Rechtsprechung
| BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 GG; KiTaG Bad.-Württ. (F. 2006) § 3 Abs. 3, § 8; KiTaGVO Bad.-Württ. (F. 2006) § 1 Abs. 1; SGB VIII §§ 3, 4, 5, 9, § 69 Abs. 5, § 74 Abs. 5, §§ 74a, § 79 f.
Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -, von Kindertageseinrichtungen; Finanzierung von Kindertageseinrichtungen; Förderung von Kindertagseinrichtungen; gemeindeübergreifendes Einzugsgebiet einer Kindertageseinrichtung; Jugendhilfe, Pluralität; Kindergartenfinanzierung; Kindertageseinrichtungen, Förderung von -; Kindertageseinrichtungen, gemeindeübergreifendes Einzugsgebiet; Leistungsangebot, plurales, der Jugendhilfe; Pluralität der Jugendhilfe; Standortgemeinde, Kindergartenförderung durch -; Wohnortgemeinde, Kindergartenförderung durch -; Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten - openjur.de
Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -, von Kindertageseinrichtungen; Finanzierung von Kindertageseinrichtungen; Förderung von Kindertagseinrichtungen; gemeindeübergreifendes Einzugsgebiet einer Kindertageseinrichtung; Jugendhilfe, Pluralität; Kindergart
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 GG
Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -, von Kindertageseinrichtungen; Finanzierung von Kindertageseinrichtungen; Förderung von Kindertagseinrichtungen; gemeindeübergreifendes Einzugsgebiet einer Kindertageseinrichtung; Jugendhilfe, Pluralität; Kindergartenfinanzierung; Kindertageseinrichtungen, Förderung von -; Kindertageseinrichtungen, gemeindeübergreifendes Einzugsgebiet; Leistungsangebot, plurales, der Jugendhilfe; Pluralität der Jugendhilfe; Standortgemeinde, Kindergartenförderung durch -; Wohnortgemeinde, Kindergartenförderung durch -; Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit einer Benachteiligung bei der Förderung von Kindergärten aufgrund der Deckung eines auch aus einem außerhalb eines Gemeindegebiets nachgefragten pädagogischen Bedarfs (Waldorfkindergärten); Rechtmäßigkeit einer Ablehnung eines Förderanspruchs sowohl gegen die Standortgemeinden als auch gegen die Wohnsitzgemeinden aufgrund eines gemeindeübergreifenden Einzugsgebiets einer Kindertageseinrichtung
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Waldorf-Kindergärten mit überörtlichem Einzugsbereich
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Anspruch auf gleiche Förderung von Kindergärten mit überörtlichem Einzugsbereich
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Anspruch auf gleiche Förderung von Kindergärten mit überörtlichem Einzugsbereich (hier: Waldorfkindergärten in Baden-Württemberg)
- lto.de (Kurzinformation)
Träger von Waldorfkindergärten dürfen bei der Förderung nicht benachteiligt werden
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06
- BVerwG, 23.04.2009 - 5 BN 1.08
- BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 572 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 12 A 1054/11 Aber auch wenn mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1/09 - davon auszugehen sei, dass aufgrund der Regelungskompetenz gemäß § 74a SGB VIII, soweit der Gesetzgeber hiervon Gebrauch gemacht habe, ein Rückgriff auf § 74 SGB VIII sowohl als unmittelbar geltende Anspruchsgrundlage als auch als Prüfungsmaßstab für die landesrechtlichen Regelungen ausscheide, sei der Landesgesetzgeber bei der Ausgestaltung der Finanzierung von Tageseinrichtungen nicht völlig frei.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1/09 - seien im Jugendhilferecht bei der Rüge einer verfassungswidrigen Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte die Strukturentscheidung des Jugendhilferechts für ein plurales, bedarfsgerechtes Leistungsangebot und das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu beachten.
vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, Buchholz 436.511 § 74a KJHG/SGB VIII Nr. 1, juris, unter Bezugnahme auf BT-Drs.
vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O.; Friedrich/Lieber, Förderanspruch der freien Träger von Kindergärten und Kinderkrippen, VBlBW 2008, 81.
So BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O.; vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. November 2006 - 12 A 3045/06 -, OVGE 50, 217, juris; Beschluss vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 -, n.v.
Da § 74a SGB VIII die Finanzierung von Tageseinrichtungen insgesamt dem Landesrecht überlassen hat, besteht neben abschließenden landesgesetzlichen Finanzierungsregelungen keine Möglichkeit der Überprüfung dieser Regelungen an § 74 SGB VIII. vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O. unter Bezugnahme auf BT-Drs.
So BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O.
vgl. BVerwG, Urteile vom 25. April 2002 - 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226, und vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O., jeweils juris, unter Bezugnahme auf BT-Drs.
vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O., juris.
vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, Buchholz 436.511 § 74a KJHG/SGB VIII Nr. 1, juris, unter Bezugnahme auf BT-Drs.
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 9 S 2207/09
Umfang und Berechnung der staatlichen Förderung für private Ersatzschulen - hier: …
Abgesehen davon, dass derartige Einkünfte unsicher sind und erheblichen Schwankungen unterliegen, so dass sie nur eingeschränkt als verlässliche Finanzierung für die bestehenden Verpflichtungen (insbesondere etwa gegenüber den Lehrkräften) taugen und den auch von der Rechtsprechung anerkannten Notwendigkeiten der Planungs- und Kalkulationssicherheit nicht genügen (vgl. aktuell etwa BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1/09 -, Rn. 47), lässt dieser Finanzierungsansatz auch die tatsächlichen Gegebenheiten außer Betracht.Die verfassungsunmittelbare Strukturentscheidung für ein plurales und das Elternrecht beachtende Schulangebot beschränkt auch den Landesgesetzgeber in seiner Gestaltungsfreiheit und der Ausgestaltung seiner Privatschulförderung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1/09 -, Rn. 30 f. in Bezug auf Kindertageseinrichtungen).
Die gleichheitskonforme Förderung der Träger muss daher hinreichend sichergestellt werden (so BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1/09 -, Rn. 53 in Bezug auf Kindertageseinrichtungen).
- BVerwG, 01.02.2011 - 5 B 46.10
Erstattung von Abschreibungen als Einrichtungsträger bei Erhalt öffentlicher …
Soweit sie sich hinsichtlich des Maßstabes (Art. 3 Abs. 1 GG) auf das Urteil des Senats vom 21. Januar 2010 - BVerwG 5 CN 1.09 - (Buchholz 436.511 § 74a KJHG/SGB VIII Nr. 1) bezieht, befasst sie sich nicht damit, dass dieses Urteil in einem Verfahren der prinzipalen abstrakten Normenkontrolle ergangen ist.2.1 Das gilt zunächst für die behauptete Abweichung von dem Urteil des Senats vom 21. Januar 2010 (a.a.O.).
Im Übrigen würde eine Abweichung von dem Urteil des Senats vom 21. Januar 2010 (a.a.O.) auch daran scheitern, dass sich der vom Senat aufgestellte Rechtssatz auf eine andere Konstellation bezog, die mit jener, über die das Oberverwaltungsgericht zu entscheiden hatte, nicht vergleichbar ist.
- VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 2512/08
Recht auf Förderung auswärtiger Kindergartenplätze durch den Träger der …
Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 21.01.2010 - 5 CN 1.09 -, Rn. 18 ff., zit. nach juris) hat hierzu ausgeführt:.Greift danach § 74 SGB VIII nicht ein, kann sich der Kläger allein darauf berufen, dass seitens des Beklagten eine Förderpraxis betrieben wurde, die dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG widerspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.2010, a.a.O., Rn. 21).
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 3 L 792/08
Abschreibungen sind keine "für den Betrieb notwendige Kosten" einer Einrichtung …
Der Senat habe in seiner Entscheidung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere das Urteil vom 21. Januar 2010 ( 5 CN 1.09), unberücksichtigt gelassen, wonach ein Anspruch freier Träger von Einrichtungen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung gegenüber einem anderen Leistungsträger über eine bestimmte Förderung nicht geeignet sei, eine Ungleichbehandlung der vom Träger in Anspruch genommenen weiteren Leistungsverpflichteten zu rechtfertigen.Die Klägerin kann sich auch nicht unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2010 ( 5 CN 1.09, [...]) darauf berufen, dass eine restriktive Auslegung des Begriffs der Betriebskosten im Sinne des § 11 Abs. 4 KiFöG nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sei, weil die Förderung der Investitionskosten im Sinne des § 12 KiFöG unter einem Haushaltsvorbehalt stehe und zudem diese Förderung im Ermessen des Landes stehe.
- VGH Hessen, 01.03.2011 - 10 A 1448/10
Interkommunaler Kostenausgleich für Kita-Platz nach § 28 HKJGB
Die nach § 69 Abs. 5 Satz 1 SGB VIII in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 mögliche Heranziehung der Gemeinden erlaubte es dem Gesetzgeber nicht, alle im Zusammenhang mit der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (§§ 22 ff. SGB VIII) stehenden Aufgaben und Pflichten, d. h. auch alle Kompetenzen, die den nach § 69 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII zuständigen örtlichen bzw. überörtlichen Trägern der Jugendhilfe zustanden, einschließlich der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf eine Förderung in einer Kindertageseinrichtung auf die Gemeinden zu übertragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, juris, Rdnr. 23). - VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 12 S 1774/10
Förderung von Kleinkindertagesstätten
Denn im Urteil vom 21.1.2010 (- 5 CN 1.09 -) wird ausdrücklich hervorgehoben, dass eine unmittelbare Anwendung der in § 74 SGB VIII bundesgesetzlich normierten Grundsätze für die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe nicht in Betracht komme, wenn der Landesgesetzgeber eine eigenständige und umfassende Finanzierungsregelung getroffen habe (juris RdNr. 20). - VG Gießen, 04.05.2010 - 4 K 1651/09
Kostenausgleich für die Aufnahme ortsfremder Kinder in Tageseinrichtungen
Eine ausschließliche Regelungszuständigkeit des Bundes ist gemäß Art. 72 Abs. 1, 74 Abs. 1 Nr. 7 GG nicht gegeben und § 69 Abs. 2 und 5 SGB-VIII i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I, 3134; aufgehoben mit Wirkung vom 16.12.2008 durch Gesetz vom 10.12.2008, BGBl. I, 2403) steht der Kostenausgleichsregelung des § 28 HKJGB nicht entgegen (vgl. zur Zuständigkeit der Länder auch BT-Drucks. 15/3676 S. 39; BVerwG, Urteil vom 21.01.2010, 5 CN 1/09, Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.06.2008, VBlBW 2009, 95; VG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2008, 8 K 1727/08, Juris; VerfG Brandenburg, Urteil vom 20.03.2003, DVBl. 2003, 938). - BVerwG, 23.04.2009 - 5 BN 1.08 BVerwG 5 BN 1.08 (5 CN 1.09).
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