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   ArbG Hagen, 14.06.2016 - 5 Ca 2341/15   

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ArbG Hagen, 14.06.2016 - 5 Ca 2341/15 (https://dejure.org/2016,71480)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 14.06.2016 - 5 Ca 2341/15 (https://dejure.org/2016,71480)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 5 Ca 2341/15 (https://dejure.org/2016,71480)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG Baden-Württemberg, 19.05.2010 - 13 Sa 19/10

    Arbeitsbummelei als Kündigungsgrund

    Auszug aus ArbG Hagen, 14.06.2016 - 5 Ca 2341/15
    Um eine solche Pflichtverletzung handelt es sich nämlich auch dann, wenn ein Arbeitnehmer es sich eine Viertelstunde seiner Arbeitszeit mit geschlossenen Augen an seinem Arbeitsplatz bequem gemacht hat (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2010 - 13 Sa 19/10 -, NZA-RR 2010, 637, 638 unter II. 1. b) bb) (1) der Gründe).

    Das trifft zu, wenn eine Pflichtverletzung trotz Abmahnung wiederholt begangen wird und sich daraus der nachhaltige Wille der vertragswidrig handelnden Partei ergibt, den vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen zu wollen (so LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2010 - 13 Sa 19/10 -, NZA-RR 2010, 637, 638 unter II. 1. b) bb) (1) der Gründe mit weiteren Nachweisen).

    Demzufolge ist zur sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen gegenüber einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund prinzipiell ein verringerter Maßstab an das Vorliegen eines Kündigungsgrundes zu stellen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2010 - 13 Sa 19/10 -, NZA-RR 2010, 637, 639 unter II. 1. c) bb) der Gründe).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus ArbG Hagen, 14.06.2016 - 5 Ca 2341/15
    Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 19.04.2012 - 2 AZR 186/11 -, NZA 2013, 27, 29 unter I. 2. a) cc) der Gründe, Rdnr. 22 mit weiteren Nachweisen).

    Dies gilt grundsätzlich auch bei Störungen im Vertrauensbereich (vgl. BAG, Urteil vom 19.04.2012 - 2 AZR 186/11 -, NZA 2013, 27, 29 unter I. 2. a) cc) der Gründe, Rdnr. 22 am Ende mit weiteren Nachweisen).

    Dies zusammen mit dem Umstand, dass das dem Kläger vorgeworfene Fehlverhalten zu keinem konkreten Schaden bei der Beklagten geführt hat, führt dazu, eine Abmahnung für nicht entbehrlich zu halten (vgl. BAG, Urteil vom 19.04.2012 - 2 AZR 186/11 -, NZA 2013, 27, 29 unter I. 2. c) cc) der Gründe, Rdnr. 27).

  • LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 425/09

    Arbeitsbummelei und falsche Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit als wichtiger

    Auszug aus ArbG Hagen, 14.06.2016 - 5 Ca 2341/15
    Dieser Befund relativiert die Schwere der vorgeworfenen Pflichtverletzung und hat zur kündigungsrechtlichen Konsequenz, dass ohne klare Verhaltensvorschriften für die Inanspruchnahme von Pausen und ohne vorherige Abmahnung eines Pflichtverstoßes solche Arbeitsunterbrechungen keinen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB abgeben (vgl. dazu: LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2009 - 12 Sa 425/09 -, juris, unter B. III. 1. b) der Gründe, Rdnr. 43), auch wenn das nach der Behauptung der Beklagten von den Zeugen L1 und von der I in der Nachtschicht am 06.10.2015 beobachtete Erscheinungsbild ("sich in einen Schlafsack gebettet") als unangemessen zu kritisieren wäre.

    Denn allein die Verkennung des Inhalts, Umfanges oder der Intensität der vertraglichen Arbeitspflicht impliziert nicht bereits den Versuch, sich auf Kosten des Arbeitgebers Vorteile zu verschaffen oder dem Arbeitgeber einen Vermögensschaden zuzufügen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2009 - 12 Sa 425/09 -, juris, unter B. II. 4. a) der Gründe, Rdnr. 32 am Ende mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Düsseldorf, 09.11.2011 - 12 Sa 956/11

    Außerordentliche Kündigung eines Ersatzmitgliedes des Betriebsrats bei

    Auszug aus ArbG Hagen, 14.06.2016 - 5 Ca 2341/15
    Auch die Verletzung eines aus sachlichen Gründen gebotenen, wirksamen Rauchverbots im Betrieb ist an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2011 - 12 Sa 956/11 -, juris, unter A. I. 1. a) aa) der Gründe, Rdnr. 53 mit weiteren Nachweisen).

    Nur dann ist der Arbeitnehmer hinreichend gewarnt, dass er lediglich innerhalb der Raucherzonen rauchen darf, der Arbeitgeber hierzu keine Abweichung duldet und der Arbeitnehmer anderenfalls sein Arbeitsverhältnis gefährdet (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2011 - 12 Sa 956/11 -, juris, unter A. I. 1. b) aa) der Gründe, Rdnr. 58).

  • LAG Hamm, 09.06.2015 - 7 TaBV 29/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Anästhesie-Pflegers

    Auszug aus ArbG Hagen, 14.06.2016 - 5 Ca 2341/15
    Denn die Art der Vertragspflicht rechtfertigt nicht eine Abkehr von den Grundsätzen des Kündigungsrechts, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (so LAG Hamm, Beschluss vom 09.06.2015 - 7 TaBV 29/15 -, juris, unter B. II. 2. b. bb. 2) der Gründe, Rdnr. 61 am Ende).

    Darüber hinaus ist nicht erkennbar, inwieweit ein anderes arbeitsrechtliches Instrumentarium, wie beispielsweise die Versetzung des Klägers in die Tagschicht, nicht geeignet gewesen wäre, die ihm angelasteten Arbeitsvertragsverletzungen für die Zukunft auszuschließen (vgl. dazu: LAG Hamm, Beschluss vom 09.06.2015 - 7 TaBV 29/15 -, juris, unter B. II. 2. b. bb. 2) der Gründe, Rdnr. 62).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus ArbG Hagen, 14.06.2016 - 5 Ca 2341/15
    Ist der Arbeitnehmer ordnungsgemäß abgemahnt worden und verletzt er dennoch seine arbeitsvertraglichen Pflichten erneut, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen (so BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, NZA 2010, 1227, 1231 unter A. III. 3. c) aa) der Gründe, Rdnr. 36 mit weiteren Nachweisen).

    Es ist nicht stets und von vorneherein ausgeschlossen, verlorenes Vertrauen durch künftige Vertragstreue zurückzugewinnen (so BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, NZA 2010, 1227, 1231 unter A. III. 3. c) der Gründe, Rdnr. 35 am Ende mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus ArbG Hagen, 14.06.2016 - 5 Ca 2341/15
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (so BAG, Urteil vom 25.10.2012 - 2 AZR 495/11 -, NZA 2013, 319, 320 unter A. I. 1. der Gründe, Rdnr. 15).

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 25.10.2012 - 2 AZR 495/11 -, NZA 2013, 319, 320 unter A. I. 2. der Gründe, Rdnr. 16 mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2003 - 14 Sa 657/03

    Verdachtskündigung, Kündigung wegen Schlechtleistung

    Auszug aus ArbG Hagen, 14.06.2016 - 5 Ca 2341/15
    Vielmehr genügen solche Umstände, die bei verständiger Würdigung unter Abwägung der Interessen der Vertragsparteien die Kündigung als billigenswert und angemessen erscheinen lassen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2003 - 14 Sa 657/03 -, juris, unter A. II. 1. der Gründe, Rdnr. 27 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06

    Kein Beweisverwertungsverbot bzgl. der durch Detektiveinsatz gewonnenen

    Auszug aus ArbG Hagen, 14.06.2016 - 5 Ca 2341/15
    Arbeitsbummeleien eines Arbeitnehmers werden jedoch erst dann zum wichtigen Kündigungsgrund, wenn sie den Grad und die Auswirkung einer beharrlichen Verweigerung der Erfüllung der Arbeitspflicht erreichen (LAG Hamm, Urteil vom 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06 -, juris, unter I. 1. d) aa) (1) der Gründe, Rdnr. 138).
  • LAG Köln, 11.05.2007 - 11 Sa 258/07

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Schlechtleistungen des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Hagen, 14.06.2016 - 5 Ca 2341/15
    Die streitgegenständlichen Kündigungen, auch wenn sie für rechtsunwirksam erklärt werden mussten, haben nämlich in Bezug auf die zugrunde liegenden Pflichtverletzungen des Klägers die Funktion einer Abmahnung (vgl. LAG Köln, Urteil vom 11.05.2007 - 11 Sa 258/07 -, juris, unter II. 1. c) der Gründe, Rdnr. 61 mit weiteren Nachweisen).
  • ArbG Cottbus, 06.10.2009 - 6 Ca 652/09

    Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung aufgrund der Möglichkeit von

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11

    Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - 5 Sa 637/14

    Außerordentliche Kündigung - Nachtwache im Seniorenheim - Schlafen während

  • LAG Köln, 13.08.2015 - 7 Sa 145/15

    Außerordentliche Kündigung; verhaltensbedingte Kündigung; Annahmeverzug;

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

  • LAG Hessen, 05.06.2012 - 12 Sa 652/11

    Außerordentliche Kündigung - Schlafen während der Dienstzeit - Abmahnerfordernis;

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

  • LAG Hessen, 06.12.1983 - 4 Sa 221/82
  • LAG Hamm, 18.01.2017 - 2 Sa 879/16

    Arbeitsnehmerkündigung - Abmahnerfordernis

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 14.06.2016 - 5 Ca 2341/15 - wird ebenso zurückgewiesen wie der Auflösungsantrag der Beklagten.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 14.06.2016 - 5 Ca 2341/15 - abzuändern und die Klage abzuweisen;.

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