Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.1995 - 5 C 8.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,626
BVerwG, 26.01.1995 - 5 C 8.93 (https://dejure.org/1995,626)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1995 - 5 C 8.93 (https://dejure.org/1995,626)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1995 - 5 C 8.93 (https://dejure.org/1995,626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Ehegatten - Pflegebedürftigkeit - Pflegeheim - Getrenntleben - Wirtschaftsgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG §§ 2, 28, 29

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 344
  • NJW 1996, 273 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 1106
  • FamRZ 1995, 803 (Ls.)
  • DVBl 1995, 696 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1995 - 5 C 8.93
    Wie § 28 BSHG (vgl. BVerwGE 23, 149 (153) [BVerwG 26.01.1966 - V C 88/64]; 50, 73 (76) [BVerwG 18.12.1975 - V C 2/75]) will auch § 29 BSHG (s. BVerwGE 38, 205 (206) [BVerwG 23.06.1971 - V C 12/71]; 52, 16 (22) [BVerwG 20.01.1977 - V C 62/75]) dadurch den Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 BSHG) sichern, daß Hilfe in besonderer Lebenslage entweder von vornherein nicht gewährt wird oder die dafür benötigten Aufwendungen nachträglich gegenüber dem Träger der Sozialhilfe auszugleichen sind, wenn die Mittel dafür nach Maßgabe der Bestimmungen des Abschnitts 4 des Gesetzes vom Hilfesuchenden selbst oder seinen in § 28 BSHG genannten nahen Angehörigen aufgebracht werden können.

    Dabei wird, soweit es um die Einbeziehung dieser Angehörigen geht, an das Leben in der engeren Gemeinschaft von Ehe und Familie (BVerwGE 23, 149 (154) [BVerwG 26.01.1966 - V C 88/64]), an die durch Ehe und Familie typischerweise gegebene wirtschaftliche und sonstige Lebenssituation angeknüpft (BVerwGE 23, 149 (155) [BVerwG 26.01.1966 - V C 88/64]).

  • BVerwG, 23.06.1971 - V C 12.71

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1995 - 5 C 8.93
    Wie § 28 BSHG (vgl. BVerwGE 23, 149 (153) [BVerwG 26.01.1966 - V C 88/64]; 50, 73 (76) [BVerwG 18.12.1975 - V C 2/75]) will auch § 29 BSHG (s. BVerwGE 38, 205 (206) [BVerwG 23.06.1971 - V C 12/71]; 52, 16 (22) [BVerwG 20.01.1977 - V C 62/75]) dadurch den Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 BSHG) sichern, daß Hilfe in besonderer Lebenslage entweder von vornherein nicht gewährt wird oder die dafür benötigten Aufwendungen nachträglich gegenüber dem Träger der Sozialhilfe auszugleichen sind, wenn die Mittel dafür nach Maßgabe der Bestimmungen des Abschnitts 4 des Gesetzes vom Hilfesuchenden selbst oder seinen in § 28 BSHG genannten nahen Angehörigen aufgebracht werden können.
  • BVerwG, 18.12.1975 - 5 C 23.75

    Nicht getrennt lebende Ehegatten - Krankenhausbehandlung - Sozialhilfeträger -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1995 - 5 C 8.93
    Wie § 28 BSHG (vgl. BVerwGE 23, 149 (153) [BVerwG 26.01.1966 - V C 88/64]; 50, 73 (76) [BVerwG 18.12.1975 - V C 2/75]) will auch § 29 BSHG (s. BVerwGE 38, 205 (206) [BVerwG 23.06.1971 - V C 12/71]; 52, 16 (22) [BVerwG 20.01.1977 - V C 62/75]) dadurch den Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 BSHG) sichern, daß Hilfe in besonderer Lebenslage entweder von vornherein nicht gewährt wird oder die dafür benötigten Aufwendungen nachträglich gegenüber dem Träger der Sozialhilfe auszugleichen sind, wenn die Mittel dafür nach Maßgabe der Bestimmungen des Abschnitts 4 des Gesetzes vom Hilfesuchenden selbst oder seinen in § 28 BSHG genannten nahen Angehörigen aufgebracht werden können.
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1995 - 5 C 8.93
    Grund für die in den §§ 28, 29 BSHG geregelte Einstandspflicht ist danach, was das Verhältnis des Hilfesuchenden zu seinem Ehegatten angeht, das Vorhandensein einer ihre Beziehung prägenden Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft (vgl. auch - "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft" - BVerfGE 87, 234 (264) [BVerfG 17.11.1992 - 1 BvL 8/87]).
  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1995 - 5 C 8.93
    Wie § 28 BSHG (vgl. BVerwGE 23, 149 (153) [BVerwG 26.01.1966 - V C 88/64]; 50, 73 (76) [BVerwG 18.12.1975 - V C 2/75]) will auch § 29 BSHG (s. BVerwGE 38, 205 (206) [BVerwG 23.06.1971 - V C 12/71]; 52, 16 (22) [BVerwG 20.01.1977 - V C 62/75]) dadurch den Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 BSHG) sichern, daß Hilfe in besonderer Lebenslage entweder von vornherein nicht gewährt wird oder die dafür benötigten Aufwendungen nachträglich gegenüber dem Träger der Sozialhilfe auszugleichen sind, wenn die Mittel dafür nach Maßgabe der Bestimmungen des Abschnitts 4 des Gesetzes vom Hilfesuchenden selbst oder seinen in § 28 BSHG genannten nahen Angehörigen aufgebracht werden können.
  • BVerwG, 18.12.1975 - 5 C 2.75

    Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige - Sozialhilfe - Schriftliche Mitteilung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1995 - 5 C 8.93
    Wie § 28 BSHG (vgl. BVerwGE 23, 149 (153) [BVerwG 26.01.1966 - V C 88/64]; 50, 73 (76) [BVerwG 18.12.1975 - V C 2/75]) will auch § 29 BSHG (s. BVerwGE 38, 205 (206) [BVerwG 23.06.1971 - V C 12/71]; 52, 16 (22) [BVerwG 20.01.1977 - V C 62/75]) dadurch den Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 BSHG) sichern, daß Hilfe in besonderer Lebenslage entweder von vornherein nicht gewährt wird oder die dafür benötigten Aufwendungen nachträglich gegenüber dem Träger der Sozialhilfe auszugleichen sind, wenn die Mittel dafür nach Maßgabe der Bestimmungen des Abschnitts 4 des Gesetzes vom Hilfesuchenden selbst oder seinen in § 28 BSHG genannten nahen Angehörigen aufgebracht werden können.
  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 62.75

    Sozialhilfe - Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Gebot der Gleichbehandlung -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1995 - 5 C 8.93
    Wie § 28 BSHG (vgl. BVerwGE 23, 149 (153) [BVerwG 26.01.1966 - V C 88/64]; 50, 73 (76) [BVerwG 18.12.1975 - V C 2/75]) will auch § 29 BSHG (s. BVerwGE 38, 205 (206) [BVerwG 23.06.1971 - V C 12/71]; 52, 16 (22) [BVerwG 20.01.1977 - V C 62/75]) dadurch den Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 BSHG) sichern, daß Hilfe in besonderer Lebenslage entweder von vornherein nicht gewährt wird oder die dafür benötigten Aufwendungen nachträglich gegenüber dem Träger der Sozialhilfe auszugleichen sind, wenn die Mittel dafür nach Maßgabe der Bestimmungen des Abschnitts 4 des Gesetzes vom Hilfesuchenden selbst oder seinen in § 28 BSHG genannten nahen Angehörigen aufgebracht werden können.
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 49/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - dauernd getrennt

    d) Mit dem Anknüpfen an den Status der Ehe in § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst a SGB II unterstellt der Gesetzgeber im Sinne einer verwaltungspraktischen Anwendung der SGB II-Vorschriften vielmehr regelmäßig das Vorhandensein einer durch Ehe und Familie typischerweise gegebenen wirtschaftlichen und sonstigen Lebenssituation (vgl in anderem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 26.1.1995 - 5 C 8/93 - BVerwGE 97, 344).

    Insofern ist die vom LSG zur Auslegung des § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst a SGB II herangezogene Rechtsprechung des BVerwG auf das SGB II nicht übertragbar, weil sie wesentlich mit der Durchsetzbarkeit des sozialhilferechtlichen Aufwendungsersatzanspruchs der nicht getrennt lebenden Ehegatten (§ 29 BSHG bzw § 19 Abs. 5 SGB XII) zur Verwirklichung des Nachranggrundsatzes begründet worden ist (vgl BVerwG, Urteil vom 26.1.1995 - 5 C 8/93 - BVerwGE 97, 344 ff, 347).

  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 60/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Bedarfsgemeinschaft -

    Auf diese Fallgruppe ist die Rechtsprechung des BSG zur Frage des Bestehens einer Bedarfsgemeinschaft unter Ehepartnern (§ 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst a SGB II aF) nicht übertragbar (so auch BVerwG Urteil vom 26.1.1995 - 5 C 8/93 - BVerwGE 97, 344 = NVwZ 1995, 1106; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 14.3.2008 - L 8 AS 1358/07; Schoch in Münder , SGB II, 5. Aufl 2013, § 7 RdNr 60).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Grund für die in § 11 Abs. 1 S. 2 BSHG getroffene Regelung ist, was das Verhältnis des Hilfesuchenden zu seinem Ehegatten angeht, das Vorhandensein einer ihre Beziehung prägenden Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft; insoweit gilt grundsätzlich nichts anderes als das, was der Senat jüngst zu § 28 BSHG ausgeführt hat (vgl. Urteil vom 26. Januar 1995 - BVerwG 5 C 8.93 - [Urteilsabdruck S. 6], für den Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht