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ArbG Mainz, 26.06.2008 - 5 Ca 1691/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 26.06.2008 - 5 Ca 1691/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2009 - 8 Sa 544/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2009 - 8 Sa 544/08
Haftung des Erben des Arbeitgebers für Betriebsrentenansprüche
Auf die Berufung des Klägers und die Berufung des Nebenintervenienten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 26.6.2008, Az.: 5 Ca 1691/07, wie folgt abgeändert: 1. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.336,00 EUR zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.1.2008.