Rechtsprechung
ArbG Dortmund, 19.07.2001 - 5 Ca 2466/00 |
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 19.07.2001 - 5 Ca 2466/00
- LAG Hamm, 26.11.2002 - 4 Ta 567/01
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 26.11.2002 - 4 Ta 567/01
Ratenberechnung bei gleichzeitiger Führung von mehreren Prozessen
Die Beschwerde gegen die Ratenzahlungsanordnung im PKH-Abänderungsbeschluß des Arbeitsgerichts vom 19.07.2001 -5 Ca 2466/00 - wird zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht hat zur Kündigungsschutzprozesses, einer Weiterbeschäftigungsklage und einer Zahlungsklage mit Beschluß vom 28.08.2000 - 5 Ca 2466/00 - in vollem Umfang mit Wirkung vom 21.08.2000 Prozeßkostenhilfe bewilligt und Schmischke aus Dortmund ohne Ratenzahlungsverpflichtung beigeordnet.
Unter Bezugnahme auf die Einkommensermittlungen in dem Verfahren 8 Ca 2768/01 hat das Arbeitsgericht sodann mit Beschluß vom 19.07.2001 -5 Ca 2466/00 - den PKH-Bewilligungsbeschluß vom 28.08.2000 abgeändert, monatliche Raten in Höhe von 90, 00 DM mit dem Bemerken auferlegt, daß die Sollstellung zusammen mit der Einziehung im Verfahren 8 Ca 2768/01 erfolgen werde.
Vorrangig ist vielmehr der mit der Beschwerde angefochtene Beschluß vom 19.07.2001 -5 Ca 2466/00 - mit der angekündigten Sollstellung.