bei offener Möglichkeit einer Ausbildung im Inland für eine Ausbildung im Ausland entschieden haben (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1996 a.a.O. und vom 17. April 1997 - BVerwG 5 C 5.96 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 116 = DVBl 1997, 1436).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 7 S 1139/98

    Wiederaufleben eines abgeänderten Verwaltungsaktes; Zulassung der Berufung wegen

    § 7 Abs. 1 S 2 BAföG gilt nicht für Ausbildungsabschlüsse, die Vertriebene vor ihrer Aussiedlung im Herkunftsland erworben haben (im Anschluß an BVerwG, Urt v 31.10.1996, FamRZ 1997, 847 und Urt v 17.4.1997, FamRZ 1997, 1439).

    Denn dies entspricht der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 31.10.1996, FamRZ 1997, 847; Urt. v. 17.4.1997, FamRZ 1997, 1439).

    Wie bereits vorstehend ausgeführt, geht das BVerwG in nunmehr gefestigter Rechtsprechung (Urt. v. 31.10.1996, a.a.O., Urt. v. 17.4.1997, a.a.O.) davon aus, daß § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG nicht für Ausbildungsabschlüsse gilt, die Vertriebene vor ihrer Aussiedlung im Herkunftsland erworben haben.

  • BVerwG, 08.08.2019 - 5 C 6.18

    Abbruch; Abbruch der Ausbildung; Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnis;

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der vom Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG eröffnete Anwendungsbereich im Hinblick auf die Entstehungsgeschichte und den in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck gekommenen Zweck dieser Vorschrift teleologisch zu reduzieren (BVerwG, Urteile vom 31. Oktober 1996 - 5 C 21.95 - BVerwGE 102, 200 , vom 17. April 1997 - 5 C 5.96 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 116 S. 27 f. und vom 10. April 2008 - 5 C 12.07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 123 S. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.2001 - 2 S 1428/99

    Ausgleichsabgabe: Arbeitnehmereigenschaft angestellter Geschäftsführer

    Dass die in der Vorgängerregelung enthaltene Klausel (vgl. § 5 Abs. 2 Buchst. b SchwbG vom 16.6.1953 : "Als Arbeitsplätze zählen nicht die Stellen, auf denen beschäftigt werden .... b) in Betrieben einer juristischen Person die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist") durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts vom 24.4.1974 (BGBl. I S. 981) nicht in § 7 Abs. 2 SchwbG übernommen worden ist, steht dem nicht entgegen (BVerwG, Urteil vom 8.3.1999 - 5 C 5.96 -, Buchholz 436.61, § 7 SchwbG Nr. 4).
  • OVG Saarland, 18.03.2019 - 2 A 295/18

    Ausbildungsförderung; materielle Gleichwertigkeit inländischer und ausländischer

    Ein ausländischer berufsqualifizierender Abschluss schließt daher den Anspruch auf Erstausbildung (§ 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG) dann nicht aus, wenn der Betroffene vor Abschluss der Auslandsausbildung keine Wahlmöglichkeit hatte, seine Ausbildung stattdessen in der Bundesrepublik Deutschland zu absolvieren,(vgl. hierzu beispielsweise BVerwG, Urteil vom 31.10.1996 - 5 C 21.95 -, NVwZ-RR 1997, 496, und vom 17.4.1997 - 5 C 5.96 -, DVBl. 1997, 1436) wenn der im Ausland erworbene Abschluss in der Bundesrepublik Deutschland nicht als zur Berufsausübung befähigender, gleichwertiger Abschluss anerkannt ist und wenn es dem Auszubildenden zudem nicht mehr zuzumuten ist, seine Qualifikation zu einer Berufsausübung im Ausland einzusetzen.
  • BVerwG, 14.08.2008 - 5 B 22.08

    Möglichkeit einer Verweisung auf einen Abschluss in Magnitogorsk im Zusammenhang

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG allgemein anwendbar ist, ist in der Rechtsprechung des Senats bereits hinreichend beantwortet (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1996 BVerwG 5 C 21.95 BVerwGE 102, 200, vom 17. April 1997 BVerwG 5 C 5.96 Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 116 = DVBl 1997, 1436 und zuletzt vom 10. April 2008 BVerwG 5 C 12.07 juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2007 - 2 A 126/07

    Vorabentscheidung nach § 7 Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz über das

    BVerwG, Urteile vom 31.10.1996 - 5 C 21.95 -, BVerwGE 102, 200 ff., und vom 17.4.1997 - 5 C 5.96 -, DVBl 1997, 1436.
  • BVerwG, 11.08.2008 - 5 B 16.08

    Möglichkeit einer Verweisung auf einen Abschluss in Tscheljabinsk im Zusammenhang

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG allgemein anwendbar ist, ist in der Rechtsprechung des Senats bereits hinreichend beantwortet (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1996 BVerwG 5 C 21.95 BVerwGE 102, 200, vom 17. April 1997 BVerwG 5 C 5.96 Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 116 = DVBl 1997, 1436 und zuletzt vom 10. April 2008 BVerwG 5 C 12.07 zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2010 - 12 A 1558/09

    Anspruch eines mittellosen Klägers auf Prozesskostenhilfe für ein

    Im Berufungsverfahren wird insbesondere zu klären sein, ob die Annahme des Verwaltungsgerichts zutrifft, dass es im Rahmen der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Oktober 1996 - 5 C 21/95 -, BVerwGE 102, 200, juris; vom 17. April 1997 - 5 V 5/96 -, DVBl 1997, 1436, juris; vom 10. April 2008 - 5 C 12/07 -, DVBl 2008, 1058, juris; sowie Beschluss vom 11. August 2008 - 5 B 16/08 -, juris; auch OVG NRW, Urteil vom 26. Oktober 2007 - 2 A 126/07 -, FamRZ 2008, 1664 und BayVGH, Urteil vom 8. September 2008 - 12 BV 07.1138 -, juris, gebotenen einschränkenden Auslegung des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG schon aus gesetzessystematischen Gründen nicht auf persönlichen Lebensumstände - hier das Verbot des Vaters der Klägerin, ein Studium in der Bundesrepublik aufzunehmen - ankommen könne, die einen Auszubildenden nur faktisch an der Wahrnehmung einer rechtlich bestehenden Möglichkeit, in Deutschland zu studieren, hinderten.
  • OVG Saarland, 28.08.2001 - 3 W 9/01

    Hilfe zum Lebensunterhalt für Auszubildende; Hochschulstudium der

    und fortgeführt im U. v. 17.04.1997 - 5 C 5/96 - DVBl. 1997, 1436 = Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 166.
  • VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 209/03

    Abschluss; Approbation; Auslandsausbildung; berufsqualifizierender Abschluss;

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2004 - 12 LA 102/04

    Anwendungsbereich von § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG

  • VG Frankfurt/Main, 25.06.2003 - 10 G 2209/03

    Gewährung von Ausbildungsförderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2010 - 12 A 3066/08

    Geltung von § 7 Abs. 1 S. 2 BAföG für im Ausland erworbene berufsqualifizierende

  • VG Hamburg, 22.12.2009 - 8 K 1938/09

    Förderfähigkeit einer weiteren Ausbildung für jüdischen Emigranten als

  • VG Schwerin, 31.08.2011 - 6 A 915/08

    Ausbildungsförderungsrechtlichen Anrechenbarkeit von Zeiten einer

  • VG München, 07.04.2011 - M 15 K 10.1216

    Ausbildungsförderung für das Studium des Maschinenbaus nach einem Studium der

  • VG München, 12.11.2009 - M 15 K 09.1788

    Ausländische Ehegatten deutscher Staatsbürger; (keine) Anerkennung des

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