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   BVerwG, 23.05.1962 - V C 81.61   

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BVerwG, 23.05.1962 - V C 81.61 (https://dejure.org/1962,686)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1962 - V C 81.61 (https://dejure.org/1962,686)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1962 - V C 81.61 (https://dejure.org/1962,686)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichung von Schäden infolge der Beschlagnahme von Vermögen gemäß Gesetz Nr. 52 der Militärregierung - Irreguläre Requisition zu Eigentum - Voraussetzungen der Anwendung der Ausschlussvorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 6 Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.07.1961 - V C 139.60

    Schäden i.S.v. § 3 Abs. 2 Abgeltungsgesetz (AbgG) - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - V C 81.61
    In demselben Sinne hat der erkennende Senat diese Frage zu § 3 Abs. 2 AbgG (Beschluß vom 5. Juli 1961 [BVerwGE 12, 312]) und - wenn auch nur andeutungsweise - zu § 3 Abs. 1 Nr. 6 entschieden (Urteil vom 15. Juli 1959 [BVerwGE 9, 86]).
  • BVerwG, 02.12.1959 - V C 106.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - V C 81.61
    Auf Grund dieses offenkundigen Geschehensablaufes in der damaligen Zeit unmittelbar nach dem Kriege und angesichts der sonst noch häufig vorgekommenen formlosen Requisitionen unzuständiger Stellen hat der erkennende Senat in Übereinstimmung mit Nr. 51 Abs. 3 der Richtlinien des Bundesministers der Finanzen zu dem Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden (MinBlFin. 1956 S. 320) bereits in seinemUrteil vom 2. Dezember 1959 - BVerwG V C 106.58 - (Buchholz BVerwG 409.2 AbgG § 4 Nr. 3) die tatsächliche Vermutung aufgestellt: Wenn eine bewegliche Sache unabhängig von einem Grundstück formlos in Anspruch genommen und auch eine Nutzungsvergütung nicht gezahlt worden ist, wird im Zweifel anzunehmen sein, daß eine formlose Inanspruchnahme zu Eigentum vorgelegen hat.
  • BVerwG, 02.12.1959 - V C 167.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - V C 81.61
    Im Ergebnis sind daher nur die gezielten Schäden von einer Entschädigung ausgeschlossen (Urteil vom 23. November 1960 [Buchholz BVerwG 409.2 AbgG § 3 Nr. 4]), von den Reparationsschäden also nur die durch den Zugriff auf die Vermögenssubstanz entstandenen Schäden, nicht dagegen die sog. Folgeschäden; sie sind Unrechtsschäden und entschädigungsfähig (Urteil vom 2. Dezember 1959 [BVerwGE 10, 29]).
  • BVerwG, 15.07.1959 - V C 60.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - V C 81.61
    In demselben Sinne hat der erkennende Senat diese Frage zu § 3 Abs. 2 AbgG (Beschluß vom 5. Juli 1961 [BVerwGE 12, 312]) und - wenn auch nur andeutungsweise - zu § 3 Abs. 1 Nr. 6 entschieden (Urteil vom 15. Juli 1959 [BVerwGE 9, 86]).
  • BVerwG, 29.06.1960 - V C 420.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - V C 81.61
    Eine Requisition ist ordnungsgemäß, wenn sie den besatzungsrechtlichen Vorschriften entspricht, also das vorgesehene Formblatt ausgestellt worden ist, oder wenn die Besatzungsmacht wenigstens die Zahlung einer Vergütung genehmigt hat (Haupt-Mey-Obert "Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden" § 3 Anm. 19;Urteil vom 5. Mai 1961 - BVerwG V C 94/95.60 -;Urteil vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 420.58 -).
  • BVerwG, 12.04.1961 - V C 32.60

    Anwendbarkeit anderer Gesetze zur Erweiterung der Tatbestände im Bereich des

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - V C 81.61
    §§ 2 und 3 AbgG stellen eine abschließende Definition des Begriffs Besatzungsschaden dar (Urteil vom 12. April 1961 [BVerwGE 12, 181]).
  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 46.71

    Rechtsmittel

    Bestätigung von BVerwG V C 81.61 vom 23. Mai 1962.

    Die Schlußfolgerung, die das Berufungsgericht aus den mitgeteilten Schreiben der französischen Besatzungsdienststellen und der Vernehmung des Zeugen Müller gezogen hat, verstößt gegen den allgemeinen Erfahrungssatz, daß in Fällen dieser Art eine formlose Inanspruchnahme zu Eigentum vorgelegen hat, dann nämlich, wenn eine bewegliche Sache unabhängig von einem Grundstück formlos durch die Besatzungsmacht in Anspruch genommen und auch eine Nutzungsvergütung nicht gezahlt worden ist(Urteil vom 23. Mai 1962 - BVerwG V C 81.61 - Nr. 51 Abs. 3 der Richtlinien des Bundesministers der Finanzen zu dem Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden [MinBlFin. 1956, 320]).

  • BVerwG, 27.04.1966 - V C 67.65

    Entschädigungsanspruch für die Auswirkungen der Maßnahmen der amerikanischen

    Ziel dieses Gesetzes war nur die Sperrung und Beaufsichtigung von Vermögen, nicht aber auch eine Beschädigung oder endgültige Entziehung des Eigentums(Urteil vom 23. Mai 1962 - BVerwG V C 81.61 - [Buchholz BVerwG 409.2, § 3 AbgG Nr. 9]).
  • BVerwG, 22.09.1965 - V B 96.65

    Rechtsmittel

    Die Fälle, über die in den hier allein in Betracht zu ziehenden Urteilen des erkennenden Senats vom 15. Juli 1959 - BVerwG V C 103/104.58 -, vom 2. Dezember 1959 - BVerwG V C 106.58 -, vom 17. Mai 1961 - BVerwG V C 45.60 - vom 23. Mai 1962 - BVerwG V C 81.61 - und vom 8. Mai 1963 - BVerwG V C 204.59 - entschieden worden ist, liegen zum Teil anders als der anhängige Fall.
  • BVerwG, 11.07.1962 - V C 89.61

    Ordnungsmäßige Inanspruchnahme von Gegenständen des Kriegspotentials zur Nutzung

    § 3 Abs. 1 Nr. 6 AbgG scheidet als Grundlage für einen Haftungsausschluß aus, weil insoweit nur die gezielten Vermögensschaden keine Besatzungsschäden sind, hier aber Sachschäden in Rede stehen (Urteile vom 15. Juli 1959 [BVerwGE 9, 86 [BVerwG 15.07.1959 - V C 60/57]] und vom 23. Mai 1962 - BVerwG V C 81.61 -).
  • BVerwG, 30.08.1969 - V B 7.69

    Schäden durch eine Besatzungsmacht - Rüge einer Abweichung von Entscheidungen des

    Das Berufungsgericht beruft sich daher zu Recht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 23. Mai 1962 - BVerwG V C 81.61 - und weicht nicht von dem Urteil vom 5. Mai 1961 - BVerwG V C 94/95.60 - ab.
  • BVerwG, 10.12.1962 - V CB 186.62

    Zulässigkeit einer unter der Bedingung der Revisionszulassung eingelegten

    Danach ist die Requisition einer beweglichen Sache, die unabhängig von einem Grundstück formlos und ohne Vergütung in Anspruch genommen worden ist, im Zweifel als eine formlose Inanspruchnahme zu Eigentum anzusehen(Urteil vom 23. Mai 1962 - BVerwG V C 81.61 -).
  • VG Düsseldorf, 26.10.2001 - 13 K 7210/99

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung der sozialhilferechtlichen Hilfe zum

    vgl. grundsätzlich: BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1965 - 5 C 81.61 -, FEVS 13, 1.
  • VG Düsseldorf, 09.02.2000 - 20 K 2859/97

    Rückerstattung einer gewährten Hilfe zum Lebensunterhalt und pauschalierten

    Ergeben sich aus dem vom Hilfesuchenden vorgetragene und vom Sozialhilfeträger ermittelten Sachverhalt Zweifel an der tatsächlichen Hilfebedürftigkeit des Hilfesuchenden, so ist es Sache des Hilfesuchenden, diese Zweifel durch konkrete nachprüfbare Angaben auszuräumen, vgl. grundsätzlich: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 19. Mai 1965 - 5 C 81.61 - FEVS 13, 1 ff.
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