Rechtsprechung
   BVerwG, 21.03.1990 - 5 CB 36.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6417
BVerwG, 21.03.1990 - 5 CB 36.89 (https://dejure.org/1990,6417)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.1990 - 5 CB 36.89 (https://dejure.org/1990,6417)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 1990 - 5 CB 36.89 (https://dejure.org/1990,6417)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,6417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Fälschliche Annahme der Prozessfähigkeit einer in Wahrheit prozessunfähigen Partei - Rechtmäßigkeit einer Flurbereinigungsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1990 - 5 CB 36.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das sich insoweit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts angeschlossen hat (vgl. BVerfGE 29, 45 ), verletzt nicht jeder Verfahrensfehler den Anspruch auf eine vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1990 - 5 CB 36.89
    Soweit der Kläger eine grundsätzliche Bedeutung im Verständnis dieser Vorschrift wegen der Frage annimmt, ob es sich vorliegend um eine Gärtnerei im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 (gemeint wohl: Nr. 7) FlurbG handelt und der Kläger durch die Verlegung des durch sein Anwesen führenden Weges in seinen Rechten betroffen ist, fehlt es bereits daran, daß in der Beschwerde eine konkrete, allgemein bedeutsame und für die Entscheidung im Revisionsverfahren erhebliche Rechtsfrage nicht entsprechend § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO (dazu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]) bezeichnet worden ist.
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1990 - 5 CB 36.89
    Weder aus der Tatsache, daß das Flurbereinigungsgericht über die Ablehnungsgesuche des Klägers unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entschieden hat (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfGE 11, 1 [BVerfG 22.02.1960 - 2 BvR 36/60]; BVerwG, Beschluß vom 28. September 1982 - BVerwG 2 CB 35.80 - ), noch aus dem Umstand, daß diese Richter nach Auffassung des Klägers von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes (s. § 54 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 41 Nr. 6 ZPO sowie § 54 Abs. 2 VwGO) ausgeschlossen waren, lassen sich Anhaltspunkte dafür gewinnen, daß die Zurückweisung der Ablehnungsgesuche des Klägers auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht haben könnte.
  • BVerwG, 18.10.1979 - 3 C 117.79

    Verfahren über den Widerruf der Approbation - Gesetzlicher Ausschluss eines

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1990 - 5 CB 36.89
    Die Regelung in § 54 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 41 Nr. 6 ZPO soll ihrem Wortlaut und ihrem Zweck nach verhindern, daß ein Richter eine von ihm erlassene oder miterlassene gerichtliche Entscheidung nach deren Anfechtung in einem höheren Rechtszug überprüft (BVerwG, Beschluß vom 15. Januar 1973 - BVerwG 3 CB 103.71 - ; Urteil vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 3 C 117.79 - ).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1990 - 5 CB 36.89
    Sein Vortrag genügt damit schon nicht den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]).
  • BVerwG, 08.11.1982 - 7 CB 98.81

    Rüge einer nicht ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts innerhalb einer

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1990 - 5 CB 36.89
    Soweit damit zum Ausdruck gebracht wird, daß die Ablehnungsgesuche bei richtiger Rechtsanwendung nicht hätten zurückgewiesen werden dürfen, ist das Revisionsvorbringen schon deswegen nicht schlüssig, weil eine unrichtige Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch nicht schon zur vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts führt (BVerwG, Beschluß vom 8. November 1982 - BVerwG 7 CB 98.81 - ).
  • BVerwG, 25.09.1987 - 9 CB 59.87

    Herleitung der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts aus

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1990 - 5 CB 36.89
    Das erkennende Gericht ist vielmehr nur dann im Sinne des § 133 Nr. 1 VwGO nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind, wobei es nicht entscheidend darauf ankommt, ob ein vorsätzliches Fehlverhalten festgestellt werden kann (Beschluß vom 25. September 1987 - BVerwG 9 CB 59.87 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 2 CB 40.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Prozessfähigkeit - Dienstunfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1990 - 5 CB 36.89
    Ein Verfahrensverstoß in der Bedeutung dieser Vorschrift kommt zwar auch dann in Betracht, wenn eine in Wahrheit prozeßunfähige Partei vom Gericht für prozeßfähig gehalten wird (BVerwG, Beschluß vom 30. August 1985 - BVerwG 2 CB 40.83 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 18.01.1983 - 7 CB 55.78

    Zweite juristische Staatsprüfung - Ausbildung eines Gerichtsreferendars -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1990 - 5 CB 36.89
    Dabei ist unter vorausgegangenem Verwaltungsverfahren das Verwaltungsverfahren zu verstehen, in dem die Entscheidung ergangen ist, die der Überprüfung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren unterliegt (BVerwG, Beschluß vom 18. Januar 1983 - BVerwG 7 CB 55.78 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.11.1981 - 5 C 72.80

    Flurbereinigungsverfahren - Ausweisung eines öffentlichen Weges - Neuordnung des

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1990 - 5 CB 36.89
    Ihre Zuständigkeit ist vielmehr darauf beschränkt, Wege als gemeinschaftliche Anlagen, als welche auch öffentliche Wege in Betracht kommen können (s. BVerwGE 64, 232 [BVerwG 26.11.1981 - 5 C 72/80] mit weiteren Nachweisen), zu schaffen (§ 37 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, § 39 Abs. 1 FlurbG), herzustellen und zu unterhalten (§ 42 Abs. 1 und 2 FlurbG) beziehungsweise zu ändern, zu verlegen oder einzuziehen (§ 39 Abs. 2 FlurbG).
  • BVerwG, 23.12.1980 - 4 B 203.80
  • BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 34.84

    Gärtnerei - Veränderungen - Flurbereinigungsrecht

  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BVerwG, 15.01.1973 - III CB 103.71

    Vertreibungsschäden an Betriebsvermögen - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Vorausgegangenes Verfahren im Sinne des § 54 Abs. 2 VwGO ist das Verfahren, in dem die zur richterlichen Überprüfung gestellte Behördenentscheidung ergangen ist (Urteil vom 29. Januar 1965 - BVerwG 7 C 84.62 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 3; Beschlüsse vom 18. Januar 1983 BVerwG 7 CB 55.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 170 und vom 21. März 1990 BVerwG 5 CB 36.89 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 44).
  • BVerwG, 04.02.1992 - 6 B 35.91

    Ordnungsgemäße Besetzung des Verwaltungsgerichts - Mitwirkung in einem früheren

    Auf die Mitwirkung eines Richters in einem früheren gerichtlichen Verfahren, dessen Entscheidung Rechtskraftwirkung für ein erneutes gerichtliches Verfahren hat, ist § 41 Nr. 6 ZPO auch nicht sinngemäß anzuwenden, denn die in § 54 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 41 Nr. 6 ZPO und in § 54 Abs. 2 VwGO gesetzlich aufgezählten Gründe für den Ausschluß eines Richters von der Ausübung des Richteramtes können nicht im Wege der Interpretation erweitert werden (so BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 3 C 117.79 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 27 = DÖV 1980, 568 und Beschluß vom 21. März 1990 - BVerwG 5 CB 36.89 - Buchholz a.a.O. Nr. 44).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht