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   ArbG Braunschweig, 24.06.2008 - 5 Ca 105/08   

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ArbG Braunschweig, 24.06.2008 - 5 Ca 105/08 (https://dejure.org/2008,55801)
ArbG Braunschweig, Entscheidung vom 24.06.2008 - 5 Ca 105/08 (https://dejure.org/2008,55801)
ArbG Braunschweig, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 5 Ca 105/08 (https://dejure.org/2008,55801)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 24. Juni 2008 - 5 Ca 105/08 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Niedersachsen, 27.05.2009 - 2 Sa 1261/08

    Personenbedingte Kündigung wegen Inhaftierung des Arbeitnehmers ist unwirksam;

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 24.06.2008 - 5 Ca 105/08 - abgeändert.

    das Urteil des Arbeitsgerichtes Braunschweig vom 24.06.2008 - Aktenzeichen 5 Ca 105/2008 - abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die Kündigung der Beklagten vom 08.02.2008 nicht beendet worden ist, sondern auch über den 30.04.2008 hinaus weiter fortbesteht und.

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