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   BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 56.92   

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BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 56.92 (https://dejure.org/1994,743)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1994 - 5 C 56.92 (https://dejure.org/1994,743)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1994 - 5 C 56.92 (https://dejure.org/1994,743)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 379
  • NVwZ 1996, 182 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1995, 675
  • FamRZ 1995, 599 (Ls.)
  • DVBl 1995, 678
  • DÖV 1995, 514
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.07.1994 - 5 C 11.92

    Zweckidentität von Schadensersatzleistungen Dritter und

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 56.92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist unter einer im Sinne des § 43 Abs. 3 BSHG zweckgleichen Leistung nur eine solche zu verstehen, die dem Zweck der Eingliederungshilfe in Gestalt einer der in § 43 Abs. 2 BSHG genannten Maßnahmen entspricht (Urteil vom 26. Juli 1994 - BVerwG 5 C 11.92 - Buchholz 436.0 § 43 BSHG Nr. 7).

    Die Zweckgleichheit der Leistung eines anderen ist vielmehr bezogen auf eine konkrete, in § 43 Abs. 2 BSHG aufgeführte Maßnahme der Eingliederungshilfe zu ermitteln (Urteil vom 26. Juli 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 56.92
    Das Bundesverwaltungsgericht sieht die wesentliche Zweckbestimmung des Kindergeldes darin, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung mindestens teilweise zu decken, zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts beizutragen (BVerwGE 60, 6 (10); st. Rspr.).

    Die Offenheit und Weite dieser Zweckbestimmung sind Ausdruck gesetzgeberischer Zurückhaltung, die dem einzelnen Kindergeldberechtigten die Entscheidung überläßt, in welcher Art und Weise er das Kindergeld entsprechend seiner allgemeinen Zielsetzung zugunsten der Kinder, für die es geleistet wird, verwendet (vgl. auch BVerwGE 60, 6 (11 f.)).

  • BSG, 22.09.1993 - 10 RKg 18/92

    Kind - Stiefkind eines dritten Erwachsenen

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 56.92
    Diese Zielsetzung wird auch in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hervorgehoben (vgl. BSGE 69, 191 (195); Urteil vom 22. September 1993 - 10 RKg 18/92 - (SozR 3-5870 § 2 BKGG Nr. 21 S. 65)).
  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 56.92
    Die Rechtsprechung des Senats, nach der es sich beim Kindergeld um eine mit der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz zweckidentische Leistung im Sinne von § 77 Abs. 1 BSHG handelt (BVerwGE 94, 326 (328) m. w. N.), ist auf § 43 Abs. 3 BSHG nicht übertragbar.
  • BSG, 07.08.1991 - 10 RKg 15/91

    Pflegekindschaftsverhältnis im Erwachsenenalter

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 56.92
    Diese Zielsetzung wird auch in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hervorgehoben (vgl. BSGE 69, 191 (195); Urteil vom 22. September 1993 - 10 RKg 18/92 - (SozR 3-5870 § 2 BKGG Nr. 21 S. 65)).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 5 C 58.86

    Umfang der Hilfe in besonderen Lebenslagen

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 56.92
    Diese rechtliche Zuordnung beruht auf dem engen funktionalen Bezug zwischen dem Lebensunterhalt in der Einrichtung und dem konkreten Zweck der Hilfemaßnahme (vgl. auch Senatsurteil vom 22. März 1990 - BVerwG 5 C 58.86 - (Buchholz 436.0 § 27 BSHG Nr. 2 S. 2)).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 56.92
    Es hat den Charakter einer allgemeinen Sozialleistung, die dem Familienlastenausgleich dient und dazu bestimmt ist, den Aufwand, insbesondere die wirtschaftliche Belastung, die Eltern durch die Sorge für ihre Kinder entsteht, teilweise auszugleichen (vgl. BVerfGE 82, 60 (78 f.) m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2021 - 12 S 487/19

    Schweizer Kinderrente ist keine zweckidentische Leistung i.S.d. § 93 Abs. 1 Satz

    Das Bundesverwaltungsgericht sieht die wesentliche Zweckbestimmung des staatlichen Kindergeldes nach den Vorschriften des Bundeskindergeldgesetzes und den §§ 62 ff. EStG darin, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung mindestens teilweise zu decken und zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhaltes beizutragen (vgl. Urteile vom 29.09.1994 - 5 C 56.92 -, juris Rn. 11, und vom 22.12.1998 - 5 C 25.97 -, juris Rn. 18).

    Der Gesetzgeber hat davon abgesehen, den Anspruch auf Kindergeld über diese allgemeine Zwecksetzung hinaus stärker maßnahme- oder bedarfsbezogen zu regeln (BVerwG, Urteil vom 29.09.1994 - 5 C 56.92 -, juris Rn. 12).

    Mit dem allgemeinen Zweck des Familienleistungsausgleichs wird ein weiter Rahmen gezogen, der von den Kindergeldberechtigten auf sehr unterschiedliche und vielfältige Weise ausgefüllt werden kann; die Offenheit und Weite der Zweckbestimmung sind Ausdruck gesetzgeberischer Zurückhaltung, die dem einzelnen Kindergeldberechtigten die Entscheidung überlässt, in welcher Art und Weise er das Kindergeld entsprechend seiner allgemeinen Zielsetzung zugunsten der Kinder, für die es geleistet wird, verwendet (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 29.09.1994 - 5 C 56.92 -, juris Rn. 12, und vom 22.12.1998 - 5 C 25.97 -, juris Rn. 18, Beschluss vom 09.02.2006 - 5 B 53/05 -, juris Rn. 3; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27.02.2004 - 4 LC 47/03 -, juris Rn. 30; Kunkel/Kepert in: Kunkel, SGB VIII, 7. Aufl. 2018, § 93 Rn. 10).

  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97

    Auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der in Höhe der ersparten

    Der Senat hat das Kindergeld als eine mit der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz zweckidentische Leistung im Sinne von § 77 BSHG angesehen (vgl. Urteil vom 25. November 1993 BVerwG 5 C 8.90 ), eine Zweckgleichheit mit im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BSHG gewährten Leistungen zum Lebensunterhalt jedoch verneint (Urteil vom 29. September 1994 BVerwG 5 C 56.92 ).
  • BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 10.10

    Einkommen; Einkommensberechnung; Geschwisterkindergeld; Herabstufung;

    Der Senat hat dabei aber zugleich in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, dass "das Kindergeld entsprechend seiner allgemeinen Zielsetzung zugunsten der Kinder, für die es geleistet wird, verwendet" wird (Urteile vom 29. September 1994 - BVerwG 5 C 56.92 - BVerwGE 96, 379 und vom 22. Dezember 1998 a.a.O. S. 224 f. zur Frage der Zweckgleichheit im Sinne von § 93 Abs. 5 SGB VIII a.F.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1997 - 9 S 1194/96

    Hilfe zur Erziehung - Kostenbeitrag - Anrechnung von Kindergeld

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29.09.1994, DÖV 1995, 514 - zu § 43 Abs. 3 BSHG; Beschluß vom 11.10.1985, ZfSH/SGB 1986, 218 - zu § 77 BSHG; Urteil vom 07.02.1980, BVerwGE 60, 10ff. - zu § 6 JWG) hat Kindergeld den Charakter einer allgemeinen Sozialleistung, die dem Familienlastenausgleich dient und dazu bestimmt ist, den Aufwand, insb.

    die wirtschaftliche Belastung, die Eltern durch die Sorge für ihre Kinder entsteht, teilweise auszugleichen (Urteil vom 29.09.1994 a.a.O.).

    Es sei daher dem einzelnen Kindergeldberechtigten überlassen, auf welche Art und Weise er das Kindergeld seiner allgemeinen Zielsetzung entsprechend zu Gunsten der Kinder, für die es geleistet werde, verwende (Urteil vom 29.09.1994 a.a.O.).

    Auf dieser Grundlage ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Bereich des Sozialhilferechts das Kindergeld zwar anrechenbares Einkommen i.S.v. §§ 76, 77 BSHG für die Berechnung der (allgemeinen) Hilfe zum Lebensunterhalt, weil es sich insoweit um eine mit dieser zweckidentische Leistung handelt (Urteil vom 25.11.1993, BVerwGE 94, 326, 328; Urteil vom 29.09.1994 a.a.O.); wegen der "Zweckneutralität" des Kindergelds hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch umgekehrt die Frage verneint, ob Kindergeld mit der Hilfe in besonderen Lebenslagen nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 BSHG (Unterbringung in einer Anstalt einschließlich des dort gewährten Lebensunterhaltes) zweckgleich ist (Urteil vom 29.09.1994 a.a.O.) und ob Kindergeld, das Pflegeeltern gewährt wird, auf das dem Kind nach § 6 JWG (a.F.) gewährte Pflegegeld anzurechnen ist (BVerwGE 60, 6), solange es nicht dem Kind als zweckorientierte Leistung unmittelbar zugewendet werde.

  • BVerwG, 29.08.1997 - 8 C 13.96

    Schwerbehinderte - Unterbringung in einem Heim für Behinderte -

    Wird Hilfe in besonderen Lebenslagen in Gestalt der erweiterten Eingliederungshilfe für Behinderte in einem Heim gewährt (§ 43 Abs. 1 Satz 1 BSHG), umfaßt die Hilfe gemäß § 27 Abs. 3 BSHG den in der Einrichtung gewährten Lebensunterhalt, der damit zum Bestandteil der Hilfe in besonderen Lebenslagen wird (vgl. Urteil vom 29. September 1994 - BVerwG 5 C 56.92 - Buchholz 436.0 § 43 BSHG Nr. 8 S. 6 [7]).

    Die Zuordnung zur Hilfe in besonderen Lebenslagen erstreckt sich nach § 27 Abs. 3 BSHG wegen des engen funktionalen Bezuges zwischen dem Lebensunterhalt in der Einrichtung und dem konkreten Zweck der Hilfemaßnahme auf den Lebensunterhalt, der von dem Heim tatsächlich angeboten wird und Berechnungsgrundlage der Heimkosten ist (vgl. Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 5 C 58.86 - Buchholz 436.0 § 27 BSHG Nr. 2 S. 1 und vom 29. September 1994, a.a.O. S. 7).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2019 - 7 A 11144/19

    Bei dem Pflegegeld und einer gewährten Kinder- und Jugendhilfeleistung handelt es

    Nach dem Wortlaut des § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII ist bei der Prüfung der Zweckgleichheit auf die "jeweilige Leistung der Jugendhilfe" abzustellen, das heißt, die Zweckgleichheit der Leistung ist nicht pauschal, sondern konkret bezogen auf eine der in § 91 Abs. 1 SGB VIII genannten Maßnahmen der Jugendhilfe zu ermitteln (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 12. Juli 1996 - 5 C 18.95 -, juris, Rn. 9 und 29. September 1994 - 5 C 56.92 -, BVerwGE 96, 379 = juris, Rn. 9).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.1996 - 5 L 163/95

    Sozialhilfe - zum Ausschluß der Überleitung des Unterhaltsanspruchs - hier:

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 29. September 1994 - 5 C 56.92 - ausgeführt, daß das Kindergeld keine zweckgleiche Leistung i.S.d. § 43 Abs. 3 BSHG sei.

    Der Gesetzgeber hat davon abgesehen, den Anspruch auf Kindergeld über die allgemeine Zwecksetzung hinaus stärker maßnahme- oder bedarfsbezogen zu regeln (vgl. hierzu: BVerwG, Ort. v. 29.09.1994 - 5 C 56.92 -, FEVS 45, 452 mit Hinweisen auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts).

    Darauf hat bereits das Bundesverwaltungsgericht hingewiesen (Urteil v. 29.09.1994, a.a.O., S. 454).

  • OVG Sachsen, 30.09.2021 - 3 A 364/20

    Jugendhilfe; zweckgleiche Leistung; Eingliederungshilfe; Pflegegeld;

    Entscheidend ist vielmehr, ob mit der Gewährung der zu vergleichenden Leistungen dasselbe Ziel erreicht werden soll (BVerwG, Urt. v. 29. September 1994 - 5 C 56/92 -, juris Rn. 9).
  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 59/04

    Kindergeld: Erstattungsansprüche des Sozialleistungsträgers

    Eine Gleichartigkeit wird von der Rechtsprechung bei dem in einer Einrichtung gewährten Lebensunterhalt oder bei Sachleistungen im Rahmen einer Heimerziehung oder betreuten Wohnform einerseits und Geldleistungen andererseits verneint (vgl. BSG-Urteile in ZfJ 1993, 555; in BSGE 64, 96; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 22. Dezember 1998 5 C 25/97, BVerwGE 108, 222; vom 29. September 1994 5 C 56/92, BVerwGE 96, 379; vgl. auch Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Fach A, I. Kommentierung, § 74 EStG Rn. 48).

    Mit dem allgemeinen Zweck des Familienlastenausgleichs werde für das Kindergeld ein weiter Verwendungsrahmen gezogen, der von den Kindergeldberechtigten auf sehr unterschiedliche und vielfältige Weise ausgefüllt werden könne, während die Eingliederungshilfe nach Art, Umfang und Dauer maßgeblich durch den jeweiligen Eingliederungsbedarf geprägt werde (BVerwG-Urteile in BVerwGE 108, 222; 96, 379).

  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 57/04

    Kindergeld: Erstattungsansprüche des Sozialleistungsträgers

    Eine Gleichartigkeit wird von der Rechtsprechung bei dem in einer Einrichtung gewährten Lebensunterhalt oder bei Sachleistungen im Rahmen einer Heimerziehung oder betreuten Wohnform einerseits und Geldleistungen andererseits verneint (vgl. BSG-Urteile in ZfJ 1993, 555; in BSGE 64, 96; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 22. Dezember 1998 5 C 25/97, BVerwGE 108, 222; vom 29. September 1994 5 C 56/92, BVerwGE 96, 379; vgl. auch Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Fach A, I. Kommentierung, § 74 EStG Rn. 44 ff.).

    Mit dem allgemeinen Zweck des Familienlastenausgleichs werde für das Kindergeld ein weiter Verwendungsrahmen gezogen, der von den Kindergeldberechtigten auf sehr unterschiedliche und vielfältige Weise ausgefüllt werden könne, während die Eingliederungshilfe nach Art, Umfang und Dauer maßgeblich durch den jeweiligen Eingliederungsbedarf geprägt werde (BVerwG in BVerwGE 108, 222; in BVerwGE 96, 379).

  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 21/03

    Kindergeld: Abzweigung bei Kinderbetreuung in einem Mutter-Kind-Heim

  • BVerwG, 12.07.1996 - 5 C 18.95

    Kinder- und Jugendhilferecht: Fehlende Zweckgleichheit bei Sozialzuschlag zum

  • BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.95

    Wohngeldrecht: Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

  • BVerwG, 11.12.2003 - 5 C 83.02

    Anrechnung von Sozialhilfeleistungen (Hilfe zur Pflege bei Heimunterbringung),

  • FG Baden-Württemberg, 30.01.1998 - 9 K 59/97

    Kindergeld für behindertes Kind; Eigene Bezüge des Kindes durch Zahlung von

  • BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 24/96 R

    Kindergeld - Erstattungsanspruch - Zählkindvorteil

  • OVG Niedersachsen, 28.05.1997 - 4 L 5905/96

    Gewährung einer Eingliederungshilfe zur angemessenen Schulbildung in einer

  • OVG Sachsen, 31.08.2022 - 3 A 210/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1995 - 24 A 4833/94

    Sozialhilferecht: Berücksichtigung des Erziehungsbeitrags bei Hilfe zum

  • LSG Bayern, 22.11.2023 - L 8 SO 271/22

    Keine Zweckidentität zwischen Leistungen einer privaten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.1997 - 16 E 380/97

    Zulassung der Beschwerde; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2013 - L 5 AS 487/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2001 - 12 A 31/01

    Anspruch auf Aufwendungsersatz und Kostenersatz für eine Tagespflegeperson;

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2002 - 2 L 41/02
  • OVG Niedersachsen, 26.05.1999 - 4 L 4442/98

    Berücksichtigung von Schulden; Kostenbeitrag der Eltern; Heimkosten

  • BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 23/96 R

    Abführung von Kindergeld an einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wegen der

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 6 S 3056/94

    Sozialhilfe: zur Überleitung von Unterhaltsansprüchen auf den Sozialhilfeträger -

  • VG Minden, 22.08.2014 - 6 K 232/14
  • FG Düsseldorf, 28.04.2004 - 18 K 5090/03

    Kindergeld; Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers; Bereitschaftspflege;

  • VG Göttingen, 27.01.2005 - 2 A 381/03

    Belastung; Berechnung; Besuch; Bildungskredit; Deutsche Ausgleichsbank;

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2004 - 4 LC 47/03

    Aufwendung; Aufwendungsersparnis; Ersparnis; Existenzminimum; Jugendhilfe;

  • VG Düsseldorf, 29.06.2004 - 22 K 8105/03

    Anforderungen an das Vorliegen des sozialrechtlichen Anspruchs auf Bewilligung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 SO 331/11
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