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ArbG Herne, 14.11.2007 - 5 Ca 1448/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Herne, 14.11.2007 - 5 Ca 1448/07
- LAG Hamm, 03.04.2008 - 15 Sa 2149/07
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 03.04.2008 - 15 Sa 2149/07
Beharrliche Arbeitsverweigerung als wichtiger Grund zur Kündigung; …
Die Berufung des Klägers gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 14.11.2007 - 5 Ca 1448/07 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des am 14.11.2007 verkündeten Teilurteils des Arbeitsgerichts Herne - 5 Ca 1448/07 - festzustellen, dass die Kündigung der Beklagten vom 29.05.2007, zugestellt am 31.05.2007, unwirksam ist.
Ausweislich der Ausführungen des Arbeitsgerichts Herne im Schlussurteil vom 23.01.2008 im Verfahren 5 Ca 1448/07 sei ein fälliger Anspruch des Klägers auf Annahmeverzugsvergütung nicht gegeben.