Rechtsprechung
ArbG Aachen, 13.12.2011 - 5 Ca 2681/11 d |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,70793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Anzeige des Arbeitgebers vor einer staatlichen Stelle
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Kündigung wegen leichtfertiger Strafanzeige gegen Arbeitgeber
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 13.12.2011 - 5 Ca 2681/11
- ArbG Aachen, 13.12.2011 - 5 Ca 62681/11
- LAG Köln, 05.07.2012 - 6 Sa 71/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EGMR, 21.07.2011 - 28274/08
Heinisch ./. Deutschland - Verletzung der Meinungsfreiheit bei Kündigung eines …
Auszug aus ArbG Aachen, 13.12.2011 - 5 Ca 2681/11
Etwas anderes ergibt sich auch nicht vor dem Hintergrund dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 21.07.2011(28274/08), nachdem Strafanzeigen gegen den Arbeitgebern mit dem Ziel Missstände im Unternehmen aufzudecken, dem Schutzbereich des Art. 10 EMRK unterfallen. - BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01
Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs
Auszug aus ArbG Aachen, 13.12.2011 - 5 Ca 2681/11
Kollidiert das dem Arbeitgeber als Ausfluss seiner durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Betätigungsfreiheit zustehende Recht, vom Arbeitnehmer die Einhaltung eines gewissen Maßes von Rücksicht auf seine Interessen zu verlangen, mit grundrechtlich geschützten Positionen des Arbeitnehmers, so ist das Spannungsverhältnis im Rahmen der Konkretisierung und Anwendung der Generalklausel des § 242 BGB grundrechtskonform auszugleichen und sind die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten entsprechend zu konkretisieren (BAG 10.10.2002 - 2 AZR 472/01 - zitiert nach juris).
- LAG Köln, 05.07.2012 - 6 Sa 71/12
Anzeige gegen Arbeitgeber - ein Kündigungsgrund?
Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.12.2011 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Aachen - 5 Ca 2681/11 d - wird zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Aachen vom 13.12.2011 - 5 Ca 2681/11 d - 1. festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die fristlose Kündigung vom 18.07.2011, sondern erst zum 31.07.2011 aufgelöst ist;.