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   BVerwG, 21.03.1978 - 5 CB 60.75   

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BVerwG, 21.03.1978 - 5 CB 60.75 (https://dejure.org/1978,23081)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.1978 - 5 CB 60.75 (https://dejure.org/1978,23081)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 1978 - 5 CB 60.75 (https://dejure.org/1978,23081)
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Volltextveröffentlichung

  • ArgeLandentwicklung

    Ausführungsanordnung; Voraussetzungen der vorzeitigen Ausführungsanordnung

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.01.1962 - I C 6.60

    Bestimmung einer Abfindung in einem Umlegungsverfahren - Erforderlichkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1978 - 5 CB 60.75
    Dabei sind die Zahl und die Bedeutung noch nicht entschiedener Beschwerden und die Möglichkeit, daß bei deren Erfolg eine Änderung des Flurbereinigungsplans erforderlich werden kann, in Betracht zu ziehen (Beschluß vom 27. Februar 1958 - BVerwG I B 93.56 - (RdL 1959, 26); Urteil vom 16. Januar 1962 - BVerwG I C 6.60 - (RdL 1962, 107), beide Entscheidungen ergangen zu der vergleichbaren Rechtslage nach der Reichsumlegungsordnung).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist klargestellt, daß unabhängig davon, ob wegen einzelner Grundstücke noch ein Schätzwert- oder Abfindungsstreit anhängig ist, der Zeitpunkt des Rechtsübergangs nur einheitlich für alle im Flurbereinigungsgebiet gelegenen Grundstücke festgelegt werden kann, bei einer vorzeitigen Ausführungsanordnung also auch für die angefochtenen Festsetzungen (Urteil vom 16. Januar 1962 - BVerwG I C 6.60 - (RdL 1962, 107 (109)).

  • BVerwG, 20.08.1956 - I B 93.56
    Auszug aus BVerwG, 21.03.1978 - 5 CB 60.75
    Dabei sind die Zahl und die Bedeutung noch nicht entschiedener Beschwerden und die Möglichkeit, daß bei deren Erfolg eine Änderung des Flurbereinigungsplans erforderlich werden kann, in Betracht zu ziehen (Beschluß vom 27. Februar 1958 - BVerwG I B 93.56 - (RdL 1959, 26); Urteil vom 16. Januar 1962 - BVerwG I C 6.60 - (RdL 1962, 107), beide Entscheidungen ergangen zu der vergleichbaren Rechtslage nach der Reichsumlegungsordnung).
  • BVerwG, 23.02.1961 - I CB 143.60

    Zulässigkeit der Anordnung der vorzeitigen Ausführung eines Umlegungsplanes -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1978 - 5 CB 60.75
    Lediglich schwerwiegende Bedenken gegen die Wertermittlung und die Abfindung, die einschneidende Auswirkungen auf den Flurbereinigungsplan befürchten lassen, können die Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Ausführungsanordnung in Frage stellen (Beschluß vom 23. Februar 1961 - BVerwG I CB 143.60 - Beschluß vom 17. Januar 1978 - BVerwG 5 CB 84.74 -).
  • BVerwG, 21.02.1975 - V ER 256.74

    Rechtsmittel gegen die Anordnung der vorzeitigen Ausführung eines

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1978 - 5 CB 60.75
    Eine personale oder regionale Begrenzung der mit der vorzeitigen Ausführungsanordnung verbundenen Rechtswirkungen ist nicht möglich (Beschluß vom 21. Februar 1975 - BVerwG 5 ER 256.74 - (Buchholz 424.01 Nr. 2 zu § 63 FlurbG)).
  • BVerwG, 04.11.1959 - I C 118.59

    Berichtigung eines Grundbuches nach dem Erlass einer vorzeitigen

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1978 - 5 CB 60.75
    Gerade für den Fall der Anfechtung des Flurbereinigungsplans dient die vorzeitige Ausführungsanordnung der Beschleunigung des Verfahrens, um die festgesetzte Neuregelung sobald wie möglich in die Wirklichkeit umzusetzen und den Beteiligten die Vorteile der Bereinigung schon zu einem Zeitpunkt zu verschaffen, in dem der Plan noch nicht rechtskräftig geworden ist (BVerwGE 9, 288 (290)).
  • BVerwG, 17.01.1978 - V CB 84.74

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage nach Erledigung einer allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1978 - 5 CB 60.75
    Lediglich schwerwiegende Bedenken gegen die Wertermittlung und die Abfindung, die einschneidende Auswirkungen auf den Flurbereinigungsplan befürchten lassen, können die Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Ausführungsanordnung in Frage stellen (Beschluß vom 23. Februar 1961 - BVerwG I CB 143.60 - Beschluß vom 17. Januar 1978 - BVerwG 5 CB 84.74 -).
  • BVerwG, 27.02.1958 - I C 93.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1978 - 5 CB 60.75
    Dabei sind die Zahl und die Bedeutung noch nicht entschiedener Beschwerden und die Möglichkeit, daß bei deren Erfolg eine Änderung des Flurbereinigungsplans erforderlich werden kann, in Betracht zu ziehen (Beschluß vom 27. Februar 1958 - BVerwG I B 93.56 - (RdL 1959, 26); Urteil vom 16. Januar 1962 - BVerwG I C 6.60 - (RdL 1962, 107), beide Entscheidungen ergangen zu der vergleichbaren Rechtslage nach der Reichsumlegungsordnung).
  • VGH Bayern, 06.12.2018 - 13 A 17.2205

    Wertermittlung - Flurbereinigungsplan

    Dabei sind die Zahl und die Bedeutung noch nicht entschiedener Widersprüche und die Möglichkeit, dass bei deren Erfolg eine Änderung des Flurbereinigungsplans erforderlich werden kann, in Betracht zu ziehen (BVerwG, B.v. 21.3.1978 - 5 CB 60.75 - RzF 11 zu § 63 Abs. 1 FlurbG; BayVGH, U.v. 15.1.2004 - 13 A 03.858 - juris).

    Lediglich schwerwiegende Bedenken gegen die Wertermittlung und die Abfindung, die einschneidende Auswirkungen auf den Flurbereinigungsplan befürchten lassen, können die Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Ausführungsanordnung in Frage stellen (BVerwG, B.v. 21.3.1978 a.a.O.).

    Wie bereits dargelegt, sind die Zahl und die Bedeutung noch nicht entschiedener Widersprüche und die Möglichkeit, dass bei deren Erfolg eine Änderung des Flurbereinigungsplans erforderlich werden kann, in Betracht zu ziehen (BVerwG, B.v. 21.3.1978 - 5 CB 60.75 - RzF 11 zu § 63 Abs. 1 FlurbG).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 70 S 2.12

    Bedeutung von Einwendungen gegen die Wertgleichheit im Flurbereinigungsverfahren

    In der Rechtsprechung (z.B. BVerwG, Beschluss v. 21. März 1978 - 5 CB 60.75 -, RzF Nr. 11 zu § 63 Abs. 1 FlurbG; Urteil v. 4. November 1959 - 1 C 118.59 -, zit. nach juris Rn 14) ist anerkannt, dass die vorzeitige Ausführungsanordnung gerade für den Fall der Anfechtung des Flurbereinigungsplans der Beschleunigung des Verfahrens dient, um die festgesetzte Neuregelung sobald wie möglich in die Wirklichkeit umzusetzen und den Beteiligten die Vorteile der Bereinigung schon zu einem Zeitpunkt zu verschaffen, in dem der Plan noch nicht rechtskräftig geworden ist.

    Dabei sind die Zahl und die Bedeutung noch nicht entschiedener Beschwerden und die Möglichkeit, dass bei deren Erfolg eine Änderung des Bodenordnungsplans erforderlich werden kann, in Betracht zu ziehen (BVerwG, Beschluss v. 21. März 1978 - 5 CB 60.75 -, RzF Nr. 11 zu § 63 Abs. 1 FlurbG, Urteil v. 27. Februar 1958 - I C 93.56 -, NJW 1958 1553, 1554).

    Lediglich schwerwiegende Bedenken gegen die Wertermittlung und die Abfindung, die einschneidende Auswirkungen auf den Flurbereinigungsplan befürchten lassen, weil sie offensichtliche und schwerwiegende Bedenken gegen die angewendete Wertermittlungsmethode begründen, können die Rechtmäßigkeit der Ausführungsanordnung in Frage stellen (BVerwG, Beschluss v. 21. März 1978 - 5 CB 60.75 -, RzF Nr. 11 zu § 63 Abs. 1 FlurbG; Beschluss v. 23. Februar 1961 - I CB 143.60 -, RzF Nr. 3 zu § 63 Abs. 1 FlurbG; vgl. auch Schwantag/Wingerter, Flurbereinigungsgesetz, § 63 Rn 3).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2016 - 70 S 2.15
    In der Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 21.März1978 - 5 CB 60.75 -, =RzF - 11 - zu § 63 Abs. 1 FlurbG, und zuvor Urteil vom 4.November1959 - 1 C 118.59 -, juris Rz. 14) ist anerkannt, dass die vorzeitige Ausführungsanordnung gerade für den Fall der Anfechtung des Flurbereinigungsplans der Beschleunigung des Verfahrens dient, um die festgesetzte Neuregelung sobald wie möglich in die Wirklichkeit umzusetzen und den Beteiligten die Vorteile der Bereinigung schon zu einem Zeitpunkt zu verschaffen, in dem der Plan noch nicht rechtskräftig geworden ist.

    Dabei sind die Zahl und die Bedeutung noch nicht entschiedener Beschwerden und die Möglichkeit, dass bei deren Erfolg eine Änderung des Plans erforderlich werden kann, in Betracht zu ziehen (BVerwG, Beschluss v. 21.März1978, a.a.O., und Urteil v. 27.Februar1958 - I C 93.56 -, NJW 1958 1553, 1554).

    Lediglich schwerwiegende Bedenken gegen die Wertermittlung und die Abfindung, die einschneidende Auswirkungen auf den Flurbereinigungsplan befürchten lassen, weil sie offensichtliche und schwerwiegende Bedenken gegen die angewendete Wertermittlungsmethode begründen, können die Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Ausführungsanordnung in Frage stellen (BVerwG, Beschluss v. 21.März1978, a.a.O., und Beschluss vom 23.Februar1961 - I CB 143.60 -, =RzF - 3 - zu § 63 Abs. 1 FlurbG; vgl. auch Wingerter/Mayr, a.a.O., § 63 Rz. 3).

  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 45.15

    Bodenordnung; Wertbemessung; Verkehrsflächen; Halbteilungsgrundsatz; Nutzung;

    Dem steht § 64 Satz 2 LwAnpG nicht entgegen, da die vorzeitige Ausführungsanordnung keine irreversiblen Rechtszustände schafft, wie sich aus § 63 Abs. 2 FlurbG ergibt (s. BVerwG, Beschluss vom 21. März 1978 - 5 CB 60.75 - RzF - 11 - zu § 63 Abs. 1 FlurbG).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2013 - 9 M 158/13
    Dabei sind die Zahl und die Bedeutung noch nicht entschiedener Beschwerden und die Möglichkeit, dass bei deren Erfolg eine Änderung des Bodenordnungsplans erforderlich werden kann, in Betracht zu ziehen (BVerwG, B. v. 21.03.1978 - 5 CB 60.75 -, ).

    Anders wäre dies nur, wenn sich hieraus einschneidende Auswirkungen auf den Bodenordnungsplan selbst ergeben würden bzw. sich aufdrängte, dass der Plan in seiner Gesamtheit fehlerhaft ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 16.05.2012 - OVG 70 S 2.12; BVerwG, B. v. 21.03.1978 - 5 CB 60.75 -, ).

  • BVerwG, 06.05.1987 - 5 B 144.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Geltendmachung eines

    In Würdigung des festgestellten Sachverhalts ist das Flurbereinigungsgericht dabei in Übereinstimmung mit der angeführten - zur vergleichbaren Rechtslage nach der Reichsumlegungsordnung ergangenen - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die der beschließende Senat fortgeführt hat (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 1978 - BVerwG 5 CB 84.74 - und 21. März 1978 - BVerwG 5 CB 60.75 - ), zu der Erkenntnis gelangt, daß die von den Klägern gegen den Flurbereinigungsplan eingelegten Rechtsmittel keine einschneidenden Auswirkungen auf den Flurbereinigungsplan befürchten ließen, insbesondere sich keine schwerwiegenden Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Flurbereinigungsplanes in seiner Gesamtheit aufdrängten (vgl. Urteilsabdruck Seite 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 70 A 1.08

    Vorzeitige Ausführungsanordnung im Bodenordnungsverfahren

    Eine personale oder regionale Begrenzung der mit der vorzeitigen Ausführungsanordnung verbundenen Rechtswirkungen ist nicht möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.1978 - 5 CB 60.75 -, RzF 11 zu § 63 Abs. 1 FlurbG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2003 - 9 C 11144/02

    Ausführungsanordnung, vorzeitige Ausführungsanordnung, erhebliche Nachteile,

    Lediglich schwerwiegende Bedenken gegen die Wertermittlung und die Abfindung, die einschneidende Auswirkungen auf den Flurbereinigungsplan befürchten lassen, können die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Anordnung in Frage stellen (BVerwG, Beschluss vom 21. März 1978 - 5 CB 60.75 - in RzF - 11 - zu § 63 Abs. 1 FlurbG).
  • BVerwG, 06.11.1987 - 5 CB 6.85

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an eine Klage

    Auch sind, nachdem sowohl die Wertermittlung nach gerichtlichem Vergleich (vgl. dazu die Angaben auf Seite 2 des angefochtenen Urteils) verbindlich feststeht als auch die Gestaltung der den Klägern zugewiesenen Abfindung durch die Zurückweisung ihrer Nichtzulassungsbeschwerde in dem schon wiederholt angeführten Beschluß BVerwG 5 CB 40.85 vom 6. November 1987 rechtskräftig geworden ist, von daher einschneidende Auswirkungen auf den Flurbereinigungsplan, die die Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Ausführungsanordnung in Frage stellen könnten (s. BVerwG, Beschlüsse vom 21. März 1978 - BVerwG 5 CB 60.75 - und vom 25. November 1981 - BVerwG 5 B 100.80 -), nicht zu befürchten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2019 - 8 R 1/18

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausführungsanordnung

    Hier erfordert das dieser Bestimmung immanente Vollzugsinteresse grundsätzlich, dass die die Gesamtheit der Teilnehmer betreffende Ausführungsanordnung als ein besonderer Abschnitt des Flurbereinigungsverfahrens sofort vollzogen wird, zumal bei § 61 FlurbG - anders als bei der vorzeitigen Ausführungsanordnung gemäß § 63 FlurbG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.03.1978 - 5 CB 60.75 -, RzF 11 zu § 63 Abs. 1 FlurbG) - auf Grund der Bestandskraft des Flurbereinigungsplans die mögliche Begründetheit noch offener Widersprüche und die hieraus möglicherweise folgende Erforderlichkeit, den Flurbereinigungsplan noch einmal zu ändern, nicht in Betracht gezogen werden muss.
  • BVerwG, 12.12.1980 - 5 B 66.79

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 02.12.1980 - 5 B 111.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtsfolgen von

  • BVerwG, 01.10.1980 - 5 B 67.79

    Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit einer vorzeitigen Ausführungsanordnung des

  • BVerwG, 07.08.1980 - 5 B 15.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen der

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