Rechtsprechung
   BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88   

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BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88 (https://dejure.org/1992,1665)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.1992 - 5 C 80.88 (https://dejure.org/1992,1665)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 1992 - 5 C 80.88 (https://dejure.org/1992,1665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schwerbehindete - Kündigung - Hauptfürsorgestelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Prüfungsmaßstab der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Revisionszulassung, Beschränkung der - auf einen von mehreren Ansprüchen in der Zulassungsbegründung; Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten bei ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 420 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, durfte die Hauptfürsorgestelle nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (wie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - ).

    Ein atypischer Fall liegt vor, wenn die außerordentliche Kündigung den Schwerbehinderten in einer die Schutzzwecke des Schwerbehindertengesetz berührenden Weise besonders hart trifft, ihm im Vergleich zu den der Gruppe der Schwerbehinderten im Falle außerordentlicher Kündigung allgemein zugemuteten Belastungen ein Sonderopfer abverlangt (wie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 -).

    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 sowie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - zum wort- und inhaltsgleichen § 21 Abs. 4 SchwbG F. 1986 ).

    Daß Zweifel an der arbeitsrechtlichen Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eine Abweichung von der Rechtsfolge des § 18 Abs. 4 SchwbG F. 1979 grundsätzlich nicht rechtfertigen, hat der Senat in seinem Urteil vom 2. Juli 1992 (a.a.O. S. 13 ff.) zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 21 Abs. 4 SchwbG F. 1986 bereits ausgeführt.

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 sowie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - zum wort- und inhaltsgleichen § 21 Abs. 4 SchwbG F. 1986 ).

    Das durch eine Soll-Vorschrift eingeräumte Ermessen beschränkt sich grundsätzlich auf die Frage, was im Ausnahmefall zu geschehen hat; ob ein atypischer Fall vorliegt, der eine solche Ermessensentscheidung ermöglicht und gebietet, ist dagegen als Rechtsvoraussetzung im Rechtsstreit von den Gerichten zu überprüfen und zu entscheiden (vgl. BVerwGE 78, 101 sowie Urteil vom 2. Juli 1992 ).

  • BVerwG, 10.01.1963 - III C 361.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
    Dies kann trotz § 144 Abs. 1 VwGO durch Urteil erfolgen (vgl. BVerwGE 15, 239 ); denn soweit sich die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen gegen die Aufhebung des Zustimmungsbescheids zur außerordentlichen Kündigung vom 7./14. September 1984 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14. Dezember 1984 richten, ist ohnehin in der Sache durch Urteil zu entscheiden.
  • BVerwG, 15.12.1964 - VI C 9.62

    Rechtsanspruch auf Berücksichtigung von Vordienstzeiten im privatrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 sowie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - zum wort- und inhaltsgleichen § 21 Abs. 4 SchwbG F. 1986 ).
  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80

    Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 sowie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - zum wort- und inhaltsgleichen § 21 Abs. 4 SchwbG F. 1986 ).
  • BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73

    Die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
    Diese drastische Einschränkung des Abwägungsermessens der Hauptfürsorgestelle zu Lasten des Schwerbehinderten (vgl. BVerwGE 48, 264 ), die - wie der Senat in seinem Urteil vom 2. Juli 1992 für die insoweit inhaltsgleiche Fassung des Schwerbehindertengesetzes 1986 näher dargelegt hat - auch dem Zweck des Schwerbehindertengesetzes und der Entstehungsgeschichte entspricht, hat das Berufungsgericht nicht hinreichend beachtet.
  • BVerwG, 17.08.1978 - 5 C 33.77

    Härteregelung - Sollvorschrift - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 sowie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - zum wort- und inhaltsgleichen § 21 Abs. 4 SchwbG F. 1986 ).
  • BVerwG, 04.07.1985 - 5 C 7.82

    Flurbereinigung - Veränderung - Wesentliche Veränderung - Geschlossene Waldfläche

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
    Doch steht dies der Annahme einer nur eingeschränkten Revisionszulassung nicht entgegen, sofern die Beschränkung zulässig ist und aus der Zulassungsbegründung eindeutig hervorgeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 7.82 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59
    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 sowie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - zum wort- und inhaltsgleichen § 21 Abs. 4 SchwbG F. 1986 ).
  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Da die Revision sich nur teilweise als unzulässig erweist, kann sie abweichend von § 144 Abs. 1 VwGO insoweit durch Urteil verworfen werden (Urteile vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 Rn. 14 sowie vom 25. August 1992 - BVerwG 1 C 38.90 - BVerwGE 90, 337 = Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 50; Neumann a.a.O. § 144 Rn. 12 f.).
  • BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Während die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 2, 3 und 4 AuslG im Ermessen der Ausländerbehörde lag, bedeutet die jetzige Regelung, dass die Aufenthaltserlaubnis in der Regel erteilt werden muss und nur bei Vorliegen von atypischen Umständen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden ist (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 m.w.N.).

    Ob ein atypischer Fall vorliegt, der ausnahmsweise eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde erfordert, ist als Rechtsvoraussetzung von den Gerichten zu überprüfen (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 80.88 - a.a.O.).

  • BFH, 28.10.2020 - X R 37/18

    Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim

    Ob ein atypischer Fall vorliegt, der eine solche Ermessensentscheidung ermöglicht und gebietet, ist als Rechtsvoraussetzung im Rechtsstreit von den Gerichten zu überprüfen und zu entscheiden (vgl. nur Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.09.1992 - 5 C 80/88, juris, Rz 16 und 18, m.w.N.).
  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 3.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Einbürgerung;

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsmittelklarheit kann aber nur dann von einer beschränkten Zulassung ausgegangen werden, wenn sich dies bei der Auslegung eindeutig ergibt (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. November 2009 - 1 BvR 2298/09 - BVerwG, Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.2004 - 6 P 12.03

    Instanzenzug

    Da die gegenüber dem Antragsteller beabsichtigte Kündigung aus Gründen erfolgen sollte, die nicht im Zusammenhang mit seiner Behinderung standen, wäre die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle aller Voraussicht nach erteilt worden (§ 21 Abs. 4 SchwbG; vgl. dazu Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - BVerwGE 90, 275; Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6; Beschluss vom 18. September 1996 - BVerwG 5 B 109.96 - Buchholz 436.61 § 21 SchwbG Nr. 8).
  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 22.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

    Daß für die Feststellung des Umfangs der Revisionszulassung auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen sind, ist durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 m.w.N; ebenso - entgegen der Revision - auch BAG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 480/97 - NJW 1998, 3222 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 03.07.2008 - AN 14 K 07.02945

    Zustimmung zur verhaltensbedingten außerordentlichen bzw. ordentlichen Kündigung

    Ob ein atypischer Fall vorliegt, der eine Ermessensentscheidung erst ermöglicht, der dem Integrationsamt den bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 91 Abs. 4 SGB IX an sich verschlossenen Ermessensspielraum gleichsam wiedereröffnet, ist eine vom Gericht in vollem Umfang nachzuprüfende Rechtsfrage (vgl. hierzu zu dem insoweit identischen früheren § 21 Abs. 4 SchwbG, BVerwG, Urteil vom 2.7.1992, 5 C 39.90, Buchholz 436.61, § 21 SchwbG 1986 Nr. 3 = BVerwG N 90, 275 ff.; Urteil vom 2.7.1992, 5 C 31.91, Buchholz 436.61, § 21 SchwbG 1986 Nr. 4; Urteil vom 10.9.1992, 5 C 80.88, Buchholz 436.61, § 18 SchwbG Nr. 6).

    Der von diesem atypischen Fall abzugrenzende Regelfall, in dem das Integrationsamt nach dem Willen des Gesetzgebers die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung zu erteilen hat, ist - so das BVerwG (vgl. Urteil vom 2.7. und 10.9.1992, a.a.O.) dadurch gekennzeichnet, dass die Kündigung einen Schwerbehinderten trifft, aber aus einem Grunde erfolgt, der nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht.

    Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Integrationsamtes, die allgemeinen sozialen Interessen des einzelnen Schwerbehinderten als Arbeitnehmer zu wahren (vgl. BVerwG vom 10.9.1992, a.a.O.).

  • VG Berlin, 04.03.2020 - 6 K 420.19
    Die Ausgestaltung als "Soll"-Vorschrift verpflichtet das Bezirksamt in der Regel zum Einschreiten, wenn - wie hier - eine Zweckentfremdung vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 80.88 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 4.19

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid zur planungsrechtlichen Zulässigkeit,

    Bei einer objektiven Häufung von Streitgegenständen kann einheitlich durch Urteil entschieden werden, wenn jedenfalls über einen der Streitgegenstände durch Revisionsurteil zu entscheiden ist (BVerwG, Urteil vom 10. September 1992 - 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 S. 21).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2017 - 8 ME 136/17

    Anspruch; Aufenthaltserlaubnis; Ehe; Eheschließung; eheliche Lebensgemeinschaft;

    Auch die Frage, ob ein atypischer Ausnahmefall vorliegt, bei dem der Verwaltung ein Rechtsfolgenermessen eröffnet ist, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (stRspr, BVerwG, Urteile vom 17. September 1987 - 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 , vom 10. September 1992 - 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 = juris Rn. 18 und vom 22. November 2005 - 1 C 18.04 - BVerwGE 124, 326 ) und ist in diesem Sinne im ersten Schritt eine rechtlich gebundene Entscheidung.
  • VG Berlin, 20.07.2021 - 6 L 211.21

    Vorläufiger Rechtsschutzes gegen Rückführungsaufforderungen nach dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 12 A 1635/10

    Anspruch auf Aufhebung der Zustimmungserteilung des Integrationsamtes zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 12 A 1633/10

    Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung

  • VG Minden, 05.03.1999 - 6 K 2304/98

    Beurteilungszeitpunkt für Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines

  • VG Berlin, 10.12.2021 - 6 K 495.19

    Klage gegen zweckentfremdungsrechtliche Rückführungsaufforderungen

  • VG Berlin, 10.08.2020 - 6 L 102.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Rückführungsaufforderung nach dem

  • VG Berlin, 22.04.2021 - 6 L 299.20
  • VG Berlin, 14.12.2018 - 6 L 286.18

    Rückführungsaufforderung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz - ZwVbG -

  • VG Berlin, 06.10.2020 - 6 K 85.18

    Klage gegen Rückführungsaufforderungen nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz

  • BVerwG, 23.05.1997 - 1 C 4.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Beschränkung der Revisionszulassung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2023 - 5 S 37.22

    Rückführungsaufforderung wegen Zweckentfremdung von Wohnungen in

  • VGH Bayern, 29.08.2022 - 3 CE 22.838

    Konkurrentenstreitverfahren um eine W3-Professur für Religionspädagogik und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2023 - 12 E 633/23
  • VG Berlin, 02.11.2020 - 6 L 197.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Rückführungsaufforderung

  • VG Berlin, 14.11.2022 - 6 L 138.22
  • VG München, 06.03.2008 - M 24 K 07.5376

    Anrechnung von Zeiten einer asylrechtlichen Aufenthaltsgestattung auf den

  • VG München, 21.02.2008 - M 24 K 07.5375

    Abschiebungsverbot; Aufenthalt aus humanitären Gründen; Widerruf eines

  • VG Minden, 15.01.2004 - 7 K 5688/03

    Kündigung eines Behinderten wegen vermuteten Holzdiebstahls

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.01.1993 - 5 C 80.88   

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https://dejure.org/1993,12268
BVerwG, 13.01.1993 - 5 C 80.88 (https://dejure.org/1993,12268)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswerts einer anwaltlichen Tätigkeit - Rechtsstreitigkeit über die in Form eines Verwaltungsakts ergehende Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines Schwerbehinderten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.04.1988 - 5 B 7.88

    Gegenstandswert im Kündigungszustimmungsstreit des Schwerbehinderten vor den

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1993 - 5 C 80.88
    Der Auffassung, derartige Streitigkeiten seien nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG mit dem Vierteljahresbetrag des Bruttoarbeitsentgeltes zu bewerten, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (vgl. Beschlüsse vom 20. April 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - , vom 17. April 1991 - BVerwG 5 B 114.89 - sowie vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 5 C 39.89 -).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 5 C 39.89

    Gegenstandswert (Streitwert) von Sonderkündigungsschutzstreitigkeiten nach dem

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1993 - 5 C 80.88
    Der Auffassung, derartige Streitigkeiten seien nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG mit dem Vierteljahresbetrag des Bruttoarbeitsentgeltes zu bewerten, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (vgl. Beschlüsse vom 20. April 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - , vom 17. April 1991 - BVerwG 5 B 114.89 - sowie vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 5 C 39.89 -).
  • BVerwG, 17.04.1991 - 5 B 114.89

    Festsetzung eines Gegenstandswertes

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1993 - 5 C 80.88
    Der Auffassung, derartige Streitigkeiten seien nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG mit dem Vierteljahresbetrag des Bruttoarbeitsentgeltes zu bewerten, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (vgl. Beschlüsse vom 20. April 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - , vom 17. April 1991 - BVerwG 5 B 114.89 - sowie vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 5 C 39.89 -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.09.1989 - 5 C 80.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,9305
BVerwG, 05.09.1989 - 5 C 80.88 (https://dejure.org/1989,9305)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.1989 - 5 C 80.88 (https://dejure.org/1989,9305)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 1989 - 5 C 80.88 (https://dejure.org/1989,9305)
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Rechtsprechung
   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 29.06.1988 - 5 C 80/88   

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https://dejure.org/1988,26636
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 29.06.1988 - 5 C 80/88 (https://dejure.org/1988,26636)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 29.06.1988 - 5 C 80/88 (https://dejure.org/1988,26636)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 29. Juni 1988 - 5 C 80/88 (https://dejure.org/1988,26636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebskosten/Altbau; Betriebskostenerhöhungen/Altbau; Altbau/Betriebskostenabwälzung; Umstellung/Mehrbelastung auf Betriebskosten im Altbau; Abwälzung/Betriebskosten im Altbau

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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