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ArbG Gießen, 08.05.2007 - 5 Ca 1/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung eines pfändbaren Arbeitseinkommens; Durchsetzung eines Gehaltsanspruchs aus abgetretenem Recht; Bemessung eines Pfändungsfreibetrags unter Berücksichtigung einer steuerlich veranlagten Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 08.05.2007 - 5 Ca 1/07
- LAG Hessen, 15.10.2008 - 6 Sa 1025/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Hamm, 10.04.1991 - 2 (16) Sa 619/90
Lohnpfändung; Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens; Geldwerter Vorteil …
Auszug aus ArbG Gießen, 08.05.2007 - 5 Ca 1/07
Hierbei ist zunächst zu berücksichtigen, dass zur Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens das in Geld gezahlte Einkommen mit dem geldwerten Vorteil der Privatnutzung des vom Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeugs zusammen zu rechnen ist (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 10. April 1991 - 2 (16) Sa 619/90 - LAGE § 850 e ZPO Nr. 2).
- LAG Hessen, 15.10.2008 - 6 Sa 1025/07
Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs als pfändbares Einkommen
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgericht Gießen vom 08. Mai 2007 - 5 Ca 1/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Gießen vom 08. Mai 2007 - 5 Ca 1/07 - die Klage abzuweisen.