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   BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 85.77   

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BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 85.77 (https://dejure.org/1978,306)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1978 - 5 C 85.77 (https://dejure.org/1978,306)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1978 - 5 C 85.77 (https://dejure.org/1978,306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Ausbau; Ausführung; Individualinteresse eines Teilnehmers; Wege- und Gewässerplan

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Flurbereinigungsplan - Technische Maßnahmen - Herstellung gemeinschaftlicher Anlagen - Teilnehmergemeinschaft - Planausführung - Ausbaumaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 57, 31
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.03.1973 - V C 8.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 85.77
    Die zur Ausführung des Flurbereinigungsplans erforderlichen technischen Maßnahmen brauchen nicht bereits in dem Plan selbst in allen Einzelheiten festgelegt zu werden; sie zu bestimmen kann der für die Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen zuständigen Teilnehmergemeinschaft im Rahmen der Planausführung überlassen werden (Fortführung von BVerwGE 42, 92 =RzF - 9 - zu § 18 Abs. 1 FlurbG).

    Die Verpflichtung der Flurbereinigungsbehörde, bereits in dem Flurbereinigungsplan selbst zu regeln, welche baulichen Maßnahmen im einzelnen ausgeführt werden sollen und dies nicht seiner späteren Ausführung zu überlassen (vgl. hierzu BVerwGE 42, 92, (94)), geht nicht so weit, die für die Ausführung des Plans erforderlichen technischen Maßnahmen in allen Einzelheiten zu beschreiben und festzulegen.

    Weicht die Teilnehmergemeinschaft bei der Planausführung von diesen Festsetzungen ab oder erweisen sich die durchgeführten Arbeiten als sachwidrig oder sonstwie mangelhaft, so kann sich der betroffene Teilnehmer hiergegen mit der allgemeinen Leistungsklage zur Wehr setzen (BVerwGE 42, 92).

  • BVerwG, 26.01.1971 - IV CB 8.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 85.77
    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, daß aus dieser Vorschrift als Generalklausel kein Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Einzelmaßnahme hergeleitet werden kann (vgl. u.a. Urteil vom 25.11.1970 RzF - 13 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG - BVerwG IV C 80.66 - (RdL 1971, S. 97); Beschluß vom 26.1.1971 - BVerwG IV CB 8.68 - RzF - 15 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG (RdL 1971, S. 154) mit weiteren Nachweisen).

    Diese einschränkende gesetzliche Formulierung "erforderliche" Vorflut und "soweit möglich" trägt der Tatsache Rechnung, daß der Herstellung von Vorflutanlagen sowohl von den örtlichen Gegebenheiten als auch von den finanziellen Möglichkeiten her Grenzen gezogen sein können (Steuer, Kommentar zum FlurbG, 2. Auflage, Anmerkung 41 zu § 44; RzF - 15 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG Beschluß vom 26.1.1971, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 80.66

    Neuverteilung von Flurstücken zur Flurbereinigung - Einordnung eines

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 85.77
    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, daß aus dieser Vorschrift als Generalklausel kein Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Einzelmaßnahme hergeleitet werden kann (vgl. u.a. Urteil vom 25.11.1970 RzF - 13 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG - BVerwG IV C 80.66 - (RdL 1971, S. 97); Beschluß vom 26.1.1971 - BVerwG IV CB 8.68 - RzF - 15 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG (RdL 1971, S. 154) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.03.1963 - V C 96.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 85.77
    Zu den von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensmängeln, die auf das Verfahren in der Revisionsinstanz so fortwirken, daß ein auf die Sache eingehendes Revisionsurteil nicht möglich ist, gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch das Unterlassen einer notwendigen Beiladung (BVerwGE 16, 23, 25); 18, 124).
  • BVerwG, 25.10.1962 - I C 212.58

    Umfang der Eingriffsbefugnis und Gestaltungsbefugnis der Flurbereinigungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 85.77
    Sind dagegen die Ortsstraßen, von denen das Wasser auf das Grundstück des Klägers eindringt, nur gelegentlich der Flurbereinigung, wenn auch in deren Regie oder auf deren Kosten, ausgebaut worden, ohne daß diese Maßnahme zugleich den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Teilnehmer dient, so trifft die Beklagte keine Herstellungspflicht (BVerwGE 15, 72, (75 f.) RzF - 1 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Es unterliegt der revisionsgerichtlichen Nachprüfung, ob das Tatsachengericht den weitgehend von Erwägungen der Prozeßökonomie beherrschten Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit verkannt hat (vgl. u.a. BVerwGE 57, 31 ; Urteile vom 15. März 1984 - BVerwG 2 C 24.83 - und vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 6 C 33.88 - ).

    Sie ist zu bejahen, weil durch eine Entscheidung über die geänderte Klage der sachliche Streitstoff zwischen den Parteien im anhängigen Verfahren endgültig ausgeräumt wird (stRspr; vgl. u.a. BVerwGE 57, 31 ; Urteile vom 17. Juli 1969 - BVerwG 2 C 8.66 - und vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 20.88 - m.w.N.).

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 CN 4.16

    Antragsänderung; Baugrundstück; Bebauungsplan der Innenentwicklung;

    Nimmt man mit älteren Entscheidungen (etwa BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1978 - 5 C 85.77 - BVerwGE 57, 31 und Beschluss vom 10. Juli 1996 - 6 B 8.95 - Buchholz 451.9 Art. 48 Europäisches Gemeinschaftsrecht, EU-Vertrag Nr. 6 S. 4) eine umfassende Prüfungsbefugnis des Revisionsgerichts an, ergibt sich nichts Abweichendes.
  • VG Stuttgart, 30.11.2016 - 7 K 978/16

    Klage eines Ratsmitglieds gegen sein auf eigenen Antrag hin beschlossenes

    Sie dient der endgültigen Ausräumung des sachlichen Streitstoffs zwischen den Beteiligten und vermeidet weitere Prozesse (vgl. BVerwG, U. v. 26.10.1978 - V C 85.77 -, juris; VGH BW, B. v. 15.04.2013 - 2 S 512/13 -, juris).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Es soll vermieden werden, daß ein am streitigen Rechtsverhältnis beteiligter Dritter, auf den sich ohne Beteiligung an dem Prozeß die Rechtskraft des Urteils nicht erstreckt, "die Fragen, über die zwischen den bisherigen Streitbeteiligten rechtskräftig entschieden ist, erneut zur gerichtlichen Prüfung stellen und möglicherweise eine abweichende Entscheidung erlangen" kann (Urteil vom 10. März 1964, a.a.O.), oder daß "die Beklagte zu einer ihr potentiell unmöglichen Leistung verurteilt" wird, wenn die ihr auferlegte Verpflichtung nicht zugleich auch im Verhältnis zu dem am Rechtsverhältnis Beteiligten wirksam werden würde (Urteil vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 C 85.77 - BVerwGE 57, 31 [35]).

    In dem durch Urteil vom 26. Oktober 1978 (a.a.O.) entschiedenen Fall hätte die Verpflichtung, die dem Beklagten in dem mit der Revision angegriffenen Urteil auferlegt war, nicht ohne Mitwirkung eines Dritten erfüllt werden können.

  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Das Unterlassen der nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendigen Beiladung Dritter begründet einen wesentlichen Verfahrensmangel, der im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten ist und - da dort nicht heilbar (§ 142 VwGO) - dazu nötigt, das Berufungsurteil aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen (vgl. insbesondere das Urteil des 2. Senats vom 10. März 1964, BVerwGE 18, 124 [125 f.]; ferner BVerwGE 51, 268 [269]; 57, 31 [35]; Beschluß vom 12. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 76.71 - in DVBl. 1974, 235).
  • BGH, 01.03.2002 - RiZ(R) 1/01

    Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung - Verfahrensrechtliche Gründe -

    Das Revisionsgericht darf zwar prüfen, ob das Tatsachengericht den weitgehend von Erwägungen der Prozeßökonomie beherrschten Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit verkannt hat (st. Rspr.; vgl. u. a. BVerwGE 57, 31 ; BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999, aaO S. 41 m.w.N.).

    Denn sachdienlich ist eine Klageänderung in aller Regel nur dann, wenn sie geeignet ist, den sachlichen Streitstoff zwischen den Beteiligten im laufenden Verfahren endgültig auszuräumen (st. Rspr.; vgl. u. a. BVerwGE 57, 31 ; BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999, aaO S. 41 m.w.N.).

    Für die Beurteilung der Sachdienlichkeit ist nicht maßgeblich, ob die geänderte Klage Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerwGE 57, 31 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 6 C 33.88 - Buchholz 264 UmzugskostenR Nr. 3 S. 7 und vom 22. Juli 1999, aaO S. 41), sondern ob sie bei objektiver Beurteilung den Streitstoff der Beteiligten endgültig zu beseitigen vermag.

  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 11.08

    Klageerweiterung; Sachdienlichkeit; Disziplinarverfahren; Durchsuchung; Verdacht

    Die Einbeziehung der Durchsuchung des Laufwerks in das Klageverfahren hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Umsetzung des Klägers im April 2008 führt dazu, dass ein weiterer sonst zu erwartender Prozess um die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des BND im Zusammenhang mit dem gegen den Kläger geführten Disziplinarverfahren vermieden werden kann (Urteil vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 C 85.77 - BVerwGE 57, 31 ).
  • BVerwG, 26.10.2006 - 10 C 12.05

    Flurbereinigung; Flurbereinigungsplan; Wegefläche; Grunddienstbarkeit; Geh- und

    Sie wäre aber nicht sachdienlich, weil sich die Pflicht der Teilnehmergemeinschaft, den Flurbereinigungsplan auszuführen (§ 18 Abs. 1 FlurbG), auf die im Flurbereinigungsplan enthaltenen Regelungen und Anordnungen beschränkt (vgl. Urteile vom 15. März 1973 - BVerwG 5 C 8.72 - BVerwGE 42, 92 und vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 C 85.77 - BVerwGE 57, 31 ).
  • BGH, 15.05.1986 - III ZR 241/84

    Rechtsstellung des Teilnehmers eines Flurbereinigungsverfahrens

    Die zur Ausführung des Flurbereinigungsplans erforderlichen technischen Maßnahmen brauchen nicht bereits in dem Plan selbst in allen Einzelheiten festgelegt zu werden; sie zu bestimmen kann der für die Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen zuständigen Teilnehmergemeinschaft im Rahmen der Planausführung überlassen werden (BVerwGE 57, 31).

    Wird der im - geänderten - Plan vorgesehene Ausbau dann nicht durchgeführt, so muß der Beteiligte eine Leistungsklage (sog. Ausbauklage) beim Flurbereingungsgericht anbringen (BVerwGE 57, 31, 33; Seehusen/Schwede aaO § 61 Rdn. 10).

  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81

    Notwendigkeit der Zustimmung des Reichsministers des Innern zu landesbehördlichen

    Ist eine nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendige Beiladung unterblieben, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch ohne entsprechende, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erhebende Rüge dieser Mangel im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen und die Sache grundsätzlich an die Vorinstanz zurückzuverweisen; nach § 142 VwGO ist eine Heilung des Mangels im Revisionsverfahren ausgeschlossen (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [125 ff.]; 36, 188 [190]; 51, 268 [269]; 57, 31 [35];Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 47).
  • BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 24.83

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Sachdienlichkeit einer Klageänderung - Nachholung

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1990 - 7 S 2739/89

    Zum Eingriff in eine Hoffläche durch Flurbereinigung; hier: Ausweisung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 7 S 2032/14

    Anspruch auf Verbesserung der Zuwegung im Flurbereinigungsverfahren

  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 23/12

    Amtshaftungsanspruch eines am Flurbereinigungsverfahren Beteiligten gegen einen

  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79

    Verurteilung zur Einbürgerung - § 65 Abs. 2 VwGO, notwendige Beiladung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2005 - 10 D 27/03

    Rechtsschutzinteresse für Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 2.84

    Öffentliche Anlagen - Bereitstellung von Land - Planerische Voraussetzungen -

  • BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 27.91

    Flurbereinigungsrecht Wertermittlung - Reines Agrarland - Begünstigtes Agrarland

  • BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91

    Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich einer

  • VGH Bayern, 06.10.2009 - 13 A 08.2090

    Rechtsschutz gegen Wege- und Gewässerplan, der Grabenverlegung vorsieht

  • BVerwG, 10.07.1996 - 6 B 8.95

    Prüfungsrecht: Kein der deutschen Ersten Juristischen Staatsprüfung

  • BVerwG, 13.08.2004 - 7 B 68.04

    Vorliegen einer Klageänderung, wenn das Klagebegehren sowohl auf einen

  • BVerwG, 19.12.2008 - 9 B 65.08

    Rechtliches Gehör bei Erhebung des Einwands der Vernässung eines

  • BVerwG, 08.03.1985 - 8 C 88.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Wohnung - Öffentliche Förderung - Behördliche

  • VG Trier, 12.02.2020 - 9 K 4381/19

    Erstattung von Kosten zur Erhaltung eines Fahrweges

  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79

    Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei einer Einbürgerung -

  • VG München, 31.07.2019 - M 7 K 18.3255

    Zulässigkeit temporärer Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen

  • VGH Hessen, 02.09.2004 - 23 F 2687/03

    Abfluss, Ausbauklage, Feldweg, Kanalanschluss, Oberflächenwasser

  • BVerwG, 28.08.1986 - 5 CB 30.85

    Inhaltliche Anforderungen an eine Urteilsbegründung - Revision auf Basis der Rüge

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2001 - 14 S 1134/01

    Löschung aus der Handwerksrolle - keine notwendige Beiladung der IHK

  • BVerwG, 21.10.1985 - 5 B 129.84

    Führung eines Wirtschaftswegs durch einen Hausgarten nach Maßgabe eines

  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 13 A 14.565

    Schlussbescheid und Verwendungsnachweis nach den bayerischen

  • BVerwG, 07.07.1988 - 4 B 99.88

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Genügen des Anwaltszwangs -

  • BVerwG, 20.12.1983 - 5 B 86.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ergänzung eines

  • OLG Köln, 26.11.1992 - 7 U 122/91
  • BVerwG, 19.09.1984 - 5 B 108.84

    Anfechtungsklage gegen einen Flurbereinigungsplan - Streit über den Wegeplan und

  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 52.76

    Veränderung von Hofflächen - Veränderung von Gebäudeflächen - Bebauungsplan -

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1993 - 9 S 2983/91

    Fehlende organschaftliche Befugnis des einzelnen Mitgliedes des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1999 - 8 A 180/96

    Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für einen Lastkraftwagen (Lkw); Anordnung

  • BVerwG, 24.11.1989 - 5 ER 604.88

    Beendigung des Streitgegenstandes Kellerzufahrt beim Anwesen im Rahmen eines

  • VGH Bayern, 19.06.1986 - 13 A 83 A.337
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2007 - 7 S 2700/06
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.01.1981 - 5 C 85.77   

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BVerwG, 23.01.1981 - 5 C 85.77 (https://dejure.org/1981,5074)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1981 - 5 C 85.77 (https://dejure.org/1981,5074)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1981 - 5 C 85.77 (https://dejure.org/1981,5074)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergleichbares neues Gebäude - Gleichartiges Gebäude - Gleichartigkeit des Bauvolumens - Gebäudeeinteilung - Raumnutzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2828
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