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   BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80   

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https://dejure.org/1982,328
BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80 (https://dejure.org/1982,328)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1982 - 5 C 85.80 (https://dejure.org/1982,328)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1982 - 5 C 85.80 (https://dejure.org/1982,328)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialhilfe - Unterbringung - Wunschrecht - Mehrkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG § 3 Abs. 2, 3; GG Art. 4 Abs. 1, 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 52
  • NJW 1983, 2586
  • NJW 1984, 2586
  • NVwZ 1983, 740 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (61)

  • BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91

    Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein

    Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ).
  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Findet der Hilfebedürftige im Zuständigkeitsbereich seines Sozialhilfeträgers mehrere Wohnungen, die im Rahmen der gleichsam abstrakten Spannbreite des sozialhilferechtlich Angemessenen liegen, betrifft die Auswahl zwischen ihnen das "Wie" der Hilfe (vgl. BVerwGE 65, 52 (54)) und unterliegt dem Wunschrecht des Hilfeempfängers und seinen Begrenzungen nach § 3 Abs. 2 BSHG.

    Unverhältnismäßig sind die durch Kostenvergleich festzustellenden Mehrkosten (vgl. BVerwGE 65, 52 (55 f.); 75, 343 (348)) dann, wenn die hieraus folgende Mehrbelastung des Sozialhilfehaushalts zu dem Gewicht der vom Hilfebedürftigen angeführten Gründe für die Wohnung seiner Wahl nicht mehr im rechten Verhältnis steht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2018 - 12 A 1434/16

    Bewilligung der Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege nach dem Konzept

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1982 - 5 C 85/80 -, juris Rn. 15; v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 1. Aufl. 2014, § 36 SGB VIII Rn. 26.
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