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ArbG Offenbach, 05.09.2007 - 5 Ca 217/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 05.09.2007 - 5 Ca 217/07
- LAG Hessen, 20.05.2009 - 8 Sa 1650/07
- BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 585/09
- LAG Hessen, 17.02.2014 - 2 Sa 1004/11
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 20.05.2009 - 8 Sa 1650/07
Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts durch eine tarifvertragliche …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 5. September 2007 - 5 Ca 217/07 - abgeändert.das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach vom 5. September 2007 - 5 Ca 217/07, abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihr bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres - also für die Zeit vom 01.07.2005 bis zum 30.06.2009 - Übergangsgeld nach dem Tarifvertrag für die Übergangsversorgung für die bei der ... beschäftigten ... im ... (Ü-Vers-TV-FDB) vom 07.07.1993 in der jeweils gültigen Fassung zu zahlen,.
- LAG Hessen, 17.02.2014 - 2 Sa 1004/11
Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs vor Revisionsgericht
Das Hessische Landesarbeitsgerichts stellte mit Urteil vom 20. Mai 2009 - Aktenzeichen 2/8 Sa 1650/07 (Bl. 446 - 457 d. A.) - auf die Berufung der Klägerin gegen das klageabweisende Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 5. September 2007 - Aktenzeichen 5 Ca 217/07 (Bl. 123 - 142 d. A.) - fest, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres Übergangsgeld nach dem Tarifvertrag über die Übergangsversorgung für die bei der A GmbH beschäftigten Flugdatenbearbeiter im FVK (Ü-VersTV-FDB) vom 7. Juli 1993 in der jeweils gültigen Fassung zu zahlen und legte der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auf.