Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 11.02.1998 | BVerwG, 04.09.1997 | BVerwG, 08.08.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen in der Sozialhilfe

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 88 Abs. 1, § 88 Abs. 2 Nrn. 1, 3, 6, 8, § 88 Abs. 3

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

Kurzfassungen/Presse

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Lebensversicherung und Sozialhilfe

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 106, 105
  • NJW 1998, 1879
  • VersR 1999, 1258
  • DVBl 1998, 480
  • NVwZ 1998, 738
  • NVwZ 1998, 739 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (152)  

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Nach dieser Rechtsprechung würden auch Verluste von 50 vH gegenüber den eingezahlten Beträgen keine besondere Härte darstellen (Hinweis auf BVerwG FEVS 48, 145, 151).

    Zur Bestimmung des Begriffs der Unwirtschaftlichkeit iS des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II kann daher auch nicht auf die Rechtsprechung des BVerwG zurückgegriffen werden, die ausschließlich zu dem Begriff der "Härte" ergangen ist (vgl jetzt § 90 Abs. 3 SGB XII bzw früher § 88 Abs. 3 BSHG; vgl beispielsweise BVerwGE 106, 105, 110; 121, 34, 35 ff).

  • BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 3.03  

    Angemessene Alterssicherung, Schutz vor Vermögenseinsatz im Rahmen der Hilfe zum

    Es handelt sich bei der Lebensversicherung bzw. deren Rückkaufswert um verwertbares Vermögen i.S. des § 88 Abs. 1 BSHG (vgl. Urteil des Senats vom 19. Dezember 1997 - BVerwG 5 C 7.96 - BVerwGE 106, 105 ).

    Zutreffend hat der Verwaltungsgerichtshof es unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1997 (a.a.O. S. 109) unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten im Rahmen der hier vorliegenden Hilfe zum Lebensunterhalt nicht als härtebegründenden Umstand angesehen, dass der Rückkaufswert einer Lebensversicherung erheblich hinter den auf sie erbrachten Eigenleistungen zurückbleiben kann.

    Diese Überlegung steht in Übereinstimmung mit Erwägungen, die den Senat in seinem Urteil vom 19. Dezember 1997 bei der Bewertung von Sparguthaben im Zusammenhang mit der Regelung in § 88 Abs. 3 Satz 2 BSHG geleitet haben: Der Schutz dieser Härtevorschrift könne "nur denjenigen zuteil werden, die ihr Vermögen auch nachweisbar für den Zweck der Alterssicherung verwenden; bloße Absichten oder unverbindliche Erwägungen ... können dagegen nicht ohne weiteres zur Herausnahme eines Teiles des zu verwertenden Vermögens führen" (insoweit in BVerwGE 106, 105 nicht abgedruckt; vgl. aber in Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 35 ).

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Der Begriff der Verwertbarkeit ist ein rein wirtschaftlicher und beurteilt sich sowohl nach den tatsächlichen als auch nach den rechtlichen Verhältnissen (so bereits BSG, Urteil vom 30. Mai 1990 - 11 RAr 33/88 - zur Alhi und BVerwGE 106, 105, 107 - zum Bundessozialhilfegesetz ).
mehr

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.02.1998 - 5 C 7.96   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 7.96   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.08.1996 - 5 C 7.96   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht