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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 64.79   

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BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 64.79 (https://dejure.org/1980,735)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1980 - 5 C 64.79 (https://dejure.org/1980,735)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1980 - 5 C 64.79 (https://dejure.org/1980,735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Aufrechnung - Rückzahlungsanspruch - Überzahlte Hilfe - Lebensunterhalt - Laufende Hilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 60, 240
  • DVBl 1980, 959
  • DÖV 1981, 60
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.04.1968 - V C 62.67
    Auszug aus BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 64.79
    Auch nach dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs/Allgemeiner Teil ist die Aufrechnung mit einem Anspruch auf Rückzahlung von in der Vergangenheit überzahlter Hilfe zum Lebensunterhalt gegen den Anspruch des Hilfesuchenden auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt in der Regel ausgeschlossen (Bestätigung von BVerwGE 29, 295).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf während eines vergangenen Zeitabschnitts überzahlte Hilfe zum Lebensunterhalt nicht mit laufender Hilfe zum Lebensunterhalt "verrechnet" werden, es sei denn, daß die notwendige Deckung des Lebensunterhaltes im Sinne des § 12 BSHG anders als durch Leistung von Sozialhilfe gewährleistet ist, etwa dadurch, daß der Hilfesuchende Schonvermögen hat (BVerwGE 29, 295 [300]; 40, 73 [77]).

  • BVerwG, 19.04.1972 - V C 72.71

    Gewährung einer Heilbehandlung im Rahmen der Tuberkulosehilfe -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 64.79
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf während eines vergangenen Zeitabschnitts überzahlte Hilfe zum Lebensunterhalt nicht mit laufender Hilfe zum Lebensunterhalt "verrechnet" werden, es sei denn, daß die notwendige Deckung des Lebensunterhaltes im Sinne des § 12 BSHG anders als durch Leistung von Sozialhilfe gewährleistet ist, etwa dadurch, daß der Hilfesuchende Schonvermögen hat (BVerwGE 29, 295 [300]; 40, 73 [77]).
  • RG, 26.05.1914 - III 62/14

    Zurückbehaltung; Aufrechnung; Aufrechnungsverbot; Arglisteinrede

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 64.79
    Auf die Frage, ob etwas anderes zu gelten hat, wenn der Rückforderungsanspruch des Trägers der Sozialhilfe darauf gestützt wird, daß die Gewährung der Hilfe durch Arglist bewirkt, mit anderen Worten, daß sie erschlichen, durch betrügerisches Verhalten erlangt worden ist, und ob bei der entsprechenden Anwendung des § 394 Satz 1 BGB der Berufung des Hilfeempfängers auf das Aufrechnungsverbot im Hinblick auf Treu und Glauben der Einwand der Arglist entgegengesetzt werden kann (vgl. dazu RGZ 85, 108 [116 ff.]; BGHZ 30, 36; Bundesarbeitsgericht AP § 394 BGB Nrn. 5, 8 und 9), kommt es für die Entscheidung dieses Rechtsstreits aus gleich noch darzulegenden Gründen nicht an.
  • BGH, 22.04.1959 - IV ZR 255/58

    Aufrechnungsverbot des § 394 BGB

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 64.79
    Auf die Frage, ob etwas anderes zu gelten hat, wenn der Rückforderungsanspruch des Trägers der Sozialhilfe darauf gestützt wird, daß die Gewährung der Hilfe durch Arglist bewirkt, mit anderen Worten, daß sie erschlichen, durch betrügerisches Verhalten erlangt worden ist, und ob bei der entsprechenden Anwendung des § 394 Satz 1 BGB der Berufung des Hilfeempfängers auf das Aufrechnungsverbot im Hinblick auf Treu und Glauben der Einwand der Arglist entgegengesetzt werden kann (vgl. dazu RGZ 85, 108 [116 ff.]; BGHZ 30, 36; Bundesarbeitsgericht AP § 394 BGB Nrn. 5, 8 und 9), kommt es für die Entscheidung dieses Rechtsstreits aus gleich noch darzulegenden Gründen nicht an.
  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R

    Vorlage an den Großen Senat - Verrechnung - Erklärung durch Verwaltungsakt

    Auch ist keine Rechtsprechung des BVerwG zur Rechtsnatur einer Aufrechnung nach § 51 SGB X ersichtlich (das Urteil vom 19.6.1980 - BVerwGE 60, 240 - geht hierauf nicht ein; der Beschluss vom 6.11.1995 - 5 B 154/95, Buchholz 435.11 § 55 SGB I Nr. 2 - hat die Nichtzulassungsbeschwerde mangels Entscheidungserheblichkeit der einschlägigen Rechtsfrage zurückgewiesen) .
  • BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82

    Leistungsrecht - Bundessozialhilfegesetz - Vorschrift - Rücknahme - Rückwirkung -

    Dieser Vorbehalt erfaßt nach der ständ. Rechtspr. des BVerwG nicht nur Abweichungen, die sich in der Gestalt ausdrücklicher Vorschriften ergeben, sondern auch solche Abweichungen, die nach den für den einzelnen Sozialleistungsbereich geltenden Strukturprinzipien zwingend sind (BVerwGE 58, 68 [69 f.] [hier: V (545) 54 a-b]; BVerwG 60, 240 [242 f.]; vgl. auch BVerwGE 66, 90 [91]).
  • OVG Bremen, 17.01.2005 - 1 B 7/05

    Anwaltsverschulden; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung; Eigenständiges

    Antwortet ein Ausländer, dessen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen vor dem Verwaltungsgericht erfolglos geblieben ist, nicht auf die Übersendung des Beschlusses durch seinen Rechtsanwalt und dessen damit verbundene Anfrage, ob Rechtsmittel eingelegt werden soll, ist der Rechtsanwalt vor Ablauf der Beschwerdefrist gehalten, sich zu vergewissern, ob seine Post den Mandanten erreicht hat, bevor er von der Einlegung des Rechtsmittels absieht (im Anschluss an BVerwGE 60, 240).

    Er war vielmehr gehalten, bei dem Mandanten nochmals und nicht nur mit einfachem Brief Rückfrage zu halten oder sich auf sonstige Weise zu vergewissern, ob dieser die Einlegung der Beschwerde wünsche oder nicht (BVerwGE 60, 240 ; ThürOVG NVwZ-RR 1997, 390 ).

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2003 - 12 ME 52/03

    Darlegungserfordernisse bei einer Beschwerde; Voraussetzungen des Widerrufs eines

    Allein durch ein solches Verständnis wird auch den in § 25a Abs. 1 und 2 BSHG enthaltenen Regelungen Rechnung getragen, die eine Aufrechnung der Hilfe zum Lebensunterhalt bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche mit Ansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen den Hilfeempfänger nur in näher umschriebenen - hier nicht vorliegenden - Fallgruppen vorsehen, die durch ein Fehlverhalten des Hilfeempfängers gekennzeichnet sind (vgl. hierzu: W. Schellhorn/ H. Schellhorn, a.a.O., § 15a, Rn. 10; zum Ausschluss der Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs des Sozialhilfeträgers gegen einen Anspruch des Hilfeempfängers auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt: BVerwG, Urt. v. 19.6.1980 - BVerwG 5 C 64.79 - , BVerwGE 60, 240, 242).
  • VGH Bayern, 13.01.1997 - 12 CE 96.504

    Rücknahme von Sozialhilfebescheiden wegen unvollständiger Angaben (Überzahlung);

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  • BVerwG, 09.03.1992 - 5 B 12.92

    Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt - Darlegung der grundsätzlichen

    Deshalb ist auch die auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 64.79 - (BVerwGE 60, 240 = FEVS 28, 397) zum Aufrechnungsverbot gestützte Abweichungsrüge gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht begründet.
  • BVerwG, 12.12.1984 - 5 CB 9.84

    Voraussetzungen für das Wiederaufgreifen eines rechtsbeständig abgeschlossenen

    In diesen Fällen haben die Strukturprinzipien der besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs Vorrang vor den Regelungen des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch (BVerwGE 58, 68 [BVerwG 10.05.1979 - 5 C 79/77]; 60, 240 ).
  • BVerwG, 12.12.1984 - 5 CB 10.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    In diesen Fällen haben die Strukturprinzipien der besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs Vorrang vor den Regelungen des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch (BVerwGE 58, 68 [69 f.]; 60, 240 [242 f.]).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.11.1989 - 5 A 82/87

    Dienstliche Beurteilung; Beamtenverhältnis; Beamtenverhältnis auf Probe;

    Bei den übrigen von der Klägerin geäußerten Mängeln hinsichtlich des Sachverhalts handelt es sich nicht um bestimmte nachprüfbare Handlungen (vgl. BVerwGE 60, 240, 248), sondern um Werturteile, die rechtsfehlerfrei einer dienstlichen Beurteilung zugrunde gelegt werden können, wenn sie nicht lediglich eine formelhafte Behauptung, sondern für den Beamten einsichtig und für außenstehende Dritte nachvollziehbar sind (BVerwGE 60, 245, 251) [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 133/06
    Dieser Vorbehalt erfaßt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur Abweichungen, die sich in der Gestalt ausdrücklicher Vorschriften ergeben, sondern auch solche Abweichungen, die nach den für den einzelnen Sozialleistungsbereich geltenden Strukturprinzipien zwingend sind (BVerwGE 58, 68 (69 f.); BVerwGE 60, 240 (242 f.); vgl. auch BVerwGE 66, 90 (91)).
  • VG Kassel, 27.03.2003 - 7 G 518/03
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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.07.1979 - 5 C 64.79   

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BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1979 - 5 C 64.79 (https://dejure.org/1979,8908)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1979 - 5 C 64.79 (https://dejure.org/1979,8908)
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