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   ArbG Solingen, 13.02.2007 - 5 Ca 1426/06 lev   

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https://dejure.org/2007,45272
ArbG Solingen, 13.02.2007 - 5 Ca 1426/06 lev (https://dejure.org/2007,45272)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 13.02.2007 - 5 Ca 1426/06 lev (https://dejure.org/2007,45272)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 5 Ca 1426/06 lev (https://dejure.org/2007,45272)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus ArbG Solingen, 13.02.2007 - 5 Ca 1426/06
    Selbst dann, wenn zugunsten des Klägers unterstellt wird, dass die Monatsfrist des § 613 a Abs. 5 BGB aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Informationsschreibens nicht wirksam in Gang gesetzt worden ist und das Widerspruchsrecht nicht gemäß § 5 Abs. 3 S. 2 KSchG analog einer absoluten Höchstfrist von sechs Monaten unterliegt (vgl. wie hier: Rieble, NZA 2004, 1, 4; Olbertz/Ungnad, BB 2004, 213, 215; a.A. Ermann-Edenfeld, § 613 a BGB, Rdnr. 51; Worzalla, NZA 2002, 353, 357; Gaul, Das Arbeitsrecht der Betriebs- und Unternehmensspaltung, § 11, Rdnr. 55), unterliegt das Widerspruchsrecht jedenfalls den allgemeinen Grundsätzen der Verwirkung nach § 242 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 382/05, n.v.; ebenso EK-Preis, § 613 a BGB Rn. 97 mwN.).

    Das setzt aber voraus, dass nur eine Handlungsmöglichkeit besteht (so ausdrücklich: BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05 - n. v.).

  • LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 7 (4) Sa 501/06

    Unterrichtung nach § 613 a Abs.5 BGB - Fristgemäßer Widerspruch nach § 613 a

    Auszug aus ArbG Solingen, 13.02.2007 - 5 Ca 1426/06
    Nach anderer Ansicht beginnt das Zeitmoment frühestens ab dem Zeitpunkt, zu welchem der Arbeitnehmer Kenntnis davon erlangt, dass die Unterrichtung fehlerhaft war, wobei wiederum umstritten ist, innerhalb welchen Zeitraums ab Kenntniserlangung das Widerspruchsrecht auszuüben ist (Willemsen/Müller-Bonnani in Arbeitsrecht-Kommentar, § 613 a BGB Rdnr. 340: 1 Monat ab Kenntniserlangung; LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.12.2006, 7 (4) Sa 501/06: Zeitraum offen gelassen) und welche Anforderungen an die Kenntnis des Arbeitnehmers zu stellen sind, d.h. ob die Kenntnis der Fehlerhaftigkeit an sich ausreicht oder ob positive Kenntnis darüber vorliegen muss, worin die Fehlerhaftigkeit besteht.

    Stellt man mit der Auffassung u.a. der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf auf den Zeitpunkt der Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit der Information über den Betriebsübergang ab und legt als maßgeblichen Zeitpunkt der Kenntnis die Stellung des Insolvenzantrages durch die B. GmbH am 20.05.2005 zugrunde (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.12.2006, 7 (4) Sa 501/06), so ist der Widerspruch, welcher mehr als 16 Monate nach diesem Zeitpunkt erklärt worden, mit Blick auf den Rechtsgedanken des § 124 BGB nicht rechtzeitig erklärt worden und das Zeitmoment der Verwirkung erfüllt.

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Solingen, 13.02.2007 - 5 Ca 1426/06
    Dem Kläger ist zwar insoweit zuzustimmen, dass es sich bei der Unterrichtungspflicht gem. § 613 a Abs. 5 BGB um eine Rechtspflicht und nicht lediglich um eine Obliegenheit handelt, so dass deren Verletzung - welche vorliegend zu Gunsten des Klägers unterstellt wird - auch Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers gemäß § 280 Abs. 1 BGB auslösen kann (BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04).
  • BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 886/95

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Sozialplans

    Auszug aus ArbG Solingen, 13.02.2007 - 5 Ca 1426/06
    Dies jedenfalls dann, wenn als Voraussetzung für die Zahlung eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorgesehen ist (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 28.08.1996 - 10 AZR 886/95 - AP Nr. 104 zu § 112 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 - AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz).
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 583/01

    Teilbetriebsübergang - Kündigung

    Auszug aus ArbG Solingen, 13.02.2007 - 5 Ca 1426/06
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiesen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG vom 27.01.2000, 8 AZR 806/99; BAG vom 08.08.2002, 8 AZR 583/01; BAG vom 22.07.2004, 8 AZR 350/03; NZA 2004, 1383).
  • ArbG Solingen, 17.10.2006 - 5 Ca 551/06

    Ausübung des Widerspruchrechts gegen den Übergang eines Arbeitsverhältnisses;

    Auszug aus ArbG Solingen, 13.02.2007 - 5 Ca 1426/06
    Dieser Auffassung folgt die erkennende Kammer - wie bereits mit Urteil vom 17.10.2006 (5 Ca 551/06 lev) entschieden - nicht.
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus ArbG Solingen, 13.02.2007 - 5 Ca 1426/06
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiesen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG vom 27.01.2000, 8 AZR 806/99; BAG vom 08.08.2002, 8 AZR 583/01; BAG vom 22.07.2004, 8 AZR 350/03; NZA 2004, 1383).
  • BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 357/94

    Abfindungsanspruch nach einem Rationalisierungsschutzabkommen

    Auszug aus ArbG Solingen, 13.02.2007 - 5 Ca 1426/06
    Dies jedenfalls dann, wenn als Voraussetzung für die Zahlung eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorgesehen ist (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 28.08.1996 - 10 AZR 886/95 - AP Nr. 104 zu § 112 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 - AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz).
  • LAG Düsseldorf, 10.10.2007 - 7 Sa 577/07

    Unwirksamer Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Rücknahme der

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 13.02.2007 - 5 Ca 1426/06 lev - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 13.02.2007, 5 Ca 1426/06 lev, abzuändern und gemäß den erstinstanzlichen Schlussanträgen zu erkennen.

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