Rechtsprechung
BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - Verwaltungsakt - Zeitlicher Umfang - Zeitliche Verteilung - Entgelt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 02.09.1982 - 1 K 276/82
- BVerwG, 20.05.1983 - 5 C 66.82
- BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82
- BVerwG, 28.11.1983 - 5 C 66.82
Papierfundstellen
- BVerwGE 68, 97
- NVwZ 1984, 243
- DÖV 1984, 249
Wird zitiert von ... (70) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.02.1983 - 5 C 115.81
Sozialhilfe - Arbeitsbegriff - Verweigerungsgrund - Hilfe zum Lebensunterhalt - …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82
"Arbeit" im Sinne des § 25 Abs. 1 BSHG ist auch die gemeinnützige und zusätzlich Arbeit nach § 19 Abs. 2 BSHG selbst dann, wenn dem Hilfesuchenden Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich einer angemessenen Entschädigung für Mehraufwendungen gewährt wird (Bestätigung von BVerwGE 67, 1 [BVerwG 10.02.1983 - 5 C 115/81]).Zum Inhalt dieser Vorschriften und zu ihrem Verhältnis zueinander hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10. Februar 1983 (BVerwGE 67, 1 [BVerwG 10.02.1983 - 5 C 115/81]; FEVS 32, 265; NDV 1983, 314; NVwZ 1983, 410; ZfSH/SGB 1983, 215) entschieden, daß "Arbeit" im Sinne des § 25 Abs. 1 BSHG auch die gemeinnützige und zusätzliche Arbeit nach § 19 Abs. 2 Halbsatz 1 BSHG selbst dann ist, wenn dem Hilfesuchenden Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich einer angemessenen Entschädigung für Mehraufwendungen gewährt wird.
Hieraus ergibt sich, daß die Heranziehung zur gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeit selbst Verwaltungsakt ist, der - ganz gleich ob er schriftlich, mündlich oder in anderer Weise erlassen wird (§ 33 Abs. 2 Satz 1 SGB X) - nach Absatz 1 dieser Vorschrift inhaltlich hinreichend bestimmt sein muß (vgl. auch dazu das Urteil vom 10. Februar 1983 - BVerwGE 67, 1 [BVerwG 10.02.1983 - 5 C 115/81] [6 f.]).
Der Träger der Sozialhilfe wird bei der Gestaltung der Hilfe und ihrer Anpassung an die Besonderheiten des Einzelfalles freier gestellt (BVerwGE 67, 1 [BVerwG 10.02.1983 - 5 C 115/81] [6]).
- BVerwG, 31.01.1968 - V C 22.67
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82
Die Kritik an dieser Entscheidung und ihrer Begründung im einzelnen, soweit sie auf der Grundlage des gegenwärtig geltenden Rechts geübt wird (siehe Friehe in NVwZ 1983, 382) und nicht im wesentlichen auf rechts- und sozialpolitischen Überlegungen beruht (siehe Krahmer in ZfSH/SGB 1983, 211) - die Gerichte sind nicht der Gesetzgeber -, gibt keinen Anlaß, die schon in der Entscheidung vom 31. Januar 1968 (BVerwGE 29, 99 [BVerwG 31.01.1968 - V C 22/67]; FEVS 15, 121; NDV 1968, 136) angelegte Auffassung aufzugeben.Die Folgen mangelnder Arbeitsbereitschaft des Hilfesuchenden werden aus systematischen Gründen im Unterabschnitt 4 behandelt." Was Sinn und Zweck der §§ 18 ff. und 25 Abs. 1 BSHG in ihrer Verknüpfung angehen, so ist es nicht ausgeschlossen, daß die (zeitweise) Versagung von Geld- (oder Sach-)Leistungen - gänzlich oder teilweise - ein taugliches Mittel sein kann, mit dem ein Hilfesuchender zur Selbsthilfe durch Aufnahme von (zumutbarer) Arbeit motiviert werden kann (vgl. dazu schon BVerwGE 29, 99 [BVerwG 31.01.1968 - V C 22/67] [103]).
Arbeiten als solches ist - ganz gleich, auf welchen Wege hierzu Gelegenheit geboten wird - ein Mittel, einen Hilfesuchenden (Hilfeempfänger) in seinem Selbsthilfestreben zu unterstützen und ihm Gelegenheit zur Entfaltung seiner Persönlichkeit zu geben, ein wesentliches Kriterium für ein Leben, das der Würde des Menschen entspricht, § 1 Abs. 2 BSHG (BVerwGE 29, 99 [BVerwG 31.01.1968 - V C 22/67]; Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 25. März 1981, NDV 1981, 170).
- BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 67.82
Gemeinnützige und zusätzliche Arbeit - Hilfeempfänger - Hilfe zum Lebensunterhalt …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82
Daß zum Beispiel eine "vollständige" Arbeit nach Sinn und Zweck der gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeit nicht verlangt werden darf, hat das Bundesverwaltungsgericht mit dem Urteil vom 13. Oktober 1983 - BVerwG 5 C 67.82 - entscheiden.
- BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R
Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren …
Das BVerwG hatte als Anforderungen an die Bezeichnung von Arbeitsgelegenheiten formuliert, es müsse die Art der Arbeit, ihr zeitlicher Umfang und ihre zeitliche Verteilung sowie die Höhe der angemessenen Entschädigung für Mehraufwendungen im Einzelnen bestimmt sein (BVerwGE 67, 1, 6; 68, 97, 99; BVerwG, Urteil vom 4.6.1992 - 5 C 35/88, NVwZ 1993, 371). - BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 20.93
Sozialhilfe - Leistungsversagung - Selbsthilfe durch Arbeit - Zumutbarkeit
Auf der Grundlage dieses Normverständnisses sind die (sozialhilferechtlichen) Anforderungen an die Zumutbarkeit einer Arbeit anhand der in § 18 Abs. 3 BSHG genannten Kriterien zu bestimmen, die den in § 18 Abs. 1 BSHG normierten Grundsatz, nach dem jeder Hilfesuchende seine Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen einzusetzen hat, einschränken (vgl. BVerwGE 67, 1 [6]; 68, 97 [99]; 92, 163 [165 f.]). - BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 2.99
Auslegung des Antrages; Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zu zusätzlicher …
Einschränkungen für eine Mitbestimmung ergeben sich daraus, daß die Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit durch einen Verwaltungsakt erfolgt, der hinsichtlich der zu leistenden Arbeit, ihres zeitlichen Umfanges und ihrer zeitlichen Verteilung sowie hinsichtlich des "Entgelts" hinreichend bestimmt sein muß (BVerwGE 68, 97, Ls. 2.).Denn diese Festlegungen sind in den späteren Heranziehungsbescheid als Umschreibung der zu leistenden Arbeit in hinreichend bestimmter Form aufzunehmen (Rspr. des 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 68, 97, Ls. 2).
- VG Göttingen, 01.04.2003 - 2 B 112/03
Bestimmtheit; gemeinnützige Arbeit; Gesamtplan; Hilfe zur Arbeit; wöchentliche …
Der einstweilige Rechtsschutzantrag wäre zwar statthaft, weil das mit dem Bescheid vom 26. Februar 2003 ausgesprochene Angebot zur Arbeit einen mit dem Widerspruch angreifbaren Verwaltungsakt darstellt (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.10.1983 -5 C 66.82-, BVerwGE 68, 97 (99) und vom 04.06.1992 -5 C 35.88-, FEVS 43, 89 (92); Beschluss der Kammer vom 08.12.1992 -2 B 2276/92-; a.A. OVG Münster, Beschluss vom 12.03.1999.Es genügt nicht, dass der Träger der Sozialhilfe den Hilfesuchenden lediglich einer Einrichtung zuweist und die Auswahl der konkret zu leistenden Arbeit etwa der Leitung dieser Einrichtung überlässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.02.1983 -5 C 115.81-, BVerwGE 67, 1, 6 f.; vom 13.10.1983 -5 C 66.82-, BVerwGE 68, 97, 99; Beschluss vom12.12.1996 -5 B 192.95-, juris).
Die hinreichende inhaltliche Bestimmtheit eines auf § 19 Abs. 2 BSHG F. 1987 gestützten Verwaltungsaktes erfordert ferner Angaben zum zeitlichen Umfang der zu leistenden Arbeit und zu ihrer zeitlichen Verteilung sowie schließlich dazu, ob das übliche Arbeitsentgelt oder die (regelsatzmäßige) Hilfe zum Lebensunterhalt nebst einer bestimmten Entschädigung für Mehraufwendungen gewährt werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.10.1983, a.a.O., S. 100).
Als Unzumutbar wird es in diesem Zusammenhang jedenfalls angesehen, wenn ein Hilfeempfänger "vollschichtig" zur gemeinnützigen Arbeit herangezogen wird, weil in diesem Fall die Leistungen des Sozialhilfeträgers (Hilfe zum Lebensunterhalt und Mehraufwandsentschädigung) in einem eindeutigen Missverhältnis zum Umfang der Arbeitsleistung stehen (…vgl. Krahmer, a.a.O., Rdnr. 17;… Schellhorn u.a., a.a.O. Rdnr. 20, jeweils m.w.N.; BVerwG…, Urteil vom 10.02.1983, a.a.O., 7; Urteil vom 13.10.1983, a.a.O., 96; OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.04.1981 -4 OVG B 2/81-).
- LSG Hamburg, 11.07.2005 - L 5 B 161/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Voraussetzung für eine Absenkung wegen der …
Für die entsprechende Vorschrift des § 19 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wurde allgemein angenommen, dass das Arbeitsangebot ein Verwaltungsakt sei (BVerwG, Urt. v. 13 Oktober 1983 - 5 C 66.82 -, BVerwGE 68, S. 97, 99;… Krahmer, in: LPK-BSHG, 6. Aufl., § 19 Rn. 7). - VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 12 S 2637/02
Beschwerdeeinlegung- und begründungsfrist nach PKH-Bewilligung
Die Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit muss, soweit sie wie hier durch Verwaltungsakt erfolgt, hinsichtlich der Art der Arbeit, ihres zeitlichen Umfangs und ihrer zeitlichen Verteilung sowie - wird die 2. Alternative des § 19 Abs. 2 Halbsatz 1 BSHG gewählt - der Höhe der angemessenen Entschädigung für Mehraufwendungen hinreichend bestimmt sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.02.1983, BVerwGE 67, 1, 6, vom 13.10.1983, BVerwGE 68, 97, 99 f. und vom 04.06.1992, NVwZ 1993, 371).Nicht ausreichend ist, wenn - wie im vorliegenden Fall geschehen - die Auswahl der konkret zu leistenden Arbeit der Leitung der Einrichtung überlassen ist, welcher der Sozialhilfeempfänger zugewiesen wird (BVerwG, Urteil vom 13.10.1983, a.a.O.; vgl. auch Bayer. VGH, Urteil vom 19.03.1991, FEVS 43, 331).
- VG Göttingen, 19.08.2003 - 2 B 282/03
Alleinerziehende; Arbeit; Arbeitsunwilligkeit; Arbeitsverweigerung; gemeinnützige …
Es genügt nicht, dass der Träger der Sozialhilfe den Hilfesuchenden lediglich einer Einrichtung zuweist und die Auswahl der konkret zu leistenden Arbeit etwa der Leitung dieser Einrichtung überlässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.02.1983 -5 C 115.81-, BVerwGE 67, 1, 6 f.; vom 13.10.1983 -5 C 66.82-, BVerwGE 68, 97, 99; Beschluss vom12.12.1996 -5 B 192.95-, juris).Die hinreichende inhaltliche Bestimmtheit eines auf § 19 Abs. 2 BSHG gestützten Verwaltungsaktes erfordert ferner Angaben zum zeitlichen Umfang der zu leistenden Arbeit und zu ihrer zeitlichen Verteilung sowie schließlich dazu, ob das übliche Arbeitsentgelt oder die (regelsatzmäßige) Hilfe zum Lebensunterhalt nebst einer bestimmten Entschädigung für Mehraufwendungen gewährt werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.10.1983, a.a.O., S. 100).
Als angemessen angesehen wird aber jedenfalls eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 bis 25 Stunden, die hier nicht überschritten wird (…vgl. Krahmer, a.a.O., Rdnr. 17;… Schellhorn u.a., a.a.O. Rdnr. 20, jeweils m.w.N.; BVerwG…, Urteil vom 10.02.1983, a.a.O., 7; Urteil vom 13.10.1983, a.a.O., 96; OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.04.1981 -4 OVG B 2/81-).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2000 - 16 B 605/00
D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Gemeinnützige Arbeit, Arbeitsgelegenheit, …
Zu Unrecht stützt sich der Antragsteller auf den genannten Kommentar und die ebenfalls in Bezug genommenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 1993 - 5 C 115/81 -, BVerwGE 67, 1, und vom 13. Oktober 1993 - 5 C 66/82 -, BVerwGE 68, 97, auch für seine Auffassung, die Aufforderung zur Arbeit müsse dem Betroffenen mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben werden.Es trifft jedenfalls nicht zu, dass in dem zu §§ 18 f., 25 BSHG ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 1983 - 5 C 67/92 - , BVerwGE 68, 97 ff. = FEVS 33, 45 ff. eine zeitliche Obergrenze für die Inanspruchnahme von 20 Wochenstunden angenommen worden wäre.
- BVerwG, 10.12.1987 - 5 C 32.85
Rechtsmittel
In beiden Fällen bleibt gleichwohl Ä ggf. modifizert Ä eine Hilfegewährung möglich (vgl. zu ersterer Vorschrift BVerwGE 68, 97 ). - VG Saarlouis, 03.04.2017 - 3 K 2311/16
Erstattungsanspruch des gem. § 10 Abs. 4 S. 1 SGB VIII nachrangig verpflichteten …
Allerdings muss der Grad der Beeinträchtigung derart sein, dass ohne Hilfe die Ziele der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefährdet wären.(…Stähr, in: Hauck/Noftz, SGB, 05/15, § 35a SGB VIII, Rn. 28.) Geringfügige Einschränkungen genügen nicht; erforderlich ist eine nachhaltige Beeinträchtigung der sozialen Funktionstüchtigkeit.(BVerwG, U. v. 13. Oktober 1983 - 5 C 66/82 - juris.) Diese liegt vor, da die Fähigkeit des Beigeladenen zu altersgemäßen Handlungsmöglichkeiten und Kontakten jedenfalls im Bereich Schule aufgrund der Abweichung seiner seelischen Gesundheit vom lebensalterstypischen Zustand beeinträchtigt ist.(Vgl. BayVGH, B. v. 23.7. 2012 - 12 ZB 11.1742; BayVGH, U. v. 23.2. 2011 - 12 B 10.1331, Juris.) Die Einbindung in diesen Lebensbereich ist so erschwert, dass er nur noch bedingt die Fähigkeit hat, sich dort altersangemessen selbst zu verwirklichen und das benötigte Maß an Wertschätzung und Anerkennung zu erfahren.(Vgl. VG Arnsberg, U. v. 13.12.2005 - 11 K 910/05, juris;… Stähr, in: Hauck/Noftz, SGB, 05/15, § 35a SGB VIII, Rn. 29.) Die wechselseitigen Beziehungen und Interaktionen des Beigeladenen zu seinen Mitschülern und seinen Lehrern sind nach den o. g. Feststellungen der Schule aufgrund seiner in bestimmten Situationen auftretenden Blockaden, Ängste und Hemmungen, seiner fehlenden Selbstorganisationsfähigkeit und geringen Aufmerksamkeitsdauer einerseits sowie aufgrund seiner starken Gefühlsäußerungen und räumlichen Entfernung im Fall von schulischen Misserfolgen bzw. erfahrener Frustration andererseits zeitlich längerfristig und im Ausmaß erheblich gestört bzw. beeinträchtigt. - BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 824/98
Befristeter Arbeitsvertrag als Sozialhilfemaßnahme
- BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 661/97
Befristeter Arbeitsvertrag als Sozialhilfemaßnahmen
- LSG Baden-Württemberg, 02.11.2009 - L 1 AS 746/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Ein-Euro-Job - kein …
- ArbG Weiden/Oberpfalz, 29.09.2005 - 2 Ca 480/05
Zur Frage, ob der Empfänger von Arbeitslosengeld II, der Tätigkeiten im Rahmen …
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.1989 - 6 S 1546/89
Hilfe zur Arbeit
- SG Bremen, 26.06.2009 - S 26 AS 1054/09
- BVerwG, 27.06.1995 - 5 B 53.95
Bescheid zur Heranziehung zur Leistung gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - …
- SG Bremen, 17.03.2009 - S 26 AS 218/09
- LSG Baden-Württemberg, 09.07.2009 - L 12 AS 2557/09
- SG Lüneburg, 25.08.2008 - S 25 AS 1185/06
Sozialrechtliche Ausgestaltung der Höhe des Leistungsanspruchs einer dreiköpfigen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2006 - L 8 AS 478/05
Bestimmtheitserfordernis bei einer Aufforderung zur Ableistung von Arbeit im …
- LAG Hessen, 13.06.2006 - 4 TaBV 9/06
- VG Münster, 01.07.2003 - 5 K 638/00
Hilfebedürftigkeit bei eingeräumter Nutzung eines Kraftfahrzeuges; Gewährung von …
- BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 35.88
Arbeit, inhaltliche Bestimmtheit des Angebots gemeinnütziger und zusätzlicher …
- VG Bremen, 18.02.2008 - S7 K 784/07
Arbeitslosengeld II - Sanktion
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2007 - L 8 SO 38/06
Erstattungspflicht eines Sozialhilfeträgers gegenüber einem anderen für …
- LAG Berlin, 29.09.1997 - 17 Sa 89/97
Arbeitsverhältnis: Befristung - § 19 Abs. 2 BSHG
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - L 25 AS 211/10
Prozesskostenhilfe; Statthaftigkeit der Beschwerde; allgemeiner Grundsatz des …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2011 - L 32 AS 27/10
Arbeitsgelegenheit; Sanktionsbescheid; Bestimmtheit; Maßnahmeangebot
- BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 166/85
Ungerechtfertigte Heranziehung zu gemeinnütziger Arbeit - Geltendmachung von …
- BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 661/86
Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Heranziehung zu gemeinnütziger und …
- LAG Berlin, 02.02.1998 - 9 Sa 132/97
Arbeitsverhältnis: Befristung - Sozialhilfe - Hilfe zur Arbeit
- BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87
Eröffnung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Falle der Heranziehung eines …
- BVerwG, 10.12.1992 - 5 B 118.92
Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2005 - L 29 B 121/05
Einstweiliger Rechtsschutz - Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des …
- OVG Niedersachsen, 13.11.1991 - 4 L 1807/91
Ermächtigung ; Träger der Sozialhilfe; Hilfeempfänger; Arbeitgeber; Abschluß …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2008 - L 19 B 33/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- VGH Bayern, 02.07.2001 - 12 CE 01.495
Widerspruch gegen die Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit; …
- OLG Nürnberg, 05.03.1992 - 8 U 2784/91
Unterlassung der Mitteilung einer Streitverkündung an einen …
- BVerwG, 10.12.1992 - 5 B 119.92
Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt …
- BVerwG, 12.12.1996 - 5 B 192.95
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechssache - Hinreichende Bestimmtheit eines …
- BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.1992 - 6 S 2681/91
Zur vorläufigen Einsetzbarkeit des Schonvermögens nach BSHG § 88 Abs 2 Nr 7
- VGH Hessen, 24.02.1987 - 9 TG 2667/85
Zur Kürzung von Sozialhilfeleistungen wegen Verweigerung gemeinnütziger …
- VGH Hessen, 27.11.1986 - 9 TG 1269/86
Sozialhilfe - Heranziehung zu gemeinnütziger Arbeit als Verwaltungsakt
- LSG Hamburg, 08.03.2006 - L 5 B 344/05
- SG Hamburg, 28.06.2005 - S 51 AS 525/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bestimmtheit des Angebots einer …
- OVG Niedersachsen, 19.06.2003 - 12 ME 142/03
Arbeitsverweigerung; Hilfe zum Lebensunterhalt; Kürzung; Mitwirkung; Sozialhilfe; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2000 - 16 B 833/00
Fernbleiben von einer vermittelten gemeinnützigen Arbeit und Nichtteilnahme an …
- BVerwG, 19.11.1993 - 5 B 116.93
Anfechtbarkeit einer Unanfechtbarkeitserklärung der Ablehnung eines Antrags auf …
- VG Neustadt, 02.12.2003 - 4 L 3161/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2001 - 16 A 1893/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2001 - 16 A 1894/00
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2014 - L 8 AY 71/14
Zumutbarkeit von "Ein-Euro-Jobs"
- VG Neustadt, 29.11.2004 - 4 L 2692/04
- VG Mainz, 04.06.2004 - 2 K 1379/03
Aufforderung zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit; Kürzung der Hilfe zum …
- VG Köln, 25.10.2001 - 21 K 1159/99
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer angeordneten vollständigen Einstellung der …
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.1994 - 6 S 2373/94
Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - aufschiebende Wirkung …
- BVerwG, 22.07.1987 - 5 ER 225.87
Rechtsmittel
- SG Osnabrück, 29.06.2009 - S 16 AS 612/08
- SG Osnabrück, 05.09.2008 - S 16 AS 615/08
- SG Osnabrück, 11.06.2008 - S 16 AS 432/08
- SG Osnabrück, 09.06.2006 - S 16 AY 17/06
- VG Meiningen, 15.12.2005 - 8 K 821/00
Sozialhilferecht; Heranziehung zu gemeinnütziger Arbeit; Kürzung und Einstellung …
- VG Weimar, 28.12.1999 - 5 E 4173/99
Sozialhilferecht; Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit
- SG Osnabrück, 23.11.2009 - S 16 AS 931/08
- SG Wiesbaden, 04.09.2008 - S 21 AY 4/08
D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitsgelegenheit, Ablehnung, …
- SG Osnabrück, 21.06.2006 - S 16 AY 16/06
- VG Hannover, 13.03.2002 - 17 A 4967/01
Beschäftigte; BSHG-Kräfte; Personalvertretung; Personalvertretungsrecht; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2006 - L 7 AS 442/05
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BVerwG, 28.11.1983 - 5 C 66.82 |
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Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit
Verfahrensgang
- VG Aachen, 02.09.1982 - 1 K 276/82
- BVerwG, 20.05.1983 - 5 C 66.82
- BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82
- BVerwG, 28.11.1983 - 5 C 66.82
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BVerwG, 20.05.1983 - 5 C 66.82 |
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Gewährung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- VG Aachen, 02.09.1982 - 1 K 276/82
- BVerwG, 20.05.1983 - 5 C 66.82
- BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82
- BVerwG, 28.11.1983 - 5 C 66.82