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   VGH Bayern, 14.02.2003 - 5 CE 02.3212   

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VGH Bayern, 14.02.2003 - 5 CE 02.3212 (https://dejure.org/2003,4818)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.02.2003 - 5 CE 02.3212 (https://dejure.org/2003,4818)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 2003 - 5 CE 02.3212 (https://dejure.org/2003,4818)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung zu den "Auswirkungen und Risiken unkonventioneller Psycho- und Sozialtechniken" im Auftrag des bayerischen Sozialministeriums; Staatliches Informationshandeln; Neutralitätsgebot des Staates bezüglich weltanschaulicher ...

  • Judicialis

    GG Art. 4; ; BayVwVfG Art. 28

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Freistaat Bayern darf Kurzfassung einer Studie zu Scientology vorerst nicht mehr verbreiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 998
  • DVBl 2003, 1012 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2003 - 5 CE 02.3212
    Ob das Rechtsstaatsprinzip bzw. Grundrechte allgemein die Gelegenheit zur Stellungnahme vor Äußerung öffentlicher Träger im Rahmen staatlicher Informationstätigkeit gebieten, ist eine höchstrichterlich bisher nicht abschließend geklärte Rechtsfrage (BVerwG vom 13.3.1991 a.a.O. unter Bezugnahme auf das Urteil vom 23.5.1989, BVerwGE 82, 76/96).

    Selbst wenn man den Antragstellern ein derartiges Verfahrensrecht zubilligen wollte, stellt sich die Frage nach der Fehlerfolge bei Verletzung: Nach der Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts, das auf die verbleibende Verteidigungsmöglichkeit inhaltlicher Beanstandungen im Wege materieller Abwehrrechte verweist, "... ergäbe sich lediglich ein durch die spätere Entwicklung überholter, zumindest aber heilbarer formeller Rechtsfehler." (BVerwG vom 23.5.1989 a.a.O. S. 96).

  • BVerwG, 13.03.1991 - 7 B 99.90

    Jugendsekte - Osho-Rajneesh - Art. 4 GG, Eingriffsrechtfertigung durch Art. 65

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2003 - 5 CE 02.3212
    Nachdem eine andere gesetzliche Verfahrensregelung fehlt, könnte eine Verfahrensteilhabe demzufolge nur unmittelbar aus Verfassungsrecht abzuleiten sein (vgl. BVerwG vom 13.3.1991, NJW 1991, 1770/1771; Hochhuth, NVwZ 2003, 30/32 f.).

    Ob das Rechtsstaatsprinzip bzw. Grundrechte allgemein die Gelegenheit zur Stellungnahme vor Äußerung öffentlicher Träger im Rahmen staatlicher Informationstätigkeit gebieten, ist eine höchstrichterlich bisher nicht abschließend geklärte Rechtsfrage (BVerwG vom 13.3.1991 a.a.O. unter Bezugnahme auf das Urteil vom 23.5.1989, BVerwGE 82, 76/96).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2003 - 5 CE 02.3212
    Im Rahmen der Informationskompetenz der jeweiligen Stelle sei sie, auch wenn staatliches Informationshandeln mangels klassischer Eingriffsqualität grundsätzlich nicht den Gesetzesvorbehalt auslöse, am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu messen und müsse durch hinreichend gewichtige, auf konkreten Tatsachen basierende Gründe gerechtfertigt sein (BVerfG vom 26.6.2002 a.a.O. S. 1354, 1356 f.; kritisch Murswiek, NVwZ 2003, 1/3 gegenüber der in dieser Weise gehandhabten Differenzierung zwischen Schutzbereich des Grundrechts und verfassungsrechtlicher Rechtfertigung einer Beeinträchtigung).

    Das Bundesverfassungsgericht hat, worauf die Antragstellerseite hinweist, in seinem Beschluss vom 26. Juni 2002 zu staatlicher Informationstätigkeit im Bereich des Verbraucherschutzes (DVBl. 2002, 1358/1359) die Rechtmäßigkeit der Verbreitung von Informationen, deren Richtigkeit noch nicht abschließend geklärt ist, von der sorgsamen Nutzung der verfügbaren Informationsquellen abhängig gemacht, zu der gegebenenfalls auch die Anhörung der Betroffenen zählen könne.

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2003 - 5 CE 02.3212
    Als juristischen Personen gem. § 21 BGB ist ihnen der Schutzbereich dieses Grundrechts in seiner kollektiven Ausprägung gem. Art. 19 Abs. 3 GG nicht von vornherein verschlossen (BVerfG vom 16.10.1968, BVerfGE 24, 236/247).

    b) Geschützt wird durch Art. 4 Abs. 1 GG neben der inneren Bekenntnisfreiheit auch das Recht, für die eigene Überzeugung in der Gesellschaft aktiv einzutreten und zu werben (BVerfG vom 8.11.1960, BVerfGE 12, 1/4; vom 16.10.1968, BVerfGE 24, 236/245).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2003 - 5 CE 02.3212
    Die öffentliche Hand habe sich deshalb im Umgang mit Weltanschauungsgemeinschaften besondere Zurückhaltung aufzuerlegen, deren konkretes Maß sich nach den Umständen des Einzelfalles bestimme (BVerfG vom 26.6.2002, DVBl. 2002, 1351/1352 f.).

    Im Rahmen der Informationskompetenz der jeweiligen Stelle sei sie, auch wenn staatliches Informationshandeln mangels klassischer Eingriffsqualität grundsätzlich nicht den Gesetzesvorbehalt auslöse, am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu messen und müsse durch hinreichend gewichtige, auf konkreten Tatsachen basierende Gründe gerechtfertigt sein (BVerfG vom 26.6.2002 a.a.O. S. 1354, 1356 f.; kritisch Murswiek, NVwZ 2003, 1/3 gegenüber der in dieser Weise gehandhabten Differenzierung zwischen Schutzbereich des Grundrechts und verfassungsrechtlicher Rechtfertigung einer Beeinträchtigung).

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2003 - 5 CE 02.3212
    Ob es sich bei der von den Antragstellern vertretenen Lehre tatsächlich um eine Weltanschauung als Gedankensystem handelt, das sich mit der Gesamtansicht der Welt oder einer Gesamthaltung zur Welt bzw. der Stellung des Menschen in der Welt befasst und damit die Frage nach dem Sinn des menschlichen Lebens unter Ausblendung transzendentaler und Beschränkung auf innerweltliche Bezüge thematisiert (vgl. BVerwG vom 19.2.1992, DVBl. 1992, 1033/1034; vom 27.3.1992, BVerwGE 90, 112/116 jeweils m.w.N.), kann hier nicht abschließend geprüft werden.

    In Abgrenzung zu dem von der Antragstellerseite herangezogenen Fall staatlicher Subventionierung eines sektenkritischen privaten Vereins (BVerwG vom 27.3.1992, DVBl. 1992, 1038/1040) sprechen beachtliche Gründe dafür, dass die Buchpublikation der Autoren als Ausfluss eigenständiger wissenschaftlicher Tätigkeit anzusehen ist und nicht mehr durch das Handlungsziel des Antragsgegners als Teil einer einheitlichen Handlungskette angesehen werden kann.

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2003 - 5 CE 02.3212
    Damit korrespondiert die Pflicht des Staates, sich in Fragen des weltanschaulichen Bekenntnisses neutral zu verhalten (BVerfG vom 16.5.1995, BVerfGE 93, 1/16 f.).
  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2003 - 5 CE 02.3212
    Auch die Frage, ob die vorgetragenen ideellen Zielsetzungen der Scientology-Bewegung den Antragstellern nur als Vorwand für eine möglichst uneingeschränkte wirtschaftliche Betätigung dienen und ihnen deshalb die Privilegierung aus Art. 4 Abs. 1 GG verschlossen bleibt (so BAG vom 22.3.1995, NJW 1996, 143), kann im Rahmen dieses Verfahrens nicht geklärt werden.
  • BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56

    Glaubensabwerbung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2003 - 5 CE 02.3212
    b) Geschützt wird durch Art. 4 Abs. 1 GG neben der inneren Bekenntnisfreiheit auch das Recht, für die eigene Überzeugung in der Gesellschaft aktiv einzutreten und zu werben (BVerfG vom 8.11.1960, BVerfGE 12, 1/4; vom 16.10.1968, BVerfGE 24, 236/245).
  • KG, 30.08.2002 - 25 W 78/02

    Zulässiger Rechtsweg zur Verhinderung einer Abschiebung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2003 - 5 CE 02.3212
    Nachdem eine andere gesetzliche Verfahrensregelung fehlt, könnte eine Verfahrensteilhabe demzufolge nur unmittelbar aus Verfassungsrecht abzuleiten sein (vgl. BVerwG vom 13.3.1991, NJW 1991, 1770/1771; Hochhuth, NVwZ 2003, 30/32 f.).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91

    Bestimmung des Streitwertes in Verfahren vor den Gerichten der

  • VG Köln, 05.02.2024 - 13 L 1124/23

    Junge Alternative: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistisch

    Jedenfalls führt eine unterbliebene Anhörung nicht zu einem Anspruch auf Unterlassung der öffentlichen Bekanntgabe im Wege der einstweiligen Anordnung, vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2003 - 5 CE 02.3212 -, juris Rn. 34; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2020 - OVG 1 S 55/20 -, juris Rn. 12.
  • VG München, 17.04.2023 - M 30 E 22.4913

    AfD - Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beobachtung durch das Bayerische

    Auch Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG ist weder unmittelbar (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2003 - 5 CE 02.3212 - juris Rn. 34; VG Berlin, B.v.28.5.2020 - VG 1 L 95/20 - beck online, Rn. 23) noch analog anwendbar (BayVGH, B.v. 14.2.2003 - 5 CE 02.3212 - juris Rn. 34; VG Berlin, B.v. 28.5.2020 - VG 1 L 95/20 - beck online Rn. 23; VG Köln, U.v. 8.3.2022 - 13 K 326/21 - juris Rn. 162 f.).

    Ob das Rechtsstaatsprinzip bzw. die Grundrechte allgemein eine Gelegenheit zur Stellungnahme gebieten, ist in Bezug auf Äußerungen öffentlicher Träger im Rahmen staatlicher Informationstätigkeit höchstrichterlich bisher nicht abschließend geklärt (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2003 - 5 CE 02.3212 - juris Rn. 34 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 13.3.1991 - 7 B 99/90 - juris Rn. 8, wiederum bezugnehmend auf BVerwG, U.v. 23.5.1989 - 7 C 2/87 - juris Rn. 82).

    Eine einstweilige Anordnung auf Unterlassung der Bekanntgabe wegen einer unterbliebenen Anhörung ist zumindest nicht geboten (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2003 - 5 CE 02.3212 - juris Rn. 34; OVG Berlin-Bbg, B.v. 19.6.2020 -OVG 1 S 55/20 - juris Rn. 12).

    Selbst bei Annahme eines Anhörungserfordernisses wäre aufgrund der Möglichkeit inhaltlicher Beanstandungen im Wege materieller Abwehrrechte das Unterbleiben der Anhörung als jedenfalls heilbarer Formfehler anzusehen (vgl. BVerwG, U.v. 23.5.1989 - 7 C 2/87 - juris Rn. 82; BayVGH, B.v. 14.2.2003 - 5 CE 02.3212 - juris Rn. 34) und ein etwaiger Anhörungsmangel zwischenzeitlich geheilt worden (vgl. VG Köln, U.v. 8.3.2022 - 13 K 326/21 - juris Rn. 162 f.; VG Berlin, B.v.28.5.2020 - VG 1 L 95/20 - beck online Rn. 23).

  • VG Köln, 01.04.2022 - 1 L 466/22

    Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik darf vor Virenschutzsoftware

    vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. Dezember 2002 - 1 BvR 1919/95 -, juris Rn. 27; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 7 C 2.87 -, juris Rn. 82; BayVGH, Beschluss vom 28. November 2019 - 20 CE 19.1995 -, juris Rn. 44 und Beschluss vom 14. Februar 2003 - 5 CE 02.3212 -, juris Rn. 34; VG Köln, Beschluss vom 22. März 2021 - 1 L 307/21 - n.v.
  • VG München, 31.07.2023 - M 30 E 22.5140

    Antrag auf einstweiligen Widerruf der Weitergabe einer behördlichen Warnung

    28 Abs. 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) ist weder unmittelbar noch analog anwendbar (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2003 - 5 CE 02.3212 - juris Rn. 34).

    Ob das Rechtsstaatsprinzip bzw. die Grundrechte allgemein eine Gelegenheit zur Stellungnahme gebieten, ist in Bezug auf Äußerungen öffentlicher Träger im Rahmen staatlicher Informationstätigkeit höchstrichterlich bisher nicht abschließend geklärt (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2003, - 5 CE 02.3212 - juris Rn. 34 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 13.3.1991 - 7 B 99/90 - juris Rn. 8, dieses wiederum bezugnehmend auf BVerwG, U.v. 23.5.1989 - 7 C 2/87 - juris Rn. 82).

    Angesichts dessen ist ein Widerruf des Schreibens des Präsidenten des OLG München im Wege der einstweiligen Anordnung allein wegen der unterbliebenen Anhörung der Antragstellerin nicht angezeigt (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2003 - 5 CE 02.3212 - juris Rn. 34).

    Auch wenn man davon ausgehen wollte, dass das Verfassungsrecht eine Anhörung gebietet, wäre das Unterbleiben der Anhörung als heilbarer Formfehler anzusehen (vgl. BVerwG, U.v. 23.5.1989 - 7 C 2/87 - juris Rn. 82; BayVGH, B.v. 14.2.2003 - 5 CE 02.3212 - juris Rn. 34) und ein etwaiger Anhörungsmangel zwischenzeitlich jedenfalls geheilt worden.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2020 - 1 S 55.20

    Verfassungsschutzrecht des Bundes 2019; AfD; Jugendorganisation; Junge

    Hinzu kommt, und dies ist im vorliegenden Fall letztlich ausschlaggebend, dass bisher höchstrichterlich nicht abschließend geklärt ist, ob das Verfassungsrecht über die bestehenden einfachgesetzlichen Regelungen zum Anhörungsrecht hinaus gebietet, den Betroffenen vor einer Äußerung öffentlicher Verwaltungsträger im Rahmen ihrer staatlicher Informationstätigkeit stets eine Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen (vgl. VGH München, Beschluss vom 14. Februar 2003 - 5 CE 02.3212 - juris Rn. 34 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76 , juris Rn. 82).
  • VG Stuttgart, 06.11.2023 - 1 K 167/23

    Verfassungsschutzrechtliche Beobachtung des AfD-Landesverbands Baden-Württemberg;

    Auch § 28 Abs. 1 LVwVfG ist weder unmittelbar noch analog anwendbar (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.02.2003 - 5 CE 02.3212 -, juris Rn. 34; VG Köln, Urteil vom 08.03.2022 - 13 K 326/21 -, juris Rn. 162f.; VG München, Beschluss vom 17.04.2023 - M 30 E 22.4913 -, juris Rn. 222 bestätigt durch BayVGH, Beschluss vom 14.09.2023 - 10 CE 23.796 -, Rn. 155, zum insoweit vergleichbaren Landesrecht).

    Eine einstweilige Anordnung auf Unterlassung der Bekanntgabe wegen einer unterbliebenen Anhörung ist jedoch zumindest nicht geboten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.02.2003 - 5 CE 02.3212 -, juris Rn. 34; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.06.2020 - OVG 1 S 55/20 -, juris Rn. 12).

  • VG Berlin, 28.05.2020 - 1 L 95.20

    Verfassungsschutzbericht 2019 darf die "Junge Alternative für Deutschland" und

    Daraus folgt aber umgekehrt, dass eine Anhörung der Betroffenen nicht in jedem Fall zwingend erforderlich ist (gegen eine Anhörungspflicht: VGH München, Beschluss vom 14. Februar 2003 - 5 CE 02.3212, juris Rn. 34; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - OVG 10 S 22.11, juris Rn. 26; OVG Berlin, Urteil vom 25. September 2003 - OVG 5 B 26.00, juris Rn. 54).
  • VG Mainz, 11.01.2018 - 1 K 577/17

    Unterlassungsklage südkoreanischer Freikirche gescheitert

    Geschützt wird durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG neben der inneren Bekenntnisfreiheit auch das Recht, für die eigene Überzeugung in der Gesellschaft aktiv einzutreten und zu werben (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2003 - 5 CE 02.3212 -, NVwZ 2003, 998).
  • VG Köln, 17.02.2021 - 1 L 166/21
    Dagegen jedenfalls im Verfahren nach § 123 VwGO: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2020 - OVG 1 S 55/20 -, juris Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2003 - 5 CE 02.3212 -, juris Rn. 34; grundsätzlich ablehnend HessVGH, Beschluss vom 24. Januar 2003 - 11 TG 1982/02 -, juris Rn. 8; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - VI-Kart 5/14 (V) -, juris Rn. 44. Dafür: Schoch, in: Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl. 2005, § 37 Rn. 135; Hochhuth, NVwZ 2003, 30 ff.

    vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. Dezember 2002 - 1 BvR 1919/95 -, juris Rn. 27; BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2003 - 5 CE 02.3212 -, juris Rn. 34.

  • OVG Berlin, 25.09.2003 - 5 B 26.00

    Benachteiligung einer Glaubensgemeinschaft durch Veröffentlichung in einer

    Selbst wenn man allerdings mit dem Kläger meinte, dass ihn der Beklagte vor der Veröffentlichung der Informationsschrift hätte anhören müssen, so ergäbe sich daraus lediglich ein durch die spätere Entwicklung überholter, zumindest aber heilbarer formeller Rechtsfehler (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 23. Mai 1989, a.a.O. S. 96; vgl. hierzu auch BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2003 - 5 CE 02.3212 - ).

    Da sich die Äußerungen im gegenwärtigen deutschen Sprachraum bewegen und eine nicht eingrenzbare Zahl von Lesern ansprechen, sind sie nach ihrem objektiven Erklärungswert, also nach ihrer Wirkung auf Dritte, die im Allgemeinen nicht den Kenntnis- und Bewusstseinsstand der Gemeinschaftsmitglieder haben, zu beurteilen (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Februar 1995 - OVG 5 S 54.94 -, BA S. 4; vgl. ferner BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2003 - 5 CE 02.3212 - ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2011 - 10 S 22.11

    Subventionsrecht; Beihilfekontrollverfahren durch Europäische Kommission;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2015 - 8 B 328/15

    Vorläufige Zulässigkeit der Veröffentlichung eines Umweltinspektionsberichts

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2020 - 1 S 56.20

    Recht auf vorherige Stellungnahme vor Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht;

  • BVerwG, 08.11.2004 - 7 B 19.04

    Aufnahme einer Glaubensgemeinschaft in eine staatliche Informationsschrift über

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2008 - 3 M 361/08

    Rücknahme einer sog. Dolmetscherwarnmeldung

  • VGH Bayern, 02.04.2003 - 8 CE 03.812

    Zulassung einer Sondernutzung für eine Informationsveranstaltung der Scientology

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