Rechtsprechung
   BVerwG, 27.03.2014 - 5 C 6.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9028
BVerwG, 27.03.2014 - 5 C 6.13 (https://dejure.org/2014,9028)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2014 - 5 C 6.13 (https://dejure.org/2014,9028)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2014 - 5 C 6.13 (https://dejure.org/2014,9028)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,9028) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BAföG § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 3, Satz 2 und 3, § 24 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 2
    Aktualisierungsantrag; Absetzbetrag; Arbeitnehmerpauschale, ausbildungsförderrechtliche -; Ausbildungsförderung, Bewilligungszeitraum; Einkommensanrechnung, ausbildungsförderungsrechtliche -; Monatseinkommen; Kalenderjahreseinkommen; Selbständigenpauschale, ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BAföG § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
    Absetzbetrag; Aktualisierungsantrag; Arbeitnehmerpauschale, ausbildungsförderrechtliche -; Ausbildungsförderung, Bewilligungszeitraum; Einkommensanrechnung, ausbildungsförderungsrechtliche -; Kalenderjahreseinkommen; Monatseinkommen; Selbständigenpauschale, ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 1 S 1 Nr 4 BAföG, § 21 Abs 1 S 1 Nr 4 BAföG, § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 BAföG, § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 BAföG, § 21 Abs 2 S 2 BAföG
    Ausbildungsförderungsrecht; Aktualisierungsantrag; Einkommensermittlung eines Elternteils; Pauschalbeträge zur sozialen Sicherung

  • Wolters Kluwer

    Neuberechnung der Ausbildungsförderung wegen Verminderung des Einkommens eines Elternteils

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 3, Satz 2 und 3; § 24 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 2 BAföG
    Ausbildungsförderungsrecht: Zur Einkommensermittlung nach einem Aktualisierungsantrag und den abzugsfähigen Pauschalbeträgen zur sozialen Sicherung | Ausbildungsförderung ; Aktualisierungsantrag ; Absetzbetrag ; Arbeitnehmerpauschale ; Bewilligungszeitraum ; ...

  • rewis.io

    Ausbildungsförderungsrecht; Aktualisierungsantrag; Einkommensermittlung eines Elternteils; Pauschalbeträge zur sozialen Sicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neuberechnung der Ausbildungsförderung wegen Verminderung des Einkommens eines Elternteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BAföG - und das zurückgegangene Elterneinkommen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Frage der abzuziehenden Sozialpauschale nach BAföG ist nach Kalenderjahren getrennt zu beantworten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Frage der abzuziehenden Sozialpauschale nach BAföG ist nach Kalenderjahren getrennt zu beantworten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 604
  • FamRZ 2014, 1104
  • DÖV 2014, 719
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 37.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Elterneinkommen - Erneute Berechnung -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 5 C 6.13
    Er wollte mit dem 6. BAföG-Änderungsgesetz vom 16. Juli 1979 (BGBl I S. 1037) lediglich die früher in Tz. 24.3.5 und 24.3.6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz vom 25. August 1976 - BAföGVwV 1976 (GMBl S. 386) - enthaltene und von der Rechtsprechung gebilligte Durchschnittswertbildung (vgl. Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 5 C 37.84 - Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 9 S. 3) kodifizieren, um auch bei erheblichen Einkommensschwankungen eine ausgewogene Erfassung des im Bewilligungszeitraum erzielten Einkommens sicherzustellen (BTDrucks 8/2467 S. 17).

    Vielmehr kann auf die von den Finanzämtern erstellten Einkommensteuerbescheide und auf die ohnedies für das Kalenderjahr vorliegenden Einkommensunterlagen zurückgegriffen werden (vgl. Urteil vom 12. März 1987 a.a.O. S. 4).

    Eine getrennte Ermittlung war auch ausdrücklich in Tz. 24.3.6 BAföGVwV 1976 vorgeschrieben, deren Inhalt der Gesetzgeber in § 24 Abs. 4 Satz 2 BAföG aufnehmen wollte (vgl. Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 5 C 37.84 - Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 9 S. 3).

  • BVerwG, 12.05.1993 - 11 C 9.92

    Ausbildungsförderung - Einkommen - Steuerbescheid - Bindung -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 5 C 6.13
    Im Hinblick darauf, dass die Eltern der Auszubildenden im Normalfall nicht nur sporadische, sondern kontinuierliche Einkünfte haben, erschien es dem Gesetzgeber sachlich gerechtfertigt, nicht nur das speziell in den Bewilligungsmonaten erzielte elterliche Einkommen, sondern auch deren Einkünfte in den übrigen Monaten des jeweiligen Kalenderjahres in den Blick zu nehmen (vgl. Urteil vom 12. Mai 1993 - BVerwG 11 C 9.92 - BVerwGE 92, 272 = Buchholz 436.36 § 22 BAföG Nr. 5 S. 1 ).
  • VG Regensburg, 13.03.2012 - RN 9 K 11.530

    Zur Frage, wie im Falle eines Aktualisierungsantrags nach § 24 Abs. 3 BAföG der

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 5 C 6.13
    Vielmehr ist auch die Frage der abzuziehenden Sozialpauschale nach § 21 Abs. 2 BAföG nach Kalenderjahren getrennt zu beantworten (ebenso VG Regensburg, Urteil vom 13. März 2012 - RN 9 K 11.530 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 13.11.1987 - 5 B 152.86

    Bewilligung von Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 5 C 6.13
    Zu Recht ist das Oberverwaltungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass der Beklagte grundsätzlich nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BAföG zum Erlass eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides befugt gewesen ist, weil die Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Neuberechnung und Rückforderung geleistet worden ist (vgl. dazu Urteil vom 25. April 1985 - BVerwG 5 C 42.82 - Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 6; Beschluss vom 13. November 1987 - BVerwG 5 B 152.86 - Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 10 S. 7 = juris Rn. 4).
  • BVerfG, 15.09.1986 - 1 BvR 363/86

    Nichtannahmebeschluß: Einkommensbestimmung - Nichtanrechnung von Verlusten - nach

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 5 C 6.13
    Härten in Einzelfällen sind dabei unvermeidlich und daher hinzunehmen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. September 1986 - 1 BvR 363/86 - FamRZ 1987, 901 zum Ausschluss des Verlustabzugs in § 21 Abs. 1 Satz 2 BAföG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2012 - 12 A 300/12

    Berücksichtigung des außerhalb des Bewilligungszeitraums erzielten Einkommens bei

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 5 C 6.13
    Es verpflichtet dazu, nicht mehr auf die tatsächlichen, von Monat zu Monat schwankenden Einkommensverhältnisse, sondern auf das aus dem "jeweiligen" Kalenderjahreseinkommen zu bildende durchschnittliche Monatseinkommen zu achten (ebenso OVG Münster, Beschluss vom 27. März 2012 - 12 A 300/12 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 25.04.1985 - 5 C 42.82

    Ausbildungsförderung - Einkommen - Berechnung - Einrede - Rückforderungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 5 C 6.13
    Zu Recht ist das Oberverwaltungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass der Beklagte grundsätzlich nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BAföG zum Erlass eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides befugt gewesen ist, weil die Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Neuberechnung und Rückforderung geleistet worden ist (vgl. dazu Urteil vom 25. April 1985 - BVerwG 5 C 42.82 - Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 6; Beschluss vom 13. November 1987 - BVerwG 5 B 152.86 - Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 10 S. 7 = juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2016 - 12 A 482/15

    Berücksichtigung von erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes erzielten

    Gegen diese rechtliche Würdigung, die im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 27. März 2014 - 5 C 6.13 -, juris, und des Senats, vgl. Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 12 A 1323/13 -, und vom 27. März 2012 - 12 A 300/12 -, jeweils juris, steht, wendet die Klägerin nichts Substantielles ein.

    Denn mit Blick auf § 24 Abs. 4 Satz 2 BAföG gelten diejenigen Erwägungen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem bereits zitierten Urteil vom 27. März 2014 - 5 C 6.13 - zu der Vorschrift des § 21 Abs. 2 Satz 2 und 3 BAföG angestellt hat, entsprechend.

    Für die Regelungen des § 24 Abs. 4 Satz 2 BAföG, die ebenfalls dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität dienen, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 5 C 6.13 -, juris Rn. 13; OVG NRW, Beschluss vom 27. März 2012 - 12 A 300/12 -, juris Rn. 8; Fischer inRothe/Blanke, BAföG, Stand Mai 2015, § 24 Rn. 36.1, hat nichts anderes zu gelten.

  • OVG Sachsen, 23.11.2015 - 1 A 373/14

    Ausbildungsförderung; Einkommen; Bewilligungszeitraum

    11 Mit Beschluss vom 6. Mai 2011 - 1 A 788/11 - hat der Senat auf Antrag der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens angeordnet, da beim Bundesverwaltungsgericht das Revisionsverfahren 5 C 6.13 zur Frage der Ermittlung der Pauschale für Aufwendungen zur sozialen Sicherung i. S. v. § 21 Abs. 2 BAföG bei sich ändernden Berufsverhältnissen und darauf beruhenden Aktualisierungsanträgen i. S. v. § 24 Abs. 3 BAföG geführt worden ist.

    12 Das Berufungsverfahren ist im Nachgang zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27. März 2014 - 5 C 6.13 -, juris) wieder aufgerufen worden.

    Auch in den Fällen des § 24 Abs. 3 BAföG ist damit nicht auf die real im jeweiligen Monat über die Dauer des Bewilligungszeitraumes durchschnittlich zufließenden Einkünfte, sondern auf das im Verlaufe des betroffenen Kalenderjahres oder der betroffenen Kalenderjahre erzielte Einkommen abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. März 2014 - 5 C 6.13 -, juris Rn. 9 ff.; Senatsurt. v. 13. September 2012 - 1 A 486/12 - Senatsbeschl. v. 17. Mai 2010 - 1 D 73/10 - OVG NRW, Beschl. v. 27. März 2012 - 12 A 300/12 -, juris Rn. 6).

  • VG Mainz, 10.10.2019 - 1 K 734/18

    Neuberechnung und Rückforderung geleisteter Ausbildungsförderung; Anforderungen

    Damit ist nicht auf die tatsächlich im jeweiligen Monat über die Dauer des Bewilligungszeitraumes durchschnittlich zufließenden Einkünfte, sondern auf das im Verlaufe des betroffenen Kalenderjahres oder der betroffenen Kalenderjahre erzielte Einkommen abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 5 C 6.13 -, juris Rn. 9 ff.; SächsOVG, Urteil vom 23. November 2015 - 1 A 373/14 -, juris Rn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 27. März 2012 - 12 A 300/12 -, juris Rn. 6).

    Im Falle eines - hier vorliegenden - Aktualisierungsantrags ist die Frage der abzuziehenden Sozialpauschale nach § 21 Abs. 2 BAföG nach Kalenderjahren getrennt zu beantworten (BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 5 C 6/13 -, juris Rn. 16 f.).

  • OVG Niedersachsen, 08.04.2022 - 14 LA 87/22

    Abfindung; Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Einkommen; Einmalzahlung;

    Auch in den Fällen des § 24 Abs. 3 BAföG ist damit nicht auf die real im jeweiligen Monat über die Dauer des Bewilligungszeitraumes durchschnittlich zufließenden Einkünfte, sondern auf das im Verlaufe des betroffenen Kalenderjahres oder der betroffenen Kalenderjahre erzielte Einkommen abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.2014 - 5 C 6.13 -, juris Rn. 9 ff.; SächsOVG, Urt. v. 23.11.2015 - 1 A 373/14 -, juris Rn. 21 m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 27.3.2012 - 12 A 300/12 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 26.02.2018 - 12 C 17.1226

    Rückforderung überzahlter Ausbildungsförderung - anrechenbares Elterneinkommen

    Maßgeblicher Bezugsrahmen für die Anrechnung von Elterneinkommen ist damit der Bewilligungszeitraum und nicht der Zeitraum, für den tatsächlich Ausbildungsförderung geleistet wurde (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 27.3.2014 - 5 C 6.13 - NVwZ-RR 2014, 604 ff. Rn. 9 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 6.5.2016 - 12 A 482/15 - juris Rn. 12, das speziell auf das Risiko, das sich aus der in § 24 Abs. 4 Satz 2 BAföG vorgesehenen Berechnungsmethode ergeben kann, hinweist; Sächsisches OVG, U.v. 23.11.2015 - 1 A 373.14 - juris Rn. 21 f.; U.v. 13.9.2012 - 1 A 486.10 - juris Rn. 19; VG Augsburg, B.v. 5.2.2015 - Au 3 K 14.933 - juris Rn. 40).
  • OVG Sachsen, 01.12.2014 - 1 A 231/14

    Ausbildungsförderung, Aktualisierungsantrag, Absetzbetrag, Sozialpauschale,

    9 Auf die Revision des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. März 2014 - BVerwG 5 C 6.13 - das Berufungsurteil des Senats aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2022 - 14 LA 86/22

    Abfindung; Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Einkommen; Einmalzahlung;

    Auch in den Fällen des § 24 Abs. 3 BAföG ist damit nicht auf die real im jeweiligen Monat über die Dauer des Bewilligungszeitraumes durchschnittlich zufließenden Einkünfte, sondern auf das im Verlaufe des betroffenen Kalenderjahres oder der betroffenen Kalenderjahre erzielte Einkommen abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.2014 - 5 C 6.13 -, juris Rn. 9 ff.; SächsOVG, Urt. v. 23.11.2015 - 1 A 373/14 -, juris Rn. 21 m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 27.3.2012 - 12 A 300/12 -, juris Rn. 6).
  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 07.12.2015 - 504 Z - 7/15
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Rheinschifffahrtsgerichts - Duisburg-Ruhrort vom 30. April 2014 - 5 C 6/13 BSch - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht