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   BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00   

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BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00 (https://dejure.org/2000,2063)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.2000 - 5 C 9.00 (https://dejure.org/2000,2063)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 2000 - 5 C 9.00 (https://dejure.org/2000,2063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Sozialhilfe, Übernahme von Unterkunftskosten; Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialhilfe, Übernahme bei Umzug in eine unangemessen teure Unterkunft; Unterkunftskostenzuschuss, kein Anspruch auf -; Regelsatzverordnung-Änderung F. 1996, Geltung der Änderung nur für nach ...

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Übernahme von Unterkunftskosten - Übernahme bei Umzug in eine unangemessen teure Unterkunft - Anspruch auf Unterkunftskostenzuschuss

  • Judicialis

    BSHG § 11; ; BSHG § 12; ; Regelsatzverordnung (F. 1962) § 3 Abs. 1; ; Regelsatzverordnung (F. 1996) § 3 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 386
  • NVwZ 2001, 326 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00
    Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht sein Urteil vom 28. September 1994 - 4 L 5583/93 - , das vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. Mai 1996 (- BVerwG 5 C 14.95 - BVerwGE 101, 194) unter Zurückverweisung des Rechtsstreits aufgehoben worden ist, wörtlich zitiert und ausgeführt, der Senat halte weiterhin die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht für überzeugend, vielmehr seine Rechtsauffassung für richtig.

    Nach dem sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz darf kein ungedeckter Bedarfsrest hinsichtlich der Unterkunftskosten übrig bleiben (BVerwGE 92, 1 ; 101, 194 ).

    Andererseits ist dem Hilfesuchenden nur das zu gewähren, was er aus sozialhilferechtlicher Sicht benötigt (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 97, 110 ; 101, 194 ).

    Die darin liegende Beschränkung des Hilfeanspruchs ist im sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz angelegt, sie läuft ihm nicht zuwider (BVerwGE 101, 194 ).

    Die gegen diese Rechtsprechung vorgebrachten Einwände des Berufungsgerichts hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 30. Mai 1996 (BVerwGE 101, 194 ff.) eingehend gewürdigt und für nicht durchgreifend erkannt.

    Zwar kann auch ein Sozialhilfeempfänger, der eine aus sozialhilferechtlicher Sicht an sich abstrakt zu teure Wohnung bezieht, die Übernahme seiner tatsächlichen Unterkunftskosten in voller Höhe beanspruchen, wenn und solange für ihn auf dem Wohnungsmarkt im Zuständigkeitsbereich seines örtlichen Trägers der Sozialhilfe keine bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunftsalternative verfügbar ist (BVerwGE 101, 194 ).

    Allerdings ist ein Hilfesuchender, der die Übernahme einer an sich (abstrakt) unangemessen hohen Miete für eine bereits bezogene Wohnung begehrt, verpflichtet, dem Sozialhilfeträger substantiiert darzulegen, dass eine andere bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunft im Bedarfszeitraum auf dem örtlichen Wohnungsmarkt nicht vorhanden bzw. trotz ernsthafter und intensiver Bemühungen nicht auffindbar oder eine vorhandene Unterkunft ihm nicht zugänglich ist (BVerwGE 101, 194 ).

  • BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 22.97

    Sozialhilfe, Übernahme von Unterkunftskosten;; Hilfe zum Lebensunterhalt,

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00
    Diese Neuregelung soll ausweislich der Gesetzesbegründung der Bundesregierung (vgl. BTDrucks 13/2440, S. 33) einem Bedürfnis der Praxis Rechnung tragen, das Verhalten der Beteiligten bei einem Umzug des Hilfeempfängers zu regeln; eine die vom Gesetzgeber vorgefundene Rechtslage erhellende Interpretation der bis dahin maßgeblichen Bestimmungen ist damit ersichtlich nicht verbunden (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 5 C 22.97 - ).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Angemessene Unterkunft - Teilweise Übernahme der

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00
    Nach dem sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz darf kein ungedeckter Bedarfsrest hinsichtlich der Unterkunftskosten übrig bleiben (BVerwGE 92, 1 ; 101, 194 ).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.1994 - 4 L 5583/93

    Unterkunft; Hilfeempfänger; Sozialhilferecht; Angemessenheit; Unterkunftskosten;

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00
    Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht sein Urteil vom 28. September 1994 - 4 L 5583/93 - , das vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. Mai 1996 (- BVerwG 5 C 14.95 - BVerwGE 101, 194) unter Zurückverweisung des Rechtsstreits aufgehoben worden ist, wörtlich zitiert und ausgeführt, der Senat halte weiterhin die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht für überzeugend, vielmehr seine Rechtsauffassung für richtig.
  • BVerwG, 22.08.1985 - 5 C 57.84

    Kosten der Unterkunft - Mietaufwand - Hilfe zum Lebensunterhalt - Erwachsenes

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00
    Andererseits ist dem Hilfesuchenden nur das zu gewähren, was er aus sozialhilferechtlicher Sicht benötigt (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 97, 110 ; 101, 194 ).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85

    Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00
    Andererseits ist dem Hilfesuchenden nur das zu gewähren, was er aus sozialhilferechtlicher Sicht benötigt (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 97, 110 ; 101, 194 ).
  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00
    Andererseits ist dem Hilfesuchenden nur das zu gewähren, was er aus sozialhilferechtlicher Sicht benötigt (vgl. BVerwGE 72, 88 ; 75, 168 ; 97, 110 ; 101, 194 ).
  • BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 15.97

    Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialhilfe, Übernahme bei Umzug in eine

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00
    Entgegen der vom Verwaltungsgericht vertretenen Rechtsauffassung ist § 3 Abs. 1 Satz 3 Regelsatzverordnung (F. 1996) nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte nicht auf bereits vor seinem In-Kraft-Treten bestehende Mietverhältnisse anwendbar (BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 15.97 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2001 - 12 A 4923/99

    Bestimmung der Spannbreite sozialhilferechtlich angemessener Unterkunftskosten;

    vgl. zum Darlegungserfordernis hinsichtlich der Suche nach einer kostengünstigen Unterkunftsalternative BVerwG, z.B. Urteile vom 30. Mai 1996 - 5 C 14.95 -, a.a.O., vom 1. Oktober 1998 - 5 C 15.97 -, a.a.O. und vom 11. September 2000 - 5 C 9.00 -, FEVS 52, 211, 213.

    - 5 C 9.00 -, a.a.O., ebenso ständige Rechtsprechung der mit sozialhilferechtlichen Streitigkeiten befassten Senate des OVG NRW, vgl. z.B. Urteil vom 4. Juli 2000 - 22 A 1227/96 -, m.w.N., hat sich durch die Neuregelung der Regelsatzverordnung, die die Sätze 1 und 2 des § 3 Regelsatz VO unverändert übernommen hat, nichts geändert.

    Zum Ausschluss der Anwendbarkeit des § 3 Abs. 1 Satz 3 RegelsatzVO auf vor seinem Inkrafttreten bestehende Mietverhältnisse: BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1998 - 5 C 15.97 -, a.a.O.; vgl. zur Auslegung dieser Bestimmung ferner Urteil vom 1. Oktober 1998 - 5 C 6.98 -, a.a.O. und vom 11. September 2000 - 5 C 9.00 -, a.a.O.

  • BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01

    Sozialhilfe, Übernahme von Unterkunftskosten; Unterkunftskosten im Rahmen der

    Auf derartige Altmietverträge ist § 3 Abs. 1 Satz 3 RegelsatzVO nach der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte nicht anwendbar (BVerwG, Urteile vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 15.97 - und vom 11. September 2000 - BVerwG 5 C 9.00 - ).

    § 3 Abs. 1 Satz 3 RegelsatzVO soll ausweislich der Gesetzesbegründung der Bundesregierung (vgl. BTDrucks 13/2440 vom 27. September 1995, S. 33) einem Bedürfnis der Praxis Rechnung tragen, das Verhalten der Beteiligten bei einem Umzug des Hilfeempfängers zu regeln; eine die vom Gesetzgeber vorgefundene Rechtslage erhellende Interpretation der bis dahin maßgeblichen Bestimmungen ist damit ersichtlich nicht verbunden (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 5 C 22.97 - ; vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 15.97 - und vom 11. September 2000 - BVerwG 5 C 9.00 - ).

    Nach dem sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz darf kein ungedeckter Bedarfsrest hinsichtlich der Unterkunftskosten übrig bleiben (BVerwGE 92, 1 ; 101, 194 ; BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 5 C 22.97 - , vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 15.97 - und vom 11. September 2000 - BVerwG 5 C 9.00 - ).

  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2014 - L 12 AS 5254/13

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten -

    Aufgrund dieses exzeptionellen Charakters der Übernahme von unangemessenen Unterkunftskosten ist es zunächst an dem Hilfebedürftigen, gegenüber dem Leistungsträger substantiiert darzulegen, dass eine andere bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunft im Bedarfszeitraum auf dem örtlichen Wohnungsmarkt nicht vorhanden bzw. trotz ernsthafter und intensiver Bemühungen nicht auffindbar oder eine vorhandene Unterkunft ihm nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.09.2000 - 5 C 9/00 -, Juris).
  • SG Duisburg, 23.04.2008 - S 27 AS 154/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Ein Hilfesuchender, der die Übernahme einer unangemessen hohen Miete für eine bereits bezogene Wohnung begehrt, ist verpflichtet, substantiiert darzulegen, dass eine andere bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunft auf dem örtlichen Wohnungsmarkt trotz ernsthafter und intensiver Bemühungen nicht vorhanden war/ist (so bereits BVerwG, Urteil vom 11.9.2000 - 5 C 9/00, NJW 2001, 386; Fuchsloch, in: Sgb 9/07, 550, 551).
  • SG Reutlingen, 30.09.2008 - S 2 AS 198/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Angemessenheit der Kosten für

    Es gibt daher keinen Grund, von der sozialhilferechtlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, nach der der Hilfesuchende verpflichtet ist, dem Leistungsträger substantiiert darzulegen, dass eine andere bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunft im Bedarfszeitraum auf dem örtlichen Wohnungsmarkt nicht vorhanden bzw. trotz ernsthafter und intensiver Bemühungen nicht auffindbar oder eine vorhandene Unterkunft nicht zugänglich war (BVerwG, Urteil vom 11.09.2000, Az.: 5 C 9/00, NJW 2001, 386; BVerwG, Urteil vom 30.05.1996, Az.: 5 C 14/95, NJW 1996, 3427 [3428]), abzuweichen (ebenso Gerichtsbescheid der 12. Kammer des SG Reutlingen vom 15.09.2008, Az.: S 12 AS 2167/07, n. v.; Fuchsloch, SGb 2007, 550 [551]).
  • SG Duisburg, 31.03.2009 - S 5 AS 93/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Ein Hilfesuchender, der die Übernahme einer unangemessen hohen Miete für eine bereits bezogene Wohnung begehrt, ist jedoch verpflichtet, substantiiert darzulegen, dass eine andere bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunft auf dem örtlichen Wohnungsmarkt trotz ernsthafter und intensiver Bemühungen nicht vorhanden war/ist (so bereits BVerwG, Urteil vom 11.9.2000 - 5 C 9/00, NJW 2001, 386; vgl. auch Fuchsloch, in: Sgb 9/07, 550, 551).
  • BVerwG, 13.12.2005 - 5 C 5.04

    Anspruch auf Sozialhilfe unter Berücksichtigung von Unterkunftskosten -

    Da das Berufungsgericht in seinem Urteil vom 7. März 2000 insoweit keine neuen Argumente vorgebracht hat, hat der Senat in seinem dieses Urteil aufhebenden Urteil vom 11. September 2000 - BVerwG 5 C 9.00 - (FEVS 52, 211 = NDV-RD 2001, 30 = NJW 2001, 386 = ZfSH/SGB 2001, 287) von einer weiteren Begründung abgesehen.
  • VG Minden, 23.04.2002 - 6 L 367/02

    Kein Zusatzgeld für Diabetiker aus Sozialhilfemitteln mehr

    vgl. BVerwG, Urt. vom 30.05.1996, a.a.O., Urt. vom 09.04.1997 - 5 C 2.96 -, ZfSH 1998, 44, Urt. vom 11.09.2000 - 5 C 9.2000 -, NJW 2001, 386.
  • SG Duisburg, 25.10.2011 - S 5 AS 780/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Ein Hilfesuchender, der die Übernahme einer unangemessen hohen Miete für eine bereits bezogene Wohnung begehrt, ist verpflichtet, substantiiert darzulegen und nachzuweisen, dass eine andere bedarfsgerechte, kostengünstigere Unterkunft auf dem örtlichen Wohnungsmarkt trotz ernsthafter und intensiver Bemühungen nicht vorhanden war/ist (so bereits BVerwG, Urteil vom 11.9.2000 - 5 C 9/00, NJW 2001, 386; vgl. auch Fuchsloch, in: Sgb 9/07, 550, 551).
  • LSG Bayern, 11.05.2006 - L 7 B 233/06

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der Angemessenheit der tatsächlichen

    Ausschlaggebend ist jedoch der Nachweis, dass für den Bf. innerhalb von sechs Monaten bei entsprechenden Bemühungen eine "bedarfsgerechte, kostengünstige Unterkunftsalternative" verfügbar war (vgl. zu der vergleichbaren, bis 31.12.2004 gültigen Rechtslage BVerwG, Urteil vom 11.09.2000, 5 C 9/00).
  • VG Münster, 29.07.2003 - 5 K 939/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der sozialhilferechtlichen Bewilligung von Hilfe

  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2014 - L 1 AS 1006/14
  • SG Detmold, 03.11.2011 - S 10 AS 1139/10

    Bestimmung der Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung i.R.d.

  • LSG Baden-Württemberg, 06.08.2009 - L 1 AS 1469/09
  • SG Duisburg, 25.10.2007 - S 27 AS 240/06

    Kriterien zur Bemessung der Höhe der zu bewilligenden Unterkunftskosten aufgrund

  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2002 - 3 K 1945/00

    Bewilligung ergänzender Sozialhilfe hinsichtlich von Unterkunftskosten einer

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.07.2000 - 5 PKH 42.00, 5 C 9.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,31204
BVerwG, 24.07.2000 - 5 PKH 42.00, 5 C 9.00 (https://dejure.org/2000,31204)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.2000 - 5 PKH 42.00, 5 C 9.00 (https://dejure.org/2000,31204)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 2000 - 5 PKH 42.00, 5 C 9.00 (https://dejure.org/2000,31204)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Revisionsverfahren

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