Rechtsprechung
AG Neustadt/Weinstraße, 13.02.2009 - 5 C 73/08 |
Zitiervorschläge
AG Neustadt/Weinstraße, Entscheidung vom 13. Februar 2009 - 5 C 73/08 (https://dejure.org/2009,26199)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,26199) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Umlagefähigkeit der Grundüberholung des Gartens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Betriebskosten: Gehört zur Nutzgartenpflege auch der einmalige Baummrückschnitt?
- gaius.legal
Umlagefähigkeit der Grundüberholung des Gartens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Sind fällen morscher Bäume umlagefähige Betriebskosten?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Baumfällung - Kosten sind nicht umlagefähig!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kosten für Baumfällen keine umlagefähigen Betriebskosten
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Umlagefähigkeit von Gartenpflegearbeiten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung; Baumschnitt und Baumfällarbeiten zur Gefahrenabwehr
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Pflege des Gartens durch Mieter umfasst keine Baumfällarbeiten - Beseitigung umsturzgefährdeter Bäume als Gefahrenquelle kann nicht als Teil ordentlicher regelmäßiger Gartenpflege auf die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten umgelegt werden
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 231
- NZM 2010, 41
Wird zitiert von ...
- AG Dortmund, 27.01.2016 - 410 C 9196/15 Auch wenn nach längerer Zeit unterlassener Pflege des Gartens eine Grundpflege vorgenommen wird, so sind die dafür aufzuwendenden Kosten nicht umlagefähig, da es sich um Instandsetzungsarbeiten handelt (AG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 13.02.2009 - 5 C 73/08;… Gies in: MAH Mietrecht, § 24 Rn. 93;… Langenberg in: Schmidt-Futterer, § 556 Rn. 157).