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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78   

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https://dejure.org/1980,268
BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78 (https://dejure.org/1980,268)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1980 - 5 C 61.78 (https://dejure.org/1980,268)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1980 - 5 C 61.78 (https://dejure.org/1980,268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kinderzuschuß - Vater eines Auszubildenden - Sozialversicherungsrente - Anrechenbares Einkommen des Auszubildenden - Sicherung des Existenzminimums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG §§ 2, 28, 76, § 86 Abs. 1; VwVfG § 48 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 60, 18
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 58.73

    Bemessung der Erziehungsbeihilfe für einen unterhaltspflichtigen

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78
    Jedoch hat der Senat zum Recht der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge wiederholt entschieden, daß das Kindergeld, der früher nach dem Beamtenrecht gewährte Kinderzuschlag und der Kinderzuschuß zur Sozialversicherungsrente als Einkommen des Kindes anzusehen sind, wenn der Empfänger dieser Sozialleistungen, die gerade auch dazu dienen, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung - mindestens teilweise - zu decken, d.h. zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts des Kindes beizutragen, sie im Einklang mit der Zweckbestimmung an das Kind weiterreicht, soweit bei dem Kind ein Bedarf besteht (BVerwGE 20, 188; 25, 307 [BVerwG 25.11.1966 - VII C 116/66]; 32, 141 [BVerwG 03.06.1969 - VII C 8/68]; 39, 314 [BVerwG 11.02.1972 - VII C 71/69]; 47, 120) [BVerwG 17.10.1974 - V C 51/73].

    Zwar hat auch der Senat in BVerwGE 47, 120 (123) [BVerwG 17.10.1974 - V C 58/73] für das Recht der Erziehungsbeihilfe nach § 27 BVG die Ansicht vertreten, daß Sachleistungen in Gestalt der Gewährung von Wohnung, Nahrung und Kleidung durch den Beschädigten an sein Kind regelmäßig nicht "Mittel des Kindes" seien.

    In BVerwGE 32, 141 und 47, 120 ist kein Zweifel daran gelassen worden, daß für die Ansicht kein Raum ist, Kindergeld (Kinderzuschuß, Kinderzuschlag) sei weder beim Empfänger noch beim Kind zu berücksichtigen.

    Es ist selbstverständlich, daß der ausgegliederte Betrag entweder Einkommen des Elternteils oder Einkommen des Kindes ist (vgl. BVerwGE 47, 120 [122]).

  • BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64

    Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78
    Jedoch hat der Senat zum Recht der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge wiederholt entschieden, daß das Kindergeld, der früher nach dem Beamtenrecht gewährte Kinderzuschlag und der Kinderzuschuß zur Sozialversicherungsrente als Einkommen des Kindes anzusehen sind, wenn der Empfänger dieser Sozialleistungen, die gerade auch dazu dienen, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung - mindestens teilweise - zu decken, d.h. zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts des Kindes beizutragen, sie im Einklang mit der Zweckbestimmung an das Kind weiterreicht, soweit bei dem Kind ein Bedarf besteht (BVerwGE 20, 188; 25, 307 [BVerwG 25.11.1966 - VII C 116/66]; 32, 141 [BVerwG 03.06.1969 - VII C 8/68]; 39, 314 [BVerwG 11.02.1972 - VII C 71/69]; 47, 120) [BVerwG 17.10.1974 - V C 51/73].

    Sie beruhen auf einer unzutreffenden Interpretation von BVerwGE 20, 188 und 39, 314.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat seine dort angestellten Überlegungen nicht nur auf ein Hilfebegehren desjenigen bezogen, der der Empfänger des Kindergeldes (Kinderzuschusses) ist: Die Entscheidung BVerwGE 20, 188, daß das Kindergeld nicht der Mutter (Hilfesuchenden, Klägerin) als Einkommen zuzurechnen ist, wenn sie es ihrem einkommens- und vermögenslosen minderjährigen Kind zuwendet, enthält gerade am Ende (Seite 194) auch die Überlegung, daß das Kindergeld darin Einkommen des Kindes sein kann.

  • BVerwG, 06.06.1969 - V C 76.68

    Anrechnung von Kindergeld und Kinderzuschlag auf Erziehungsbeihilfe - Leistungen

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78
    Jedoch hat der Senat zum Recht der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge wiederholt entschieden, daß das Kindergeld, der früher nach dem Beamtenrecht gewährte Kinderzuschlag und der Kinderzuschuß zur Sozialversicherungsrente als Einkommen des Kindes anzusehen sind, wenn der Empfänger dieser Sozialleistungen, die gerade auch dazu dienen, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung - mindestens teilweise - zu decken, d.h. zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts des Kindes beizutragen, sie im Einklang mit der Zweckbestimmung an das Kind weiterreicht, soweit bei dem Kind ein Bedarf besteht (BVerwGE 20, 188; 25, 307 [BVerwG 25.11.1966 - VII C 116/66]; 32, 141 [BVerwG 03.06.1969 - VII C 8/68]; 39, 314 [BVerwG 11.02.1972 - VII C 71/69]; 47, 120) [BVerwG 17.10.1974 - V C 51/73].

    In BVerwGE 32, 141 und 47, 120 ist kein Zweifel daran gelassen worden, daß für die Ansicht kein Raum ist, Kindergeld (Kinderzuschuß, Kinderzuschlag) sei weder beim Empfänger noch beim Kind zu berücksichtigen.

  • BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78
    Jedoch hat der Senat zum Recht der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge wiederholt entschieden, daß das Kindergeld, der früher nach dem Beamtenrecht gewährte Kinderzuschlag und der Kinderzuschuß zur Sozialversicherungsrente als Einkommen des Kindes anzusehen sind, wenn der Empfänger dieser Sozialleistungen, die gerade auch dazu dienen, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung - mindestens teilweise - zu decken, d.h. zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts des Kindes beizutragen, sie im Einklang mit der Zweckbestimmung an das Kind weiterreicht, soweit bei dem Kind ein Bedarf besteht (BVerwGE 20, 188; 25, 307 [BVerwG 25.11.1966 - VII C 116/66]; 32, 141 [BVerwG 03.06.1969 - VII C 8/68]; 39, 314 [BVerwG 11.02.1972 - VII C 71/69]; 47, 120) [BVerwG 17.10.1974 - V C 51/73].

    Sie beruhen auf einer unzutreffenden Interpretation von BVerwGE 20, 188 und 39, 314.

  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78
    Mit Rücksicht darauf, daß aus anderen, zuvor dargelegten Gründen die Sache ohnehin an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden muß, kann ihm auch die Entscheidung dieser "Vortrage" vorbehalten werden; der Senat sieht davon ab, von der ihn nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 565 Abs. 4 ZPO zustehenden Befugnis Gebrauch zu machen, irrevisibles (Landes-)Recht anzuwenden und auszulegen, wenn das Berufungsgericht sich mit ihm nicht befaßt hat (vgl. dazu BVerwGE 8, 329 [333]; 19, 204 [211 ff.]; Urteil vom 1. Dezember 1978 - BVerwG 7 C 68.77 - NJW 1979, 2417 -).
  • BVerwG, 05.06.1959 - VII C 83.57
    Auszug aus BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78
    Mit Rücksicht darauf, daß aus anderen, zuvor dargelegten Gründen die Sache ohnehin an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden muß, kann ihm auch die Entscheidung dieser "Vortrage" vorbehalten werden; der Senat sieht davon ab, von der ihn nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 565 Abs. 4 ZPO zustehenden Befugnis Gebrauch zu machen, irrevisibles (Landes-)Recht anzuwenden und auszulegen, wenn das Berufungsgericht sich mit ihm nicht befaßt hat (vgl. dazu BVerwGE 8, 329 [333]; 19, 204 [211 ff.]; Urteil vom 1. Dezember 1978 - BVerwG 7 C 68.77 - NJW 1979, 2417 -).
  • BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63

    Eine früher zur Volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörende deutsche

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78
    Mit Rücksicht darauf, daß aus anderen, zuvor dargelegten Gründen die Sache ohnehin an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden muß, kann ihm auch die Entscheidung dieser "Vortrage" vorbehalten werden; der Senat sieht davon ab, von der ihn nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 565 Abs. 4 ZPO zustehenden Befugnis Gebrauch zu machen, irrevisibles (Landes-)Recht anzuwenden und auszulegen, wenn das Berufungsgericht sich mit ihm nicht befaßt hat (vgl. dazu BVerwGE 8, 329 [333]; 19, 204 [211 ff.]; Urteil vom 1. Dezember 1978 - BVerwG 7 C 68.77 - NJW 1979, 2417 -).
  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 51.73

    Auslegung des Begriffs der Gehbehinderung sowie Zweck des Gesetzes über die

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78
    Jedoch hat der Senat zum Recht der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge wiederholt entschieden, daß das Kindergeld, der früher nach dem Beamtenrecht gewährte Kinderzuschlag und der Kinderzuschuß zur Sozialversicherungsrente als Einkommen des Kindes anzusehen sind, wenn der Empfänger dieser Sozialleistungen, die gerade auch dazu dienen, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung - mindestens teilweise - zu decken, d.h. zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts des Kindes beizutragen, sie im Einklang mit der Zweckbestimmung an das Kind weiterreicht, soweit bei dem Kind ein Bedarf besteht (BVerwGE 20, 188; 25, 307 [BVerwG 25.11.1966 - VII C 116/66]; 32, 141 [BVerwG 03.06.1969 - VII C 8/68]; 39, 314 [BVerwG 11.02.1972 - VII C 71/69]; 47, 120) [BVerwG 17.10.1974 - V C 51/73].
  • BVerwG, 11.02.1972 - VII C 71.69

    Keine mehrfache Schankerlaubnissteuer bei Komplementären einer KG

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78
    Jedoch hat der Senat zum Recht der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge wiederholt entschieden, daß das Kindergeld, der früher nach dem Beamtenrecht gewährte Kinderzuschlag und der Kinderzuschuß zur Sozialversicherungsrente als Einkommen des Kindes anzusehen sind, wenn der Empfänger dieser Sozialleistungen, die gerade auch dazu dienen, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung - mindestens teilweise - zu decken, d.h. zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts des Kindes beizutragen, sie im Einklang mit der Zweckbestimmung an das Kind weiterreicht, soweit bei dem Kind ein Bedarf besteht (BVerwGE 20, 188; 25, 307 [BVerwG 25.11.1966 - VII C 116/66]; 32, 141 [BVerwG 03.06.1969 - VII C 8/68]; 39, 314 [BVerwG 11.02.1972 - VII C 71/69]; 47, 120) [BVerwG 17.10.1974 - V C 51/73].
  • BVerwG, 18.06.1962 - V C 14.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78
    Insoweit kann der Klägerin - sofern sie auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertrauen durfte und sofern sie in diesem Vertrauen die ihr gewährte Ausbildungshilfe verbraucht hat - Vertrauensschutz nur versagt werden, wenn sie den Verwaltungsakt erschlichen oder durch unrichtige/unvollständige Angaben erwirkt oder gewußt hatte (hatte wissen müssen), daß ihr die Ausbildungshilfe in der festgesetzten Höhe nicht zusteht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Juni 1962 - BVerwG 5 C 14.61 - FEVS 9, 201 [202] - § 48 Abs. 2 VwVfG).
  • BVerwG, 14.12.1972 - V C 65.72
  • BVerwG, 09.12.1964 - V C 5.64

    Kinderzuschlag als Kindeseinkommen bei Kriegsopferfürsorge

  • BVerwG, 23.06.1977 - 5 C 45.76

    Ausbildungshilfe - Besuch einer höheren Schule - Volksschulpflichtiges Alter

  • BVerwG, 30.10.1963 - V C 89.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

  • BVerwG, 29.01.1965 - VII C 147.63

    Kraftfahrzeugführer - Unaufklärbarkeit - Schwächeanfall - Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 23.02.1966 - V C 93.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 22.76

    Öffentliche Jugendhilfe - Erziehungsanspruch - Wirtschaftliche Hilfe -

  • BVerwG, 12.02.1976 - 5 C 14.75
  • BVerwG, 25.11.1966 - VII C 116.66

    Aufstellung von Kommunalwahllisten durch Parteien

  • BVerwG, 03.06.1969 - VII C 8.68

    Bemessung der Schankerlaubnissteuer

  • BVerwG, 14.06.1967 - V C 102.66

    Anrechnung des dem Stiefvater gewährten Kindergeldes und der diesem gewährten

  • VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 03.2299

    Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz - keine Richtervorlage an das

    Denn bei dieser Wirtschaftsweise sei eine sichere Feststellung, dass zur Befriedigung des notwendigen Lebensbedarfs des Kindes Kindergeld in bestimmter Höhe zugewendet worden sei, gerade nicht möglich; jedenfalls nicht mit der Bestimmtheit, die nach Art und zeitlicher Zurechenbarkeit bei der Feststellung von anrechenbarem Einkommen zu fordern sei (BVerwG vom 7.2.1980, BVerwGE 60, 6; vom 8.2.1980, BVerwGE 60, 18).

    Das vom Verwaltungsgericht herangezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Februar 1980 (BVerwGE 60, 18) sei im vorliegenden Fall nicht anzuwenden.

    Das streitgegenständliche Urteil weiche vom Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. November 2002 Az. 12 ZE 01.2372, den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1966 (FEVS 14, 243) bzw. vom 8. Februar 1980 (FEVS 28, 265 = BVerwGE 60, 18), vom Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. Mai 2002 (FEVS 54, 45) und von der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Februar 2000 (FEVS 52, 114) ab und beruhe auf dieser Abweichung.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 60, 6/9; 60, 18/21; 20, 188; 25, 307; 32, 141; 39, 314; 47, 120), der der Verwaltungsgerichtshof folgt, hängt die Möglichkeit, Kindergeld als Einkommen des Kindes auf die ihm gewährte Sozialleistung anrechnen zu können, davon ab, ob im Einzelfall die zweckorientierte, mit Rücksicht auf das Kind dem jeweils Anspruchsberechtigten gewährte Sozialleistung an das Kind weitergereicht, ihm also zugewendet wird.

  • OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06

    Schuldhafte Amtspflichtverletzung: Anrechnung des den Eltern zugeflossenen

    Wenn eine solche Zuwendung erfolgte, war das Kindergeld sozialhilferechtlich als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen (BVerwGE 60, 18-25).

    Dabei hatte das Bundesverwaltungsgericht, worauf der Kläger zu Recht verweist, festgestellt, dass es eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Kindergeldberechtigte den Unterhalt des Kindes gerade aus dem Kindergeld bestreite und deshalb diese Leistungen an das Kind weiterleite, nicht gebe (BVerwGE 60, 18-25).

    Immerhin kam aber insoweit ein Beweis des ersten Anscheins in Betracht, wenn das Kind im elterlichen Haushalt lebte, von seinen Eltern Naturalunterhalt erhielt und eine Gefährdung des sozialhilferechtlich notwendigen Bedarfs des Elternteils selbst nicht bestand (BVerwGE 60, 18-25).

    "[...] Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass im allgemeinen davon ausgegangen werden kann, dass Kinderzuschüsse zur Rente (vgl. § 270 SGB VI) im Einklang mit ihrer Zweckbestimmung an das Kind weitergereicht werden, soweit nicht der sozialhilferechtlich notwendige Lebensunterhalt des Leistenden gefährdet wäre (BVerwGE 60, 6ff; BVerwGE 60, 18ff.).

  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Dementsprechend hat der Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung an der Anrechenbarkeit keinen Zweifel gelassen (s. z.B. BVerwGE 60, 18 [BVerwG 08.02.1980 - 5 C 61/78]).
  • BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 11/96

    Erstattungsansprüche nach § 103 SGB X und § 104 SGB X , Anwendung bei der

    Da Sozialhilfe nur insoweit zu zahlen ist, als der Berechtigte nicht über einzusetzendes Einkommen oder Vermögen verfügt (§§ 2 und 76 BSHG) und Kg als Einkommen anspruchsmindernd auf die Sozialhilfe anzurechnen ist (BSG SozR 3-5870 § 11a Nr. 1; BVerwGE 60, 18 = Buchholz 436.0 § 86 BSHG Nr. 2; BVerwGE 94, 326 = Buchholz 436.0 § 22 BSHG Nr. 19; BVerwG ZfSH/SGB 1986, 218; Piel ZfSH/SGB 1986, 386), besteht ein Vorrang des Kg-Anspruchs gegenüber dem Sozialhilfeanspruch ("Systemsubsidiarität", § 2 BSHG).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2004 - 12 LC 144/04

    Anrechnung; Bedarf; Behinderter; Einkommen; Einkommensteuerrecht; Eltern;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hängt die Möglichkeit, Kindergeld - bzw. einen ihm entsprechenden Betrag - als Einkommen des Kindes auf die gewährte Sozialleistung anrechnen zu können, davon ab, ob im Einzelfall die zweckorientierte, mit Rücksicht auf das Kind dem jeweils Anspruchsberechtigten gewährte Sozialleistung an das Kind weitergereicht, ihm also zugewendet wird (BVerwG, Urte. v. 7.2.1980, a.a.O., u. v. 8.2.1980 - 5 C 61/78 -, BVerwGE 60, 18 ff.; zustimmend VGH München, a.a.O., u. OVG Hamburg, a.a.O.).

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Lebensunterhalt des Kindes gerade mittels des zweckorientierten und mit Rücksicht auf das Kind gewährten Kindergeld, d. h. gerade aus dem Kindergeld, bestritten wird (BVerwG, Urt. v. 8.2.1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen

    Jedoch erlaubt eine solche durch das Gesetz nicht verbotene und mit dem der Sozialleistung immanenten Zweck durchaus zu vereinbarende Wirtschaftsweise - wie bereits dargelegt - nicht die Feststellung, daß durch Befriedigung; des eingangs beschriebenen notwendigen Lebensbedarfs der Klägerin gerade anteiliges Kindergeld zugewendet worden ist; jedenfalls ist dies nicht mit der Bestimmtheit möglich, die nach Art und zeitlicher Zurcchenbarkeit bei der Feststellung von anrechenbaren Einkommen in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 4 des Bundessosialhilfegesetzes (mit Ausnahme der §§ 81 und 86) zu fordern ist (vgl. hierzu auch die einschlägigen Darlegungen in den ebenfalls zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil des Senats vom selben Tage - BVerwG 5 C 61.78 -).
  • VG Arnsberg, 15.01.2001 - 14 K 4759/99

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Sozialhilfeträgers auf Erstattung weiterer

    Zur Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. Februar 1980 - 5 C 73.79 -, FEVS Bd. 28, 177, 180 ff. (vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1980 - 5 C 61.78 -, FEVS Bd. 28, 265, 268 ff.), u.a. ausgeführt:.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1980 - 5 C 73.79 -, FEVS 28, 177, und vom 8. Februar 1980 - 5 C 61.78 -, FEVS 28, 265; OVG NW, Beschluß vom 17. Juni 1997 - 24 A 576/94 - Lutter, Kindergeld und Wohngeld in der Bedarfsberechnung für die Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialrecht in Deutschland und Europa (ZFSH/SGB) 1997, 387.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2001 - 16 A 455/01

    "Förderung der Familie" gezahltes Kindergeld; Frage der Weitergabe des Geldes an

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1980 - 5 C 73.79 -, FEVS 28, 177, 180 ff., und Urteil vom 8. Februar 1980 - 5 C 61.78 -, FEVS 28, 265, 268 ff.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.1991 - 6 S 653/90

    Sozialhilfe zur Anrechnung von Kindergeld auf das Einkommen der Eltern

    Daß Kindergeld Einkommen im Sinne von § 76 Abs. 1 BSHG ist und nicht nach § 77 Abs. 1 BSHG anrechnungsfrei bleibt, ist in der ständigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (BVerwG, Urteile vom 27.01.1965, BVerwGE 20, 188; vom 25.01.1967, FEVS 15, 1; vom 06.06.1969, BVerwGE 32, 141; vom 16.02.1972, BVerwGE 39, 314; vom 17.04.1974, BVerwGE 47, 120; vom 08.02.1980, BVerwGE 60, 18 sowie Beschluß vom 11.10.1985, BVerwGE 35, 1; Senatsurteile vom 08.03.1972, FEVS 21, 214; vom 14.10.1980 -- 6 S 1617/80 -- sowie vom 06.11.1985 -- 6 S 1808/85 --).

    In der sozialhilferechtlichen Rechtsprechung ist es zwar anerkannt, daß das Kindergeld Einkommen des Kindes ist, wenn es von den Eltern an dieses weitergegeben wird (vgl. dazu besonders die bereits genannten Urteile des BVerwG vom 27.01.1965 und vom 08.02.1980, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 12 A 10375/02

    Zulässigkeit einer Anrechnung des Kindergeldes auf das Einkommen des

    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom Februar 1980 - 5 C 73.79 - (FEVS 28, 177, 180 ff.) und 8. Februar 1980 - 5 C 61.78 - (FEVS 28, 265, 262 ff.) geklärt, dass Kindergeld Einkommen des Kindergeldberechtigten ist und Einkommen des Kindes, das nicht ausnahmsweise selbst kindergeldberechtigt ist, nur dadurch werden kann, dass der Kindergeldberechtigte es zweckorientiert durch einen weiteren Zuwendungsakt an das Kind weitergibt (ebenso OVG Saariouis, FEVS 42, 17; Senatsurteil vom 9. April 1987 - 12 A 151/86 -).
  • OVG Hamburg, 03.04.2002 - 4 Bs 20/02

    Kindergeld als sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen im Sinne von § 76

  • BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 6/96

    Erstattungsanspruch eines nachrangig verpflichteten Leistungsträgers - Fall des

  • VG Minden, 06.01.2004 - 6 K 748/02

    Kostenerstattung unter Sozialhilfeträgern nach Umzug des Hilfeempfängers wegen

  • VG Minden, 11.07.2000 - 6 K 2883/99

    Unterhaltsleistungen als Einkommen im Rahmen der Berechnung von Hilfe zum

  • VG Gelsenkirchen, 21.02.2005 - 11 K 6727/03

    Keine Anrechnung von Kindergeld auf Grundsicherungsanspruch

  • VGH Bayern, 16.07.2004 - 12 B 00.2520

    Sozialhilfe, Anrechnung des Kindergelds als Einkommen des Kindergeldberechtigten,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1997 - 8 B 2289/97
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2005 - 2 PA 198/05

    Kindergeld; Mietbeihilfe; Mieter; Untermieterverhältnis; wirtschaftliche

  • VG Düsseldorf, 29.06.2004 - 22 K 8105/03

    Anforderungen an das Vorliegen des sozialrechtlichen Anspruchs auf Bewilligung

  • VG Münster, 25.11.2003 - 5 K 2204/99

    Sozialhilferechtliche Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf

  • VG Düsseldorf, 15.06.2005 - 19 K 6318/04

    Bewilligung von Leistungen einer Grundsicherung ; Bedarfsorientierte

  • VG Arnsberg, 15.11.2000 - 9 K 4197/99

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt; Bagatellgrenze für Hilfeempfänger

  • VG Arnsberg, 09.03.2000 - 5 K 2311/96

    Begriff des Einkommens im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes; Neue Rechtsform

  • VG Düsseldorf, 14.02.2000 - 22 L 4115/99

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im

  • VG Gelsenkirchen, 03.03.2005 - 19 K 6791/03

    Grundsicherungsleistungen, Kindergeld, Anrechnung

  • VG Arnsberg, 12.01.2004 - 5 K 4073/03

    Ausgestaltung der Anrechnung des Kindergeldes i.S.d. Gesetzes über eine

  • VG Berlin, 28.01.1992 - 8 A 111.89

    Rückforderung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG; Rücknahme eines

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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.02.1979 - 5 C 61.78   

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BVerwG, 28.02.1979 - 5 C 61.78 (https://dejure.org/1979,6907)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1979 - 5 C 61.78 (https://dejure.org/1979,6907)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1979 - 5 C 61.78 (https://dejure.org/1979,6907)
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   BVerwG, 23.05.1980 - 5 C 61.78   

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  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Streitgegenstandswerts für ein Revisionsverfahren

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