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   ArbG Bonn, 21.03.2001 - 5 Ca 2781/00   

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https://dejure.org/2001,18129
ArbG Bonn, 21.03.2001 - 5 Ca 2781/00 (https://dejure.org/2001,18129)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 21.03.2001 - 5 Ca 2781/00 (https://dejure.org/2001,18129)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 21. März 2001 - 5 Ca 2781/00 (https://dejure.org/2001,18129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsanspruch wegen geschlechtsbedingter Benachteiligung bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses; Einsatz männlicher und weiblicher Pflegekräfte; Ausschreibung einer Stelle für "examinierte Krankenschwester"; Benachteiligung eines examinierten ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 365/97

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung einer

    Auszug aus ArbG Bonn, 21.03.2001 - 5 Ca 2781/00
    Eine unverzichtbare Voraussetzung in diesem Sinn stellt erhebliche höhere Anforderungen an das Gewicht des rechtfertigenden Umstandes als ein sachlicher Grund, denn das Geschlecht ist nur dann unverzichtbar, wenn ein Angehöriger des jeweils anderen Geschlechts die vertragsgemäße Leistung nicht erbringen könnte und dieses Unvermögen auf Gründen beruht, die ihrerseits der gesetzlichen Wertentscheidung der Gleichberechtigung beider Geschlechter genügen (vgl. BAG, Urt. vom 12.11.1998 - 8 AZR 365/97, in BAGE 90, Seite 170).
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

    Ein unbekleidetes bzw. nicht vollständig bekleidetes Auftreten gegenüber dem anderen Geschlecht berührt im Regelfall das Schamgefühl und beeinträchtigt ein unbefangenes und freies Verhalten (eine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts, um das Schamgefühl nicht zu verletzen, halten auch für zulässig: ArbG Hamburg 10. April 2001 - 20 Ca 188/00 - PflR 2001, 322; LAG Köln 19. Juli 1996 - 7 Sa 499/96 - AR-Blattei ES 800 Nr. 128; Bauer/Göpfert/Krieger § 8 Rn. 30; Meinel/Heyn/Herms § 8 Rn. 34; MünchKommBGB/Thüsing § 8 AGG Rn. 15; v. Roetteken § 8 Rn. 66; zum Schutz der Intimsphäre auch ErfK/Schlachter § 8 AGG Rn. 3; aA für den Pflegebereich ArbG Bonn 31. März 2001 - 5 Ca 2781/00 - PflR 2001, 318).
  • ArbG Köln, 06.08.2008 - 9 Ca 7687/07

    Anspruch auf Entschädigung wegen einer Diskriminierung in einem

    Zudem wurde die Unverzichtbarkeit des weiblichen Geschlechts bejaht für die gesuchte weibliche Pflegekraft in einer kleinen Belegarztpraxis mit überwiegend gynäkoligischen Operationen sowie Patientinnen mohammedanischen Glaubens (ArbG Hamburg v. 10.04.2001 - 20 Ca 188/00 -, PflR 2001, 322; anders ArbG Bonn v. 31.03.2001 - 5 Ca 2781/00 -, PflR 2001, 318, zu einer weiblichen Pflegekraft in einem weit vorrangig Frauen betreuenden Pflegedienst - auch Intimpflege -, wenn der Einsatz eines männlichen Pflegers von den Frauen nicht abgelehnt wird).
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