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   BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05, 5 C 17.05   

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BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05, 5 C 17.05 (https://dejure.org/2005,414)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.2005 - 5 C 8.05, 5 C 17.05 (https://dejure.org/2005,414)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 5 C 8.05, 5 C 17.05 (https://dejure.org/2005,414)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    StAG §§ 10, 11; AuslG (F. 1999) §§ 85, 86
    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache, Kenntnisse; Sprache, ausreichende Kenntnisse der deutschen -; Zusicherung der Einbürgerung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    StAG §§ 10, 11
    Ausländer; Einbürgerung; Schriftsprache; Sprachkenntnis; Zusicherung; deutsche Sprache; lesen; schreiben; schriftliche Kommunikation; schriftliche Sprachkenntnisse

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung einer Einbürgerungszusicherung; Anforderungen an "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache"; Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs; Erfolgsaussichten einer Anschlussrevision

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 11 S. 1 Nr. 1; AufenthG § 44 Abs. 3 Nr. 3; IntV § 3 Abs. 2; IntV § 17 Abs. 1
    Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Zusicherung, Sprachkenntnisse, schriftliche Sprachkenntnisse, Integrationskurs, Zertifikat Deutsch (B 1)

  • Judicialis

    StAG § 10; ; StAG § 11; ; AuslG (F. 1999) § 85; ; AuslG (F. 1999) § 86

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der "ausreichenden Sprachkennisse" im Sinne von § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 10 § 11; AuslG (F. 1999) § 85 § 86
    Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG - ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache; Zusicherung der Einbürgerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Deutschkenntnisse von Einbürgerungsbewerbern

  • nomos.de PDF, S. 54 (Kurzinformation)

    Deutschkenntnisse von Einbürgerungsbewerbern

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Deutschkenntnisse von Bewerbern um Einbürgerung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wer deutscher Staatsbürger werden will muss deutsch sprechen können, aber nicht unbedingt die deutsche Schriftsprache beherrschen

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Sprachkenntnisse für Einbürgerung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Einbürgerung, Sprachkenntnisse, Staatsangehörigkeit, Staatsbürgerschaft

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Ausländerecht: Sprachkenntnisse für Einbürgerung , Rechtsprechung:

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Einbürgerung, Sprachkenntnisse, Staatsangehörigkeit, Staatsbürgerschaft,

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.10.2005)

    Anspruch auf Einbürgerung auch ohne detaillierte Schriftkenntnisse // Ausländer kann sich beim Schreiben "vertreten" lassen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 124, 268
  • NJW 2006, 1079
  • NVwZ 2006, 713 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 865 (Ls.)
  • DVBl 2006, 919
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 16.03

    Einbürgerung; Einbürgerungsantrag; erleichterte Einbürgerung;

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05
    Bereits zu § 86 Nr. 1 AuslG war umstritten, ob bzw. in welchem Umfang "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" auch Kenntnisse der deutschen Schriftsprache umfassten (s. etwa VG Stuttgart, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 7 K 2494/01 - InfAuslR 2003, 164; HessVGH, Urteil vom 19. August 2002 - 12 UE 1473/02 - NVwZ 2003, 762, aufgehoben durch BVerwG, Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305; s.a. GK-StAR, § 11 StAG Rn. 23 ff.; Hailbronner/ Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl., § 11 StAG Rn. 3, 5, § 8 StAG Rn. 54a ff.; Renner, ZAR 2002, 339; Meireis, StAZ 2003, 1; Göbel-Zimmermann, ZAR 2003, 65 ).

    Kehrseite des Grundsatzes, dass ein Einbürgerungs(zusicherungs)begehren grundsätzlich hinsichtlich aller in Betracht kommender Einbürgerungsgrundlagen zu prüfen ist (s.a. BVerwG, Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - NVwZ 2004, 997; Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305), ist, dass bei einer weitergehenden Verpflichtung zur Erteilung der Einbürgerung(szusicherung) für eine selbständige Überprüfung, ob aufgrund einer anderen Norm ein Anspruch lediglich auf Neubescheidung besteht, oder gar für eine Aufhebung eines entsprechenden Entscheidungsausspruchs kein Raum ist.

  • VGH Hessen, 19.08.2002 - 12 UE 1473/02

    Einbürgerung; schriftliche Sprachprüfung; Verwaltungsvorschrift

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05
    Bereits zu § 86 Nr. 1 AuslG war umstritten, ob bzw. in welchem Umfang "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" auch Kenntnisse der deutschen Schriftsprache umfassten (s. etwa VG Stuttgart, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 7 K 2494/01 - InfAuslR 2003, 164; HessVGH, Urteil vom 19. August 2002 - 12 UE 1473/02 - NVwZ 2003, 762, aufgehoben durch BVerwG, Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305; s.a. GK-StAR, § 11 StAG Rn. 23 ff.; Hailbronner/ Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl., § 11 StAG Rn. 3, 5, § 8 StAG Rn. 54a ff.; Renner, ZAR 2002, 339; Meireis, StAZ 2003, 1; Göbel-Zimmermann, ZAR 2003, 65 ).
  • VGH Bayern, 17.02.2005 - 5 BV 04.1225

    Verfall eines nicht beschiedenen Anspruchs auf Einbürgerung infolge

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05
    Wird mit der Verpflichtungsklage der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, darf die Behörde zu dessen Erlass nur verpflichtet werden, wenn sie dazu nach der geltenden Rechtslage verpflichtet bzw. befugt ist; ändern sich die maßgeblichen Rechtsvorschriften, ist die neue Rechtslage vorbehaltlich abweichender Übergangsregelungen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Kläger nachteilig ist (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1996 - BVerwG 1 B 82.95 - InfAuslR 1996, 399 m.w.N.; zur Einbürgerung s.a. BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2005 - 5 BV 04.1225 - NVwZ-RR 2005, 856; Urteil vom 14. April 2005 - 5 BV 03.3089 -).
  • BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95

    Ausländerrecht - Folgenbeseitigungsanspruch bei rechtswidriger Ablehnung,

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05
    Wird mit der Verpflichtungsklage der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, darf die Behörde zu dessen Erlass nur verpflichtet werden, wenn sie dazu nach der geltenden Rechtslage verpflichtet bzw. befugt ist; ändern sich die maßgeblichen Rechtsvorschriften, ist die neue Rechtslage vorbehaltlich abweichender Übergangsregelungen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Kläger nachteilig ist (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1996 - BVerwG 1 B 82.95 - InfAuslR 1996, 399 m.w.N.; zur Einbürgerung s.a. BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2005 - 5 BV 04.1225 - NVwZ-RR 2005, 856; Urteil vom 14. April 2005 - 5 BV 03.3089 -).
  • VGH Bayern, 14.04.2005 - 5 BV 03.3089

    Anspruchseinbürgerung; Dauernder Aufenthalt; Daueraufenthalt; Gewöhnlicher

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05
    Wird mit der Verpflichtungsklage der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, darf die Behörde zu dessen Erlass nur verpflichtet werden, wenn sie dazu nach der geltenden Rechtslage verpflichtet bzw. befugt ist; ändern sich die maßgeblichen Rechtsvorschriften, ist die neue Rechtslage vorbehaltlich abweichender Übergangsregelungen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Kläger nachteilig ist (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1996 - BVerwG 1 B 82.95 - InfAuslR 1996, 399 m.w.N.; zur Einbürgerung s.a. BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2005 - 5 BV 04.1225 - NVwZ-RR 2005, 856; Urteil vom 14. April 2005 - 5 BV 03.3089 -).
  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 5.03

    Einbürgerung; strafrechtliche Unbescholtenheit; Verurteilung; Freiheitsstrafe;

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05
    Kehrseite des Grundsatzes, dass ein Einbürgerungs(zusicherungs)begehren grundsätzlich hinsichtlich aller in Betracht kommender Einbürgerungsgrundlagen zu prüfen ist (s.a. BVerwG, Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - NVwZ 2004, 997; Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305), ist, dass bei einer weitergehenden Verpflichtung zur Erteilung der Einbürgerung(szusicherung) für eine selbständige Überprüfung, ob aufgrund einer anderen Norm ein Anspruch lediglich auf Neubescheidung besteht, oder gar für eine Aufhebung eines entsprechenden Entscheidungsausspruchs kein Raum ist.
  • VG Stuttgart, 09.10.2002 - 7 K 2494/01

    Einbürgerung: Sprachkenntnisse

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05
    Bereits zu § 86 Nr. 1 AuslG war umstritten, ob bzw. in welchem Umfang "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" auch Kenntnisse der deutschen Schriftsprache umfassten (s. etwa VG Stuttgart, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 7 K 2494/01 - InfAuslR 2003, 164; HessVGH, Urteil vom 19. August 2002 - 12 UE 1473/02 - NVwZ 2003, 762, aufgehoben durch BVerwG, Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305; s.a. GK-StAR, § 11 StAG Rn. 23 ff.; Hailbronner/ Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl., § 11 StAG Rn. 3, 5, § 8 StAG Rn. 54a ff.; Renner, ZAR 2002, 339; Meireis, StAZ 2003, 1; Göbel-Zimmermann, ZAR 2003, 65 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 12 S 629/19

    Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse als Einbürgerungsvoraussetzung -

    Wird mit der Verpflichtungsklage der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, darf die Behörde zu dessen Erlass nur verpflichtet werden, wenn sie dazu nach der geltenden Rechtslage verpflichtet bzw. befugt ist; ändern sich die maßgeblichen Rechtsvorschriften, ist die neue Rechtslage vorbehaltlich abweichender Übergangsregelungen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Kläger nachteilig ist (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 5 C 8.05 -, juris Rn. 10; Hailbronner/Hecker in: Hailbronner/Maaßen/Hecker/Kau, Staatsangehörigkeitsrecht, 6. Aufl. 2017, § 8 Rn. 53; Sodan in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 42 Rn. 126).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - 19 A 2379/18

    Kein Einbürgerungsanspruch wegen unzureichender Deutschkenntnisse

    Auch die Rechtsprechung konnte in mehreren Entscheidungen zu deutschen Sprachkenntnissen von Einbürgerungsbewerbern keine endgültige Klarheit schaffen (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 5 C 8.05).
  • BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 8.09

    Analphabetismus; Behinderung als Grund für Analphabetismus; Einbürgerung;

    Nach der zu dieser Gesetzesfassung ergangenen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 5 C 8.05 - BVerwGE 124, 268 und - BVerwG 5 C 17.05 - DVBl 2006, 922), von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, reichen hierfür allein mündliche Sprachkenntnisse nicht aus.

    Dass Einbürgerungsbewerber, die Analphabeten sind, nach § 10 StAG keinen Einbürgerungsanspruch haben, war dem Gesetzgeber zudem aufgrund der Urteile des Senats vom 20. Oktober 2005 (a.a.O.) bekannt; der Gesetzgeber wollte durch die ausdrücklichen Regelungen bei der Anspruchseinbürgerung das Niveau der Sprachanforderungen gerade anheben (s.a. Berlit, InfAuslR 2007, 457 ).

    Wegen der Bedeutung, welche im Arbeits- und Berufsleben, aber auch bei der Kommunikation mit der gesellschaftlichen Umwelt einschließlich der Kontakte mit Behörden und Institutionen der schriftlichen Kommunikation zukommt, erfordert dies regelmäßig auch gewisse Grundkenntnisse der deutschen Schriftsprache (Urteile vom 20. Oktober 2005 a.a.O.).

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